laefiss
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Muss ich mein Wissen nach Ausscheiden weiter geben?

Ich bin Freelancer und soll nach Kündigung meines ServiceVertrages "mein Wissen" an einen internen, unqualifizierten Mitarbeiter weiter geben.

Guten Tag zusammen,

ich bin Freelancer in einem Unternehmen als "Leiter der EDV-Abteilung" (Diese Abteilung besteht nur aus mir)
Nach 7 Monaten haben die jetzt den ServiceVertrag gekündigt. Die wollen die EDV-Abteilung komplett zu machen. Meinen Job soll dann mehr oder weniger ein interner Mitarbeiter übernehmen. Die verlangen jetzt dass ich Ihm die ganzen Passwörter gebe und zeige was es mit den Servern auf sich hat.
Nun meine Frage, muss ich das überhaupt? Die gehen zwar davon aus dass ich nach Ende des Vertrages weiterhin für die Firma auf "zu ruf" tätig werde und das dann nach Stunden abgerechnet wird. Aber wenn ich dem Mitarbeiter fast alles erzähle dann werden mich ja seltener brauchen.
Ich steck quasi in einer kleinen Zwickmühle. Außerdem hab ich meinen Job erlernt und der Mitarbeiter kennt sich ein bissl mit PCs aus.
Danke für die Antworten im voraus

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Ausgedruckt am: 16.11.2024 um 19:11 Uhr

Alphavil
Alphavil 23.06.2009 um 10:47:48 Uhr
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Hm das ist ein interessantes Thema,

Aber ich denke das kommt drauf an wie der Vertrag zwischen Dir und der Firma genau aussieht bzw. welche Klauseln drin sind. Passwörter musst du meines Wissens schon hergeben bzw. ändern. Aber wie es mit dem Wissen ist, da bin ich überfragt. Gibt es den eine Dokumentation zum Netzwerk?


Greetz André
Laefiss
Laefiss 23.06.2009 um 10:57:10 Uhr
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Naja mit den Passwörtern ist ja selbstverständlich.
Aber ich sehe es nicht ein mein Wissen jemandem zu geben der meinen Job übernehmen soll. Da säge ich ja am eigenem Ast auf dem ich sitze.
45877
45877 23.06.2009 um 11:03:35 Uhr
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Dafür bist du aber bezahlt worden?
Das die nicht ewig jemanden externen, der ja meist teurer ist al ein interner, bezahlen werden war wohl klar oder?
60730
60730 23.06.2009 um 11:04:41 Uhr
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Zitat von @Laefiss:
Aber ich sehe es nicht ein mein Wissen jemandem zu geben der meinen
Job übernehmen soll. Da säge ich ja am eigenem Ast auf dem
ich sitze.

Moin,

das siehst du falsch.

Der Ast, auf dem du gesessen hast - wurde schon abgesägt.

Und wenn du jetzt nicht schlau bist - also nicht nichts erzählen sondern alles detailliert aufschreiben, dann kann aus deiner "Verschwiegenheit" und der Problematik - daß du "gelernter" bist und der Nachfolger "meint - sich auszukennen" ruckzuck eine Never Ending Story, die damit beendet wird -
  • daß die dich entweder garnicht mehr sehen wollen
  • oder nur vor Gericht.

Good Luck
Elektroluke
Elektroluke 23.06.2009 um 11:05:29 Uhr
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Eigentlich müssten doch von dir erstellte Dokumentationen vorhanden sein (Falls du alles eingerichtet hast)..
Sind diese nicht automatisch Eigentum der Firma?
77559
77559 23.06.2009 um 11:16:08 Uhr
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Wie du den Vertrag gestaltet hast, kannst nur du wissen.

Wenn du eine pauschale "Service"-Vereinbarung hast, fällt die Schulung sicher nicht darunter und ist separat abzurechnen.
Wenns dann länger dauert, weil der Mitarbeiter doch nicht so gut ist, profitierst du ja.

Wenn du in der Erwartung einer längerfristigen Verbindung mehr Arbeit hineingesteckt hast als bezahlt wurde, wird das wohl Lehrgeld in Rechtsfragen sein.

Gruß
LotPings
Alphavil
Alphavil 23.06.2009 um 11:17:45 Uhr
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Zitat von @Elektroluke:
Eigentlich müssten doch von dir erstellte Dokumentationen
vorhanden sein (Falls du alles eingerichtet hast)..
Sind diese nicht automatisch Eigentum der Firma?


