Ordner auf Filserver gelöscht
Hallo,
haben einen Win2016 Server als Fileserver.
Kann ich irgendwie nachvollziehen anhand der Logfiles wer Ordner löscht?
Gruß
Marcel
haben einen Win2016 Server als Fileserver.
Kann ich irgendwie nachvollziehen anhand der Logfiles wer Ordner löscht?
Gruß
Marcel
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Ausgedruckt am: 19.11.2024 um 11:11 Uhr
26 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
Ja, wenn man das vorher aktiviert hat.
Da gibt es zig Anleitungen im Web.
siehe z.B. Szenario: File Access Auditing
E.
Ja, wenn man das vorher aktiviert hat.
Da gibt es zig Anleitungen im Web.
siehe z.B. Szenario: File Access Auditing
E.
Hallo,
ich hoffe nicht. Weil - dann wäre der Einsatz von Windows arbeitsrechtlich zumindest in Frage gestellt.
Gruß,
Jörg
ich hoffe nicht. Weil - dann wäre der Einsatz von Windows arbeitsrechtlich zumindest in Frage gestellt.
Gruß,
Jörg
Hallo,
Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Gruß,
Jörg
Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Gruß,
Jörg
Zitat von @117471:
Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Das kann man auch aus den Straßenbahnkarten schlussfolgern, die jemand achtlos in den Büropapierkorb wirft.Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Wenn man vorher informiert, dass man sowas aktiviert, dann ist alles getan. Wo kein Kläger da kein Richter. Ein Arbeitnehmer kann dann sicher dagegen Einwand erheben. Dafür gibt es dann Regeln. Mehr nicht. Wenn da ein Betriebsrat sein sollte, dann wird dieser sicher involviert werden. Auch dafür gibt es Regeln.
Zitat von @117471:
Hallo,
Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Gruß,
Jörg
Hallo,
Ich sehe darin eine verdachtsunabhängige, personenbezogene Verhaltenskontrolle.
Zumal sich daraus ja auch leistungsbezogene Informationen ableiten lassen.
Gruß,
Jörg
Moin,
dann hast du dort aber viel hinein interpretiert.
Ggf. erlaubt deren Firma genau sowas.
Alleine aus selbst Schutz der Firma ist diese Option der Protokollierung angebracht.
Genaues wird hier aber wieder nur ein Rechtsanwalt sagen können.
Gruß
Spirit
ok - und was machst du mit dem Eventlog bei dem z.B. der Login auch drin steht? Das ist dann auch noch ne Arbeitszeit-Kontrolle? Und das Speicherdatum von Word/Excel-Files ist ebenfalls ne Leistungskontrolle? Das Backup selbst ist natürlich dann auch einfach verboten weils ja erlauben würde deine Arbeit sogar nachzuverfolgen (ich erstelle einfach jeden tag nen Backup und prüfe wie du die Dateien geändert hast)...
Sorry, aber das is wohl mal ganz weit hergeholt...
Sorry, aber das is wohl mal ganz weit hergeholt...
Moin ..
Sorry, aber das ist auch nur deine ganz persönliche Meinung zu demThema, die aber keinen Mehrwert brnigt.
Ich hätte jetzt auch nicht unmittelbar wie @fa-jka gedacht, aber so falsch ist der Ansatz nicht!
Nicht alles was wir als selbstverständlich behandeln ist rechtlich richtig und nur weil es unbequem ist nicht automatisch falsch.
VG
Sorry, aber das ist auch nur deine ganz persönliche Meinung zu demThema, die aber keinen Mehrwert brnigt.
Ich hätte jetzt auch nicht unmittelbar wie @fa-jka gedacht, aber so falsch ist der Ansatz nicht!
Nicht alles was wir als selbstverständlich behandeln ist rechtlich richtig und nur weil es unbequem ist nicht automatisch falsch.
VG
Anhand der Papierkorblehrungen.
Naja, manche müssen unbedingt die Kirche herumtragen.
lks
Zitat von @ashnod:
Nicht alles was wir als selbstverständlich behandeln ist rechtlich richtig und nur weil es unbequem ist nicht automatisch falsch.
