matrix1985
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Lizenzierungsfrage zu Windows 2012 Standard - was darf auf dem Host bei 2 Hyper-V Inst. gemacht werden

Hallo,

ich habe mal eine frage bezgl. der Lizenzierung bei Windows 2012 Standard. Die Version enthaelt ja zwei HyperV Lizenzen, wenn auf dem Host - der phzs. Umgebung - kein Dienst laeuft.

Zitat Microsoft: darf die Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung nur zum Hosten und Verwalten der virtuellen Betriebssystemumgebungen verwendet werden.


Darf ich auf dem Host trotzdem eine Antiviren Software laufen lassen und ggf. Tools fuer Backups z.B. von Acronis Backup and Recovery? Ich halte es fuer Probematisch auf dem Server - welcher auf am Internet haengt - keine Sicherheitssoftware laufen zu lassen.

Oder darf man auf der Host Installation wirklich nichts laufen lassen ausser die hyperv instanzen?


Gruss

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manuel1985
manuel1985 18.10.2013 um 10:56:30 Uhr
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Hi,

du darfst natürlich AV-/Backup-SW laufen lassen. Nur keine weitere MS-Software/-Rollen.


Gruß Manuel
matrix1985
matrix1985 18.10.2013 um 11:15:54 Uhr
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kann man das irgendwo nachlesen? ich wuerde auch gerne auf dem host backups der hyperv server speichern..
Dani
Dani 18.10.2013 um 19:27:51 Uhr
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Moin,
Nur keine weitere MS-Software/-Rollen.
Dürfen schon... aber nicht supportet. Ich meine sogar man kann ADS installieren aber nicht starten. face-smile

kann man das irgendwo nachlesen?
In Best practice Dokumenten natürlich.


Grüße,
Dani
manuel1985
manuel1985 21.10.2013 um 08:11:35 Uhr
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Moin,

nein, lizenztechnisch ist das nicht i.O.
1x auf Blech, nur Hyper-V
2x/unbegrenzt (Std/Datacenter) als VM mit beliebigen Rollen.

Gruß Manuel
departure69
departure69 19.11.2013 um 10:40:16 Uhr
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Hallo.

Auf dem Host nur die HYPER-V-Rolle. Außerdem Reporting- und Monitoring-Tools und Sicherheitssoftware (aber nur als teilnehmender Client, nicht die Serverseite einer Enterprise-AV-Lösung auf dem HYPER-V-Host installieren!).

Backupsoftware entspricht schon nicht mehr Best-Practise (genausowenig wie ein Bandlaufwerk in einem HYPER-V-Host). Allerdings: Wo kein Kläger, da kein Richter, verbieten kann es Dir niemand. Hast Du allerdings Wartungs-/Supportverträge entweder direkt mit Microsoft oder einem anerkannten Microsoft-Partner, kann es Dir bei Konstellationen, die nicht offiziell supportet sind, passieren, daß Du, trotz entsprechender (bezahlter!) Verträge, keine Unterstützung kriegst -> eigenes Risiko.

Grüße

von

departure