Rechtslage Spamfilter
Wie ist die Rechtslage beim Installieren eines Spamfilters
Hallo @,
Ich habe irgendwo gelesen dass es nicht zulässig ist , EMails mit einem Spamfilter auszufiltern und sofort noch auf dem Server zu vernichten, sondern die E-Mail auf jeden fall zugestellt werden muss.
Hat da irgend jemand Informationen dazu? evtl. Gesetzestexte?
kind regards
Stephan (lila-q)
Hallo @,
Ich habe irgendwo gelesen dass es nicht zulässig ist , EMails mit einem Spamfilter auszufiltern und sofort noch auf dem Server zu vernichten, sondern die E-Mail auf jeden fall zugestellt werden muss.
Hat da irgend jemand Informationen dazu? evtl. Gesetzestexte?
kind regards
Stephan (lila-q)
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 05:12 Uhr
5 Kommentare
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Du kannst hierzu in die aktuelle CT reinschauen "Recht: Eigenmächtige E-Mail-Unterdrückung strafbar, S. 178". Heft 4 / 2005
http://www.heise.de/ct/inhalt.shtml
http://www.heise.de/ct/inhalt.shtml
Hi!
Es ist zumindest ratsam, zum einen die Betroffenen vom geplanten Einsatz eines Spamfilters zu informieren und zum anderen sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen.
Damit stehst du grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Hier ist noch ein informativer Artikel aus der C´t´ -
http://www.heise.de/ct/03/26/186/default.shtml
bis dann ...
Es ist zumindest ratsam, zum einen die Betroffenen vom geplanten Einsatz eines Spamfilters zu informieren und zum anderen sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen.
Damit stehst du grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Hier ist noch ein informativer Artikel aus der C´t´ -
http://www.heise.de/ct/03/26/186/default.shtml
bis dann ...
Hi!
Niemand wird sich darüber beschweren, wenn sich das Spamaufkommen im Posteingang verringert. Ärgerlich - und unter Umständen auch rechtlich bedeutsam - wird es allerdings, wenn erwünschte/erwartete Mails fehlerhaft als Spam aussortiert werden (was ja gerade in der Anfangsphase des Spamfiltereinsatzes durchaus möglich ist) und der Einsatz eines Spamfilters den potentiellen Empfängern nicht bekannt ist. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Einsatz von E-Mail + Signatur rechtsverbindlichen Charakter haben kann. Man sollte das Ganze also nicht unbedingt als so absurd abtun.
bis dann ...
Niemand wird sich darüber beschweren, wenn sich das Spamaufkommen im Posteingang verringert. Ärgerlich - und unter Umständen auch rechtlich bedeutsam - wird es allerdings, wenn erwünschte/erwartete Mails fehlerhaft als Spam aussortiert werden (was ja gerade in der Anfangsphase des Spamfiltereinsatzes durchaus möglich ist) und der Einsatz eines Spamfilters den potentiellen Empfängern nicht bekannt ist. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Einsatz von E-Mail + Signatur rechtsverbindlichen Charakter haben kann. Man sollte das Ganze also nicht unbedingt als so absurd abtun.
bis dann ...