Kosten für Datenauskunft!?
Hallo,
ich betreibe einen eMail-Dienst, und ich hab nun ein Ersuch für eine Datenauskunft bekommen! Ein Kriminalbeamter hat mir gesagt, das es ein Paragraph gibt in dem ich für eine Datenauskunft Geld bis zu einer bestimmten Höhe verlangen kann. Hat da jemand eine Ahnung wo die Grenze liegt?
Mfg
Frank Burian
ich betreibe einen eMail-Dienst, und ich hab nun ein Ersuch für eine Datenauskunft bekommen! Ein Kriminalbeamter hat mir gesagt, das es ein Paragraph gibt in dem ich für eine Datenauskunft Geld bis zu einer bestimmten Höhe verlangen kann. Hat da jemand eine Ahnung wo die Grenze liegt?
Mfg
Frank Burian
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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 18:11 Uhr
8 Kommentare
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Falls es sich dabei um eine Datenauskunft nach dem BDSG handelt, also ein User wissen will was fuer persönliche Daten über ihn gespeichert sind, so muss diese Auskunft kostenlos erfolgen.
Im übrigen würde ich mich als Dienstbetrieber bei Fragen zum BDSG/TKG niht auf die Aussagen von Bekannten o.ä. verlassen, sondern mir lieber einen Rechtsberater/anwalt des entsprechenden Fachgebiets suchen.
Im übrigen würde ich mich als Dienstbetrieber bei Fragen zum BDSG/TKG niht auf die Aussagen von Bekannten o.ä. verlassen, sondern mir lieber einen Rechtsberater/anwalt des entsprechenden Fachgebiets suchen.
Ja nee, is klar, klubbingman; Du wärst mir schon der richtige Datenschützer...
Voll Bullsh*t, von wegen Server beschlagnahmen.
(ich hab' selber einige, noch nie wurde einer beschlagnahmt...)
Bester Tip:
Ab zum RA.
Generell bist Du zur Auskunft verpflichtet.
Teile der Polizei mit, daß Du die Auskunft geben wirst, und bis wann (max. aber 1 Woche!!!).
Oder berechne doch einfach Deine wirkliche Arbeitszeit, die Du zur Erstellung der nötigen Daten brauchst.
Somit "schenkst" Du auch der Polizei nichts.
Lonesome Walker
PS:
Nein, dies war keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung zu diesem Thema.
Voll Bullsh*t, von wegen Server beschlagnahmen.
(ich hab' selber einige, noch nie wurde einer beschlagnahmt...)
Bester Tip:
Ab zum RA.
Generell bist Du zur Auskunft verpflichtet.
Teile der Polizei mit, daß Du die Auskunft geben wirst, und bis wann (max. aber 1 Woche!!!).
Oder berechne doch einfach Deine wirkliche Arbeitszeit, die Du zur Erstellung der nötigen Daten brauchst.
Somit "schenkst" Du auch der Polizei nichts.
Lonesome Walker
PS:
Nein, dies war keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung zu diesem Thema.
Ja nee, is klar, klubbingman; Du wärst
mir schon der richtige Datenschützer...
Voll Bullsh*t, von wegen Server
beschlagnahmen.
(ich hab' selber einige, noch nie wurde
einer beschlagnahmt...)
Bitte mal nicht so freundlich... mir schon der richtige Datenschützer...
Voll Bullsh*t, von wegen Server
beschlagnahmen.
(ich hab' selber einige, noch nie wurde
einer beschlagnahmt...)
Wir haben bei uns im RZ 45 Rootserver vermietet.
Davon sind 2006 2 beschlagnahmt worden da ein
Mieter einen TOR-PROXY darauf hat laufen lassen.
Server haben die mitgenommen, kam einen Tag
später wieder; jedoch ohne Festplatte.
PS: In der CT stand letztens auch was über die
Vorgehnsweise von der Staatsanwaltschaft..
Die machen sich nicht die Mühe und lesen vor Ort
die Daten aus, sondern nehmen das mit zur KTU
(Kriminaltechnische Untersuchung).
Schöne Grüße
PS: Auch von mir keine Rechtsberatung.