werniman
Goto Top

Einzelnen Programmen via GPO Funktionen entziehen ?

Hallo!
Unsere Firma ist im medizinischen Bereich tätig (DRK). Für Abrechnungen etc. wird mit "Euregon .snap" ein für den Pflegebereich entwickeltes Softwarepaket benutzt. Zwei Angestellte in der Firma sollen zwar das Recht erhalten, bereits erstellte Rechnungen einzusehen, aber nicht auszudrucken. Leider habe ich in der Rechteverwaltung des Paketes keine Möglichkeit gefunden, das zu bewerkstelligen. Es gibt lediglich die Möglichkeit, auch den Aufruf der Rechnungen (und damit indirekt auch den Druck) zu verweigern.

Natürlich wäre es möglich, ihnen per GPO generell den Druck zu untersagen, doch das wäre weit übers Ziel hinaus geschossen, da sie ja noch andere Aufgaben haben und dort drucken können müssen. Gibt es eventuell eine Möglichkeit, via GPO bestimmten Programmen bestimmte Rechte (in unserem Fall eben den Druck) zu verweigern ?

Content-ID: 375955

Url: https://administrator.de/forum/einzelnen-programmen-via-gpo-funktionen-entziehen-375955.html

Ausgedruckt am: 24.12.2024 um 02:12 Uhr

wiesi200
wiesi200 04.06.2018 um 12:50:38 Uhr
Goto Top
Hallo,

nur wenn man das Programm über GPO's verwalten kann. Somit vermutlich eher nein.
136166
136166 04.06.2018 aktualisiert um 13:23:42 Uhr
Goto Top
Kann man, hab ich hier eine Anwendung für unsere Firma geschrieben mit der man Zugriff auf Drucker auf Anwendungsebene einschränken kann. Das Ding klemmt sich in den Spooler Queue und verwirft je nach Regelwerk Druckaufträge aus entsprechenden Prozessen.

Bringt dir aber nicht wirklich viel, Abfotografieren und aus anderer Anwedung ausdrücken können sie trotzdem noch. Als DLP Maßnahme also eher ungeeignet.
Deepsys
Deepsys 04.06.2018 um 15:31:52 Uhr
Goto Top
Hi,

erstmal beim Hersteller fragen, nur der kann dir dazu was sagen.
Zweitens, bringt alles nichts, außer die Mitarbeiter geben ihre Smartphones morgens ab ...

VG,
Deepsys
Werniman
Werniman 05.06.2018 um 08:30:33 Uhr
Goto Top
Warum der Chef das wünscht, dass die Damen keine bereits erstellten Rechnungen ausdrucken können, kann ich leider nicht sagen. Ich vermute, dass es da in der Vergangenheit Probleme mit versehentlich doppelt verschickten Rechnungen gab o.ä. Hat also keine Datenschutzgründe, dass sie das nicht können sollen.
136166
136166 05.06.2018 aktualisiert um 08:32:53 Uhr
Goto Top
mit versehentlich doppelt verschickten Rechnungen gab o.ä. Hat
Dann wäre das Programm nicht zu gebrauchen. Sowas sollte immer als Status hinterlegt sein.
emeriks
emeriks 05.06.2018 um 13:56:56 Uhr
Goto Top
Hi,
vielleicht über einen Würgaround:
  1. Programm für diese Benutzer sperren (z.B. über NTFS-Rechte)
  2. Programm für ein anderes Konto freischalten
  3. für dieses Konto generell das Drucken verbieten
  4. Anwender starten das Programm über "Ausführen als .." oder per Batch mit "runas ..." und geben dort dieses andere Konto an.
Wir gesagt: nur ein Würgaround.

E.
emeriks
emeriks 05.06.2018 um 13:59:16 Uhr
Goto Top
Dann wäre das Programm nicht zu gebrauchen. Sowas sollte immer als Status hinterlegt sein.
Den Anwender nicht vergessen! Dieser muss das lesen/sehen, erfassen/verstehen und dann die richtigen Schlussfolgerungen daraus treffen können. Jedes für sich stellt u.U. eine größere Herausfordrung dar, als man manchmal vermutet. </spott ende>
136166
136166 05.06.2018 um 14:00:45 Uhr
Goto Top
Dieser muss das lesen/sehen, erfassen/verstehen
Ist dieser nicht fähig/willig dazu gibt's ne Abmahnung/Entlassung ganz einfaches Hausmittel face-smile.