sojos
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Lizenz von OEM auf anderen PC

Hallo,

ich habe bei einem Notebook (Fujutsu Siemens) ein Vista Business (OEM) mitgeliefert bekommen. Jedoch soll auf diesem ein XP laufen, wo ich eine Lizenz habe.
Vista, welches mit dem Fujitsu gekoppelt ist, soll auf ein anderes Notebook (Acer) gespielt werden. Installation funktioniert auch, jedoch soll innerhalb von 3 Tagen das Produkt aktiviert werden (neuer Produktcode etc...). In den Lizenzvereinbarungen steht, dass das Produkt nur auf dem Fujitsu betrieben werden darf.
Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Darf ich Vista auch auf einem anderen PC laufen lassen, ohne diese gesondert erwerben zu müssen?

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Ausgedruckt am: 16.11.2024 um 17:11 Uhr

Dani
Dani 03.09.2007 um 20:23:30 Uhr
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Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?
Zitat von Wiki:
Die OEM-Software kann sich von der sogenannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren 
Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in
Verbindung mit Hardware erlaubt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer
Fazit: Keine Chance! Sry...


Grüße
Dani
tetzlaf
tetzlaf 03.09.2007 um 20:42:45 Uhr
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sorry, aber die Antwort ist völliger Unsinn!
Natürlich darfst Du die OEM Lizenz auf einen anderen Rechner portieren...
Oder was meinst Du, was ich mache, wenn ich einen Rechner baue und mit Software ausliefere...
sojos
sojos 03.09.2007 um 20:45:51 Uhr
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Habe dazu auch folgendes gefunden:

UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen
Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert
wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf
diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion
durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt
worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung
des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97 - Kammergericht
LG Berlin

Darf ich nun Vista auf einem anderen PC (Acer) installieren, obwohl es auf dem Fujitsu vorinstalliert war, jedoch gänzlich durch XP ersetzt wurde, OHNE dass ich Vista neu erwerben muss? In den Lizenzbestimmungen steht: Vista darf NUR auf der mitgelieferten Hardware betrieben werden.
Egbert
Egbert 03.09.2007 um 20:59:05 Uhr
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Hallo sojos,

Du sprichst hier eine der vielen Streitfragen im EDV recht an.

Ich würde mir erlauben zu sagen Du darfst und es bei einem Problem auf eine Konfrontation ankommen lassen. Die Konfrontation wird aber nicht kommen. Selbst wenn Du die Lizenz telefonisch bei MS aktivieren mußt.

Du hast eine Lizenz erworben, egal ob OEM oder sonstwas.
Du hast diese sauber auf dem einen PC gelöscht
Du kannst die auf einem anderen PC installieren wenn die Recovery CD das zulässt. Das richtige Installationsmedium benötigst Du natürlich.


Gruß
Egbert
Dani
Dani 03.09.2007 um 21:05:29 Uhr
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Hi!

@Egbert
Du sprichst hier eine der vielen Streitfragen im EDV recht an.
Kommt auch auf Privatpersion oder Unternehmen an.

@sojos
Also mein Bruder hat das Gleiche vor 4 Wochen probiert. Die Installation verlief ohne Probleme, jedoch die Registierung hat nie geklappt.

In den Lizenzbestimmungen steht: Vista darf NUR auf der mitgelieferten Hardware betrieben
werden.
Dann ist doch alles geklärt, oder?


Grüße
Dani
tetzlaf
tetzlaf 03.09.2007 um 21:10:10 Uhr
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Entschuldigt bitte, aber wie heißt dieses Forum nochmal?
eigentlich hab ich keine Lust auf so etwas noch zu antworten.

OEM zu portieren ist legal.
Und auch die Freischaltung funktioniert problemlos.
Ich mach das etwa 3 mal die Woche.

Bitte liebe Admins schließt diesen Threat schnell
sojos
sojos 03.09.2007 um 21:28:08 Uhr
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Danke für schnellen Antworten. Werde es einfach mal versuchen. Ich denke dass das Urteil des BGH eindeutig ist. Ich vertsehe es zumindest so, dass es egal ist, auf welchem PC diese Software installiert ist, da die Lizenzbedingung durch den BGH ausser Kraft gesetzt wurde.

-sojos-
filippg
filippg 03.09.2007 um 21:42:00 Uhr
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Hallo,

na, ich hätte ja nicht gedacht, dass eine solche Frage solche Wellen schlägt. Und eigentlich sollte ja jeder, der schon ein paar Jahre mit Computern zu tun hat das Urteil auch "life" mitbekommen haben...

Die eigentlich spannende Frage: Was zählt denn eigentlich als Lizenznachweis? Das schicke Hologramm? Das klebt wohl auf dem Fujitsu. Und wenn das jemand sehen will (sehr hypothetisch ich weiß)? Vielleicht ist dann der Fujitsu schon weiterverkauft, oder auch als "defekt" entsorgt? Und da das auch definitiv nicht zum ablösen geeignet ist, stellt das doch eigentlich einen unverhältnissmässigen Eingriff in die Rechte des Verbrauchers (nämlich seine Software zu installieren wo er will) da, oder?

Filipp

Btw: OEM-Versionen von Windows unterscheiden sich von den Retail dadurch, dass sie keinen Support durch MS beinhalten.
tetzlaf
tetzlaf 03.09.2007 um 21:48:45 Uhr
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Der Nachweis für MS ist grundsätzlich das Hologramm.
Wenn das OS registriert ist, reicht als Eigentumsnachweis gegenüber MS der auslesbare Code und die Registrierung.
Das Hologramm lässt sich übrigens relativ einfach und schadfrei entfernen.
Man nehme einen Haushaltsföhn - erwärme den Aufkleber und schabe mit einem dünnen Messer vorsichtig unten durch. Danach auf ein Papier geklebt und gut aufbewahrt lässt sich das OS auch noch für den nächsten Rechner verwenden.
sojos
sojos 03.09.2007 um 22:13:30 Uhr
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Den Aufkleber hab ich; war nicht richtig drauf - ging also problemlos. Aber da steht "Windows Vista(TM) Business OEMAct FujitsuSiemensComputers". Fällt auf wenns ein Acer ist. Aber da schaut doch niemand, ob der Aufkleber da ist, oder. Ich habe ihn und somit die Lizenz.

Und ich wollte nur wissen, ob ich ein Hardwaregebundenes BS auf einen anderen PC portieren darf.
Supaman
Supaman 04.09.2007 um 08:32:15 Uhr
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es gibt in deutschland keine zwangsbindung von hardware und betriebssystem, auch wenn einer der größten wünsche von M$ ist. das kannst du u.a. auch bei (fast) jedem auktionshaus verkauf von oem windows-xp lizenzen nachlesen, mit verweis auf die jeweiligen urteile der gerichte.