Lizenzrecht? / Wer trägt die Verantwortung?
Hallo Zusammen.
Ich habe wieder mal ne frage Bei uns im unternehmen muss jeder Benutzer einen Bogen unterschreiben, in welchem er sich verpflichtet auf seinem Rechner nichts zu installieren. Wenn nun jemand eine Software ohne lizenz installiert, träg dieser dafür die Verantwortung oder der EDV Verantwortliche? Kann mir jemand sagen, wo solche dinge geregelt werden?
vielen dank für eure Antwort
Gruss
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Ich habe wieder mal ne frage Bei uns im unternehmen muss jeder Benutzer einen Bogen unterschreiben, in welchem er sich verpflichtet auf seinem Rechner nichts zu installieren. Wenn nun jemand eine Software ohne lizenz installiert, träg dieser dafür die Verantwortung oder der EDV Verantwortliche? Kann mir jemand sagen, wo solche dinge geregelt werden?
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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 21:11 Uhr
8 Kommentare
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Ich bin zwar kein Jurist aber ich denke es sollte wie folgt sein.
Aufgrund der schriftlichen Belehrung sollte der Anwender dafür verantwortlich sein und auch zur Rechenschaft gezogen werden können ( Abmahnung,Kündigung etc.)
Kontrollieren sollte das eigentlich nur jemand der im Bereich EDV angesiedelt ist und einen Überblick darüber hat was auf den Systemen installiert ist.
Die Frage ist jetzt ob es ein generelles Softwareverbot gibt oder nur eines für Lizenzpflichtige Software dann wäre Freeware nähmlich erlaubt.
Aber wie schon gesagt ich bin kein Jurist.
Aufgrund der schriftlichen Belehrung sollte der Anwender dafür verantwortlich sein und auch zur Rechenschaft gezogen werden können ( Abmahnung,Kündigung etc.)
Kontrollieren sollte das eigentlich nur jemand der im Bereich EDV angesiedelt ist und einen Überblick darüber hat was auf den Systemen installiert ist.
Die Frage ist jetzt ob es ein generelles Softwareverbot gibt oder nur eines für Lizenzpflichtige Software dann wäre Freeware nähmlich erlaubt.
Aber wie schon gesagt ich bin kein Jurist.
Auch kein Jurist ... gibts hier im Forum ueberhaupt einen?
Das Unterschreiben dieser Erklaerung dient nur dazu, dass der Mitabeiter abgemahnt/gekundigt werden kann, wenn er sich nicht an die Regeln haelt.
Solange einem Mitarbeiter kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, ist er fuer nichts verantwortlich. Wenn du z.B. aus versehen einen teuren Computer runterwirfst, hat dein Chef einfach nur Pech gehabt. Mal ganz abgesehen davon, dass deine Gunst bei Chef dadurch nicht steigt, kann er dir dazu erstmal garnichts.
Eventuell gibt es Schadensersatzansprueche, falls der Firma durch das Verhalten kosten entstehen.
Falls es ein Betriebsrat in der Firma gibt, koennte man den dazu Fragen. Selbst wenn die selber keine Antwort parad haben, koennen die sicher auf jemanden zurueckgreifen.
Das Unterschreiben dieser Erklaerung dient nur dazu, dass der Mitabeiter abgemahnt/gekundigt werden kann, wenn er sich nicht an die Regeln haelt.
Solange einem Mitarbeiter kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, ist er fuer nichts verantwortlich. Wenn du z.B. aus versehen einen teuren Computer runterwirfst, hat dein Chef einfach nur Pech gehabt. Mal ganz abgesehen davon, dass deine Gunst bei Chef dadurch nicht steigt, kann er dir dazu erstmal garnichts.
Eventuell gibt es Schadensersatzansprueche, falls der Firma durch das Verhalten kosten entstehen.
Falls es ein Betriebsrat in der Firma gibt, koennte man den dazu Fragen. Selbst wenn die selber keine Antwort parad haben, koennen die sicher auf jemanden zurueckgreifen.
Hi cookie.
Du kannst ja einfach mal bei den Administratoren in deiner Firma nachfragen.
Am besten du gehst hin und sagst hier ich würde gerne das Programm installieren um das damit zu machen da es mit den Programmen die ich zur Verfügung habe nicht geht.
Vielleicht sagen die auch wir haben hier ei Programm was genau die Funktionen hat nur nicht jeder bekommt da es selten in Benutzung ist.
Immer daran denken: Freundlich Fragen weil was verlieren kannst du nicht du kannst entweder auf deinem Problem sitzen bleiben oder du darfst es installieren.
Gruß Hummel
Du kannst ja einfach mal bei den Administratoren in deiner Firma nachfragen.
Am besten du gehst hin und sagst hier ich würde gerne das Programm installieren um das damit zu machen da es mit den Programmen die ich zur Verfügung habe nicht geht.
