tgrobi
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Reparatur nach Windows-Update - ein Gewährleistungsfall?

Ich bitte um Eure Meinung zu einer rechtlichen Frage:

Neues Lenovo-Notebook mit installiertem Windows 11 vor 5 Monaten an Kunden verkauft.

Jetzt funktionierte das interne Display nach einem Windows Update nicht mehr korrekt - konnte nur über Anschluss eines externen Monitor aktiviert werden! Nachträgliches Installieren eines passenden Inteltreibers behob den Fehler.

Der Kunde möchte die gestellte "Reparatur"-Rechnung nicht zahlen, sieht das als ein Gewährleistungsfall.

Danke im Voraus für Eure Kommentare.

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Member: em-pie
em-pie Apr 11, 2022 at 13:03:25 (UTC)
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Soll vorkommen.


— Case closed —
Member: Archeon
Archeon Apr 11, 2022 at 13:03:26 (UTC)
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Wir sind hier in der Regel Administratoren und keine Anwälte, daher kannst du keine rechtliche Beratung erwarten.
Ich sehe das nicht als Garantiefall, es ist ja durch ein Update entstanden, für welches du nicht verantwortlich bist und was du nicht durchgeführt hast.
Ist immer die Frage, wie wichtig der Kunde ist und wie viel Lust du auf Stress hast, hier geht es ja vermutlich "nur" um 1/2h Arbeitszeit, das muss man immer abwiegen.
Member: itisnapanto
itisnapanto Apr 11, 2022 at 13:30:02 (UTC)
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Da man in Foren keine Rechtsberatung geben darf ....

Ich sehe es wie @Archeon

Gruss
Member: kaiand1
kaiand1 Apr 11, 2022 at 13:34:36 (UTC)
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Hi
Nun Rechtliche Hilfe gibt es beim Anwalt und die Meinungen hier sind Unterschiedlich....

Da die EU ja auch ein Gesetzt hat Bezüglich Software Updates/Haftung wo der Kunde das Gerät halt zur Reparatur/Nachbesserung Abgegeben hat da für den Kunden ein Sachmängel Bestand.
Updates gehören zu den Normalen Dingen die auch wegen der Sicherheit gemacht werden sollen/müssen und es ja nicht ersichtlich ist das nach ein Update das Gerät Unbrauchbar wird und es ja so mit dem Gerät selbst nicht mehr in der Lage war es zu Beheben da wie Angegeben weitere Hilfsmittel/Geräte Benötigt wurden.

Früher wäre es das Problem des Kunden gewesen aber wegen der Änderung der Gesetzt ist es so nicht mehr so Einfach da ja das Update eine Verschlechterung des System mit sich Brachte was ja Komplett Vorinstalliert und "Ready 2 Use" Ausgeliefert/Eingerichtet wurde.

Das ist eine Komplexe Angelegenheit Rechtlich, wo es Besser ist mit dem Kunden zu Einigen als den Gerichtlichen Weg zu gehen.

Früher war es eher das Problem des Kunden nur wegen der Änderung haben die Kunden halt mehr Rechte diesbezüglich bekommen was auch gut ist, ist die Sachlage anders geworden.

Und genau solche Fälle waren Damals schon Abzusehen besonders da gewisse "Fenster" Hersteller oft Updateprobleme haben wo danach manches nicht mehr geht......
Member: chgorges
chgorges Apr 11, 2022 updated at 14:12:56 (UTC)
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Zitat von @em-pie:

Soll vorkommen.


— Case closed —

/sign
Die Viertelstunde bringt einen a) nicht um und b) wenn er das Laptop auch beim TE gekauft hat, kann man Fünfe gerade sein lassen.
Member: Bosnigel
Bosnigel Apr 11, 2022 at 14:34:03 (UTC)
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Kröte schlucken und beim nächsten Blödsinn den Kunden an den Hersteller oder MS verweisen.
Das Leben ist zu kurz um sich mit A-Löchern abzugeben.
Member: em-pie
em-pie Apr 11, 2022 at 14:54:04 (UTC)
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@chgorges
Da hast du meinem, zugegeben sehr knappen, Post missverstanden.

Ich hab keine Frage oder ein Problem gefunden und daher mitteilen wollen, dass es Kunden geben mag, die da eine Gewährleistung sehen/ beanspruchen wollen. Soll also vorkommen.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Apr 11, 2022 at 15:00:41 (UTC)
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Zitat von @tgrobi:

Der Kunde möchte die gestellte "Reparatur"-Rechnung nicht zahlen, sieht das als ein Gewährleistungsfall.

Der Kunde hat in den ersten 6 Monaten recht. face-smile

lks

PS: Auch wenn MS Schuld ist, bist Du als Händler erstmal in der Pflicht, sofern die Kiste bei Dir gekauft wurde. Du kannst höchstens die Kosten Deinem Lieferanten aufbürden.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Apr 11, 2022 updated at 15:04:23 (UTC)
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Zitat von @em-pie:

@chgorges
Da hast du meinem, zugegeben sehr knappen, Post missverstanden.

