Teststellung wird nicht zurück genommen
Hallo,
meine Frage ist eher juristischer Art. Ich finde dazu online leider keine Aussagen, Urteile oder andere Infos.
Wir haben eine Teststellung eines Curved Monitors(Warenwert ca. 600€) seit 2-3 Monaten wollen wir diese vom Hersteller abholen lassen.
Es passiert jedoch nichts. Auch der Zwischenhändler(ein IT-Systemhaus) bekam dafür noch keine Rechnung oder ähnliches.
Meine Frage ist wie das rechtlich zu bewerten ist. Muss ich den Monitor auf unbestimmte Zeit vorhalten oder geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
meine Frage ist eher juristischer Art. Ich finde dazu online leider keine Aussagen, Urteile oder andere Infos.
Wir haben eine Teststellung eines Curved Monitors(Warenwert ca. 600€) seit 2-3 Monaten wollen wir diese vom Hersteller abholen lassen.
Es passiert jedoch nichts. Auch der Zwischenhändler(ein IT-Systemhaus) bekam dafür noch keine Rechnung oder ähnliches.
Meine Frage ist wie das rechtlich zu bewerten ist. Muss ich den Monitor auf unbestimmte Zeit vorhalten oder geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
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5 Kommentare
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Moin
Ja er geht irgendwann in den Besitz der Firma über. Dazu gibt es zwei Zeitpunkte. Erstens. Der Zeitpunkt an dem du ihn bezahlst. Der Zweite Zeitpunkt ist, wenn der der euch die Teststellung übergeben hat sagt, dass er es nicht wiederhaben möchte und ihr es behalten könnt.
Was steht denn in den Vereinbarung der Teststellung? Wer ist für den Rücktransport verantwortlich? Ggf. kannst du ihn auf Kosten des Leihers (oder des Zwischenhädnlers) zurückschicken. Einfach behalten darfst du ihn auf jeden Fall nicht.
Gruß
Doskias
Zitat von @imkimkimk:
Muss ich den Monitor auf unbestimmte Zeit vorhalten oder geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
Muss ich den Monitor auf unbestimmte Zeit vorhalten oder geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
Ja er geht irgendwann in den Besitz der Firma über. Dazu gibt es zwei Zeitpunkte. Erstens. Der Zeitpunkt an dem du ihn bezahlst. Der Zweite Zeitpunkt ist, wenn der der euch die Teststellung übergeben hat sagt, dass er es nicht wiederhaben möchte und ihr es behalten könnt.
Was steht denn in den Vereinbarung der Teststellung? Wer ist für den Rücktransport verantwortlich? Ggf. kannst du ihn auf Kosten des Leihers (oder des Zwischenhädnlers) zurückschicken. Einfach behalten darfst du ihn auf jeden Fall nicht.
Gruß
Doskias
Moin,
Mein Vprgehen wäre
0) Anbiter schriftlich um Abholung oder Anweisung bitte, mit Fristsetzung
1) 1x mahnen, neue Frist setzen,
2) Das Ding Unfrei zurück senden
lg,
Slainte
meine Frage ist eher juristischer Art
Sorry, aber dann bist du hier falsch. Juristische Auskünfte gibts beim Anwalt. Ich kann dir hier lediglich meine Laienhafte Meinung wieder geben.Mein Vprgehen wäre
0) Anbiter schriftlich um Abholung oder Anweisung bitte, mit Fristsetzung
1) 1x mahnen, neue Frist setzen,
2) Das Ding Unfrei zurück senden
der geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
Das sicherlich nicht.lg,
Slainte
Es zäht doch alleine der Vertrag, den du mit deinem Vertragspartner (dem Zwischenhändler) gemacht hast. Wenn darin eine Teststellung mit Rückgaberecht vereinbart ist, hast du ein Rückgaberecht -> Rückgabe an den Vertragspartner eben. Der Hersteller hat mit dir nichts zu tun, du warst lediglich seine Lieferadresse. Was für ein Vertrag der Zwischenhändler mit dem Hersteller getroffen hat, kannst du nicht einsehen bzw kann dir auch egal sein. Das kann eine kostenlose Musterlieferung gewesen sein, ein normaler Kauf, oder auch eine Leihstellung.
