opc123
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Excel Kundendatenbank

Hallo,

ich bin in Excel nicht wirklich fit und suche daher Hilfe.
Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
Gespeichert werden sollen nur in einem 2ten Tabellenblatt die Kunden mit Adresse und Kundennummer.
Das ist soweit kein Problem als intelligente Tabelle mit durchsuchen.

Wie bekomme ich es hin, dass er entweder auf meinen Rechnungsblatt automatisch sucht oder wenn ich über eine Suchmaske gehe als Button, er den ausgewählten Kunden dann als Empfänger der Rechnung praktisch auf der Rechbungsvorlage einträgt? Da stehe ich auf dem schlauch gerade.

Content-ID: 669272

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 02:12 Uhr

killtec
killtec 05.11.2024 um 15:05:02 Uhr
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Hi,
zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Schau dir am besten Buchhaltungssoftware an wie z.B. MonKey Office von Prosaldo oder ähnliche Sachen.

Gruß
kpunkt
kpunkt 05.11.2024 um 15:09:06 Uhr
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SVERWEIS oder INDEX. Zusammen eben mit einem Dropdown.
Je nachdem kann da aber auch ein Formular gearbeitet werden. Und dann halt auch mit VBA.

Kommt halt auch drauf an, wie du den die "Datenbank" aufgebaut hast, bzw. was das eigentlich ist.
Ich würde aber eher behaupten, dass da ein einfaches Rechnnugsprogramm besser geeignet wäre.
Klar, hin und wieder kann man da Excel auch nutzen. Aber wenns da wirklich um Automatisierung geht, würde ich auf mehr als Excel zurückgreifen.
Oder aber man hängt sich so richtig rein und bastelt da was mit Formularen und VBA.
150940
150940 05.11.2024 aktualisiert um 15:20:28 Uhr
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Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
Man kann auch Powerpoint zum Briefe schreiben nutzen, ob das in der heutigen Zeit noch Sinn macht, bei den zukünftigen Auflagen nicht wirklich.

Mehrfachsuche in Listbox
Listbox nach String der Reihe nach Suchen und markieren (SpinButton)

Gruß catrell
ukulele-7
ukulele-7 05.11.2024 um 15:45:14 Uhr
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Du hast eigentlich nur zwei Optionen:

Du wirst richtig fit in Excel, inklusive VBA, und baust deine eigene Rechnungslegung. Zum programmieren lernen bestimmt ein tolles Projekt aber auch ein Zeitfresser - du wirst da immer wieder dran müssen. Bedenke auch, das fakturierte Rechnungen "manipulationssicher" archiviert werden müssen, die Daten könnten bei einer Betriebsprüfung angefordert werden. Die E-Rechnungsverpflichtung ist auch nur der Anfang: In einigen Jahren wird man sicherlich erzeugte E-Rechnungen auch automatisch an die Finanzverwaltung übermitteln - das wird sich in ganz Europa durchsetzen.

Oder du nutzt eine marktübliche Lösung, die grade wegen der E-Rechnung zu Hauf entwickelt und angeboten werden. Allerdings sind viele Lösungen noch nicht ganz so weit, da würde ich dann doch noch bis Q1 2025 warten.
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 15:56:27 Uhr
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zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Jain, etvtl tut sich was:
Zwar nicht im BMF-Schreiben, aber über das Jahressteuergesetz 2024 soll für Kleinunternehmer die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen entfallen. Das Jahressteuergesetz 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
Kraemer
Kraemer 05.11.2024 um 15:57:38 Uhr
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Moin,

Ich will meine Rechnungen in Excel schreiben und ausdrucken.
nein, willst du nicht. Trust me!

bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.
ähem - nein! Und darüber hinaus: kommt drauf an!

