Privat legal 1 XP Version auf PC und Laptop benutzten !?
Laut einem Gerichtsbeschluss ( kann ich nicht auf Anhieb Quelle nennen ) wurde den Privatanwenderern zugesprochen, die selbe XP Version auf einem Heim PC und einem mobilen PC (also Laptop) zu benutzten, da man nur entweder von zuhause oder eben unterwegs. Das scheint aber Microsoft nicht zu interessieren ! Denn ich habe das habe ich in der Vergangenheit auch wiederholt versucht, leider konnte diese Version aber trotz gleichen Besitzternamen und Angehörigkeit zum selben Netzwerk bzw. Arbeitsgruppe ( ich meine kein umfangreiches Firmennetz, sondern 2 PCs und Laptop ) nicht auf 2 PC aktiviert werden.
Schlimmer: eines Tages hatte ich es geschafft, und 2. XP prof war auf Laptop aktiviert, aber scheinbar nur weil 1 PC wegen Festplattendefekts bereits einige Tage "kalt" herumstand.
Jetzt konnte ich aber den PC als ich neue HDD hatte nicht mehr mit dem dafür vorgesehenen XP prof aktivieren !
Der Witz dabei:
Ich habe 3 Home Versionen herumliegen, aber die taugen höchstens für eben das ältere HP Notebook aber nicht für einen der PCs.
Wuste nicht ob es Sinn macht, Laptop wieder zu formatieren, also mailte ich an Microsoft, hörte lange nichts und später als Antwort , wäre nicht legal auf 2 PC zu Installieren, blabla ........... !
Ich lies es daraufhin gut sein, denn mittlerweile hatte ich mir wohl oder übel eine 3. Lizence besorgt !
Jetzt meine eigentlich Frage:
Betreibt jemand erforlgreich 1 Version auf PC und zusätzlichem Laptop, da ich mir demächst neues Laptop kaufen will und ich kaufe garantiert keine 4 XP prof. Version.
- bedeutet "lizenciert für 2 Prozessoren" schon den Einsatz der Hyper-threating Tech (habe Prozessor geteilt, will aber nicht darauf verzichten ), oder hat das sowieso nichts mit 2. PC zu tun und nur ein unsinniger Hinweis auf Dual-Core, als ob jeder Prozessor sein eigenes Windows hätte (?)
P.S.: Es sind natür auch mal PC und Laptop gleichzeitig eingeschaltet, falls das eine Rolle spielt!
Wie sagt ihr zu Office 2007 beta, steht der Preis von Vista schon fest ?
Longhorn nicht auf den Markt kommen und ist der Name in Vista geändert worden ?
Schlimmer: eines Tages hatte ich es geschafft, und 2. XP prof war auf Laptop aktiviert, aber scheinbar nur weil 1 PC wegen Festplattendefekts bereits einige Tage "kalt" herumstand.
Jetzt konnte ich aber den PC als ich neue HDD hatte nicht mehr mit dem dafür vorgesehenen XP prof aktivieren !
Der Witz dabei:
Ich habe 3 Home Versionen herumliegen, aber die taugen höchstens für eben das ältere HP Notebook aber nicht für einen der PCs.
Wuste nicht ob es Sinn macht, Laptop wieder zu formatieren, also mailte ich an Microsoft, hörte lange nichts und später als Antwort , wäre nicht legal auf 2 PC zu Installieren, blabla ........... !
Ich lies es daraufhin gut sein, denn mittlerweile hatte ich mir wohl oder übel eine 3. Lizence besorgt !
Jetzt meine eigentlich Frage:
Betreibt jemand erforlgreich 1 Version auf PC und zusätzlichem Laptop, da ich mir demächst neues Laptop kaufen will und ich kaufe garantiert keine 4 XP prof. Version.
- bedeutet "lizenciert für 2 Prozessoren" schon den Einsatz der Hyper-threating Tech (habe Prozessor geteilt, will aber nicht darauf verzichten ), oder hat das sowieso nichts mit 2. PC zu tun und nur ein unsinniger Hinweis auf Dual-Core, als ob jeder Prozessor sein eigenes Windows hätte (?)
P.S.: Es sind natür auch mal PC und Laptop gleichzeitig eingeschaltet, falls das eine Rolle spielt!
Wie sagt ihr zu Office 2007 beta, steht der Preis von Vista schon fest ?
Longhorn nicht auf den Markt kommen und ist der Name in Vista geändert worden ?
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Ausgedruckt am: 20.11.2024 um 10:11 Uhr
5 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
also Deine 1. Frage wird Dir sicher keiner mit Ja beantworten, denn es wäre ein Lizenzverstoss.
Deine Frage wegen 1-2 Prozessor-Lizenz: siehe hier Microsoft-Lizenz
Grundsätzlich sehe ich aber keine Probleme, warum man (rein technisch gesehen) eine Windowslizenz nicht auf 2 Rechner installieren und aktivieren können soll. Das wäre einfach, wie wenn Du die Lizenz später auf einem anderen Rechner installierst, weil Du den alten entsorgt hast. Kann halt sein dass Du dafür dann bei Microsoft anrufen und die Aktivierung per Telefon machen musst. Ist aber kein Problem.
Ich selber betreibe eine Windowslizenz 2x auf ein und dem gleichen Rechner in einer Dual-Boot-Konfiguration.
Allerdings ... wenn Du schon schreibst, dass auch mal beide Rechner laufen können, dann sagst Du ja selbst, dass Du die Lizenz doppelt nutzen willst ... und das ist eindeutig ein Lizenzverstoss!
Ich verstehe Menschen nicht, die eine Software zwar nutzen wollen, aber dann händeringend nach eine Möglichkeit suchen, dafür nichts bezahlen zu müssen.
