PC versiegelt - Garantie?
Hallo!
Ich hätte nur mal interessehalber die Frage wie es mit PC Systemen aussieht die am Gehäuse ein Siegel haben.
Wie schaut es damit aus, wenn ich den PC öffnen weil ich ihn aufrüsten oder etwas nachrüsten möchte? Verliere ich dann die Herstellergarantie?
L.G.
Manuel
Ich hätte nur mal interessehalber die Frage wie es mit PC Systemen aussieht die am Gehäuse ein Siegel haben.
Wie schaut es damit aus, wenn ich den PC öffnen weil ich ihn aufrüsten oder etwas nachrüsten möchte? Verliere ich dann die Herstellergarantie?
L.G.
Manuel
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5 Kommentare
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Aufpassen:
Fazit: i.d.R. ist Garantie eine freiwillige leistung, die auf diese Weise erlöschen kann. z.B. muß man bei Servern mit dem Material aufpassen was man verbaut, weil man ganz leicht die Herstellergarantie verlieren kann. Die Gewährleistung ist aber immer außen vor (zumidnest bei endverbrauchern). Bei gewerblichen Anwendern hängt sehr viel dann von den indivduellen Vereinbarungen ab und auch davbon, ob man als Vollkaufmann zählt oder nicht.
Also frag am besten den Anwalt Deines vertrauensd.
ianal, lks
- Man muß zwischen garantie udn gewährleistugn unetrscheiden.
- Garantie kann (muß nicht) auf diese Weise erlöschen, je nach gerät und eingriff.
- Gewährleistung darf auf diese weise nicht erlöschen.
- Jeder Fall ist einzigartig. daher kommt es immemr auf die Umstände an und darauf, was der jeweilige Richter entscheidet.
Fazit: i.d.R. ist Garantie eine freiwillige leistung, die auf diese Weise erlöschen kann. z.B. muß man bei Servern mit dem Material aufpassen was man verbaut, weil man ganz leicht die Herstellergarantie verlieren kann. Die Gewährleistung ist aber immer außen vor (zumidnest bei endverbrauchern). Bei gewerblichen Anwendern hängt sehr viel dann von den indivduellen Vereinbarungen ab und auch davbon, ob man als Vollkaufmann zählt oder nicht.
Also frag am besten den Anwalt Deines vertrauensd.
ianal, lks
Zitat von @manuelw:
Genauer gesagt handelt es sich um einen Medion PC von einem Bekannten der in einem Mediamarkt in Österreich gekauft wurde.
Genauer gesagt handelt es sich um einen Medion PC von einem Bekannten der in einem Mediamarkt in Österreich gekauft wurde.
EU-weit ist die gewährleistugn auf 2 jahre festgelegt. Daher wird die gewährleistung davon nciht betroffen sein. Prinzipiell könnte in diesem Fall auch auch die Garantie erhalten bleiben, da man ja das Siegel aufbrechen muß, soblad man das gerät erweitern will.
lks