Gruß
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:07:28 Uhr
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Doch will ich.
Ich schicke diese via Pdf an den Kunden.
Da ich nur nebenbetrieb habe und keine Buchhaltungvsondern eür reicht eine excel bei 20 Rechnungen im Jahr.
Alles andere wäre übertrieben.
Ich will nur nicht andauern schauen müssen, ist das Neukunde und welche Kundennummer hat er.
Daher dachte ich an automatischen eintrag.
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 16:22:13 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
Und bei 20 Rechnungen im Jahr sollte man seine Kunden kennen bzw. seine Neukunden nicht kennen face-smile
Kraemer
Kraemer 05.11.2024 aktualisiert um 16:26:53 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
ist doch noch gar kein Thema bei ihm - bis 2027 ist er auf jeden Fall safe

Doch will ich.
Masochist? Es gibt doch Programme wie JTL Wawi für 0,00€ zzgl. 19% USt - warum willst du dich dann mit Excel herumschlagen?
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 16:33:51 Uhr
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Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
ist doch noch gar kein Thema bei ihm - bis 2027 ist er auf jeden Fall safe

Und wenn ein Lieferant ihm eine E-Rechnung sendet? Mit nem 3rd Party Viewer rumhantieren?
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:34:22 Uhr
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Weil ich im Excel die Daten sehe. In anderen Programmen liegen die entweder in ner Cloud oder sonst wo nix mehr brauchbar bei einen defekt
opc123
opc123 05.11.2024 um 16:47:39 Uhr
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Habe keinen Lieferanten in meinem Betriebszweig. Forstwortschaft...
ukulele-7
ukulele-7 05.11.2024 um 16:59:27 Uhr
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Zitat von @Delta9:

zwar keine direkte Hilfe aber, bedenke dass du demnächst dazu verpflichtet bist e-Rechnungen zu empfangen oder zu Versenden.

Jain, etvtl tut sich was:
Zwar nicht im BMF-Schreiben, aber über das Jahressteuergesetz 2024 soll für Kleinunternehmer die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen entfallen. Das Jahressteuergesetz 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
"Kleinunternehmer", als feststehender Begriff aus dem UStR sind nicht gleich "kleine Unternehmer". "Kleinunternehmer" können keine Vorsteuer ziehen und keine Rechnungen mit USt schreiben. Daher kann auch ein Leistungsempfänger keine Vorsteuer ziehen, daraus folgt häufig, das der Kleinunternehmer als Dienstleister weniger attraktiv für ein Unternehmen als Leistungsempfänger ist. Daher erbringen Kleinunternehmer auch häufig B2C Leistungen und fallen nicht unter die E-Rechnungsregelung für B2B.

Dazu kommt, das wir wirklich über niedrige Schwellenwerte reden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)
Zitat von @opc123:

Ich schicke diese via Pdf an den Kunden.
Eine PDF ist keine E-Rechnung.
Da ich nur nebenbetrieb habe und keine Buchhaltungvsondern eür reicht eine excel bei 20 Rechnungen im Jahr.
Alles andere wäre übertrieben.
Ob das reicht oder übertrieben wäre, entscheidest nicht du. Erbringst du eine Leistung an B2B, sei es nur Vermietung neben deinem Forstbetrieb, und bist kein USt Kleinunternehmer, dann greift am 01.01.2027 die E-Rechnungspflicht.

Empfang ist wirklich nicht das Problem, eine E-Mail Adresse und ein Texteditor kann jede E-Rechnung "verarbeiten".
opc123
opc123 05.11.2024 um 17:52:30 Uhr
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Hm okay, dann welches Programm könnt ihr empfehlen was relativ wenig umfangreich ist? Und bevorzugt eine Desktop Anwendung statt Cloud?
Probiert hatte ich mein Wiso Büro.
Das hat so viele Funktionen und ist so Lam.
Mein Steuerberater macht ja alles. Ich schicke ihm nur die Unterlagen und Rechnungen für Ust und Steuererklärung.
em-pie
em-pie 05.11.2024 um 19:04:21 Uhr
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Moin,
Mein Steuerberater macht ja alles. Ich schicke ihm nur die Unterlagen und Rechnungen für Ust und Steuererklärung
Was für eine Software setzt der ein? Ggf. Kann der dir innerhalb deines Mandanten auch ein Rechnungsmodul bereitstellen. Wäre auch für ihn ein Vorteil…
Frag ihn mal
opc123
opc123 05.11.2024 um 19:16:57 Uhr
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Machen sie nicht. Benutzen vermutlich Datev. Aber sie stellen nix bereit. Wollen auch keine Import/ exportdaten sondern nur Rechnungen via pdf haben.

