Dongle für Software verloren - anrecht auf Ersatz?
grüße,
wir setzen eine recht teure software ein (ca. 5000 euro) die der hersteller per usb-dongel geschützt hat. nun ist bei renovierungsarbeiten der usb-dongel stecker verloren gegegangen, mit der folge das wir die software nicht mehr benutzen können. handbuch, cd, serien-nummer, originalverpackung etc ist alles noch vorhanden. auf eine schriftliche anfrage bezüglich eines ersatz dongel, erhielten wir die telefonische auskunft, das ein neues dongel nur im rahmen eines updates auf die neuste version möglich wäre, kostenpunkt ca. 2.500 euro. begründet würde der preis damit, das es ja keinen keinen nachweis für den tatsächlichenverlust geben würde und wir dann ja möglicher 2 lizenzen einsetzen könnten oder die 2te lizenz quasi weitergegeben/verkauft haben könnten.
wenn ein ersatz-dongel 50 oder 100 euro matrial/aufwandsentschädigung kostet, hab ich kein problem damit. wir wollen aber kein kostenträchtiges update kaufen, sondern nur die lizenz benutzen können, für die wir damals auch bezahlt haben.
kann mir jemand informationen geben, ob eine solche vorgehensweise rechtes ist bzw mit welcher argumentation man das ganze angehen könnte?
gruß,
supa
wir setzen eine recht teure software ein (ca. 5000 euro) die der hersteller per usb-dongel geschützt hat. nun ist bei renovierungsarbeiten der usb-dongel stecker verloren gegegangen, mit der folge das wir die software nicht mehr benutzen können. handbuch, cd, serien-nummer, originalverpackung etc ist alles noch vorhanden. auf eine schriftliche anfrage bezüglich eines ersatz dongel, erhielten wir die telefonische auskunft, das ein neues dongel nur im rahmen eines updates auf die neuste version möglich wäre, kostenpunkt ca. 2.500 euro. begründet würde der preis damit, das es ja keinen keinen nachweis für den tatsächlichenverlust geben würde und wir dann ja möglicher 2 lizenzen einsetzen könnten oder die 2te lizenz quasi weitergegeben/verkauft haben könnten.
wenn ein ersatz-dongel 50 oder 100 euro matrial/aufwandsentschädigung kostet, hab ich kein problem damit. wir wollen aber kein kostenträchtiges update kaufen, sondern nur die lizenz benutzen können, für die wir damals auch bezahlt haben.
kann mir jemand informationen geben, ob eine solche vorgehensweise rechtes ist bzw mit welcher argumentation man das ganze angehen könnte?
gruß,
supa
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hi,
die argumetation des softwareherstellers greift nicht, denn sie verstößt gegen die nachvertragliche treuepflicht und:
zum einen währe selbst bei einem update, der dongle immer noch weg und ggf, durch dritte in benutzung...
zum anderen könnte eine argumentation sein, das der dongle in der hand dritte je wertlos sein, den es fehle zum einen an der software (die habt ihr ja noch) und zum anderen an der lizenz (die habt ihr ja auch noch)...
schreibt den nochmal einen brief, und fordert sie auf, euch bis zur klärung in der hauptsache, einen entsprechenden dongle zur verfügung zu stellen, notfalls mit antrag auf einstweilige verfügung...
gib mal bei google: urteil + dongle ein...
gruß t
-vielleicht nützt dir das was:
Datenträgerversicherung/Dongle-Diebstahl/LG Dortmund
Die Datenträgerversicherung hat bei gestohlenen Dongles die Wiederbeschaffungskosten zu erstatten, wobei ein Dongle nicht der Hardware, sondern der Software zuzurechnen ist.
LG Dortmund, Urteil vom 05. Juni 1997 - 2 O 525/95
CR 1998, S. 339
-in dem hier stecken viele interessant lösungsmöglichkeiten
http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/1995/12/122/@00000@/art.htm
die argumetation des softwareherstellers greift nicht, denn sie verstößt gegen die nachvertragliche treuepflicht und:
zum einen währe selbst bei einem update, der dongle immer noch weg und ggf, durch dritte in benutzung...
zum anderen könnte eine argumentation sein, das der dongle in der hand dritte je wertlos sein, den es fehle zum einen an der software (die habt ihr ja noch) und zum anderen an der lizenz (die habt ihr ja auch noch)...
schreibt den nochmal einen brief, und fordert sie auf, euch bis zur klärung in der hauptsache, einen entsprechenden dongle zur verfügung zu stellen, notfalls mit antrag auf einstweilige verfügung...
gib mal bei google: urteil + dongle ein...
gruß t
-vielleicht nützt dir das was:
Datenträgerversicherung/Dongle-Diebstahl/LG Dortmund
Die Datenträgerversicherung hat bei gestohlenen Dongles die Wiederbeschaffungskosten zu erstatten, wobei ein Dongle nicht der Hardware, sondern der Software zuzurechnen ist.
