
113726
30.10.2014
Handhabung, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlässt
Hallo zusammen,
wir haben demnächst den Fall, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Da ich so einen Fall noch nie hatte, wollte ich mich gerne erkundigen bei euch, wie man dann mit den Computerkonto und Exchange Postfach verfährt.
Eine Weiterleitung einrichten ist ja kein Problem.
Das Konto dann aber löschen kann ich ja auch nicht so einfach.
Erst mal das Passwort ändern und nichts weiter machen oder gibt es dafür noch andere Möglichkeiten?
Reicht es aus, das Passwort zu ändern oder kann ich den User generell irgendwie deaktivieren, so das die Daten aber erhalten bleiben?
Vielen Dank im Voraus.
Manuel
wir haben demnächst den Fall, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Da ich so einen Fall noch nie hatte, wollte ich mich gerne erkundigen bei euch, wie man dann mit den Computerkonto und Exchange Postfach verfährt.
Eine Weiterleitung einrichten ist ja kein Problem.
Das Konto dann aber löschen kann ich ja auch nicht so einfach.
Erst mal das Passwort ändern und nichts weiter machen oder gibt es dafür noch andere Möglichkeiten?
Reicht es aus, das Passwort zu ändern oder kann ich den User generell irgendwie deaktivieren, so das die Daten aber erhalten bleiben?
Vielen Dank im Voraus.
Manuel
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15 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
die 10 Jahre gelten für Mails die durch ihren Inhalt den Status eines Geschäftsbriefes haben.
Und einfach im Postfach haben reicht nicht bei einer Prüfung, diese Mails haben Gesetzeskonform archiviert zu werden.
Gibt dabei einen ganzen Rattenschwanz an Vorgaben die eingehalten werden müssen.......
Alles viel zu Bürokratisch, aber wir machen ja nicht die Gesetze....
Gruß
Chonta
die 10 Jahre gelten für Mails die durch ihren Inhalt den Status eines Geschäftsbriefes haben.
Und einfach im Postfach haben reicht nicht bei einer Prüfung, diese Mails haben Gesetzeskonform archiviert zu werden.
Gibt dabei einen ganzen Rattenschwanz an Vorgaben die eingehalten werden müssen.......
Alles viel zu Bürokratisch, aber wir machen ja nicht die Gesetze....
Gruß
Chonta
1. Das Exchange-Konto archivieren (mit Software oder PST Export)
Weiters das User-Profil archivieren.
2. Dem neuen Mitarbeiter oder dessen Ersatz die Email-Adresse als Alias zuweisen. (bei einem Namen Konto, einem Konto ala office@dieFirma.de machst du wieder ein Hauptkonto.
3. Das Konto in der AD deaktivieren, nach einiger Zeit dann löschen.
Einem verantwortlichen Mitarbeiter kannst du ev. das Archiv anhängen.
Je nach Einverständnis des ehemaligen MA.
Weiters das User-Profil archivieren.
2. Dem neuen Mitarbeiter oder dessen Ersatz die Email-Adresse als Alias zuweisen. (bei einem Namen Konto, einem Konto ala office@dieFirma.de machst du wieder ein Hauptkonto.
3. Das Konto in der AD deaktivieren, nach einiger Zeit dann löschen.
Einem verantwortlichen Mitarbeiter kannst du ev. das Archiv anhängen.
Je nach Einverständnis des ehemaligen MA.
Hallo ,
genau das ist ein Problem !
Ohne Einwilligung des Mitarbeiters darfst Du die Mails nicht weiterleiten !
Je nach Vertragslage sind vielleicht auch private Mails erlaubt ... dann koennte das immense finanzielle Probleme bereiten.
1} Account des Mitarbeiters sperren
2) Alle Mails werden gespeichert da Sie nach HGB eh zur Geschaeftskorresponts gehoeren.
3) DieGeschaeftsfuehrung darf dann auf die Mails zugreifen, es gilt das 4 Augen Prinzip
Gruss
Eine Weiterleitung einrichten ist ja kein Problem.
genau das ist ein Problem !
Ohne Einwilligung des Mitarbeiters darfst Du die Mails nicht weiterleiten !
Je nach Vertragslage sind vielleicht auch private Mails erlaubt ... dann koennte das immense finanzielle Probleme bereiten.