Vielleicht hat daher hier paar Erfahrungen.
Lexoffice ist ja Cloud. Taxman keine Ahnung. WisoBuhl hat mir garnicht gefallen.
wiesi200
wiesi200 05.11.2024 um 19:19:34 Uhr
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Wenn dir Wiso nicht gefällt, dann Lexware?
Vision2015
Vision2015 05.11.2024 um 19:33:34 Uhr
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Moin...
Zitat von @Delta9:

Mal Ehrlich: Eine EÜR / Nebenbetrieb befreit nicht von der E-Rechnungspflicht!
ist doch noch gar kein Thema bei ihm - bis 2027 ist er auf jeden Fall safe

Und wenn ein Lieferant ihm eine E-Rechnung sendet? Mit nem 3rd Party Viewer rumhantieren?

wiso, kannst doch die Rechnung mit Outlook bekommen, und die PDF anschauen....

Frank
Delta9
Delta9 05.11.2024 um 19:51:47 Uhr
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wiso, kannst doch die Rechnung mit Outlook bekommen, und die PDF anschauen....

und wie schaust du dir in Outlook die in der PDF enthaltene steuerlich relevante xml an ? bzw. wenn du nur die xml bekommst ?
wiesi200
wiesi200 05.11.2024 um 19:59:14 Uhr
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Zitat von @Delta9:

wiso, kannst doch die Rechnung mit Outlook bekommen, und die PDF anschauen....

und wie schaust du dir in Outlook die in der PDF enthaltene steuerlich relevante xml an ? bzw. wenn du nur die xml bekommst ?

Gibt's von DATEV nen kostenlosen Dienst/Postfach. Bzw. Es gibt da auch Freeware Tools für Kleinstnutzer
Vision2015
Vision2015 05.11.2024 um 20:02:14 Uhr
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Moin...
Zitat von @Delta9:

wiso, kannst doch die Rechnung mit Outlook bekommen, und die PDF anschauen....

und wie schaust du dir in Outlook die in der PDF enthaltene steuerlich relevante xml an ? bzw. wenn du nur die xml bekommst ?
weil du nicht nur eine xml datei bekommst.... sondern eine PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten!

Frank
wiesi200
wiesi200 05.11.2024 um 20:07:57 Uhr
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Zitat von @Vision2015:

Moin...
Zitat von @Delta9:

wiso, kannst doch die Rechnung mit Outlook bekommen, und die PDF anschauen....

und wie schaust du dir in Outlook die in der PDF enthaltene steuerlich relevante xml an ? bzw. wenn du nur die xml bekommst ?
weil du nicht nur eine xml datei bekommst.... sondern eine PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten!

Frank
Falsch, nur per Zugferd nicht per xRechnung.
Beides ist erlaubt
Delta9
Delta9 05.11.2024 aktualisiert um 20:10:54 Uhr
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weil du nicht nur eine xml datei bekommst.... sondern eine PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten!

eine Variante der e-Rechnung ist die Xrechnung. Da bekommst du nur die xml.

Bei der e-Rechnung im ZUGFeRD-Format bekommst du eine PDF mit eingebettetem xml. Dort ist die pdf Darstellung steuerlich komplett irrelevant. Es zählt nur die XML.