Vielleicht sagen die auch wir haben hier ei Programm was genau die Funktionen hat nur nicht jeder bekommt da es selten in Benutzung ist.
Immer daran denken: Freundlich Fragen weil was verlieren kannst du nicht du kannst entweder auf deinem Problem sitzen bleiben oder du darfst es installieren.
Gruß Hummel
Wenn ich das richtig verstanden habe, was sie uns in den Informatik-Rechtsvorlesungen erzaehlt haben, dann kann der Mitarbeiter nur haftbar gemacht werden, wenn ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ansonsten ist immer die Firma als ganzes haftbar.
Denk mal, wie viel Mist die ganzen Manager bauen, ohne dass denen was passiert.
Bei einer GmbH steht das ja schon im Namen "mit beschraenkter Haftung". Da ist der Vorstand dann im Ernstfall eben NICHT mit seinem Privatvermoegen haftbar.
Denk mal, wie viel Mist die ganzen Manager bauen, ohne dass denen was passiert.
Bei einer GmbH steht das ja schon im Namen "mit beschraenkter Haftung". Da ist der Vorstand dann im Ernstfall eben NICHT mit seinem Privatvermoegen haftbar.
Moin,
also:
Die "Anweisung", die der Mitarbeiter unterschreibt gilt juristisch als "tatbestandsbefreiende Erklärung". Allerdings muss die Erklärung auch zwingend den Passus "wissentliche Installation" beinhalten. sonst wäre der Mitarbeiter (formaljuristisch) plötzlich auch für die unbemerkte Installation von Malware haftbar.
Grundsätzlich ist (wäre) nun der EDV-Verantwortliche (und auch das Unternehmen) aus der Haftung von Folgeschäden durch widerrechtliche Installationen des Mitarbeiters befreit.
Aaaaber halt: Auch das Unternehmen muss seinen "Beitrag leisten". So ist es z.B. nicht ausreichend, eine solche Erklärung aufzusetzen, unterschreiben zu lassen und selber jegliche
Absicherung zu unterlassen ? mit der Begründung "er hat doch unterschrieben, also sollte doch nichts passieren dürfen". Hier würde den EDV-BEtreiber/Eigentümer sofort eine Mithaftung treffen (Fahrlässigkeit). Hier beugen die Juristen dem "Freifahrtschein" vor, dass der AG versucht, sich durch eine entsprechende Erklärung der "Persil-Schein" auszustellen.
Hier spielen aber sehr viele Gesetzestexte/Rechtsprechungen und Richtlinien mit: Betriebssicherungspflicht, Vorschriften und Richtlinien der EDV-Sicherheit in Unternehmen (da faktisch eine Providertätigkeit vorliegt) und natürlich die allg. zivilrechtlichen Vorschriften im Sinne des BGB.
So weiß z.B. kaum ein Admin, dass der Internetzugang im Unternehmen grundsätzlich einer Jugendschutzfilterung unterliegen muss, wenn Auszubildene im Betrieb beschäftigt werden ...
Viele Grüße, Rene
also:
Die "Anweisung", die der Mitarbeiter unterschreibt gilt juristisch als "tatbestandsbefreiende Erklärung". Allerdings muss die Erklärung auch zwingend den Passus "wissentliche Installation" beinhalten. sonst wäre der Mitarbeiter (formaljuristisch) plötzlich auch für die unbemerkte Installation von Malware haftbar.
Grundsätzlich ist (wäre) nun der EDV-Verantwortliche (und auch das Unternehmen) aus der Haftung von Folgeschäden durch widerrechtliche Installationen des Mitarbeiters befreit.
Aaaaber halt: Auch das Unternehmen muss seinen "Beitrag leisten". So ist es z.B. nicht ausreichend, eine solche Erklärung aufzusetzen, unterschreiben zu lassen und selber jegliche
Absicherung zu unterlassen ? mit der Begründung "er hat doch unterschrieben, also sollte doch nichts passieren dürfen". Hier würde den EDV-BEtreiber/Eigentümer sofort eine Mithaftung treffen (Fahrlässigkeit). Hier beugen die Juristen dem "Freifahrtschein" vor, dass der AG versucht, sich durch eine entsprechende Erklärung der "Persil-Schein" auszustellen.
Hier spielen aber sehr viele Gesetzestexte/Rechtsprechungen und Richtlinien mit: Betriebssicherungspflicht, Vorschriften und Richtlinien der EDV-Sicherheit in Unternehmen (da faktisch eine Providertätigkeit vorliegt) und natürlich die allg. zivilrechtlichen Vorschriften im Sinne des BGB.
So weiß z.B. kaum ein Admin, dass der Internetzugang im Unternehmen grundsätzlich einer Jugendschutzfilterung unterliegen muss, wenn Auszubildene im Betrieb beschäftigt werden ...
Viele Grüße, Rene