UVV bei HP
Wie kriege ich heraus, ob Produkte (in diesem Fall von HP) den UVV entsprechen?
Ich habe hier eine Liste verschiedener Produkte von HP. Hautsächlich Server. Ich soll herausfinden ob die Geräte den UVV (Unfall Verhütungsvorschriften) entsprechen. Ich hab mich bei HP auf der Homepage dumm und dämlcih gesucht. Ich finde alle anderen Siegel (GS, CE...) aber nix über UVV.
Weiss jemand, wo ich solche Infos herbekomme?
Vielen Dank im Voraus,
Tschieses
Ich habe hier eine Liste verschiedener Produkte von HP. Hautsächlich Server. Ich soll herausfinden ob die Geräte den UVV (Unfall Verhütungsvorschriften) entsprechen. Ich hab mich bei HP auf der Homepage dumm und dämlcih gesucht. Ich finde alle anderen Siegel (GS, CE...) aber nix über UVV.
Weiss jemand, wo ich solche Infos herbekomme?
Vielen Dank im Voraus,
Tschieses
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8 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo Mischa,
Cykes hat da schon recht. Ich möchte nur noch einiges hinzufügen.
1. Bei welcher BG (Berufsgenossenschft) ist Dein Betrieb?
Wenn dann lass Dir die Mitgliedsnummer des Betriebes geben!!
2. Habt Ihr eine SiFa (Sicherheitsfachkraft im Betrieb)?
Wenn ja, warum sollst Du das dann machen, die SiFa wird dafür bezahlt!!
3. Sind die elektrischen Geräte (Verlängerunsgkabel, Anschlusskabel etc. geprüft?
Wenn ja befinden sich meisst kleine Plpmben an den Kabeln, oder die SiFa hat ein Protokoll.
Alles in allem sind die Geräte vom Hersteller geprüft, was dann bei Euch im Unternehmen passiert ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du noch fagen hast, dann schreibe!! Ich werde sehen was ich für Dich tun kann.
PS: Die neuen Richtlinien findes Du nicht mehr unter UVV sonder auch unter BGV A xx.
Tschüß Jens
Cykes hat da schon recht. Ich möchte nur noch einiges hinzufügen.
1. Bei welcher BG (Berufsgenossenschft) ist Dein Betrieb?
Wenn dann lass Dir die Mitgliedsnummer des Betriebes geben!!
2. Habt Ihr eine SiFa (Sicherheitsfachkraft im Betrieb)?
Wenn ja, warum sollst Du das dann machen, die SiFa wird dafür bezahlt!!
3. Sind die elektrischen Geräte (Verlängerunsgkabel, Anschlusskabel etc. geprüft?
Wenn ja befinden sich meisst kleine Plpmben an den Kabeln, oder die SiFa hat ein Protokoll.
Alles in allem sind die Geräte vom Hersteller geprüft, was dann bei Euch im Unternehmen passiert ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du noch fagen hast, dann schreibe!! Ich werde sehen was ich für Dich tun kann.
PS: Die neuen Richtlinien findes Du nicht mehr unter UVV sonder auch unter BGV A xx.
Tschüß Jens
Hallo Tschieses!
Gemeint ist das Folgende:
Er soll ueberpruefen, ob alle physischen Installationen der Informationstechnologie den Unfallverhuetungsvorschriften nach der 2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheits-Verordnung [BetrSichV] entsprechen.
Dies ist dieVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und findet sich auszugsweise HIER
Hierbei sind periodisch angesetze Ueberpruefungen der Arbeitsmittel und des Umfeldes Pflicht, wie auch dieser Text Auskunft gibt.
Diese Sicherheitsueberpruefungen kann man durch den TÜV oder von anderen zugelassenen Dienstleistern durchfuehren lassen und sind wie schon erwaehnt vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Auszug aus der Pruefverordnung:
Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung
Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu achten.
Die zweite Teilprüfung: Messen
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:
- Widerstandsmessung des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung des Ersatzableitstromes
- Messung des Berührungsstromes
- Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes
Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung :
Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.
Die abschließende Beurteilung:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.
Richtwerte für Prüffristen ortsveränderliche Verbraucher:
1.) ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel = Richtwert: 6 Monate.
2.) Verlängerungs- u Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen = Rw.:6 Mon.
