denisnayland
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Kleiner Serverschrank - Potentialausgleich? Schutzerdung?

Guten Tag alle miteinander,

ein Kunde möchte sein Netzwerk ausbauen. Aktuell gibt es lediglich einen Switch direkt hinter der FritzBox und einen Haufen loser Patchkabel.

Nun sollen richtige Verlegekabel (CAT.6 oder CAT.7) gezogen, CAT.6A RJ45 Netzwerkdosen angeschlossen und ein 10 Zoll Serverschrank beschafft werden.

Bestückt wird der Serverschrank dann mit einem LSA Patchfeld wo anfangs um die 10-12 Kabel aus den einzelnen Räumen ankommen, einem 16x PoE Switch für Kameras / WLAN AccessPoints und einer Steckdosenleiste (für den Switch). Also aus meiner Sicht nichts Weltbewegendes.

Die Fragen sind nun:

  • Muss so ein kleiner Serverschrank an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden?
  • Was sagt dazu die Versicherung?
  • Was sagt dazu der Brandschutz?
  • Macht es einen Unterschied, ob der Schrank an die Wand kommt, oder frei beweglich irgendwo hin gestellt wird. Ortsgebunden / Ortsveränderlich?

Würde mich sehr über ein paar Antworten, oder Verweise zum Thema freuen. Das meiste was ich dazu gefunden habe, bezieht sich auf große Industrieanlagen oder Gewurschtl im eigenen Keller.

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 05:03 Uhr

Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 20.09.2020 um 11:56:36 Uhr
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Zitat von @DenisNayland:
  • Muss so ein kleiner Serverschrank an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden?
Das kommt darauf an und hängt von der Verkabelung abface-smile
Am besten dazu den Elektriker Deines Vertraues fragen.
Wenn es Strom-Technisch getrennte Bereiche gibt dann auf alle Fälle. Sonst ist es Wünschenswert.

* Was sagt dazu die Versicherung?
Da musst Du Deine Versicherung fragen.

* Was sagt dazu der Brandschutz?
Siehe Oben

* Macht es einen Unterschied, ob der Schrank an die Wand kommt, oder frei beweglich irgendwo hin gestellt wird. Ortsgebunden / Ortsveränderlich?
Ja, Der Vorteil von verlegten Netzwerkkabeln liegt darin, dass sie nicht bewegt werden können.
Und was sich nicht bewegt geht auch seltener kaputt.

Stefan
Mitglied: lcer00
lcer00 20.09.2020 um 16:17:02 Uhr
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Hallo,

falls Dein Kunde eine Firma ist, hat er a) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und b) einen Elektriker, welcher die Elektroprüfungen vornimmt. Außerdem gibt es einen Brandschutzbeauftragen.

Die sind da die maßgeblichen Personen. Ansonsten geh halt vom fiesesten Gewerbesufsichtsamts- und Brandchutzprüfer aus und installier die Sache sauber.

Die Versicherung dürfte hier recht simpel auf VDI-Richtlinien und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften abstellen.

Grüße

lcer
Mitglied: chiefteddy
Lösung chiefteddy 21.09.2020 um 11:07:38 Uhr
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Hallo,

wieso bist du der Meinung, dass sich bei einem kleinen Blech- (Server-) Schrank der Strom anders verhält/ weniger gefährlich ist, als bei einem großen Blech- (Server-) Schrank??

Dem Strom ist es am Ende völlig egal, wenn im Fehlerfall der große oder der kleine Blechschrank unter Spannung steht und du dort anfaßt und einen tödlichen Stromschlag erhälst.

Ortsveränderlich ist ein Elektro-Gerät, wenn es über eine Steckvorrichtung (in deinem Fall ein Schuko-Stecker) angeschlossen ist. Die dazugehörige Steckdose ist über einen FI-Schalter abzusichern.
Ortsfest heißt dann, dass das elektrische Gerät fest, also ohne Steckvorrichtung, angeschlossen ist. Hier ist nicht immer ein FI vorgeschrieben.

