Temp. Übergabe der Administrationsrechte
Hallo!
Bald wird ein externer IT-Dienstleister für ein umfassendes Audit und Anpassungen die komplette Administrationsgewalt für die Domäne übernehmen.
Wir kann ich mich hier rechtlich absichern? Ich möchte ja nicht, dass es am Ende mir angelastet wird oder ich wohlmöglich hafte, wenn durch das Wirken des Externen Schaden am Netzwerk, in der Datensicherheit oder beim Datenschutz entsteht.
Auch eine erweiterte Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarung müsste es doch geben, oder?
Hat es dazu irgendwo Vordrucke?
Mit freundlichem Gruß
CSS
Bald wird ein externer IT-Dienstleister für ein umfassendes Audit und Anpassungen die komplette Administrationsgewalt für die Domäne übernehmen.
Wir kann ich mich hier rechtlich absichern? Ich möchte ja nicht, dass es am Ende mir angelastet wird oder ich wohlmöglich hafte, wenn durch das Wirken des Externen Schaden am Netzwerk, in der Datensicherheit oder beim Datenschutz entsteht.
Auch eine erweiterte Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarung müsste es doch geben, oder?
Hat es dazu irgendwo Vordrucke?
Mit freundlichem Gruß
CSS
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8 Kommentare
Neuester Kommentar
Schönen Abend,
generell ist das Thema komplex - was darf der andere tun, was soll er tun? Bist du dabei?
Grundsätzlich ist weiterhin die Frage, was bist du? Position, intern, extern?
Wir geben grundsätzlich keine Haftung, wenn dritte am System arbeiten.
Bist du dann denn überhaupt noch "in charge"?
Beste Grüße,
Christian
certifiedit.net
generell ist das Thema komplex - was darf der andere tun, was soll er tun? Bist du dabei?
Grundsätzlich ist weiterhin die Frage, was bist du? Position, intern, extern?
Wir geben grundsätzlich keine Haftung, wenn dritte am System arbeiten.
Bist du dann denn überhaupt noch "in charge"?
Beste Grüße,
Christian
certifiedit.net
Hallo
Ich würde diese Frage deinem Vorgesetzten stellen.
Dieser soll den Anwalt der Firma einbeziehen.
Zudem würde ich alles in diesem Zusammenhang selber protokollieren.
Sämtliche Wünsche/Anweisungen der Geschäftsleitung bei uns halte ich schriftlich fest.
Nicht, dass sie mich verantwortlich machen, wenn ein Fehler entsteht.
Gruss
Feuerbarand
Ich würde diese Frage deinem Vorgesetzten stellen.
Dieser soll den Anwalt der Firma einbeziehen.
Zudem würde ich alles in diesem Zusammenhang selber protokollieren.
Sämtliche Wünsche/Anweisungen der Geschäftsleitung bei uns halte ich schriftlich fest.
Nicht, dass sie mich verantwortlich machen, wenn ein Fehler entsteht.
Gruss
Feuerbarand
Dein Dienstleister MUSS ALLES dokumentieren (auch zu Abrechnungszwecken). Bestehe darauf, dass jede Änderung nachvollziehbar dokumentiert wird. Normalerweise wird sowas sowieso vertraglich geregelt bevor der Dienstleister auf der Matte steht und wenn er auf der Matte steht gibt's ein "Kick-Off" o.ä. da würde ich das nochmal vor der GF ansprechen.
Zitat von @maulwurf222:
Dein Dienstleister MUSS ALLES dokumentieren (auch zu Abrechnungszwecken). Bestehe darauf, dass jede Änderung nachvollziehbar dokumentiert wird. Normalerweise wird sowas sowieso vertraglich geregelt bevor der Dienstleister auf der Matte steht und wenn er auf der Matte steht gibt's ein "Kick-Off" o.ä. da würde ich das nochmal vor der GF ansprechen.
Dein Dienstleister MUSS ALLES dokumentieren (auch zu Abrechnungszwecken). Bestehe darauf, dass jede Änderung nachvollziehbar dokumentiert wird. Normalerweise wird sowas sowieso vertraglich geregelt bevor der Dienstleister auf der Matte steht und wenn er auf der Matte steht gibt's ein "Kick-Off" o.ä. da würde ich das nochmal vor der GF ansprechen.
Falls nicht vertraglich regeln oder zusätzlich sich selbst absichern.
Die meisten hantieren hier ohne Tools oder Systeme herum und wundern sich dann wenn Änderungen undokumentiert sind.