1} Account des Mitarbeiters sperren
2) Alle Mails werden gespeichert da Sie nach HGB eh zur Geschaeftskorresponts gehoeren.
3) DieGeschaeftsfuehrung darf dann auf die Mails zugreifen, es gilt das 4 Augen Prinzip
Gruss
Zitat von @113726:
Vielen Dank,
Kann man sich das Gesetzt betreffend des Datenschutzes irgendwo ansehen?
Vielen Dank,
Kann man sich das Gesetzt betreffend des Datenschutzes irgendwo ansehen?
Moin,
das BDSG gibt´s hier http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ zum Studieren. Eine klare Regelung, die schriftlich fixiert ist, solltet ihr schleunigst einführen um Probleme auszuschliessen.
Ich mache das bei ausscheidenden Kollegen aber auch so wie schon beschrieben:
Konto deaktivieren, Passwort ändern, Mail Weiterleitung. Bei uns gibts dann noch ein paar mehr Dinge wie Zeiterfassung, Zugangskontrolle etc. die ich sperren muss. Die Mails werden bei uns, wie es ja vorgeschrieben ist, auch archiviert. Da muss ich also nichts machen.
Und irgendwann wird der User gelöscht. Nach einer etwas grösseren Zeitspanne lösche ich auch das Konto im Exchange da alle Mails ja im Archiv sind.
Gruss vanTast
Zitat von @113726:
Besten Dank für die Antwort.
Zutrittskontrolle etc muss ich auch löschen.
Meine Frage wäre noch mal, wie lösche ich den User dann.
Wir haben ja einen SBS, da macht man normalerweise alles über die Konsole, lösche ich ihn darüber, wird aber auch
das Postfach gleich mit gelöscht. Einzeln im AD und in der Exchange Konsole lösche ich ihn ungern. Oder spielt das keine
Rolle.
Moin,Besten Dank für die Antwort.
Zutrittskontrolle etc muss ich auch löschen.
Meine Frage wäre noch mal, wie lösche ich den User dann.
Wir haben ja einen SBS, da macht man normalerweise alles über die Konsole, lösche ich ihn darüber, wird aber auch
das Postfach gleich mit gelöscht. Einzeln im AD und in der Exchange Konsole lösche ich ihn ungern. Oder spielt das keine
Rolle.
also ich lösche das einzeln im AD bzw. Exchange. Wir haben auch einen SBS. So kann ich das Postfach eben noch stehen lassen aber den User trotzdem schon löschen. Man kann natürlich den User auch erst einmal deaktiviert bestehen lassen und dann beides zusammen über die Konsole wegfegen. Kommt so ein bischen drauf an wie aktuell man das AD halten will, wieviele mails überhaupt bei dem Postfach reinkommen, wie "wichtig" der ehemalige Kollege war etc.
Mails werden bei uns auch archiviert, also kann ich auch nach einer Zeit löschen. Wir archivieren mit dem GFI Mailarchiver,
weiß nur nicht da der Usergebunden ist, ob dann jemand anders auf das Archiv zugreifen könnte,.
Also wir arbeiten mit Mailstore, da kann man die Berechtigungen setzen wer auf das Archiv zugreifen kann. In der Regel können nur der User und der Admin das Archiv einsehen. Ist der User gelöscht, kann halt nur noch der Admin ran. Es sei denn, Du gibst jemand anderem noch Zugriff (Abteilungsleiter etc.). Aber gerade hier wird es knifflig wenn keine glasklare Regelung besteht wie der Account benutzt werden darf.weiß nur nicht da der Usergebunden ist, ob dann jemand anders auf das Archiv zugreifen könnte,.
Gruss vanTast
Es gibt nicht mal Regelungen was den Datenschutz betrifft.
Das ist nicht !! bei Euch geregelt sondern durch die Datenschutzbehoerde , Vergehen gegen die Richtlienen werden ab 250000,- Euro geahndet !!
Wenn ein Ehemaliger Mitarbeiter darauf klagt ist das Unternehmen , durch nicht regulierte Arbeitsanweisung, voll im Arsch.
Halte Dich nicht an die Vorgaben durch Deinen Chef.., der will eh keine Ahnung haben, sondern halte Dich an die Gesetzesgrundlagen.
Gruss