Das meine Ich auch, das Dokumentationen über das interne Netz einer Firma auch deren Eigentum sind. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren


Greetz
60730
60730 23.06.2009 um 11:20:16 Uhr
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Zitat von @Alphavil:
Das meine Ich auch, das Dokumentationen über das interne Netz
einer Firma auch deren Eigentum sind. Aber ich lasse mich gerne eines
Besseren belehren

Dann mache ich das mal face-wink
Die Dokumentation des internen Netzes sind Eigentum dessen, der dafür bezahlt hat.
Ergo - das ist so face-wink
nur leider machen die wenigsten Dokumentationen


Greetz

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gogoflash
gogoflash 23.06.2009 um 11:20:44 Uhr
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Mahlzeit,

ich kann nur TimoBeil recht geben.
Offenheit und eine saubere Übergabe gehören zu guter Arbeit immer dazu und das auch am Ende eines Auftrages.
Glaubt Du Du wirst mit dem Verweigern von Informationen noch weiterempfohlen?

Meistens sind solche Vorgänger -aus meiner Erfahrung- nicht wirklich gern gesehen.


Gruß Miguel
Noc06
Noc06 23.06.2009 um 11:22:38 Uhr
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Moin,

grundsätzlich verhält es sich zunächst einmal so, wie es Alphavil bereits geschrieben hat: es kommt immer darauf an, was in Deinem Arbeits- bzw. Dienstleistungsvertrag vereinbart worden ist (wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, gehe zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, um Dich zu informieren und entsprechende Punkte abzuklären).

Weitergeben muß man normalerweise auch nur das Wissen, welches im direkten Zusammenhang mit der Arbeit des Unternehmens steht, also bspw. ein Forscher, der an einem Medikament xy geforscht hat und den Arbeitgeber wechselt. Die Forschung hat ja der alte Arbeitgeber bezahlt und dem entsprechend obliegen ihm auch etwaige Nutzungs- und Verwertungsrechte (das hindert Dich aber nicht daran, Dein neues Wissen auch selbst zu nutzen - kannst ja schlecht Deine eigene Platte neu formatieren...).

D.h.: das Wissen, was Du aus Deiner "Ausbildung" mit ins Unternehmen gebracht hast, kannst Du auch für Dich behalten. Solltest Du während Deiner Servicetätigkeit allerdings Programme, etc. für den Auftraggeber geschrieben/ erarbeitet haben, für die dieser auch gezahlt hat, mußt Du das entsprechende Wissen weitergeben. Aber auch hier ist wieder die entscheidende Frage, was vertraglich wie festgehalten und geregelt worden ist. Beispiel hierfür wäre, daß Du dem neuen zwar erklären mußt, wie Du beispielsweise die Intranetstruktur aufgebaut hast (also ggfs. wie Du welche Namen verteilt hast, nach welchem System IPs verteilt worden sind, wer welche Rechte/ Feigaben hat,...), aber nicht welche Befehle nötig sind, um dies bspw. automatisiert über ein Batch laufen zu lassen (das ist ja eben Dein "Mehrwert" aus Deiner Ausbildung - den Rest hast Du "lediglich" gegen Bezahlung erarbeitet).

Schönen Gruß
Noc06
harald21
harald21 23.06.2009 um 11:28:57 Uhr
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Hallo,

da muß man unterscheiden, was du an Informationen herausgeben sollst. Dies ist allerdings nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Auch aufgrund deines Vertrages kann es Abweichungen geben.

1. Passwörter: Diese mußt du herausgeben.

2. Dokumentation: Eine Dokumentation des Netzwerkes gehört eigentlich zur normalen Betreuung und sollte von dir bereits im Rahmen der bisherigen Arbeiten erstellt worden sein. Diese mußt du ebenfalls herausgeben.

3. Wissensweitergabe: Eine "Schulung" deines Nachfolgers ist in einem Servicevertrag normalerweise nicht enthalten. Wenn dein Nachfolger keine Fachkenntnisse besitzt und deshalb mit der Dokumentation nichts Richtiges anzufangen weiß, so ist das sein Problem.

mfg
Harald
maretz
maretz 23.06.2009 um 11:29:32 Uhr
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Also - das du die Passwörter usw. rausgeben musst ist wohl selbstverständlich. Ich würde allerdings mir zur Sicherheit diese Anweisung einmal schriftlich bestätigen lassen - da ich ab dem Moment wo ein Amateur an die Anlage geht auch keine Garantie mehr geben kann das die Kiste läuft!

