opc123
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Excel Kundendatenbank

Hallo,

ich bin in Excel nicht wirklich fit und suche daher Hilfe.
Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
Gespeichert werden sollen nur in einem 2ten Tabellenblatt die Kunden mit Adresse und Kundennummer.
Das ist soweit kein Problem als intelligente Tabelle mit durchsuchen.

Wie bekomme ich es hin, dass er entweder auf meinen Rechnungsblatt automatisch sucht oder wenn ich über eine Suchmaske gehe als Button, er den ausgewählten Kunden dann als Empfänger der Rechnung praktisch auf der Rechbungsvorlage einträgt? Da stehe ich auf dem schlauch gerade.

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Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 16:11 Uhr

killtec
killtec 05.11.2024 um 15:05:02 Uhr
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Hi,
zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Schau dir am besten Buchhaltungssoftware an wie z.B. MonKey Office von Prosaldo oder ähnliche Sachen.

Gruß
kpunkt
kpunkt 05.11.2024 um 15:09:06 Uhr
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SVERWEIS oder INDEX. Zusammen eben mit einem Dropdown.
Je nachdem kann da aber auch ein Formular gearbeitet werden. Und dann halt auch mit VBA.

Kommt halt auch drauf an, wie du den die "Datenbank" aufgebaut hast, bzw. was das eigentlich ist.
Ich würde aber eher behaupten, dass da ein einfaches Rechnnugsprogramm besser geeignet wäre.
Klar, hin und wieder kann man da Excel auch nutzen. Aber wenns da wirklich um Automatisierung geht, würde ich auf mehr als Excel zurückgreifen.
Oder aber man hängt sich so richtig rein und bastelt da was mit Formularen und VBA.
catrell
catrell 05.11.2024 aktualisiert um 15:20:28 Uhr
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Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
Man kann auch Powerpoint zum Briefe schreiben nutzen, ob das in der heutigen Zeit noch Sinn macht, bei den zukünftigen Auflagen nicht wirklich.

Mehrfachsuche in Listbox
Listbox nach String der Reihe nach Suchen und markieren (SpinButton)

Gruß catrell
ukulele-7
ukulele-7 05.11.2024 um 15:45:14 Uhr
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Du hast eigentlich nur zwei Optionen:

Du wirst richtig fit in Excel, inklusive VBA, und baust deine eigene Rechnungslegung. Zum programmieren lernen bestimmt ein tolles Projekt aber auch ein Zeitfresser - du wirst da immer wieder dran müssen. Bedenke auch, das fakturierte Rechnungen "manipulationssicher" archiviert werden müssen, die Daten könnten bei einer Betriebsprüfung angefordert werden. Die E-Rechnungsverpflichtung ist auch nur der Anfang: In einigen Jahren wird man sicherlich erzeugte E-Rechnungen auch automatisch an die Finanzverwaltung übermitteln - das wird sich in ganz Europa durchsetzen.

Oder du nutzt eine marktübliche Lösung, die grade wegen der E-Rechnung zu Hauf entwickelt und angeboten werden. Allerdings sind viele Lösungen noch nicht ganz so weit, da würde ich dann doch noch bis Q1 2025 warten.
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 15:56:27 Uhr
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zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Jain, etvtl tut sich was:
Zwar nicht im BMF-Schreiben, aber über das Jahressteuergesetz 2024 soll für Kleinunternehmer die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen entfallen. Das Jahressteuergesetz 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
Kraemer
Kraemer 05.11.2024 um 15:57:38 Uhr
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Moin,

Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
nein, willst du nicht. Trust me!

bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.
ähem - nein! Und darüber hinaus: kommt drauf an!

Gruß
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:07:28 Uhr
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Doch will ich.
Ich schicke diese via Pdf an den Kunden.
Da ich nur nebenbetrieb habe und keine Buchhaltungvsondern eür reicht eine excel bei 20 Rechnungen im Jahr.
Alles andere wäre übertrieben.
Ich will nur nicht andauern schauen müssen, ist das Neukunde und welche Kundennummer hat er.
Daher dachte ich an automatischen eintrag.
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 16:22:13 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
Und bei 20 Rechnungen im Jahr sollte man seine Kunden kennen bzw. seine Neukunden nicht kennen face-smile
Kraemer
Kraemer 05.11.2024 aktualisiert um 16:26:53 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
ist doch noch gar kein Thema bei ihm - bis 2027 ist er auf jeden Fall safe

Doch will ich.
Masochist? Es gibt doch Programme wie JTL Wawi für 0,00€ zzgl. 19% USt - warum willst du dich dann mit Excel herumschlagen?
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 16:33:51 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
ist doch noch gar kein Thema bei ihm - bis 2027 ist er auf jeden Fall safe

Und wenn ein Lieferant ihm eine E-Rechnung sendet? Mit nem 3rd Party Viewer rumhantieren?
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:34:22 Uhr
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Weil ich im Excel die Daten sehe. In anderen Programmen liegen die entweder in ner Cloud oder sonst wo nix mehr brauchbar bei einen defekt
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:47:39 Uhr
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Habe keinen Lieferanten in meinem Betriebszweig. Forstwortschaft...
ukulele-7
ukulele-7 05.11.2024 um 16:59:27 Uhr
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Zitat von @Delta9:

zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Jain, etvtl tut sich was:
Zwar nicht im BMF-Schreiben, aber über das Jahressteuergesetz 2024 soll für Kleinunternehmer die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen entfallen. Das Jahressteuergesetz 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
"Kleinunternehmer", als feststehender Begriff aus dem UStR sind nicht gleich "kleine Unternehmer". "Kleinunternehmer" können keine Vorsteuer ziehen und keine Rechnungen mit USt schreiben. Daher kann auch ein Leistungsempfänger keine Vorsteuer ziehen, daraus folgt häufig, das der Kleinunternehmer als Dienstleister weniger attraktiv für ein Unternehmen als Leistungsempfänger ist. Daher erbringen Kleinunternehmer auch häufig B2C Leistungen und fallen nicht unter die E-Rechnungsregelung für B2B.

Dazu kommt, das wir wirklich über niedrige Schwellenwerte reden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)
Zitat von @opc123:

Ich schicke diese via Pdf an den Kunden.
Eine PDF ist keine E-Rechnung.
Da ich nur nebenbetrieb habe und keine Buchhaltungvsondern eür reicht eine excel bei 20 Rechnungen im Jahr.
Alles andere wäre übertrieben.
Ob das reicht oder übertrieben wäre, entscheidest nicht du. Erbringst du eine Leistung an B2B, sei es nur Vermietung neben deinem Forstbetrieb, und bist kein USt Kleinunternehmer, dann greift am 01.01.2027 die E-Rechnungspflicht.

Empfang ist wirklich nicht das Problem, eine E-Mail Adresse und ein Texteditor kann jede E-Rechnung "verarbeiten".