3.) Anschlussleitungen mit Stecker = Rw.:12 Mon. Details
4.) Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss = Rw.:2 Jahre.
Richtwerte für Prüffristen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel:
1.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel = Richtwert: 4 Jahre.
2.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) = Richtwert: 1 Jahr.
Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Ist der Pruefer im Haus gilt: Der Pruefung mit einem Zeugen beiwohnen!
saludos
gnarff
Gemeint ist das Folgende:
Er soll ueberpruefen, ob alle physischen Installationen der Informationstechnologie den Unfallverhuetungsvorschriften nach der 2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheits-Verordnung [BetrSichV] entsprechen.
Dies ist dieVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und findet sich auszugsweise HIER
Hierbei sind periodisch angesetze Ueberpruefungen der Arbeitsmittel und des Umfeldes Pflicht, wie auch dieser Text Auskunft gibt.
Diese Sicherheitsueberpruefungen kann man durch den TÜV oder von anderen zugelassenen Dienstleistern durchfuehren lassen und sind wie schon erwaehnt vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Auszug aus der Pruefverordnung:
Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung
Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu achten.
Die zweite Teilprüfung: Messen
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:
- Widerstandsmessung des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung des Ersatzableitstromes
- Messung des Berührungsstromes
- Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes
Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung :
Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.
Die abschließende Beurteilung:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.
Richtwerte für Prüffristen ortsveränderliche Verbraucher:
1.) ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel = Richtwert: 6 Monate.
2.) Verlängerungs- u Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen = Rw.:6 Mon.
3.) Anschlussleitungen mit Stecker = Rw.:12 Mon. Details
4.) Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss = Rw.:2 Jahre.
Richtwerte für Prüffristen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel:
1.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel = Richtwert: 4 Jahre.
2.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) = Richtwert: 1 Jahr.
Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Ist der Pruefer im Haus gilt: Der Pruefung mit einem Zeugen beiwohnen!
saludos
gnarff
Hallo gnarff
Ergänzung über Deine Richtwerte ortsveränderliche Betriebsmittel.
Alle im Büro befindlichen BM müssen alle 6 Monate geprüft werden. Die Prüfung kann auch ein Elektomeister mit entsprechenden Prüfmitteln (Geräten) durchführen. Anschlußleitungen, Verlängerunskabel mit Mehrfachsteckern alle 6 Monate.
Stronführende Leitungen die fest installiert sind bedürfen eines Prüfturnusses von 2 Jahren, es sei denn die Anlagen sind nach DIN 0100 VDE ausgeführt, hierfür hast Du ja schon den Prüfturnuss angegeben: 1 Jahr.
"... wir bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann ..." Das sollte nur in Absprache mit der SiFa und den Prüfer sowie der BG geschehen.
Sind Änderungen an elektrischen Betriebsmittel vorgenommen worden, so muss die Prüfung VOR der Inbetriebnahme erfolgen.
MfG die BG
Tschüß Serverneuling
Ergänzung über Deine Richtwerte ortsveränderliche Betriebsmittel.
Alle im Büro befindlichen BM müssen alle 6 Monate geprüft werden. Die Prüfung kann auch ein Elektomeister mit entsprechenden Prüfmitteln (Geräten) durchführen. Anschlußleitungen, Verlängerunskabel mit Mehrfachsteckern alle 6 Monate.
Stronführende Leitungen die fest installiert sind bedürfen eines Prüfturnusses von 2 Jahren, es sei denn die Anlagen sind nach DIN 0100 VDE ausgeführt, hierfür hast Du ja schon den Prüfturnuss angegeben: 1 Jahr.
"... wir bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann ..." Das sollte nur in Absprache mit der SiFa und den Prüfer sowie der BG geschehen.
Sind Änderungen an elektrischen Betriebsmittel vorgenommen worden, so muss die Prüfung VOR der Inbetriebnahme erfolgen.
MfG die BG
Tschüß Serverneuling
Hallo Tschieses,
hier noch mal einiges über die UVV:
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt sein müssen.
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über
1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind,
4. Voraussetzungen, die der Arzt, der mit Untersuchungen oder Maßnahmen nach Nummer 3 beauftragt ist, zu erfüllen hat, sofern die ärztliche Untersuchung nicht durch eine staatliche Rechtsvorschrift vorgesehen ist,
5. die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch den Unternehmer,
6. die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat,
7. die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, die unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen sind.