Deine Arbeit musst du dem Mitarbeiter auch erklären - schließlich handelt es sich um Firmeneigentum und du bist so ich das richtig gelesen habe im Angestellten-Verhältnis. Damit darf dein Chef dir auch die Anweisung geben jemand anders einzuarbeiten. Ob der das dann versteht ist dann eine andere Sache -> es ist nicht zu erwarten das jemand der sich nur gut mit Windows auskennt im Thema AD,DNS usw. sofort mitspielen kann!

Was das Thema "Auf zuruf tätig sein" angeht: Sorry, wenn meine Firma mich entlässt dann bin ich weg PUNKT. Denn dann sehe ich mich nach einem neuen Job um und bin für den neuen AG tätig. Und ich glaub mein Chef wäre "not amused" wenn ich hier Anrufe von Ex-AGs bekomme und denen dann während meiner Arbeitszeit helfe... Ganz davon abgesehen bin ich mir selbst zu schade -> wenn der "ungelernte" da was richtig versemmelt soll ich dafür mir die Nacht um die Ohren schlagen um das wieder grade zu biegen? Nehmen wir mal an der zerballert dir den Server - du stellst den wieder her aber dabei gehen 10% der Daten verloren (da kein Backup kontrolliert wurde und dies nicht mehr lief). Na - was glaubst du wer jetzt die Action hat? Der Chef wird ggf. dann nur kommen "Aber das hätten sie ja sehen müssen" - und du hast die A-Karte... Von daher würde ich von solchen Angeboten im normalfall die Finger lassen - sofern du eben nicht dich im Service-Bereich selbstständig machen möchtest bzw. dein neuer AG in genau diesem Bereich tätig ist...
GunterR
GunterR 23.06.2009 um 11:29:34 Uhr
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Das ist das tägliche Los eines Freelancers!
Normalerweise verdient man dafür aber auch mehr face-smile

Gruß
Gunter
60730
60730 23.06.2009 um 11:36:28 Uhr
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Zitat von @harald21:
kurz & knapp 3 Punkte - 3* 100% richtig
Oder in der kürze liegt die Würze face-wink
mfg
Harald

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2hard4you
2hard4you 23.06.2009 um 12:03:12 Uhr
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Moin,

ich hab auch immer verlangt, daß der Nachfolger die systemrelevanten Passwörter ändert und meinen Acc löscht, das ist Bedingung.

Ansonsten lebst Du als Freelancer von Empfehlungen - wenn Du die bereits bezahlten Infos nicht rausrückst, wirst halt weder empfohlen noch *auf Zuruf* eingesetzt, da kommt dann eben ein anderer Freelancer, der das kann....

Verabschiede Dich von dem Gedanken, das war Dein Projekt - nein - es war deren Projekt, die haben bezahlt, also haben die auch Anspruch auf Lieferung, was sie damit anfangen (können) ist deren Problem....

24
mrtux
mrtux 23.06.2009 um 13:31:48 Uhr
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Hi !

Zitat von @Laefiss:
Nun meine Frage, muss ich das überhaupt? Die gehen zwar davon

Die Passwörter musst Du herausgeben und ich würde zu meiner rechtlichen Absicherung auch darauf bestehen, dass diese nach deinem Ausscheiden aus der Firma geändert werden. Tauchen mal Viren auf, heisst es nachher schnell mal, das hat der Vorherige aus Rache gemacht, man weiss ja nie, welch Geistes Kind die Leute sind und welche Kreativität sie beim Schuldigen suchen entwickeln. face-smile

Am schlimmsten sind so pseudo Freundschaften mit dem Chef der Firma, da habe ich schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht und kann aus diesen heraus nur raten, alles schriftlich zu klären. In zwei Jahren sind vielleicht mal Daten weg, weil der Neue sich blöd anstellt, dann kannst Du ganz schnell mal einen netten Brief vom Anwalt bekommen.

aus dass ich nach Ende des Vertrages weiterhin für die Firma auf
"zu ruf" tätig werde und das dann nach Stunden

Wie Timo schon sagt, auf solche Aussagen würde ich keinen Pfifferling geben und falls es doch auf eine Zuruf-Betreuung raus läuft, dann würde ich mir die sehr gut bezahlen lassen und auch sowas regelt man vorher schriftlich, denn wenn es hinterher nach der Rechnungslegung heisst "so hoch hatten wir nicht vereinbart", hast DU die Beweislast und nicht dein "Kunde".

