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12.08.2010
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ITunes im Firmennetzwerk
Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass sich einige Notebookbenutzer in meinem Netzwerk iTunes installiert haben und es natürlich auch sehr intensiv benutzen. Wie geht Ihr mit iTunes in Eurem Netzwerk um? Darf private Musik auf das Firmennotebook heruntergeladen werden?
Gruß
AW3103
ich habe festgestellt, dass sich einige Notebookbenutzer in meinem Netzwerk iTunes installiert haben und es natürlich auch sehr intensiv benutzen. Wie geht Ihr mit iTunes in Eurem Netzwerk um? Darf private Musik auf das Firmennotebook heruntergeladen werden?
Gruß
AW3103
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11 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin..
Wenn die User Itunes verwenden werden diese wohl für die Musik bezahlen und nichts illegales dort machen somit wäre mir das egal. Das benutzen von tauschbörsen wäre etwas anderes.
Andere Frage...dürfen Mitarbeiter Privat im Netz Surfen? Mehr oder minder erinner ich mich rechtlich daran das ein user an einem Firmenrechner ein gewisses Privat recht hat, es sei denn die Firma verbietet dieses Ausdrücklich für alle Mitarbeiter...auch der IT
Viele Grüße
Olli
Wenn die User Itunes verwenden werden diese wohl für die Musik bezahlen und nichts illegales dort machen somit wäre mir das egal. Das benutzen von tauschbörsen wäre etwas anderes.
Andere Frage...dürfen Mitarbeiter Privat im Netz Surfen? Mehr oder minder erinner ich mich rechtlich daran das ein user an einem Firmenrechner ein gewisses Privat recht hat, es sei denn die Firma verbietet dieses Ausdrücklich für alle Mitarbeiter...auch der IT
Viele Grüße
Olli
Hi AW3103,
bei uns ist alles von A bis Z genau über eine Nutzungsrichtlinie geregelt. Grundsätzlich haben bei uns private Daten / Programme nichts zu suchen. Falls ein Verstoß vorliegt, darf der MA erstmal bei uns vorsprechen und erhält eine mündliche Verwarnung. Beim nächsten Mal gibt es eine Schriftliche. 99% haben es dann spätestens verstanden. Die Restlichen werden es nie lernen.
Dank von einer Software bekommen wir solche Verstöße überhaupt mit. Ansonsten wäre die Chance verdammt klein.
Aber ohne Adminrechte wird schon viel eingeschränkt. Wenn das Passwort am schwarzen Brett hängt, ist das natürlich eine Einladung...
Grüße,
Dani
P.S. Als kl. Ergänzung: Sowas hängt immer ganz stark von der Größe des Unternehmens ab.
bei uns ist alles von A bis Z genau über eine Nutzungsrichtlinie geregelt. Grundsätzlich haben bei uns private Daten / Programme nichts zu suchen. Falls ein Verstoß vorliegt, darf der MA erstmal bei uns vorsprechen und erhält eine mündliche Verwarnung. Beim nächsten Mal gibt es eine Schriftliche. 99% haben es dann spätestens verstanden. Die Restlichen werden es nie lernen.
Dank von einer Software bekommen wir solche Verstöße überhaupt mit. Ansonsten wäre die Chance verdammt klein.
Aber ohne Adminrechte wird schon viel eingeschränkt. Wenn das Passwort am schwarzen Brett hängt, ist das natürlich eine Einladung...
Grüße,
Dani
P.S. Als kl. Ergänzung: Sowas hängt immer ganz stark von der Größe des Unternehmens ab.
moin dani,
das klingt ja fast nach Überwachungs methoden von Discounterketten (Oder arbeitest Du bei einer?). Das hat ein Betriebsrat abgesegnet und somit auch fast ein Anwalt? Selbst Proxy Server sind Rechtlich gesehen eine Gradwanderung, da ich das Surf Verhalten eines Mitarbeiters genausten verfolgen kann.
Viele grüße
Olli
das klingt ja fast nach Überwachungs methoden von Discounterketten (Oder arbeitest Du bei einer?). Das hat ein Betriebsrat abgesegnet und somit auch fast ein Anwalt? Selbst Proxy Server sind Rechtlich gesehen eine Gradwanderung, da ich das Surf Verhalten eines Mitarbeiters genausten verfolgen kann.
Viele grüße
Olli
Itunes kommt ja wohl nur mit nem Admin Account auf die rechner.
Grundsätzlich ist mir itunes egal, manch brauchen es ja mehr oder weniger für die (Firmen)iPhones.
Auch ist mir herzlich egal ob sich die User Musik auf die lokale Platte kopieren, alle wissen, es gibt kein
recovery für lokale Daten und wenn ich mp3s am Server finde gibt es Ärger.