Ist zum beispiel in der sichtbaren PDF Umsatzsteuer ausgewiesen und in der XML nicht, so darf die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug genutzt werden. Genauso müssen die Pflichtangaben gem. § 14 Abs. 4 UStG gegen die xml geprüft werden und nicht gegeben den sichtbaren Teil der PDF
opc123
opc123 05.11.2024 um 20:45:04 Uhr
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Leute, das ufert zu weit aus und hilft mir nicht weiter.
Ich brauche dringend eine Software.
Ich google jetzt seit Stunden. Fast alles ist Cloud bis auf mein Wiso Büro desktop.
Vielleicht muss ich es doch nochmal probieren. Schade das man wieder für die Steuer dann wieder an die Cloud gebunden ist mit Wiso Steuer.

Gibts kein Programm was alles kann?
wiesi200
wiesi200 05.11.2024 um 21:07:32 Uhr
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Nie gesehen oder getestet.
Aber auf die schnelle hätte ich das gefunden
https://rechnungsdruckerei.de/
Avoton
Avoton 05.11.2024 aktualisiert um 21:09:51 Uhr
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Moin,

Lexware faktura + Auftrag.

Läuft lokal.

Gruß,
Avoton

Edit: Wenn du Rechnungen per Mail versendest, denk an eine vernünftige Mail Archivierung.
opc123
opc123 05.11.2024 um 21:39:35 Uhr
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Das macht keine EÜR soweit ich das sehe? Sondern reine Rechnung?
D.h auch keine Ust Meldung?
Avoton
Avoton 05.11.2024 um 21:40:13 Uhr
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Ich dachte das macht dein Steuerberater?
benjamin.beloch
benjamin.beloch 05.11.2024 um 21:44:20 Uhr
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Moin,

man könnte so etwas mit cobra CRM und dem neuen Faktura Modul realisieren, welches gerade veröffentlicht wurde. Allerdings benötigt man hier mindestens cobra CRM PLUS und kostenfrei wäre das auch nicht.

Vermutlich würde ich hier auch einmal schauen, ob man nicht doch etwa JTL oder Vario verwendet - wobei das mehr in Richtung Warenwirtschaft geht, als ein reines "Rechnungsprogramm". Evtl. könnte man noch ITHau.Faktura oder SigmaFaktura ins Rennen schicken. Die letzten beiden kenne ich allerdings nur vom Lesen.

Viele Grüße

Benjamin
opc123
opc123 05.11.2024 um 21:48:11 Uhr
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Ja noch machts er.
Die Kosten will ich mir irgendwann sparen.
Das Programm Rechnungsdruckerrei sieht erstmal sehr gut aus und wird wohl getestet.

Für in paar Jahre will ich das selbst machen und suche was all in one.
Rechnungen, EÜR, Anlagevermögen, UST vormeldung und Einkommenssteuer.
kpunkt
kpunkt 06.11.2024 um 07:36:28 Uhr
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Was willst du jetzt genau?
Zuerst war es Rechnungen schreiben, jetzt sind wir bei quasi kompletter Steuer.

Ich werf da Lexware Office in den Raum.

Wenns nur die genannten 20 Rechnungen im Jahr sind, dann mach ein schnelles SVERWEIS oder INDEX.
Oder, was wohl vernünftiger wär: Strg+F
Avoton
Avoton 06.11.2024 um 08:08:26 Uhr
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Für in paar Jahre will ich das selbst machen und suche was all in one.
Rechnungen, EÜR, Anlagevermögen, UST vormeldung und Einkommenssteuer.

Dann wird's mit der kostenlos oder günstig Schiene aber nix...

Lexware financial Office sollte fast alles können. Bei der Einkommensteuer bin ich mir nicht sicher, das ist eher das Gebiet von Taxman.

Gruß,
Avoton
ukulele-7
ukulele-7 06.11.2024 um 09:09:26 Uhr
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Klingt für mich auch nach einem use case für Lexware, habe ich aber keine direkte Erfahrung mit. Ich glaube aber FIBU als EÜR ging damit brauchbar.

Wenn der StB die Belege über Unternehmen Online verarbeitet, könntest du auch die DATEV Rechnungsschreibung nutzen. Das muss aber der StB buchen und frei schalten. Außerdem ist es natürlich SaaS und nicht lokal. Und FIBU wäre dann natürlich weiter beim StB.


