mecie21313
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Squidguard unter Ubuntu

Hallo Ihr Lieben

Hallo Ihr Lieben,

ich überlege auf einem einzelnen Laptop den Squidguard zu installieren.

Hintergrund:

Ein bekannter hat eine Tankstelle. Und nun sollen die Mitarbeiter einen Laptop im Büro haben, wo nur die Tankstellenseite und die Seite der Gesellschaft zur Preisanpassung aufrufen. Aber sonst nichts.

Dies soll dann klappen, wenn er mal nicht im Dienst eingeplant ist.

Nun habe ich soweit Ubuntu installiert (12.04) und hatte durch einen anderen Tipp von Squidguard erfahren. Muss ich für Squidguard nen extra Server einrichten - oder kann ich diesen direkt auf den Laptop installieren?

Gruß
Andy

Content-ID: 202653

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 18:11 Uhr

64748
64748 02.03.2013 um 09:18:07 Uhr
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Guten Morgen,

meines Wissens sollte das funktionieren. Allerdings fehlt mir damit die Erfahrung.

Da Du aber schreibst, dass nur eine einzige URL aufgerufen werden soll, frage ich mich, ob das nicht auch nur mit iptables geht. Schau Dir mal hier Posting #4 an, genauso kannst Du nur eine URL durchlassen. Laut manpage von iptables (die solltest Du mal lesen, die ist sehr ausführlich), kannst Du anstatt des hostname auch die IP-Adresse angeben.

Markus
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.03.2013 um 15:24:08 Uhr
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Zitat von @mecie21313:

Nun habe ich soweit Ubuntu installiert (12.04) und hatte durch einen anderen Tipp von Squidguard erfahren. Muss ich für
Squidguard nen extra Server einrichten - oder kann ich diesen direkt auf den Laptop installieren?


Du kannst squidgard natürlich auf demselben Rechner laufen lassen. Das Problem ist nur, die Nutzer auch dazu zu bringen diesen Proxy zu nutzen. Man muß quasi alle Programme, die die User nutzen dürfen dazu zwingen, üebr den proxy zu gehen. Ist nicht ganz trivial und bietet zuviele schlupflöcher (z.B. einfach lynx statt Firefox benutzen o.ä.).

Das Sinnvollste wäre ein gatway einzurichten, auf dem routing deaktiviert ist und dort der squidguard (und andere contentscanner) werkeln.

Ansonsten. Einfach betriebsvereinbarung aufsetzen, und mitprotokollieren. Wenn einer dagegen verstößt -> Abmahnung. Sofern damit nur der zugriff aufs Internet protokoolliert wird udn dei Nutzer nur die Preisanpassugn aufrufen dürfen, sollte das arbeitsrechtlich üebrhaupt kein problem sein.

lks