Wer lang und viel arbeitet kann sich von mir aus gerne Musik dazu mitbringen, wobei heute eh fast jeder
einen mp3 player hat...
Grundsätzlich ist mir itunes egal, manch brauchen es ja mehr oder weniger für die (Firmen)iPhones.
Auch ist mir herzlich egal ob sich die User Musik auf die lokale Platte kopieren, alle wissen, es gibt kein
recovery für lokale Daten und wenn ich mp3s am Server finde gibt es Ärger.
Wer lang und viel arbeitet kann sich von mir aus gerne Musik dazu mitbringen, wobei heute eh fast jeder
einen mp3 player hat...
Servus,
Proxy sind keine Gratwanderung sofern alles (auch die Auswertung und wer auswertet) in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Die muss den Mitarbeitern öffentlich gemacht werden.
Die Möglichkeit alleine dass es die genaue Protokollierung gibt, ist noch nicht das Übel, es ist das was man damit macht. ( Leistungs- und Verhaltenskontrolle) Da müssten dann bei Euren Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten die Alarmglocken klingeln.
Ein Privatrecht an einem Firmenrechner ist mir gänzlich unbekannt, hast Du da eventuell ne Quelle? Bei uns sind private Daten und Software per Betriebsvereinbarung verboten. Aufgrund der auf dem Rechner befindlichen Forschungsdaten. --> Somit auch Itunes.
Was wir inzwischen haben, sind mache rechner mit zwei virtuellen Systemen, und hier darf eines privat genutzt werden, allerdings auch nur mit eingeschränkten Rechten, da der Laptop Firmenbesitzt ist.
Gruß
Martin
Proxy sind keine Gratwanderung sofern alles (auch die Auswertung und wer auswertet) in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Die muss den Mitarbeitern öffentlich gemacht werden.
Die Möglichkeit alleine dass es die genaue Protokollierung gibt, ist noch nicht das Übel, es ist das was man damit macht. ( Leistungs- und Verhaltenskontrolle) Da müssten dann bei Euren Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten die Alarmglocken klingeln.
Ein Privatrecht an einem Firmenrechner ist mir gänzlich unbekannt, hast Du da eventuell ne Quelle? Bei uns sind private Daten und Software per Betriebsvereinbarung verboten. Aufgrund der auf dem Rechner befindlichen Forschungsdaten. --> Somit auch Itunes.
Was wir inzwischen haben, sind mache rechner mit zwei virtuellen Systemen, und hier darf eines privat genutzt werden, allerdings auch nur mit eingeschränkten Rechten, da der Laptop Firmenbesitzt ist.
Gruß
Martin
Moin Martin,
Also auch bei dir...halte ich mich nicht an die Regeln ist ein proxy Server eine Rechtliche Gradwanderung. Ich kenne genug Firmen die den Einsatz eines Proxy's durch Ihre Rechtsabteilung überprüft haben und diese Firmen haben den Server abgeschaft bzw. Ihm ein zweigeteiltes Passwort gegeben damit nicht die IT alleine sondern nur im beisein eines Betriebsratsmitglied zugriff haben.
Privatrecht an Rechnern gibt es komischer weise. Viele können es nicht glauben oder wollen es wahrhaben. Wozu kann ich auch sonst selber Passwörter generieren? Es gab schon div. urteile darüber die auch immer wieder im Fernsehen auftauchen. Habe ich eine Allgemeine Betriebliche Richtlinie die das untersagt ist es etwas anderes.
Wenn ich mich richtig erinner stehen jedem User eine gewisse zeit Privates Surfvergnügen zur Verfügung pro tag (ich meine 20min.) Wenn die Geschäftsführung das nicht allgemein unterbindet.
Ich habe auch mal ein Netzwerk bei einem Rüstungsbauer betreut bei dem die User so gut wie nix machen können. Selbst I-Net war nicht möglich und nur für "Auserwählte".
Einige dinge sollte man wirklich durch eine Rechtsabteilung bzw. einem Anwalt unabhängig prüfen lassen um nicht in ein Messer zu laufen. Ich weis selber das sich einige IT Administratoren als Gott in der Firma fühlen und darüber herrschen was Mitarbeiter bzw. Kollegen dürfen oder nicht.
Viele Grüße
Olli
Also auch bei dir...halte ich mich nicht an die Regeln ist ein proxy Server eine Rechtliche Gradwanderung. Ich kenne genug Firmen die den Einsatz eines Proxy's durch Ihre Rechtsabteilung überprüft haben und diese Firmen haben den Server abgeschaft bzw. Ihm ein zweigeteiltes Passwort gegeben damit nicht die IT alleine sondern nur im beisein eines Betriebsratsmitglied zugriff haben.
