Domainweiterleitung rechtens...?
Hallo zusammen,
habe da einen, meiner Meinung nach, etwas außergewöhnlichen Fall von Domain-Weiterleitung :
Ein Freund fragte bei mir heute an, ob folgendes Szenario rechtlich in Ordnung ist :
Seine Firma beantragt einen Domainnamen "Beispiel-1.org". Die anderen Möglichkeiten der Domainendungen (.net, .com, etc.) wurden nicht auf diesen Namen registriert.
Nun geht ein Konkurrenzunternehmen (Beispiel-2) hin und beantragt die Domains "Beispiel-1.com", "Beispiel-1.net" usw. und richtet eine Weiterleitung auf die Webseite seines Unternehmens "Beispiel-2.net".
Nun stellt sich die Frage, ob das rechtlich in Ordnung ist. Sein Unternehmen nutzt die fremde Firmenbezeichnung, um diese, in meinen Augen, zu schädigen...
Das "pikante" ist dabei, dass die Geschäftsführer der beiden Unternehmen sich sehr gut kennen (ehemalige Kollegen). In meinen Augen versucht der Geschäftsführer des Unternehmens "Beispiel-2" bewusst, die Konkurrenz hierdurch zu schädigen.
Nun stellt sich die Frage, ob das "benachteiligte" Unternehmen rechtliche Möglichkeiten hat, dieses unterbinden zu lassen. Wie sind da eure Erfahrungen hierzu...? Kann mir jemand vielleicht auch Tipps oder Quellen nennen ?
Viele Grüße
Torben
P.s.: Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich erklären...
habe da einen, meiner Meinung nach, etwas außergewöhnlichen Fall von Domain-Weiterleitung :
Ein Freund fragte bei mir heute an, ob folgendes Szenario rechtlich in Ordnung ist :
Seine Firma beantragt einen Domainnamen "Beispiel-1.org". Die anderen Möglichkeiten der Domainendungen (.net, .com, etc.) wurden nicht auf diesen Namen registriert.
Nun geht ein Konkurrenzunternehmen (Beispiel-2) hin und beantragt die Domains "Beispiel-1.com", "Beispiel-1.net" usw. und richtet eine Weiterleitung auf die Webseite seines Unternehmens "Beispiel-2.net".
Nun stellt sich die Frage, ob das rechtlich in Ordnung ist. Sein Unternehmen nutzt die fremde Firmenbezeichnung, um diese, in meinen Augen, zu schädigen...
Das "pikante" ist dabei, dass die Geschäftsführer der beiden Unternehmen sich sehr gut kennen (ehemalige Kollegen). In meinen Augen versucht der Geschäftsführer des Unternehmens "Beispiel-2" bewusst, die Konkurrenz hierdurch zu schädigen.
Nun stellt sich die Frage, ob das "benachteiligte" Unternehmen rechtliche Möglichkeiten hat, dieses unterbinden zu lassen. Wie sind da eure Erfahrungen hierzu...? Kann mir jemand vielleicht auch Tipps oder Quellen nennen ?
Viele Grüße
Torben
P.s.: Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich erklären...
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4 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
wenn es sich wirklich so darstellt, dass die "Bösen" euch nachweislich schädigen wollen, dann hat man immer noch die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen und ggf. Schadensersatz einzufordern - wird aber wahrscheinlich schwierig sein ...
Wie sieht denn diese angebliche "Schädigung" aus?
Ist "Beispiel-1" eine eingetragene Marke, die Schutz geniesst? Wenn ja, ergäben sich natürlich andere Möglichkeiten.
Ich für meinen Teil würde einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Markenrecht und Internet spezialisiert hat - sowas sollte zu finden sein.
cu,
Alex
wenn es sich wirklich so darstellt, dass die "Bösen" euch nachweislich schädigen wollen, dann hat man immer noch die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen und ggf. Schadensersatz einzufordern - wird aber wahrscheinlich schwierig sein ...
Wie sieht denn diese angebliche "Schädigung" aus?
Ist "Beispiel-1" eine eingetragene Marke, die Schutz geniesst? Wenn ja, ergäben sich natürlich andere Möglichkeiten.
Ich für meinen Teil würde einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Markenrecht und Internet spezialisiert hat - sowas sollte zu finden sein.
cu,
Alex
Hallo,
ein paar mehr Infos zu den Namen sind hier schon notwendig. Benutzen beide Firmen den gleichen Namen? Wenn beide Unternehmen z.b. Müller oder Schmidt in ihrem Firmennamen führen und entsprechende Domains benutzen, >>> kann <<< das in Ordnung sein.
Hier solltet ihr einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich mit Namensrecht im Internet auskennt. Einen Fachanwalt findest du über die Rechtsanwaltskammer.
Endgültig lässt sich deine Frage nicht beantworten, da die Rechtsprechung der Gerichte hierzu noch recht jung und noch nicht so gefesstigt ist.
Hier ein kleines Beispiel: http://www.e-recht24.de/news/domainrecht/290.html
Ggfls müssen, wie von DaSam bereits geschrieben, auch noch Marenrechte u.ä. beachtet werden.
Gruß
Michael
ein paar mehr Infos zu den Namen sind hier schon notwendig. Benutzen beide Firmen den gleichen Namen? Wenn beide Unternehmen z.b. Müller oder Schmidt in ihrem Firmennamen führen und entsprechende Domains benutzen, >>> kann <<< das in Ordnung sein.
Hier solltet ihr einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich mit Namensrecht im Internet auskennt. Einen Fachanwalt findest du über die Rechtsanwaltskammer.
Endgültig lässt sich deine Frage nicht beantworten, da die Rechtsprechung der Gerichte hierzu noch recht jung und noch nicht so gefesstigt ist.
Hier ein kleines Beispiel: http://www.e-recht24.de/news/domainrecht/290.html
Ggfls müssen, wie von DaSam bereits geschrieben, auch noch Marenrechte u.ä. beachtet werden.
Gruß
Michael
Hi,
eine fundierte rechtliche Auskunft kann dir nur ein Anwalt erteilen. Und die dürfen nur gegen Bezahlung Auskünfte erteilen, nicht für Lau!!!
mfg
Schnitzelchen
eine fundierte rechtliche Auskunft kann dir nur ein Anwalt erteilen. Und die dürfen nur gegen Bezahlung Auskünfte erteilen, nicht für Lau!!!
mfg
Schnitzelchen