So einen Fall hatte ich schon bei einem Arbeitgeber (ein Systemhaus) als ich vom Angestelltenverhältnis Stück für Stück in die Selbstständigkeit ging und mein ehemaliger Chef plötzlich sehr sehr krank wurde, die Krankheit, die ihn so schnell befallen hatte nennt sich Gedächtnisverlust und kann oft bei heutigem Führungspersonal oder bekanntlich auch mal gerne bei Politikern auftreten. face-smile

ich meinen Job erlernt und der Mitarbeiter kennt sich ein bissl mit
PCs aus.

Ich würde die Anlage dokumentieren aber wenn dein Nachfolger keine Ahnung von Netzwerkadministration hat, ist das nicht dein Problem. Für eine Schulung des Mitarbeiters muss die Firma sorgen nicht Du.

Dich rechtlich absichern, dass musst Du unbedingt, sonst hast Du schneller Ärger am Hals, als Du das Wort Rechtsschutzversicherung aussprechen kannst. Ich würde sogar soweit gehen und ein Übergabeprotokoll aufzusetzen das beide Parteien unterschreiben.

Das ist natürlich nur meine Meinung und keine Rechtsberatung, leider aber habe ich bei solchen Aktionen schon einige "nette" Überraschungen erlebt.

mrtux
hajowe
hajowe 23.06.2009 um 13:38:25 Uhr
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Es ist ja eigentlich schon alles gesagt.
Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Alle Passwörter und Dokumentationen herausgeben.

2. Einen Übergabevertrag machen, ausdem u. a die zu erbringende Übergabeleistung hervorgeht.
zum . Bsp. Erläuterung Infrastruktur; Aufbau und die Entlohnung etc.

3. Nach Abschluß dessen eine schriftliche Übergabeerklärung, aus der auch ganz klar hervorgeht das du eine funktioniertende und störungsfreie Infraktruktur hinterlassen hast und jegliche nachträgliche Gewährleistung ausschließt.
(Das kannst du mit einem Rechtsbeistand ja austüffteln)

Schulung von Mitarbeitern sehe ich nicht als Übergabeleistung. Hier solltest du eine eigene Einnahmequelle daraus machen.

Je nachdem wie deine weiteren Pläne sind hälst du dir damit immer noch einen Fuß in der Tür.
Möglicherweise wird der Chef dort umdenken, wenn er erkennt das er nicht das notwendige Knowhow in der Firma hat.

Solltest du allerdings die Tür rapiad zuschlagen, so wirst du dir den Fuß einquetschen und eventuell keine gutew Empfehlungen erhalten.

Wie gesagt dies spiegelt meine persönliche Meinung wieder und ist nicht als eine rechtsverbindliche Auskunft zu sehen.
Laefiss
Laefiss 23.06.2009 um 20:26:46 Uhr
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Zitat von @hajowe:
Es ist ja eigentlich schon alles gesagt.
Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Alle Passwörter und Dokumentationen herausgeben.

2. Einen Übergabevertrag machen, ausdem u. a die zu erbringende
Übergabeleistung hervorgeht.
zum . Bsp. Erläuterung Infrastruktur; Aufbau und die
Entlohnung etc.

3. Nach Abschluß dessen eine schriftliche
Übergabeerklärung, aus der auch ganz klar hervorgeht das du
eine funktioniertende und störungsfreie Infraktruktur
hinterlassen hast und jegliche nachträgliche Gewährleistung
ausschließt.
(Das kannst du mit einem Rechtsbeistand ja austüffteln)

Erstmal herzlichen Dank an alle.
Genauso werd ich es machen.
Ne Unterweisung hat es schon gegeben. Mal sehen was draus wird.
Hab noch eine Woche gucken um was es noch so geht.
Noch mal vielen DANK
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 27.06.2009 um 18:05:15 Uhr
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Muss ich mein Wissen nach Ausscheiden weiter geben?