In der Unfallverhütungsvorschrift kann bestimmt werden, ob und wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auch durch den Unfallversicherungsträger veranlasst werden können.
Die Berufsgenossenschaften bezeichnen die von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV).
Ich kann leider nichts endecken, dass hier beschrieben wird ob und wie ein Server oder eine EDV-Anlage diesen Vorschriften entsprechen müssen. Ansonsten habe ich hier noch eine Telefonnummer der Verwaltungs-BG (0 18 05) 8 24 77 28. Dort lass Dich bitte mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verbinden. Die können Dir dann auch weiterhelfen, wenn es darum geht, ob und inwiefern solche Angaben zu liefern sind.
Solltest Du neuere Erkenntnisse habe so sag's uns bitte mal, man kann ja nicht alles wissen.
Tschüß Jens
hier noch mal einiges über die UVV:
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt sein müssen.
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über
1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind,
4. Voraussetzungen, die der Arzt, der mit Untersuchungen oder Maßnahmen nach Nummer 3 beauftragt ist, zu erfüllen hat, sofern die ärztliche Untersuchung nicht durch eine staatliche Rechtsvorschrift vorgesehen ist,
5. die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch den Unternehmer,
6. die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat,
7. die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, die unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen sind.
In der Unfallverhütungsvorschrift kann bestimmt werden, ob und wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auch durch den Unfallversicherungsträger veranlasst werden können.
Die Berufsgenossenschaften bezeichnen die von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV).
Ich kann leider nichts endecken, dass hier beschrieben wird ob und wie ein Server oder eine EDV-Anlage diesen Vorschriften entsprechen müssen. Ansonsten habe ich hier noch eine Telefonnummer der Verwaltungs-BG (0 18 05) 8 24 77 28. Dort lass Dich bitte mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verbinden. Die können Dir dann auch weiterhelfen, wenn es darum geht, ob und inwiefern solche Angaben zu liefern sind.
Solltest Du neuere Erkenntnisse habe so sag's uns bitte mal, man kann ja nicht alles wissen.
Tschüß Jens
@Tschieses
Es gibt kein extra UVV-Prüfsiegel für jeden Rechner oder Server einzeln, egal welcher Marke, sondern nur eine Abnahme der Betriebsstätte an sich; z.B. Serverraum...
Maximal, koennte ich mir vorstellen, dass eine solches Pruefsiegel aussen an den Serverschrank geklebt wird.
Es wird also eine Überprüfung nach den gültigen Bestimmungen durchgeführt und falls die Prüfung über- und bestanden wurde, eine Bescheinigung ausgestellt, die die Betriebssicherheit attestiert. Bei uns [Costa Rica] und auch in den USA müssen solche Bescheinigungen sichtbar an der Betriebsstätte ausgehängt werden - wie es in Deutschland gegenwärtig gehandhabt wird, weiß ich nicht, bin schon zu lange weg aus meiner Heimat.
Hier eine Uebersicht an deutschen Pruefsiegeln:
http://www.elektro-sicherheit.de/index.php?aktion=anzeige&ID_Kat=3
saludos
gnarff
Es gibt kein extra UVV-Prüfsiegel für jeden Rechner oder Server einzeln, egal welcher Marke, sondern nur eine Abnahme der Betriebsstätte an sich; z.B. Serverraum...
Maximal, koennte ich mir vorstellen, dass eine solches Pruefsiegel aussen an den Serverschrank geklebt wird.
Es wird also eine Überprüfung nach den gültigen Bestimmungen durchgeführt und falls die Prüfung über- und bestanden wurde, eine Bescheinigung ausgestellt, die die Betriebssicherheit attestiert. Bei uns [Costa Rica] und auch in den USA müssen solche Bescheinigungen sichtbar an der Betriebsstätte ausgehängt werden - wie es in Deutschland gegenwärtig gehandhabt wird, weiß ich nicht, bin schon zu lange weg aus meiner Heimat.
Hier eine Uebersicht an deutschen Pruefsiegeln:
http://www.elektro-sicherheit.de/index.php?aktion=anzeige&ID_Kat=3
saludos
gnarff