kcmb11
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Software hat Beschränkung, welche nirgends vereinbart wurden

Guten Tag,

Wir haben uns letztens eine DMS Software zugelegt, und diese funktioniert seit neustem nicht mehr. Der Vertragspartner teilte uns jetzt mit, die Software sei auf 1000 Seiten pro Monat beschränkt.
Im Angebot steht jedoch nur eine Beschränkung auf 15 User.

Hat mit so einem Fall jemand Erfahrung?

Besten Dank

Kcmb11

Content-ID: 306140

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 12:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.06.2016 um 18:09:39 Uhr
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Lies das Abgebot/den Vertrag nochmal. Wenn da nichts drinsteht, laß Deinen Anwalt auf den Anbieter loß.

ljs
Vision2015
Vision2015 03.06.2016 um 19:21:14 Uhr
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Zitat von @Kcmb11:

Guten Tag,

Wir haben uns letztens eine DMS Software zugelegt, und diese funktioniert seit neustem nicht mehr. Der Vertragspartner teilte uns jetzt mit, die Software sei auf 1000 Seiten pro Monat beschränkt.
Im Angebot steht jedoch nur eine Beschränkung auf 15 User.

Hat mit so einem Fall jemand Erfahrung?
welche software ist es den ?

Besten Dank

Kcmb11
Kcmb11
Kcmb11 03.06.2016 um 21:03:39 Uhr
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Easy DMS heißt die Software. In Verbindung mit SAP
kaiand1
kaiand1 03.06.2016 um 22:47:15 Uhr
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Nun der Beste Ansprechpartner ist halt die Firma mit der ihr den Vertrag habt bzw des gekauft/gemietet/leasing ect gemacht habt...
Dazu kann das DMS zwar unlimitiert sein aber durch die Schnitstelle/Addon/Zusatz SAP könnte ein Limit dazu gekommen sein.
Kenne die genauen Daten von denen nicht sowie was ihr im Vertrag vereinbart habt ect..
Daher solltet wie oben schon gesagt wurde mal eure Verträge durchlesen ob da nicht was im Kleingedruckten steht was ihr übersehen habt...
MG-One
MG-One 04.06.2016 um 09:53:19 Uhr
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Der Anbieter muss dich grundsätzlich über solche Sachen informieren. Wenn es nur irgendwo im Kleingedruckten steht und klar war dass ihr die Grenze überschreitet kann das für den Anbieter blöd ausgehen, wenn es offensichtlich im Vertrag oder Angebot steht seid ihr im Prinzip selber schuld auch wenn es sehr ärgerlich ist und nicht gerade für den Anbieter spricht. Wenn das Limit nirgends steht könnt ihr den Anbieter in die Haftung nehmen.
Ich würde auf jedenfall den Vertriebspartner wechseln.
LordGurke
LordGurke 04.06.2016 um 15:11:43 Uhr
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Zitat von @MG-One:
Wenn es nur irgendwo im Kleingedruckten steht und klar war dass ihr die Grenze überschreitet kann das für den Anbieter blöd ausgehen,

Als Firma muss man auch Kleingedrucktes lesen.
Im Gegensatz zu Endverbrauchern unterstellt der Gesetzgeber den Firmenkunden nunmal, dass sie sich mit Vertragstexten besser auskennen und lässt die Freiheit, dass diese Vertragstexte die wildesten Vereinbarungen enthalten können. Hättest du halt lesen oder notfalls nachfragen und streichen lassen müssen.
MG-One
MG-One 04.06.2016 um 15:19:18 Uhr
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Vor dem Richter sieht die Welt da immer ein bisschen anders aus, wenn es für den Kunden nicht hundertprozentig ersichtlich ist kann der Richter durchaus zu Gunsten des Firmenkunden entscheiden.
kaiand1
kaiand1 04.06.2016 um 15:41:05 Uhr
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Da kommt es aber auch auf den Richter an und manche Urteile die eigentlich für den Angeklagten ausgehen müsste ist unerklärlicherweise für den Kläger gut ausgegangen...
Recht haben und Recht Bekommen ist hier so eine Sache bei den Richtern....
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.06.2016 um 16:46:35 Uhr
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Zitat von @Kcmb11:

Easy DMS heißt die Software. In Verbindung mit SAP


Und was steht im vertrag,was Ihr gekauft habt? Denn mit dem vertrag (oder Angebotstext) steht udn fäält die Schuldfrage. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß Euer Buchhalter gesagt hat, mehr als 1000 Belege pro Monat brauchen wiir ja gar nicht, also sparen wir uns die Kosten. face-smile

Es köntne auch sein, daß Ihr statt nur den Rechnungen/Lieferscheinen mit denen Ihr kalkuliert habt jetz zusätzich auch den ganzen SPAM-Müll in Euer Dms kippt.