Zitat von @Delta9:

weil du nicht nur eine xml datei bekommst.... sondern eine PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten!

eine Variante der e-Rechnung ist die Xrechnung. Da bekommst du nur die xml.
Beide XML-Dateien können im Zweifelsfall mit einem Texteditor geöffnet und gelesen werden. Nirgendwo steht, das die E-Rechnung automatisiert verarbeitet werden muss oder darüber hinaus irgendeine Funktion gegeben sein muss.
Bei der e-Rechnung im ZUGFeRD-Format bekommst du eine PDF mit eingebettetem xml. Dort ist die pdf Darstellung steuerlich komplett irrelevant. Es zählt nur die XML.

Ist zum beispiel in der sichtbaren PDF Umsatzsteuer ausgewiesen und in der XML nicht, so darf die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug genutzt werden. Genauso müssen die Pflichtangaben gem. § 14 Abs. 4 UStG gegen die xml geprüft werden und nicht gegeben den sichtbaren Teil der PDF
Das ist nicht richtig. Weichen die USt-Merkmale im Bildteil von denen im XML-Teil ab ist der Bildteil nicht "irrelevant", er wird zu einer eigenen Rechnung, mit entsprechenden Folgen.

BMF TZ 32: "[...] Enthält der Bildteil dagegen abweichende Rech-nungsangaben (z. B. aufgrund manipulativer Eingriffe eine andere Leistungsbeschreibung oder einen abweichenden Umsatzsteuerbetrag), stellt er ggf. eine weitere (sonstige) Rechnung dar, für die die Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. [...]"
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreibe ...
opc123
opc123 06.11.2024 um 09:49:33 Uhr
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Lexware schau ich mir an, nur das ist doch alles inzwischen cloud?
Bisher finde ich nur buhl wiso mein Büro was alles kann.
Eür usw können meist alle Buchhaltungsprogramme.
Lohnsteuer brauchts dann eine übergabe Schnittstelle.
Hat zumindest lexware sowie wiso im Programm.

Welches Programm hat dann lexware als Installation? Statt Cloud?

Würde ja als übergang fie Rechnungsdruclerrei nutzen.
kpunkt
kpunkt 06.11.2024 um 09:57:36 Uhr
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Lexware ist auch on-premise. Dus solltest dir vielleicht die Dinger erstmal ansehen, aussuchen was du brauchst und dann erst weitere Fragen dazu stellen. Die haben da gar mannigfaltige Lösungen von Einzelmensch bis KMU.
Avoton
Avoton 06.11.2024 um 10:06:24 Uhr
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Welches Programm hat dann lexware als Installation? Statt Cloud?

Hast du dir die Produkte die wir genannt haben überhaupt Mal angesehen?

Außer Lexoffice ist bei Lexware alles On Prem.

Gruß,
Avoton
opc123
opc123 06.11.2024 um 12:14:33 Uhr
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Lexoffice ist das einzigste was allerdings das bietet was ich suche? Leider nur in cloud.
kpunkt
kpunkt 06.11.2024 um 13:20:45 Uhr
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Lexoffice war mal. Das ist Lexware Office. On-Prem gibts Lexware financial Office.
Kann man auf der Homepage nachlesen.
Wieso die Cloud ausgerechnet da jetzt Teufelswerk ist, musst du selber wissen.
Und wenn Lexware nix ist, dann eben Buhl. Du hast ja schon gesagt, das MeinBüro alles kann, was du brauchst.