LG Dortmund, Urteil vom 05. Juni 1997 - 2 O 525/95
CR 1998, S. 339
-in dem hier stecken viele interessant lösungsmöglichkeiten
http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/1995/12/122/@00000@/art.htm
Was habt ihr bezahlt? € 5.000,- für eine Donglesoftware?
Das muß ja eine Software sein, die es in sich hat.
Ich selber habe eine Donglesoftware entwickelt, die auch sehr gut arbeitet, denn nicht umsonst sind bereits fast 5K raus gegangen. Dazu kommt, das die Software direkt von einem USB-Stick gestartet werden kann und nur IMMER auf einen USB-Stick genutzt werden kann. KOpieren der Software auf einen anderen Stick ist sinnlos, da dort die Software nie funktioniert.
Also ich meine, das man für einen Dongle nie mehr als € 25,- bezahlen sollte und bei Verlust ist es selbstverständlich, das Ersatz geliefert wird. Klar das man nachweisen muß, das er verloren gegangen ist, aber bis dato hatte ich auch da nie Probleme.
Wenn die Firma nicht bereit ist, Ersatz zu liefern, dann erstatt wegen Diebstahl Anzeige und reiche die Tagesbuchnummer weiter. Die Firmen sind bei nachgewiesendem Diebstahl sogar verpflichtet Ersatz zu liefern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Bereich der Materialerersatzleistung. Das bedeutet, das der materielle Wert (also der reine blanke Dongle) in Rechnung gestellt werden darf und das sind gerade mal sieben Euro maximal. Okay, vllt. noch Versandkosten, aber ich meine über zwanzig Euro sollte man da nie kommen.
Wenn mich jemand anschreibt, er habe sein USB-Donglestick verloren, rufe ich ihn an (nur Festnetz) und bis dato haben wir es immer kostenlos klären können. Bei 4.932 VK's ist das aber auch erst 29 mal passiert und wieso doppelt die zwanzig Euro kassieren, wenn es dafür gar keinen Grund gibt?
Also mach den mal die Hölle heiß und sonst wende dich an einen Rechtsanwalt oder an die Landesverbraucherzentrale.
Gruß, Condor.
Das muß ja eine Software sein, die es in sich hat.
Ich selber habe eine Donglesoftware entwickelt, die auch sehr gut arbeitet, denn nicht umsonst sind bereits fast 5K raus gegangen. Dazu kommt, das die Software direkt von einem USB-Stick gestartet werden kann und nur IMMER auf einen USB-Stick genutzt werden kann. KOpieren der Software auf einen anderen Stick ist sinnlos, da dort die Software nie funktioniert.
Also ich meine, das man für einen Dongle nie mehr als € 25,- bezahlen sollte und bei Verlust ist es selbstverständlich, das Ersatz geliefert wird. Klar das man nachweisen muß, das er verloren gegangen ist, aber bis dato hatte ich auch da nie Probleme.
Wenn die Firma nicht bereit ist, Ersatz zu liefern, dann erstatt wegen Diebstahl Anzeige und reiche die Tagesbuchnummer weiter. Die Firmen sind bei nachgewiesendem Diebstahl sogar verpflichtet Ersatz zu liefern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Bereich der Materialerersatzleistung. Das bedeutet, das der materielle Wert (also der reine blanke Dongle) in Rechnung gestellt werden darf und das sind gerade mal sieben Euro maximal. Okay, vllt. noch Versandkosten, aber ich meine über zwanzig Euro sollte man da nie kommen.
Wenn mich jemand anschreibt, er habe sein USB-Donglestick verloren, rufe ich ihn an (nur Festnetz) und bis dato haben wir es immer kostenlos klären können. Bei 4.932 VK's ist das aber auch erst 29 mal passiert und wieso doppelt die zwanzig Euro kassieren, wenn es dafür gar keinen Grund gibt?
Also mach den mal die Hölle heiß und sonst wende dich an einen Rechtsanwalt oder an die Landesverbraucherzentrale.
Gruß, Condor.