Privatrecht an Rechnern gibt es komischer weise. Viele können es nicht glauben oder wollen es wahrhaben. Wozu kann ich auch sonst selber Passwörter generieren? Es gab schon div. urteile darüber die auch immer wieder im Fernsehen auftauchen. Habe ich eine Allgemeine Betriebliche Richtlinie die das untersagt ist es etwas anderes.
Wenn ich mich richtig erinner stehen jedem User eine gewisse zeit Privates Surfvergnügen zur Verfügung pro tag (ich meine 20min.) Wenn die Geschäftsführung das nicht allgemein unterbindet.
Ich habe auch mal ein Netzwerk bei einem Rüstungsbauer betreut bei dem die User so gut wie nix machen können. Selbst I-Net war nicht möglich und nur für "Auserwählte".
Einige dinge sollte man wirklich durch eine Rechtsabteilung bzw. einem Anwalt unabhängig prüfen lassen um nicht in ein Messer zu laufen. Ich weis selber das sich einige IT Administratoren als Gott in der Firma fühlen und darüber herrschen was Mitarbeiter bzw. Kollegen dürfen oder nicht.
Viele Grüße
Olli
Hallo Olli,
wenn sich jemand nicht an die Regelungen hält, dann ist das immer eine Gratwanderung, das hat primär nichts mit dem Proxy zu tun.
Meine Aussage war dass es geregelt werden muss, das bestätigst Du ja ebenfalls. Die Möglichkeit das 4-Augen Prinzip anhand von Passwortsplitting umzusetzen ist eine Möglichkeit, , es gibt aber auch hier noch weitere.
Da ich mich als Datenschutzbeauftragter (ich bin kein Admin) tagtäglich in der aktuellen Rechtssprechung beschäftige, interessiert mich besonders das Recht am Rechner. Das private Surfen ist was anderes, aber auch hier gibt es in D kein Grundrecht, übrigens ist das in anderen EU Ländern wie z.B. Frankreich anderst.
Man muss unterscheiden ob es nicht verboten ist oder ob es ein RECHT ist, das kann ich nämlich mit einer Betriebsvereinbarung nicht aushebeln. Wenn es nicht verboten ist, dann kann es ganz schnell als "betriebliche Übung" gelten und dann ist es so eine Art Gewohnheitsrecht.
In diesem Sinne sind wir aber einer Meinung, die private Nutzung muss geregelt werden.
Grüße
Martin
wenn sich jemand nicht an die Regelungen hält, dann ist das immer eine Gratwanderung, das hat primär nichts mit dem Proxy zu tun.
Meine Aussage war dass es geregelt werden muss, das bestätigst Du ja ebenfalls. Die Möglichkeit das 4-Augen Prinzip anhand von Passwortsplitting umzusetzen ist eine Möglichkeit, , es gibt aber auch hier noch weitere.
Da ich mich als Datenschutzbeauftragter (ich bin kein Admin) tagtäglich in der aktuellen Rechtssprechung beschäftige, interessiert mich besonders das Recht am Rechner. Das private Surfen ist was anderes, aber auch hier gibt es in D kein Grundrecht, übrigens ist das in anderen EU Ländern wie z.B. Frankreich anderst.
Man muss unterscheiden ob es nicht verboten ist oder ob es ein RECHT ist, das kann ich nämlich mit einer Betriebsvereinbarung nicht aushebeln. Wenn es nicht verboten ist, dann kann es ganz schnell als "betriebliche Übung" gelten und dann ist es so eine Art Gewohnheitsrecht.
In diesem Sinne sind wir aber einer Meinung, die private Nutzung muss geregelt werden.
Grüße
Martin
Hallo Olli,
von einem grundsätzlichen Recht auf privates Surfvergnügen oder überhaupt private Nutzung des Rechners kann man nicht sprechen.
Es liegt im Belieben des Arbeitgebers, auf die Leistung der vereinbarten Arbeitszeit (und nicht abzüglich 20 Minuten für Surfen oder ebenso "Zigarettenpausen") zu bestehen und auf eine entsprechend zweckgebundene Verwendung der bereitgestellten Arbeitsmittel. Diese Fragen werden in der Praxis natürlich umgekehrt aufgeworfen, wenn ein tatsächliches privates Surfverhalten von vielleicht 20 Minuten als Begründung für eine arbeitsrechtliche Konsequenz herangezogen wurde. Ob die dann vor Gericht standhält, hängt von ihrer Zulässigkeit und insbesondere Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ab. Verallgemeinernde Rückschlüsse lassen sich daraus nicht ziehen.
An sich ist es wäre es unter entsprechenden Vereinbarungen zulässig, den Netzwerkverkehr und die gespeicherten Daten im Unternehmen lückenlos zu überwachen. Für viele Unternehmen, nicht nur in der Rüstungsbranche, ist das lebensnotwendig. Auf ein das technische Verhindern bestimmter Nutzungen kommt es dabei zunächst nicht an. Persönlich würde ich auch jedem Arbeitgeber raten, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, selbst wenn sie nicht ausgeschöpft werden, um in konkreten Compliance-Angelegenheiten nicht machtlos zu sein oder (in der dann meist herrschenden Ratlosigkeit) versehentlich rechtswidrig zu handeln.