Aber auch hier gilt:
Aber auch hier gilt:
Zitat von @SlainteMhath:
Sorry, aber dann bist du hier falsch. Juristische Auskünfte gibts beim Anwalt. Ich kann dir hier lediglich meine Laienhafte Meinung wieder geben.
Sorry, aber dann bist du hier falsch. Juristische Auskünfte gibts beim Anwalt. Ich kann dir hier lediglich meine Laienhafte Meinung wieder geben.
Zitat von @imkimkimk:
Hallo,
meine Frage ist eher juristischer Art. Ich finde dazu online leider keine Aussagen, Urteile oder andere Infos.
Hallo,
meine Frage ist eher juristischer Art. Ich finde dazu online leider keine Aussagen, Urteile oder andere Infos.
Weil das immer ene einzelfallentscheidung ist, die von den Umständen abhängt. Abgesehen davon sind hier die meisten keine Juristen sondern "Informatiker" und Ärzte.
Wir haben eine Teststellung eines Curved Monitors(Warenwert ca. 600€) seit 2-3 Monaten wollen wir diese vom Hersteller abholen lassen.
Habt ihr ihm das gesagt?
Es passiert jedoch nichts. Auch der Zwischenhändler(ein IT-Systemhaus) bekam dafür noch keine Rechnung oder ähnliches.
Was ist seine Aussage dazu? Habt ihr es von ihm bekommen oder direkt vom Hersteller?
Meine Frage ist wie das rechtlich zu bewerten ist.
Da mußt du einen Juristen fragen. Allerdings gehen bei denen die Meinungen auch oft sehr stark auseinander.
Muss ich den Monitor auf unbestimmte Zeit vorhalten ...
nein.
... oder geht er irgendwann in den Besitz der Firma über?
auch nein.
Die übliche Vorgehensweise ist, ein Einschreiben mit Fristsetzung (4 Wochen sehe ich als angemessen an). Darin schreiben, daß die den entweder abholen oder man den Monitor sonst "entsorgt". ggf. nach Ablauf der Frist noch eine Nachfrist setzen.
Alternativ kann man natürlich dem Hersteller anbieten, den Monitor als "Gebrauchtgerät" abzukaufen.
Wichtig wäre aber zu wissen, was in dem Überlassungsvertag über die Teststellung steht. Oft steht da z.B. drin, daß derjenige, dem die Teststellung überlassen wird, dafür zuständig ist, daß Gerät in einwandfreiem Zustand zeitig nach ende der Teststellung wieder abzuliefern. Daher kann es auch durchaus sein, daß Ihr in der Pflicht seid, das Ding ordentlich einzutüten und dem Hersteller zu schicken. Sollte das der Fall sein, bis Du mit dem obiger Vorgehensweise (Fristsetzung zur Abholung) auf dem Holzweg.
Wie Du siehst, ist das ein weites feld, bei dem es auf die Einzelheiten ankommt, was vereinbart wurde.
ianal, lks
Ja er geht irgendwann in den Besitz der Firma über.
Haarspaltermodus AN: Im Besitz des Unternehmens ist er schon - er kann höchstens noch in Eigentum übergehen. Allerdings würde ich das auf Basis von §929 BGB doch erstmal nicht annehmen wollen, da der derzeitige Eigentümer vermutlich nicht bekundet hat den Monitor übereignen zu wollen.
Bei unverlangt zugesandter Ware besteht keine Ausbewahrungspflicht seitens des Empfängers. Bei einer verarbredeten Teststellung wurde aber nichts unverlangt zugesandt - ganz im Gegenteil.
Ich würde das Systemhaus (ist wohl euer Ansprechpartner) schriftlich und nachweisbar mit Fristsetzung auffordern euch mitzuteilen, wie der Monitor wieder seinen Weg zurück finden soll. Um die Sache etwas zu beschleunigen würde ich dabei auch gleich anbieten die Versandkosten zu tragen.
Meine Frage ist wie das rechtlich zu bewerten ist.
IANAL
Manuel