Also schaut in euren Vertrag, ggf Pflichtenheft, wenn Ihr daran gedacht habt und dnan sieht man weiter. Alles andere ist Spekulation.

lks
KowaKowalski
KowaKowalski 04.06.2016 um 16:47:02 Uhr
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Hi kcmb11,

wie kaiand schon schrieb kann es durchaus sein das eine Schnittstelle (in Eurer beauftragten Variante) eine Einschränkung mitbringt.
Auch wenn es, rein rechtlich, wirklich so sein sollte das Euer Vertragspartner da nur im Kleingedruckten darauf hinweisen muss wäre dies wohl für das Vertrauensverhältniss der Zsammenarbeit ein böses fiasko.

Wenn Ihr da vom Vertragspartner nicht wenigstens mündlich mit der Nase auf die Einschränkung gestupst worden seit und es steht wirklich im Angebot könnt Ihr nix machen.
Dann würde ich allerdings sofort im Anschluss das Vertragsverhältniss beenden.
(Falls der Partner das im Gespräch nicht einsieht und Euch entgegenkommt.)

Aber auf alle Fälle einen Anwalt konsultieren!
Denn es kann auch gut sein das Ihr erwarten könnt auf solche technischen Einschränkungen umfassend hingewiesen zu werden.
(Ich denke das hängt von der Art der Partnerschaft ab.)

mfg
kowa
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.06.2016 um 16:54:07 Uhr
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Zitat von @KowaKowalski:

Denn es kann auch gut sein das Ihr erwarten könnt auf solche technischen Einschränkungen umfassend hingewiesen zu werden.

Wie oben schone gesagt: Man soltle auch nicht aus dem Auge verlieren, daß der BigBoss (oder der entsprechende Abteilungsleiter) einfach nur mit falschen Zahlen kalkuliert haben könnte und genau das bekommen hat, was er bestellt hat, weil er sparen wollte.

lks
certifiedit.net
certifiedit.net 04.06.2016 um 17:05:12 Uhr
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Zitat von @KowaKowalski:

Hi kcmb11,

wie kaiand schon schrieb kann es durchaus sein das eine Schnittstelle (in Eurer beauftragten Variante) eine Einschränkung mitbringt.
Auch wenn es, rein rechtlich, wirklich so sein sollte das Euer Vertragspartner da nur im Kleingedruckten darauf hinweisen muss wäre dies wohl für das Vertrauensverhältniss der Zsammenarbeit ein böses fiasko.

Wenn Ihr da vom Vertragspartner nicht wenigstens mündlich mit der Nase auf die Einschränkung gestupst worden seit und es steht wirklich im Angebot könnt Ihr nix machen.
Dann würde ich allerdings sofort im Anschluss das Vertragsverhältniss beenden.
(Falls der Partner das im Gespräch nicht einsieht und Euch entgegenkommt.)

Aber auf alle Fälle einen Anwalt konsultieren!
Denn es kann auch gut sein das Ihr erwarten könnt auf solche technischen Einschränkungen umfassend hingewiesen zu werden.
(Ich denke das hängt von der Art der Partnerschaft ab.)

mfg
kowa

Da wird mit scharfen Kalibern geschossen. Du hattest noch nie Verhandlungen à la "da könnte man ja noch 50cent sparen"? Freu dich. Ansonsten ist DAS oftmals das Ergebnis - übrigens imho oft genug ein Grund dafür, dass öffentliche Aufträge an die Wand gefahren werden.
kaiand1
kaiand1 04.06.2016 um 19:17:30 Uhr
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Zumal das was du gerne möchtes und was der Vorgesetzte ect genehmigt ist wider ganz was anderes.
Öfters klärt die IT des ab mit dem Vertragspartner und am Ende kommt nochmal der Chef und können wir nicht noch was am Preis machen... paar Limits rein ect und schon wird es gekauft ohne das du davon was merkst das du ein anderes Produkt bekommst....
Jedoch ist dein Vertragspartner erstmal am längeren Hebel und ein neues DMS mit Umzug ect kostet ja auch einiges....