Wenn Du nichts bezahlen willst, dann nimm Linux. Windows kostet nun mal Geld, aber man wird von niemand gezwungen es zu nutzen.
Ich habe auch mehrere Rechner und ein Notebook und habe deshalb auch insgesamt vier WindowsXP Pro Lizenzen dafür.
Kauf Dir eine Lizenz, bei ebay ca. 70 - 80 ?.
Gruß,
Thomas
also Deine 1. Frage wird Dir sicher keiner mit Ja beantworten, denn es wäre ein Lizenzverstoss.
Deine Frage wegen 1-2 Prozessor-Lizenz: siehe hier Microsoft-Lizenz
Grundsätzlich sehe ich aber keine Probleme, warum man (rein technisch gesehen) eine Windowslizenz nicht auf 2 Rechner installieren und aktivieren können soll. Das wäre einfach, wie wenn Du die Lizenz später auf einem anderen Rechner installierst, weil Du den alten entsorgt hast. Kann halt sein dass Du dafür dann bei Microsoft anrufen und die Aktivierung per Telefon machen musst. Ist aber kein Problem.
Ich selber betreibe eine Windowslizenz 2x auf ein und dem gleichen Rechner in einer Dual-Boot-Konfiguration.
Allerdings ... wenn Du schon schreibst, dass auch mal beide Rechner laufen können, dann sagst Du ja selbst, dass Du die Lizenz doppelt nutzen willst ... und das ist eindeutig ein Lizenzverstoss!
Ich verstehe Menschen nicht, die eine Software zwar nutzen wollen, aber dann händeringend nach eine Möglichkeit suchen, dafür nichts bezahlen zu müssen.
Wenn Du nichts bezahlen willst, dann nimm Linux. Windows kostet nun mal Geld, aber man wird von niemand gezwungen es zu nutzen.
Ich habe auch mehrere Rechner und ein Notebook und habe deshalb auch insgesamt vier WindowsXP Pro Lizenzen dafür.
Kauf Dir eine Lizenz, bei ebay ca. 70 - 80 ?.
Gruß,
Thomas
Es gibt definitiv keinen Gerichtsbeschluß, der erlaubt Windows mehrfach auf verschiedenen Rechnern zu installieren. Auch nicht privat!!. Bei Office erlaubte es Microsoft, die betrieblich genutzte Software diese zusätzlich auf einem privaten Rechner zu installieren, allerdings nur für denselben Benutzer und nicht in gleichzeitiger Nutzung. Ob dies jedoch noch gilt weiß ich nicht. Beim Betriebssystem war es jedoch niemals der Fall. Bei Schulversionen gilt das gleiche, allerdings darf die Software 3 fach in einem Haushalt genutzt werden, nur privat!!!
Hi,
Du hast schon 3 XP Versionen, dann brauchst Du doch keine weitere zu kaufen. Sind es OEM Versionen? Wenn ja, darfst Du sie auch auf dem PC nutzen.Aber nur eine gleichzeitig.
Dies hat der Bundesgerichtshof erlaubt. Anleitungen sie zu entdongeln gibt es zuhauf.
Schau Dir mal das Urteil an, sonst ist alles unverbindlich und bestimmt keine Rechtsberatung.
Gruß Miguel
PS:
http://testberichte.ebay.de/VORSICHT-beim-Kauf-von-WINDOWS-XP_W0QQugidZ ...
ich habe 3 Home Versionen herumliegen, aber die taugen höchstens für eben das ältere HP > Notebook aber nicht für einen der PCs.
Du hast schon 3 XP Versionen, dann brauchst Du doch keine weitere zu kaufen. Sind es OEM Versionen? Wenn ja, darfst Du sie auch auf dem PC nutzen.Aber nur eine gleichzeitig.
Dies hat der Bundesgerichtshof erlaubt. Anleitungen sie zu entdongeln gibt es zuhauf.
Oft steht auf den Recovery-Versionen ein Satz wie:
"Dieses Produkt darf nur in Verbindung mit einem FujitsuSiemens-Computer verkauft werden".
Der Bundesgerichtshof sieht das aber anders:
"Eine vergünstigte Programmversion einer Software, die nur mit einem neuen PC veräußert > wird, kann für den Erwerber des PCs nicht auf ein bestimmten Vertriebsweg beschränkt > > werden. Aufgrund des Eschöpfungsrundsatzes des Verbreitungsrechtes, ist die > > Weiterverbreitung des einmal mit Zustimmung des
Urhebers in Verkehr gelangten Werkes frei. " - Weitergabe einer OEM-Software - UrhG § > 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32 - Bundesgerichtshof; Urteil vom 06. 07. 2000 - I ZR 244/97
"Dieses Produkt darf nur in Verbindung mit einem FujitsuSiemens-Computer verkauft werden".
Der Bundesgerichtshof sieht das aber anders:
"Eine vergünstigte Programmversion einer Software, die nur mit einem neuen PC veräußert > wird, kann für den Erwerber des PCs nicht auf ein bestimmten Vertriebsweg beschränkt > > werden. Aufgrund des Eschöpfungsrundsatzes des Verbreitungsrechtes, ist die > > Weiterverbreitung des einmal mit Zustimmung des
Urhebers in Verkehr gelangten Werkes frei. " - Weitergabe einer OEM-Software - UrhG § > 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32 - Bundesgerichtshof; Urteil vom 06. 07. 2000 - I ZR 244/97
Schau Dir mal das Urteil an, sonst ist alles unverbindlich und bestimmt keine Rechtsberatung.
Gruß Miguel
PS:
http://testberichte.ebay.de/VORSICHT-beim-Kauf-von-WINDOWS-XP_W0QQugidZ ...