Ich hab keine Frage oder ein Problem gefunden und daher mitteilen wollen, dass es Kunden geben mag, die da eine Gewährleistung sehen/ beanspruchen wollen. Soll also vorkommen.

Und die genau genommen sogar recht damit haben. Wenn man jetzt nicht gerade mit Kampfpreisen arbeitet und auch ordentliche Stundensätze jenseits der Selbstausbeutung hat, kann man dann durchaus mal kulant sein. Sowas muß man halt in seine normalen Stundensätze und Margen auf Hardware einpreisen, wenn man nicht drauflegen will.

lks
Mitglied: 117471
117471 Apr 11, 2022 at 15:29:30 (UTC)
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Hallo,

der Kunde hat einen Vertrag mit Microsoft geschlossen.

Gruß,
Jörg
Member: tgrobi
tgrobi Apr 11, 2022 at 16:12:14 (UTC)
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Danke Euch, hat mir geholfen!
Der Gedanke mit Microsoft ist auch sehr interessant und nicht von der Hand zu weisen.
Letztendlich werde ich nun keinen Streit vom Zaun brechen und versuchen, mich mit dem Kunden zu einigen, ansonsten eben Pech gehabt und gelernt fürs nächste Mal!
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Apr 11, 2022 at 16:17:50 (UTC)
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Zitat von @117471:

der Kunde hat einen Vertrag mit Microsoft geschlossen.

in erster Linie aber mit dem Verkäufer. Wenn Du ein Auto mit einem Navi von TomTom, Garmin, Becker, Falk, etc. kaufst, kann sich der Autohändler auch nicht darauf herausreden, daß der Kunde ja mit den Navihersteller einen Vertrag hat, wenn das Navi-Update das Gerät zerlegt (in der Gewährleistungszeit).

Da der Händler i.d.R. die Kiste mit Windows verkauft, hat der Kunde den vertrag nicht MS, sondern mit dem Händler.

lks
Member: dertowa
dertowa Apr 11, 2022 at 17:16:53 (UTC)
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Zitat von @chgorges:
Die Viertelstunde bringt einen a) nicht um und b) wenn er das Laptop auch beim TE gekauft hat, kann man Fünfe gerade sein lassen.

Genau...
Also ernsthaft, für die paar Minuten, also System an externen Monitor anschließen, Treiber aktualisieren würde ich erst gar keine Rechnung stellen - vor allem nicht wenn der Kunde das Gerät auch noch bei dir gekauft hat.

Du darfst also gern die Kosten an Microsoft weiterbelasten, ach nee Moment da hast du ja keine Adresse.

Überlege doch mal wie das eine der Technik-Ketten händeln würde?
Variante A:
- dem Kunden erklären das Gerät ist Kernschrott, also ab zu Lenovo damit, die machen einen vollständigen Reset, alle Daten sind weg, Gerät läuft wieder.

Variante B:
- den Fehler beheben und das Gerät freudig wieder übergeben und einen schönen Tag wünschen.

Du hast die Wahl gehabt, hast dich für eine Kombination der Varianten entschieden, kann man machen und du kannst sicherlich darauf beharren, da lohnt aber wohl kaum ein Rechtsstreit und ob du was daraus gewinnst wenn du den Kunden vergraulst musste selbst wissen.
Mitglied: 117471
117471 Apr 11, 2022 at 17:35:56 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @dertowa:

Überlege doch mal wie das eine der Technik-Ketten händeln würde?

c) Das Gerät zurücknehmen und vernichten face-smile

Gruß,
Jörg
Member: goscho
goscho Apr 12, 2022 at 06:31:18 (UTC)
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Moin
Zitat von @117471:

Hallo,

Zitat von @dertowa:

Überlege doch mal wie das eine der Technik-Ketten händeln würde?

c) Das Gerät zurücknehmen und vernichten face-smile
YMMD

@tgrobi
Wieviel Zeit hast du investieren müssen, um den Fehler zu finden und zu beheben?
Das wird doch sicherlich nicht ruinös viel gewesen sein, oder?
Mitglied: 137960
137960 Apr 12, 2022 at 10:06:55 (UTC)
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Auch wenn Du Anwälte fragen wirst, wirst Du ebenfalls keine konkrete Antwort erhalten, weil die Fragestellung zwar einfach erscheint, aber noch viele Details geklärt werden müssen.
Und selbst wenn alle Details geklärt sind, kann dabei eine Antwort herauskommen, die einem nicht gefällt face-wink