Dein Satz schließt sich selbst ein.Nicht alles was wir als selbstverständlich behandeln ist rechtlich richtig und nur weil es unbequem ist nicht automatisch falsch.
Zitat von @ashnod:
Ich hätte jetzt auch nicht unmittelbar wie @fa-jka gedacht, aber so falsch ist der Ansatz nicht!
der Ansatz ist genau so falsch, wie als wenn man Steine als Waffen gem. Kriegswaffengesetzt bewerten würdeIch hätte jetzt auch nicht unmittelbar wie @fa-jka gedacht, aber so falsch ist der Ansatz nicht!
Zitat von @Kraemer:
der Ansatz ist genau so falsch, wie als wenn man Steine als Waffen gem. Kriegswaffengesetzt bewerten würde
der Ansatz ist genau so falsch, wie als wenn man Steine als Waffen gem. Kriegswaffengesetzt bewerten würde
datt mögen KleinKrämer so sehen ... macht deine Aussage aber leider nicht richtiger
wenn jetzt keiner fundiertes Wissen beitragen kann, würde ich vorschlagen sich wieder dem eigentlichen Thema zu Widmen.
Hallo,
Nein. Aber stell Dir mal vor, jemand vergisst Abends den Alarm scharfzuschalten. Es wird eingebrochen und anhand irgendwelcher Protokolle beweist irgendwer, dass offenbar Du derjenige warst, der zuletzt am PC war.
Die Kollegen hatten zuletzt nach Dir das Lager aufgeräumt, was Du aber nicht beweisen kannst...
Sicherlich etwas hergeholt. Aber ich persönlich würde den Betriebsrat zumindest fragen.
Gruß,
Jörg
Nein. Aber stell Dir mal vor, jemand vergisst Abends den Alarm scharfzuschalten. Es wird eingebrochen und anhand irgendwelcher Protokolle beweist irgendwer, dass offenbar Du derjenige warst, der zuletzt am PC war.
Die Kollegen hatten zuletzt nach Dir das Lager aufgeräumt, was Du aber nicht beweisen kannst...
Sicherlich etwas hergeholt. Aber ich persönlich würde den Betriebsrat zumindest fragen.
Gruß,
Jörg
Hallo,
Wie Bildest Papierkörbe aus? Wenn der aber doch leer ist...
Gruß,
Peter
Wie Bildest Papierkörbe aus? Wenn der aber doch leer ist...
Gruß,
Peter
Sorry, meinte Papierkorbbelehrungen. Das heißt ich belehre Benutzer, daß der Papierkorb nicht dazu da ist als Ablage zu dienen und wenn die Putzfrau (alias Admin) den mal auslehrt, die Inhalte auch weg sind und nicht wiederkommen. Wie beim echten Papierkorb auch.
lks
PS: Ja, das ist kein witz. Diese Belehrung muß ich ab und zu manchen Kunden erteilen!
Und das machst du anhand des Protokolls wer ne Datei gelöscht hat? Ok, und das Login-Protokoll von Windows siehst du dann aber entspannt? Das Dateidatum von den div. Dateien,.... Wie machst du das mit Fingerabdrücken - verbietest du eurer Putzfrau das Saubermachen - denn immerhin kann ich ja beweisen das du NACH der Putzfrau da warst wenn nur deine Fingerabdrücke auf der Türklinke sind (und die vorher eben die abgewischt hat).
Wenn ich dann noch dein Beispiel nehmen würde dann wärst du so oder so gef***t... Ok, du kannst übers Protokoll zwar dann ggf. beweisen das du um 0:48 noch ne Datei gelöscht hast - aber eben auch nicht mehr oder weniger. Der Lagerist (aus deinem Beispiel) hätte ja eh nie nen Protokoll... Und du könntest auch weder mit noch ohne Protokoll beweisen das du es warst (oder nicht) -> du kannst ja auch den Rechner abschalten und DANACH was machen...