Finde dich damit ab, dass es vor allem im Kleinbetriebe-Bereich bei Buchhaltung in die Cloud geht.
opc123
opc123 06.11.2024 um 13:52:30 Uhr
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Okay dann schau ich mir das Lexware nochmal an heute.
Cloud naja, alles vor und Nachteile.
Komischerweise sind die meist günstiger
kpunkt
kpunkt 06.11.2024 um 13:56:26 Uhr
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Lexware ist nur ein Beispiel. Eben weil auch on premise. Aber du hast ja schon MeinBüro als passend gefunden.
Wenn Cloud ist evtl. auch Sevdesk interessant.
Die Sache bei Fibu et al. on premise ist halt auch die, dass sich da jemand um die Dinger kümmern muss. Updates einspielen usw. Daher deutet bei kleinen Betrieben eben alles eher gen Richtung Cloud.

Du kannst natürlich auch fast alles per Excel und Elster erschlagen. Mehr oder weniger.
opc123
opc123 06.11.2024 um 15:46:25 Uhr
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So also irgendwie lande ich wieder bei Buhl.
Lexware ist einfach zu Preis intensiv und bietet keine Steuer an.
Buhl hat alles ausneiner Hand. Buchhaltung + Steuer.
Da müsste ich bei Lexware mindestens Buchhaltung + Taxmann nutzen.
Das haben die meisten anderen Cloud anbieter nicht.
Ob das bei Buhl richtig funktioniert die Übergabe, um das Händische Nachttragen der Anlage L zu ersparen weiß ich nicht.
Der support dort ist schlecht.

Fase noch mal zusammen:

Rechnungen, EÜR, Anlagevernögen, Ust Voranmeldung, Elster Schnittstelle zur Übermittlung.
Schnittstelle Steuerprogram mit übergabe der Daten EÜR in Anlage L Steuererklärung.
Kosten max. 15 Euro mtl.
Avoton
Avoton 06.11.2024 um 17:09:30 Uhr
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Ich glaube, da wirst du nichts finden bei der Preisvorstellung...
opc123
opc123 06.11.2024 um 17:56:50 Uhr
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Klar, Buhl liegt voll im Preis.
Ich teste es nochmal. Wenns mir nicht zu sagt nehne ich entweder das Rechnungsprogramm oder bleibe bei Excel...
kpunkt
kpunkt 07.11.2024 um 06:42:57 Uhr
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Rechnungen, EÜR, Anlagevernögen, Ust Voranmeldung, Elster Schnittstelle zur Übermittlung.
Schnittstelle Steuerprogram mit übergabe der Daten EÜR in Anlage L Steuererklärung.
Kosten max. 15 Euro mtl.

Excel und Elster

Lexware ist einfach zu Preis intensiv und bietet keine Steuer an.
Wie kommst du auf den Trichter dass Lexware keine Steuer anbietet?

Und nochmal...du hast jetzt bereits zweimal gesagt, dass Wisoe MeinBüro all das kann, was du möchtest und auch noch zu dem Preis, den du haben willst.
Wieso zur Hölle nutzt du es dann nicht?
opc123
opc123 08.11.2024 aktualisiert um 10:56:07 Uhr
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Weil mein Wiso Büro dermaßen komisch gemacht ist. Da blickt ja keiner durch.
Ich suche was, was leicht zu bedinen ist und nicht aufgebaut ist, wie Datev wo man erst 3 Tage alles lernen muss.

Excel ist ja nicht erlaubt wurde mir hier gesagt
ukulele-7
ukulele-7 08.11.2024 um 11:58:33 Uhr
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Zitat von @opc123:

Excel ist ja nicht erlaubt wurde mir hier gesagt
Dann machs halt mit Excel. Lerne VB und baue die nötigen Funktionen mit Markos.

Du kannst dir auch einen Unimog schnitzen. Wenn der durch den TÜV kommt, kein Problem.
-WeBu-
-WeBu- 11.11.2024 um 12:12:31 Uhr
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Ich mache seit Jahren mit Wiso die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. Ich mache das aber absichtlich nicht über die Buhl-Cloud.

Ich schieße jedes Jahr mit einem sniper eine gebrauchte Version bei Ebay, das ist so ein Jagd-Ding bei mir. Die kostet um die 10 bis 15 € pro Jahr.

Aber auch die Buhl-Produkte werden immer fetter und langsamer - leider!