Ich schmeisse mal ein paar Fragen in den Raum (brauchst Du nicht beantworten, ich nenne sie nur exemplarisch):
- Ist das ein Verkauf an einen Endkunden?
- War der Käufer gewerblich tätig?
- Gibt es AGB bei Euch?
- Gibt es AGB beim Käufer?
- Sind Eure AGB wirksam?
- Sind die AGB des Käufers wirksam (Hinweis: Vergabeverordnungen der öffentlichen Hand fordern sowas)?
- Wurde ein spezieller Kaufvertrag erstellt?
- Sind eventuelle Haftungsfragen im Kaufvertrag erklärt?
- Sind die Klauseln wirksam?
- Handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft? ("Windows 11")
- Wurde ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen (z.B. mit Notebookhersteller oder Microsoft)?
- Ist der Vertrag zu Lasten Dritter wirksam?
- Ist vereinbart, dass bei Softwareproblemen der Anbieter der Software zu kontaktieren ist?
- Ist eine Software-Aktualisierung gem. dem Stand der Technik zu erwarten und auch durchzuführen?
(Anmerkung: ein Kunde darf erwarten, dass regelmäßige Updates nicht seinen Rechner zerschiessen und dass regelmäßige Updates im Umkehrschluss verpflichtend sind, um den Stand der Technik zu wahren).
- Wurde die Arbeiten am Rechner im Auftrag des Kunden ausgeführt?
- Wurde der Kunde über mögliche Risiken aufgeklärt (z.B. "mach vorher Backup!")?
- Gibt es einen Vertrag für die "Reparatur"?
- Gibt es dafür AGB?
- Sind diese AGB wirksam?

Außerdem möchte ich bei der Gelegenheit noch auf die aktuell geänderten BGB-Klauseln hinweisen (die bei einem vor 5 Monaten geschlossenen Kaufvertrag noch nicht galten). Die neuen Rechtsnormen gelten ab dem 01.01.2022. Im neuen Recht ist u.a. eine "Aktualisierungspflicht" enthalten. Die betrifft den Verkäufer. Also nicht den Hersteller eines Gerätes und auch nicht den der Software. Der Verkäufer schuldet dann diese Aktualisierungen. Es gibt noch keine Urteile dazu, aber es ist abzusehen, dass man vor Gericht dann in diesem Fall, den der Beitragsersteller schilderte, so urteilen wird, dass der Verkäufer in der Schuld steht, einen verkorksten Treiber zu bändigen und den "Schaden" zu reparieren.

Und persönlich würde ich als Verkäufer die Kröte schlucken, dem Kunden die Rechnung ZEIGEN, sie dann aber zerreissen und es als "Service" deklarieren.
Die Kosten für einen Gang vor Gericht sind aus Verkäufersicht gerantiert höher. Egal, ob man eventuell gewinnt (es kostet auf jeden Fall Zeit, Nerven und Geld).
Nur bei A-Loch-Kunden würde ich als Verkäufer dazu tendieren, "verklag mich doch!" zu rufen face-wink
Member: clSchak
clSchak Apr 13, 2022 at 11:30:31 (UTC)
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Hi

Um mal Fefe zu zitieren: bedauerlicher Softwarefehler, da kann man nichts machen ¯\_(ツ)_/¯

Habe bisher selten gehört, dass irgend großer Softwarehersteller für fehlerhafte Updates oder Software jemals belangt wurde, dass Verhalten sollte man sich als Anlagenbauer mal erlauben... face-smile
Mitglied: 137960
137960 Apr 14, 2022 at 07:54:47 (UTC)
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Bisher kamen die Softwarehersteller auch noch gut weg. Kann mich noch an mehrere "übergriffige" Virenscanner erinnern. Bei einem Update wurde eine für Windows wichtige Datei in die Quarantäne verschoben. Ist leider in der öffentlichen Verwaltung auf ein paar Hundert Rechnern passiert.
Lösung des Antivirenherstellers: Verweis auf eine FAQ-Seite mit einer Problembehebung. Die ging in Richtung "mal eben Windows neu installieren".
Lösung der öffentlichen Hand: Liebesentzug, Deinstallation der Software und Neuvergabe der Ausschreibung.
Problem: neuer Virenscanner machte nach ein paar Monaten das gleiche, bätsch face-wink

Rechtfertigung der Hersteller in beiden Fällen: kann ja mal bei Updates passieren.
Member: dertowa
dertowa Apr 14, 2022 at 08:06:24 (UTC)
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Wie sagt man immer?
Im nächsten Leben sollte man Softwareentwickler werden, man wird bezahlt für die Entwicklung, die Aktualisierung und für die Fehlerbehebung. I.d.R. ergeben sich aus Entwicklung auch Fehler und somit ist das Grundeinkommen gesichert. face-big-smile
Mitglied: 117471
117471 Apr 14, 2022 at 08:39:20 (UTC)
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Hallo,

naja - „Closed Source“, halt. You get what you pay for :-P

Gruß,
Jörg