Trackingprogramme - Erlaubt - nicht erlaubt ?
Wie müssen Trackingprogramme, wenn sie eingeführt werden, rechtlich untermauert werden ? Thema Betriebsrat, Geschäftsleitung, Administration ?
Hallo !
Es wurde ein Trackingprogramm eingeführt.
Frage:
Mitspracherecht des Betriebsrates. Allgemeine Aufklärung der User (bis jetzt nur in Einzelgesprächen und auf Nachfrage erfolgt).
Was ist damit ?
Wo gibt es ausser allgemein gehaltenen rechtlichen Aussagen zu der Einführung solcher Programme eine
handfeste und anwendbare verbindliche Aussage? Welcher § oder Paragraphen der Datenschutzgesetze regelt(en) das ?
...kann jemand helfen ?
Hallo !
Es wurde ein Trackingprogramm eingeführt.
Frage:
Mitspracherecht des Betriebsrates. Allgemeine Aufklärung der User (bis jetzt nur in Einzelgesprächen und auf Nachfrage erfolgt).
Was ist damit ?
Wo gibt es ausser allgemein gehaltenen rechtlichen Aussagen zu der Einführung solcher Programme eine
handfeste und anwendbare verbindliche Aussage? Welcher § oder Paragraphen der Datenschutzgesetze regelt(en) das ?
...kann jemand helfen ?
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 11:12 Uhr
7 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
eventuell könnte es helfen, mal bei der für eure Branche zuständigen Gewerkschaft
nachzufragen. Eine verbindliche Rechtsberatung darf Dir hier keiner geben.
Soweit ich weiss muss der Einsatz solcher Programme in einer entsprechenden
Betriebsvereinbarung (bzw. der Erweiterung einer bestehenden Vereinbarung)
mit den Mitarbeitern geregelt werden.
Gruß
cykes
eventuell könnte es helfen, mal bei der für eure Branche zuständigen Gewerkschaft
nachzufragen. Eine verbindliche Rechtsberatung darf Dir hier keiner geben.
Soweit ich weiss muss der Einsatz solcher Programme in einer entsprechenden
Betriebsvereinbarung (bzw. der Erweiterung einer bestehenden Vereinbarung)
mit den Mitarbeitern geregelt werden.
Gruß
cykes
Ich sehe das ähnlich wie Cykes. Frag bei eurer Gewerkschaft nach. Eventuell stellen die euch auch einen Rechtsbeistand. Auf jeden Fall sollte der Betriebsrat eine Stellungnahme der Geschäftsleitung fordern, falls dies über deren Kopf entschieden wurde.
mfg
Schnitzelchen
mfg
Schnitzelchen
Hallo Leute,
ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass wir aufgefordert wurden, verbindliche Rechtsinformationen zu geben. Ich habe das so verstanden, dass es nur um eine Einstiegshilfe geht. Dass Postings in einem Administratorforum mit keinerlei Gewährleistung verbunden sein können, sehe ich als selbstverständlich an.
Es wäre aber hilfreich, wenn 0101 einmal sagen würde, warum ER sich darum bemüht und nicht der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Allein das macht mich schon stutzig.
ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass wir aufgefordert wurden, verbindliche Rechtsinformationen zu geben. Ich habe das so verstanden, dass es nur um eine Einstiegshilfe geht. Dass Postings in einem Administratorforum mit keinerlei Gewährleistung verbunden sein können, sehe ich als selbstverständlich an.
Es wäre aber hilfreich, wenn 0101 einmal sagen würde, warum ER sich darum bemüht und nicht der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Allein das macht mich schon stutzig.