Ganz klare Anwort - Nein.
Konsequent sein!

ich kann nur die Sache(n) zurückgeben welche ich von dem Auftraggeber erhalten habe.
wenn der Auftrag ist eine Sache zu Warten/Verändern wird die Sache Gewartet/Verändert zurückgegeben.
nutzt sich zur Erledigung des Auftrages diese Sache welche ein Verschleißteil ist ab bekommt er den Rest von der Sache wieder.

mein Wissen kann ich immer nur dann weiter geben wenn ich noch dort Tätig bin. aber dann nur wenn ich dazu Befugt bin.


mal so zum Beispiel

1

ich als Auftraggeber fahre mit meinem Auto zur KFZ-Werkstatt und möchte das es Repariert wird (weil es irgenwo klappert).
ich Übergebe dazu mein Auto und den Schlüssel.
die Werkstatt lässt mich noch einen Wisch unterschreiben, damit sie eine Absicherung hat zur Ausführung der Reparatur.
beim Abholen meinens Autos erhalte ich meinen Schlüssel mein RepariertesAuto und die Rechnung mit den ausgeführten Arbeiten (vllt noch das Kapputte Teil, welches gegen ein neues ausgetauscht wurde) - sonst Nichts weiter weder Irgenwelches wissen vom Personal oder sonstwas.


2
ich als Angestellter einer Firma bekomme von dieser den Auftrag von einer Lagerhalle einen Schließzylinder auszutauschen.
es weiss niemand mehr welcher das ist von den 25 Türen der Halle. daher bekomme ich zur Erledigung einen großen Schlüsselbund und ein Päckchen mit dem neuen Profilzylinder (dessen Schlüssel sich auch im Päckchen befindet).
ich wetze also los und prüfe einen Zylinder nach dem anderen, damit ich schneller bin merke mir im Kopf welcher Schlüssel zu welcher Tür passt.
ich tausche den defekten Zylinder aus und gebe der Firma den defekten Zylinder, den Schlüsselbund (wo ich den neuen Schlüssel gegen den alten ausgetauscht habe) unjd den alten Schlüssel.
nun sagt mir die Firma ich werde durch einen anderen billigeren Mitarbeiter ersetzt. dazu habe ich ihm zu erzählen wie ich damals den defekten Schließzylinder lokalisiert habe. sage ich wieso? ich bin bei Ihnen Angestellter für Schlossertätigkeiten und Kein Lehrmeister. das entsprechende Gehalt bekomme ich ja auch nur als Angestellter.
dann möchte die Firma noch von mir wissen welcher Schlüssel zu welcher Tür gepasst hat weil ich mir das so gut merken konnte und die Firma sonst keine Dokumentation darüber hat, sonst gibt rechtliche Schritte wenn ich damit nicht rausrücke.
sagt mal gehts noch!
ich habe damals den Auftrag bekommen den Zylinder zu tauschen und nicht eine Dokumentation zu verfassen. und als Buchhalter bin ich auch nicht angestellt.


das sagt uns nur, das wir alle bei soetwas Konsequent sein müssen.

die Anwälte Praktizieren soetwas schon seit Jahren:
wissen über Recht darf nur verkauft werden und nur von Anwälten
sobald ich als OttonormalBürger irgendwo wissen preisgebe, muss ich mir heutzutage überlegen ob ich es Verkaufen möchte oder anderen Leuten einfach so übermittle.

zum Glück muss das Wissen über solche Prozesse nicht Verkauft werden oder nur von ausgesuchten Branchen.
sonst würde es einige Foren im Internet oder gar das Internet nicht geben (dürfen)

Gruß Phil
gogoflash
gogoflash 28.06.2009 um 04:24:27 Uhr
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Hallo Phil,

in deinen Beispielen und in deinen Ausführungen, zeigst Du kein Interesse an Serviceleistungen und saubere Arbeits legst. /Etwas überspritzt um es auf den Punkt zu bringen, nicht das Du es persönlich nimmst /.

Zu deinen Beispielen:
1) Wenn ich bei der Werkstatt keine Antworten über die Ausführung und keine Erläuterungen sowie Tipps wie etwas zustande gekommen ist, weil Sie es ja nicht müssen,
werde ich bestimmt nicht wiederkommen. Ich merke mir als Kunde diese Arbeitsweise und werde die Jungs bestimmt nicht weiterempfehlen.
Das sie mir nicht zeigen müssen, wie das Teil auszutauschen ist und mir das Werkzeug schenken müssen, ist ja klar.