Das Problem ist, dass die Notwendigkeit einer solchen Vorsorge in den meisten Betrieben gänzlich verkannt wird oder die Regelungen halbherzig ausgearbeitet werden. Wenn sie auch nicht offensiv im Unternehmen kommuniziert werden (um die Mitarbeiter nicht zu verschrecken), besteht zudem die Gefahr, ihre Wirksamkeit durch eine widersprüchliche Praxis zu untergraben.
Grüße
Richard
von einem grundsätzlichen Recht auf privates Surfvergnügen oder überhaupt private Nutzung des Rechners kann man nicht sprechen.
Es liegt im Belieben des Arbeitgebers, auf die Leistung der vereinbarten Arbeitszeit (und nicht abzüglich 20 Minuten für Surfen oder ebenso "Zigarettenpausen") zu bestehen und auf eine entsprechend zweckgebundene Verwendung der bereitgestellten Arbeitsmittel. Diese Fragen werden in der Praxis natürlich umgekehrt aufgeworfen, wenn ein tatsächliches privates Surfverhalten von vielleicht 20 Minuten als Begründung für eine arbeitsrechtliche Konsequenz herangezogen wurde. Ob die dann vor Gericht standhält, hängt von ihrer Zulässigkeit und insbesondere Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ab. Verallgemeinernde Rückschlüsse lassen sich daraus nicht ziehen.
An sich ist es wäre es unter entsprechenden Vereinbarungen zulässig, den Netzwerkverkehr und die gespeicherten Daten im Unternehmen lückenlos zu überwachen. Für viele Unternehmen, nicht nur in der Rüstungsbranche, ist das lebensnotwendig. Auf ein das technische Verhindern bestimmter Nutzungen kommt es dabei zunächst nicht an. Persönlich würde ich auch jedem Arbeitgeber raten, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, selbst wenn sie nicht ausgeschöpft werden, um in konkreten Compliance-Angelegenheiten nicht machtlos zu sein oder (in der dann meist herrschenden Ratlosigkeit) versehentlich rechtswidrig zu handeln.
Das Problem ist, dass die Notwendigkeit einer solchen Vorsorge in den meisten Betrieben gänzlich verkannt wird oder die Regelungen halbherzig ausgearbeitet werden. Wenn sie auch nicht offensiv im Unternehmen kommuniziert werden (um die Mitarbeiter nicht zu verschrecken), besteht zudem die Gefahr, ihre Wirksamkeit durch eine widersprüchliche Praxis zu untergraben.
Grüße
Richard
Zitat von @Dani:
Hi AW3103,
bei uns ist alles von A bis Z genau über eine Nutzungsrichtlinie geregelt. Grundsätzlich haben bei uns private Daten /
Programme nichts zu suchen.
Hi AW3103,
bei uns ist alles von A bis Z genau über eine Nutzungsrichtlinie geregelt. Grundsätzlich haben bei uns private Daten /
Programme nichts zu suchen.
Schade das man niemanden mal dazu bewegen kann solche Nutzungsrichtlinien zu veöffentlichen (anonym natürlich). Alle sagen immer das alles geregelt sei, aber niemand will sagen wie? Warum eigentlich nicht? Mich würde das mal interessieren.....
Dank von einer Software bekommen wir solche Verstöße überhaupt mit. Ansonsten wäre die Chance verdammt
klein.
klein.
Welche Software nutzt ihr denn? Das würde mich auch interessieren....
Gruß
Daniel
Zitat von @DMeyer:
Schade das man niemanden mal dazu bewegen kann solche Nutzungsrichtlinien zu veöffentlichen (anonym natürlich). Alle
sagen immer das alles geregelt sei, aber niemand will sagen wie? Warum eigentlich nicht? Mich würde das mal
interessieren.....
Wenn du jemand findest, sag uns Bescheid! Könnte vllt. daran liegen, dass solche Dinge nicht nach Außengetragen werden dürfen. Denn in 99% der Fälle wär es dem MA egal aber je nach Größe des Unternehmens dem Team- oder Bereichsleiter nicht!Schade das man niemanden mal dazu bewegen kann solche Nutzungsrichtlinien zu veöffentlichen (anonym natürlich). Alle
sagen immer das alles geregelt sei, aber niemand will sagen wie? Warum eigentlich nicht? Mich würde das mal
interessieren.....
Welche Software nutzt ihr denn? Das würde mich auch interessieren....
Wir haben unter anderem DriveLock 6 Executive Suite im Einsatz.Grüße,
Dani