(Da du aber in deinem Netzwerkschrank Steckdosen hast, ist spätestens jetzt ein FI vorgeschrieben!!)

Bei der "Erdung" (Anschluß des Schutzleiters) unterscheidet man in Funktionserdung und Schutzerdung. Die Schutzerdung dient der Bereitstellung der Schutzfunktionen gegen elektrischen Schlag. Die Funktionserdung dient der Realisierung der Funktion des elelktrischen Gerätes (zB. Switch, Router, Verkabelung --> Schirmung).

Bei einem ortsveränderlichen Gerät erfolgt die Schutzerdung über das Anschlußkabel und den (Schuko-) Stecker. Die Funktionserdung kann darüber geführt werden, kann aber auch separat erfolgen.

Bei ortsfesten Installationen wird in der Regel ein separates Kabel gezogen.

In beiden Fällen müssen aber alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile mit einem zentralen Erdungspunkt im Schrank verbunden werden, auf den auch der Schutzleiteranschluß und gegebenenfalls die Potentialausgleichsleitung gelegt wird.

Ansonsten gilt natürlich auch hier: eine Elektroinstallation muß von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden! Der Laie darf nur einen Stecker in die Steckdose stecken. (Die hoffentlich von einer Elektrofachkraft installiert wurde)

Und wie bereits geschrieben, Versicherungen usw. verweisen immer nur auf die gültigen Normen und Vorschriften, die einzuhalten sind.

Jürgen
Mitglied: DenisNayland
DenisNayland 22.09.2020 um 21:06:32 Uhr
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Vielen Dank schon einmal allen für ihre Beiträge, das hat mir sehr weiter geholfen.
Eine letzte Frage bleibt mir noch, allerdings nur der Definition halber. Das Projekt steht gerade aufgrund des Budgets eh still.

Ortsveränderlich ist ein Elektro-Gerät, wenn es über eine Steckvorrichtung (in deinem Fall ein Schuko-Stecker) angeschlossen ist.
Ortsfest heißt dann, dass das elektrische Gerät fest, also ohne Steckvorrichtung, angeschlossen ist.

Das bedeutet ein Serverschrank, dessen gesamte Elektrik über eine Steckdosenleiste an einer normalen Steckdose hängt, würde als ortsveränderlich gelten? Die Tatsache, dass die Verlegekabel am Patchfeld fest angeschlossen sind (und man den Schrank entsprechend nicht bewegen kann), ist hierfür irrelevant, richtig?
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 23.09.2020 aktualisiert um 18:07:02 Uhr
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Hallo.

Kurze Antwort: JA

Lange Antwort: Ortsferänderlich heißt nicht, dass das elektrische Gerät praktisch ortsveränderlich ist. Eine 1,2t schwere Drehbank ist praktisch nicht bewegbar (außer mit Kran oder Gabelstabler). Ist sie über einen Drehstromstecker und entsprechender Steckdose angeschlossen, fällt sie unter die Normen und Vorschriften für ortsveränderliche Geräte. Ist die Drehbank über ein fest installiertes Kabel an der Unterverteilung angeschlossen, gilt sie als ortsfest installiert.

Die jeweilige Anschlußart hat natürlich weitreichende Konsequenzen:

Ortsveränderliche Geräte unterliegen einem engen Prüfintervall (0,5 bis 3 Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung). Ortsfeste Installationen müssen nur alle 5 bis 10 Jahre geprüft werden.

Steckdosen bis 32A müssen mit einem FI gesichert werden; fest angeschlossene Geräte nicht zwingend.

Mal abgesehen von den Kosten für die Prüfung und die FIs (das müssen bei Schaltnetzteilen usw. FIs Typ B oder B+ sein und die sind deutlich teurer als "normale" FIs) sind das wichtige Entscheidungskriterien gerade bei IT-Komponenten.

Einen Netzwerkschrank kannst du nicht mal eben für einen halben Tag außer Betrieb nehmen, weil die Schutzleiterprüfung fällig ist.

Und wenn der FI-Schalter mal eben den Serverschrank abschaltet, freut sich die IT-Abteilung sicher auch.

Jürgen