Etwas Service willst Du ja auch oder nicht?

2) Wenn ein Angesteller mir nicht sagen kann, was er getan hat, dann ist doch was faul. Ich muss schon wissen, wo die Schlösser getauscht wurden. Bestimmte Dinge müssen dokumentiert werden, auch wenn es nicht expliziet beauftragt wurde. Schon zum Selbstschutz sollte der Mitarbeiter seinem Vorgesetzen sagen können, wo getauscht wurde. Nicht das er denkt ich habe die Schlösser mitgehen lassen.

Findest selbst nicht, dass das Schlampig ist?

Was lernen wir aus diesen Mitarbeitern. Kein Servicedenken und schlampige Arbeit. Bringt bestimmt keine weiteren Kunden und die verbleibenden Kunden sehen schlechte Arbeit.

Bevor wir uns Missverstehen, ein Minimum an Kooperation sollte auch bei einem Auftragsende vorhanden sein, so sieht man ob jemand Professionel arbeitet. Leistungen wie zum Beispiel, dass Anlernen sind schon aufwendige Sachen und solten schon bezahlt werden, aber nur die Klappe halten und die beleidigte Leberwurst zu spielen, bringt garnichts.
Sowelche Vorgänger hab ich auch gehabt und diese sind sehr in Erinnerung bei meinen Kunden geblieben.


Gruß Miguel
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 28.06.2009 um 22:26:19 Uhr
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Hallo gogoflash,

Es sollten ja nur Beispiele sein.
Ok nach meinen eigenen Erfahrungen habe ich natürlich auch geschrieben.
Bei 1. hast Du auch recht. Sicherlich möchte ich Service aber dann nur wenn ich darum Bitte oder Nachfrage. Ich kann aber nicht erwarten das ich soetwas bekomme, da ich es schon selbst oft erlebt habe wie andere bei soetwas einfach abgekanzelt worden sind. Es sind einfach nur die schlechten Erfahrungswerte die ich da so gesammelt habe. Bei mir persönlich eigentlich nicht. Da ich ja auch Service-Freundlich bin und selber auch gerne welchen Gebe.

und bei 2. das sind eigentlich auch eher die schlechteren Beispiele. Natürlich habe ich dort vergessen hereinzuschreiben, dass der getauschte Schlüssel und die dazugehörige Tür von mir als Mitarbeiter bekannt gemacht worden sind zur Auftragbeendigung. (mein Fehler - wie konnte ich nur so ein wichtiges Detail vergessen.) Aber Überleg doch mal genau was würde ich blos hier im Forum zu schaffen haben wenn nicht meine Erfahrungen preiszugeben und auch selber Erfahrungen von Anderen zu bekommen. Ich möchte das hier aber nicht weiter ausweiten, da der Kernpunkt von der Mehrheit entschieden worden ist. Und ich ich persönlich nicht wie das Beispiel bin. alles andere wäre doch [OT]

Mann muss halt dann selbst entscheiden wie weit man mit seinem (Gratis-)Serviceleistungen geht und mit welchen konsequenzen zu rechnen ist wenn ich eine solche Serviceleistung nicht Anbiete. Der Erfogsfaktor hängt vom richtigen Mass ab und ob man das Inklusive leisten möchte. Natürlich komme ich immer besser damit an, je mehr ich davon Gebrauch mache. Da sind wir uns voll einer Meinung.

Gruß Phil
gogoflash
gogoflash 28.06.2009 um 23:14:47 Uhr
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Hi Phil,

was mich bei dem Threatowner gestört hat ist, folgender Satz.

Aber wenn ich dem Mitarbeiter fast alles erzähle dann werden mich ja seltener brauchen.