Ganz ehrlich, ab und an würde ich mal den Aluhut abnehmen... Was man - rein theoretisch - natürlich daraus ableiten kann ist die Arbeitszeit, und auch da nur ob du ggf. die Arbeitszeit überschritten hast. Denn du kannst anhand eines Rechner-Protokolls idR. nicht zeigen das jemand NICHT gearbeitet hat (der kann ja auch was lokal gemacht haben, kann mit nem Kollegen arbeitsmässig geredet haben,....), ich könnte aber _rein theoretisch_ natürlich erkennen das du um 8:00 am Netzwerk was gemacht hast, dann 14:00, dann 18:00, dann 20:00, ... und daraus erkennen das du die 10h überschritten hast. Und selbst da wäre es so dürftig das es sinnlos wäre (und ich dann eh eher das Win-Erreignisprotokoll nutzen würde...)
Wenn ich dann noch dein Beispiel nehmen würde dann wärst du so oder so gef***t... Ok, du kannst übers Protokoll zwar dann ggf. beweisen das du um 0:48 noch ne Datei gelöscht hast - aber eben auch nicht mehr oder weniger. Der Lagerist (aus deinem Beispiel) hätte ja eh nie nen Protokoll... Und du könntest auch weder mit noch ohne Protokoll beweisen das du es warst (oder nicht) -> du kannst ja auch den Rechner abschalten und DANACH was machen...
Ganz ehrlich, ab und an würde ich mal den Aluhut abnehmen... Was man - rein theoretisch - natürlich daraus ableiten kann ist die Arbeitszeit, und auch da nur ob du ggf. die Arbeitszeit überschritten hast. Denn du kannst anhand eines Rechner-Protokolls idR. nicht zeigen das jemand NICHT gearbeitet hat (der kann ja auch was lokal gemacht haben, kann mit nem Kollegen arbeitsmässig geredet haben,....), ich könnte aber _rein theoretisch_ natürlich erkennen das du um 8:00 am Netzwerk was gemacht hast, dann 14:00, dann 18:00, dann 20:00, ... und daraus erkennen das du die 10h überschritten hast. Und selbst da wäre es so dürftig das es sinnlos wäre (und ich dann eh eher das Win-Erreignisprotokoll nutzen würde...)
Zitat von @117471:
Nein. Aber stell Dir mal vor, jemand vergisst Abends den Alarm scharfzuschalten. Es wird eingebrochen und anhand irgendwelcher Protokolle beweist irgendwer, dass offenbar Du derjenige warst, der zuletzt am PC war.
Nein. Aber stell Dir mal vor, jemand vergisst Abends den Alarm scharfzuschalten. Es wird eingebrochen und anhand irgendwelcher Protokolle beweist irgendwer, dass offenbar Du derjenige warst, der zuletzt am PC war.
1. Konsequenz ich programmiere die Alarmanlage sodass Sie automatisch außerhalb der Öffnungszeiten scharf geschaltet wird (+- 30 Minuten je nachdem wie viel Spaß man haben möchte)
Die Kollegen hatten zuletzt nach Dir das Lager aufgeräumt, was Du aber nicht beweisen kannst...
Doch klar, ich lese einfach die implantierten NFC chips mit integriertem GPS Tracker aus. Oder schau mir die Überwachungskamera an.
Danach schaffe ich mir ein Lagersystem an welches vollautomatisch mithilfe von Chaotischer Lagerhaltung optimal den Platz nutzt und nicht mehr aufgeräumt werden muss.
Danach verklage ich den EDVler wenn die Datenbank gelöscht wurde und das Lager nicht mehr zu gebrauchen ist und er mir nicht nachweisen kann das er es nicht gelöscht hat, weil der Betriebsrat gegen zu viel Überwachung war. Er verabschiedet sich mit einem Hämischen Grinsen und dem Satz "Tja, da beist sich der Hund in den Schwanz" und ist Froh das er aufgrund seiner Tätigkeit für die Nächsten Jahre erst mal Unkündbar ist.
Achja, Jurist müsste man sein.. in diesem Sinne, Schönes Wochenede euch allen ich bin dann erst mal raus
Zitat von @Saftnase:
@lks
Das ist leider überhaupt kein Witz, sondern bittere Realität.
Genau den gleichen Vergleich (wort wörtlich) habe ich schon x-mal von mir geben müssen.
@lks
Das ist leider überhaupt kein Witz, sondern bittere Realität.
Genau den gleichen Vergleich (wort wörtlich) habe ich schon x-mal von mir geben müssen.
Willkommen im Club.
lks