Lizenz von OEM auf anderen PC
Hallo,
ich habe bei einem Notebook (Fujutsu Siemens) ein Vista Business (OEM) mitgeliefert bekommen. Jedoch soll auf diesem ein XP laufen, wo ich eine Lizenz habe.
Vista, welches mit dem Fujitsu gekoppelt ist, soll auf ein anderes Notebook (Acer) gespielt werden. Installation funktioniert auch, jedoch soll innerhalb von 3 Tagen das Produkt aktiviert werden (neuer Produktcode etc...). In den Lizenzvereinbarungen steht, dass das Produkt nur auf dem Fujitsu betrieben werden darf.
Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Darf ich Vista auch auf einem anderen PC laufen lassen, ohne diese gesondert erwerben zu müssen?
ich habe bei einem Notebook (Fujutsu Siemens) ein Vista Business (OEM) mitgeliefert bekommen. Jedoch soll auf diesem ein XP laufen, wo ich eine Lizenz habe.
Vista, welches mit dem Fujitsu gekoppelt ist, soll auf ein anderes Notebook (Acer) gespielt werden. Installation funktioniert auch, jedoch soll innerhalb von 3 Tagen das Produkt aktiviert werden (neuer Produktcode etc...). In den Lizenzvereinbarungen steht, dass das Produkt nur auf dem Fujitsu betrieben werden darf.
Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Darf ich Vista auch auf einem anderen PC laufen lassen, ohne diese gesondert erwerben zu müssen?
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Ausgedruckt am: 16.11.2024 um 17:11 Uhr
11 Kommentare
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Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?
Zitat von Wiki:Die OEM-Software kann sich von der sogenannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren
Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in
Verbindung mit Hardware erlaubt.
Fazit: Keine Chance! Sry...
Grüße
Dani
Hallo sojos,
Du sprichst hier eine der vielen Streitfragen im EDV recht an.
Ich würde mir erlauben zu sagen Du darfst und es bei einem Problem auf eine Konfrontation ankommen lassen. Die Konfrontation wird aber nicht kommen. Selbst wenn Du die Lizenz telefonisch bei MS aktivieren mußt.
Du hast eine Lizenz erworben, egal ob OEM oder sonstwas.
Du hast diese sauber auf dem einen PC gelöscht
Du kannst die auf einem anderen PC installieren wenn die Recovery CD das zulässt. Das richtige Installationsmedium benötigst Du natürlich.
Gruß
Egbert
Du sprichst hier eine der vielen Streitfragen im EDV recht an.
Ich würde mir erlauben zu sagen Du darfst und es bei einem Problem auf eine Konfrontation ankommen lassen. Die Konfrontation wird aber nicht kommen. Selbst wenn Du die Lizenz telefonisch bei MS aktivieren mußt.
Du hast eine Lizenz erworben, egal ob OEM oder sonstwas.
Du hast diese sauber auf dem einen PC gelöscht
Du kannst die auf einem anderen PC installieren wenn die Recovery CD das zulässt. Das richtige Installationsmedium benötigst Du natürlich.
Gruß
Egbert
Hi!
@Egbert
@sojos
Also mein Bruder hat das Gleiche vor 4 Wochen probiert. Die Installation verlief ohne Probleme, jedoch die Registierung hat nie geklappt.
Grüße
Dani
@Egbert
Du sprichst hier eine der vielen Streitfragen im EDV recht an.
Kommt auch auf Privatpersion oder Unternehmen an.@sojos
Also mein Bruder hat das Gleiche vor 4 Wochen probiert. Die Installation verlief ohne Probleme, jedoch die Registierung hat nie geklappt.
In den Lizenzbestimmungen steht: Vista darf NUR auf der mitgelieferten Hardware betrieben
werden.
Dann ist doch alles geklärt, oder?werden.
Grüße
Dani
Hallo,
na, ich hätte ja nicht gedacht, dass eine solche Frage solche Wellen schlägt. Und eigentlich sollte ja jeder, der schon ein paar Jahre mit Computern zu tun hat das Urteil auch "life" mitbekommen haben...
Die eigentlich spannende Frage: Was zählt denn eigentlich als Lizenznachweis? Das schicke Hologramm? Das klebt wohl auf dem Fujitsu. Und wenn das jemand sehen will (sehr hypothetisch ich weiß)? Vielleicht ist dann der Fujitsu schon weiterverkauft, oder auch als "defekt" entsorgt? Und da das auch definitiv nicht zum ablösen geeignet ist, stellt das doch eigentlich einen unverhältnissmässigen Eingriff in die Rechte des Verbrauchers (nämlich seine Software zu installieren wo er will) da, oder?
Filipp
Btw: OEM-Versionen von Windows unterscheiden sich von den Retail dadurch, dass sie keinen Support durch MS beinhalten.
na, ich hätte ja nicht gedacht, dass eine solche Frage solche Wellen schlägt. Und eigentlich sollte ja jeder, der schon ein paar Jahre mit Computern zu tun hat das Urteil auch "life" mitbekommen haben...
Die eigentlich spannende Frage: Was zählt denn eigentlich als Lizenznachweis? Das schicke Hologramm? Das klebt wohl auf dem Fujitsu. Und wenn das jemand sehen will (sehr hypothetisch ich weiß)? Vielleicht ist dann der Fujitsu schon weiterverkauft, oder auch als "defekt" entsorgt? Und da das auch definitiv nicht zum ablösen geeignet ist, stellt das doch eigentlich einen unverhältnissmässigen Eingriff in die Rechte des Verbrauchers (nämlich seine Software zu installieren wo er will) da, oder?
Filipp
Btw: OEM-Versionen von Windows unterscheiden sich von den Retail dadurch, dass sie keinen Support durch MS beinhalten.
Der Nachweis für MS ist grundsätzlich das Hologramm.
Wenn das OS registriert ist, reicht als Eigentumsnachweis gegenüber MS der auslesbare Code und die Registrierung.
Das Hologramm lässt sich übrigens relativ einfach und schadfrei entfernen.
Man nehme einen Haushaltsföhn - erwärme den Aufkleber und schabe mit einem dünnen Messer vorsichtig unten durch. Danach auf ein Papier geklebt und gut aufbewahrt lässt sich das OS auch noch für den nächsten Rechner verwenden.
Wenn das OS registriert ist, reicht als Eigentumsnachweis gegenüber MS der auslesbare Code und die Registrierung.
Das Hologramm lässt sich übrigens relativ einfach und schadfrei entfernen.
Man nehme einen Haushaltsföhn - erwärme den Aufkleber und schabe mit einem dünnen Messer vorsichtig unten durch. Danach auf ein Papier geklebt und gut aufbewahrt lässt sich das OS auch noch für den nächsten Rechner verwenden.