Das Festbeissen zeugt nicht von professionellen Arbeiten und auch nicht von guten Umgang... Leute die Informationen aufnehmen und nicht abgeben, kotzen mich überall an.... (Sorry für die Wortwahl)

Mann muss halt dann selbst entscheiden wie weit man mit seinem
(Gratis-)Serviceleistungen geht und mit welchen konsequenzen zu
rechnen ist wenn ich eine solche Serviceleistung nicht Anbiete. Der
Erfogsfaktor hängt vom richtigen Mass ab und ob man das Inklusive
leisten möchte. Natürlich komme ich immer besser damit an,
je mehr ich davon Gebrauch mache. Da sind wir uns voll einer Meinung.

ja denke ich auch.... Das richtige Maß ist immer wichtig. Die Frage muss auch immer sein, ob der ehemalige Kunde vielleicht weiterhin auf einer anderen Basis mit einem arbeiten möchte.
Zigeuner
Zigeuner 29.06.2009 um 19:52:52 Uhr
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Zitat von @pieh-ejdsch:
Hallo gogoflash,

Es sollten ja nur Beispiele sein.
Ok nach meinen eigenen Erfahrungen habe ich natürlich auch
geschrieben.
Bei 1. hast Du auch recht. Sicherlich möchte ich Service aber
dann nur wenn ich darum Bitte oder Nachfrage. Ich kann aber nicht
erwarten das ich soetwas bekomme, da ich es schon selbst oft erlebt
habe wie andere bei soetwas einfach abgekanzelt worden sind. Es sind
einfach nur die schlechten Erfahrungswerte die ich da so gesammelt
habe. Bei mir persönlich eigentlich nicht. Da ich ja auch
Service-Freundlich bin und selber auch gerne welchen Gebe.

Gruß Phil


Hallo Phil,

sowas hat nichts mit Service-freundlich zutun.

Um an deinem Beispiel zubleiben.
Wenn ich mein Auto reparieren lasse, möchte ich eine sorgfältige Dokumenten über die Arbeiten (z.B. Stoßdämpfer gewechselt bei ...Km, Motoröl erneuert 15w-40 bei ...Km). So das ich bei der nächsten Reparatur ohne Probleme eine andere Werkstatt aufsuchen kann, ohne diese einen halben Tag schauen müssen was gemacht worden ist

Und sowas wird auch von uns verlangt.
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 29.06.2009 um 21:45:57 Uhr
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Man man man ... :confused: ...wieder mal zurück scheib....

Schreibe ich denn manchmal so unverständlich? ....ganz verwirrt schau...
Ich versuche immer Irgendwie durch meinen Perfektionismus meine Ausführungen Unzweitdeutig darzulegen. Es klappt meistens sogar. Ich möchte damit Keinesfalls behaupten ich sei vollkommen, weil ich es eben auch nicht bin und ich Vorher auch nicht alles richtig gelesen habe.
Aber:
wenn Du Dir diesen Kommentar richtig durchgelesen hättest, wäre Dir bestimmt dieser Satz auch aufgefallen:
beim Abholen meinens Autos erhalte ich meinen Schlüssel mein RepariertesAuto und die Rechnung mit den ausgeführten Arbeiten .....

Rechnung mit ausgeführten Arbeiten ... Ist das also kein Bericht? Hhmmmm

Ich wusste NICHT das soetwas NICHT als Dokumentation aller Aufgeführten Arbeiten gilt.
Werde ich mal beim nächsten Werkstattbesuch eine bessere Dokumentation der Ausgeführten Arbeiten verlangen. Mal sehen was ich da noch so bekomme.

Gruß Phil
deltatango
deltatango 30.06.2009 um 00:40:50 Uhr
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ich bin Freelancer

Der Punkt ist durchaus wichtig.

Der Rest ist bereits von anderen gut beantwortet worden.

Aber abgesehen von jeden juristischen Implikationen ist das eine Frage der Professionalität. Ordentliche Übergabe der VORHANDENEN Dokumentation, Passwörter sowieso. Essentielle Dokumentation würde ich auch von allein nachreichen, das wäre so Sachen wie grundlegende Netzinfrastruktur, welcher Server macht was usw. Immer im Hinblick darauf, daß jemand mit Administratorkenntnissen (!) damit ohne große Probleme zurechtkommen würde.

Anders sieht es aus, wenn verlangt würde, idiotensichere Doku für den Bissl-mit-PC-Auskenner zu erstellen. Das ist letztlich Ermessensfrage. Ich würde mir das durchaus separat bezahlen lassen

Ansonsten würde ich an Deiner Stelle kundgeben, gerne auf Zuruf tätig zu werden, einen Stundensatz vorab vereinbaren (Feierabend- und WE-Zuschläge nicht vergessen!) und darauf warten, bis der Bissl-mit-PC-Auskenner die Infrastruktur an die Wand fährt. ($$)

Arbeit zieht Arbeit nach sich.
Mann-IT
Mann-IT 30.06.2009 um 15:32:51 Uhr
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Hallo,

müssen tut man garnichts ausser Sterben.

Also als Freelancer hast Du für die Arbeit die Du geleistet hast auch Geld bekommen! Und hier ist genau der Unterschied zu einen Angestellten!
Um Stress mit Anwälten und Gericht zu vermeiden, schreibe einen sauberen Zettel mit den Kennwörtern und nicht mehr!!!!
Du musst dein Wissen, nicht teilen, da es Teil deiner Firma ist und nicht deren Firma. Oder nur gegen entsprechendes Endgeld.

Gleiche wie Dir ist mir auch passiert, alles aufgebaut und dann nur einen Arschtritt bekommen.

Wirst sehen die Rufen sowieso nicht mehr an, und sei Froh drum!
Wenn Du Sie ein wenig ärgern willst, dann musst den neuen so einarbeiten das er alles Verkehrt macht face-smile Dann kann Dir keiner was, weil es ja nicht Du warst face-smile


Gruß Mario
Laefiss
Laefiss 30.06.2009 um 15:40:14 Uhr
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Update:

Wurde neuer ServiceVertrag mit mehr Stundenlohn abgeschlossen. Wenn der "angelernte" nicht weiter kommt bekomme ich einen Anruf und kümmer mich dann drum. Dann wird nach Stunden abgerechnet.
60730
60730 30.06.2009 um 16:51:14 Uhr
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Zitat von @Mann-IT:
Hallo,

müssen tut man garnichts ausser Sterben.

Mario Mario,
was bin ich froh

zu lesen deinen Kommentar
ich find deine Ironie wunderbar

oder wars gar nicht ironisch gemeint?
dann tuts mir um deine Kollegen leid.

sorry aber dein Kommentar ist nicht nur orthographisch unter aller Sau...
der Rest (Inhalt) ist auch nicht besser....(oder darf ich schreiben schlimmer?)

Gruß
deltatango
deltatango 30.06.2009 um 20:18:47 Uhr
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Zitat von @Mann-IT:

Gleiche wie Dir ist mir auch passiert, alles aufgebaut und dann nur
einen Arschtritt bekommen.

Du bist für Deine Leistung nicht bezahlt worden? Einklagen!
gogoflash
gogoflash 30.06.2009 um 20:50:41 Uhr
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Hi Mann-IT, Hallo deltatango,


er hat nicht gesagt, dass er nicht bezahlt wurde. Nur das er alles aufgebaut hat und dann gefeuert wurde.
Wenn er nicht bezahlt wurde, ist die Sache ganz klar und wenn doch dann wird der Kunde schon seine Gründe gahabt haben.

Dankbarkeit muss man nicht erwarten als Freelancer so ist es eben.
deltatango
deltatango 30.06.2009 um 21:26:16 Uhr
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Zitat von @gogoflash:

Dankbarkeit muss man nicht erwarten als Freelancer so ist es eben.

Darauf wollte ich hinaus face-smile
Wenn ein Freiberufler die bloße Beendigung eines Vertragsverhältnisses als Arschtritt bezeichnet, klingt das nicht besonders professionell.
gogoflash
gogoflash 30.06.2009 um 22:06:11 Uhr
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Gebe ich Dir recht. Vieles klingt hier nicht sonderlich professionell. Viele unsere Kollegen spielen dann gerne die beleidigte Leberwurst und zeigen dann Ihren wirklichen Charakter.

Und wissen sich nur durch verheimlichen von Informationen an einen Kunden zu binden. Sowas ist erbärmlich...

Gruß Miguel
Biber
Biber 30.06.2009 um 22:12:09 Uhr
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Moin gogoflash,

Zitat von @gogoflash:
Gebe ich Dir recht. Vieles klingt hier nicht sonderlich professionel.
Viele unsere Kollegen spielen dann gerne die beleidigte Leberwurst und
zeigen dann Ihren wirklichen Charakter.
Wobei es aber eher die Ausnahme ist, wenn sie überhaupt Charakter zeigen ...

Grüße
Biber
gogoflash
gogoflash 30.06.2009 um 22:36:06 Uhr
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Wobei es aber eher die Ausnahme ist, wenn sie
überhaupt Charakter zeigen ...

Traurig aber wahr... Wobei die Charakterlosigkeit von der Inkompetenz meistens sogar übertroffen wird.


Gruß Miguel