Vertragserfüllung, Schufa, etc.
Ich habe letzte Woche einen Vertrag unterschrieben und die Servereinrichtungskosten in Höhe von 45Euro überwiesen. Heute teilt mir der Hoster mit das Sie aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft vom Vertrag zurücktreten. Es wurde eine Anzeige wegen Betruges gegen mich gestellt. Ich hab in der Eile, letzte Woche lief mein Webpaket aus und ich brauchte einen neuen Server, diese Klausel überlesen.
Die Frage ist nun ob das rechtens ist? Kann ich laut Rechtssprechung auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten obwohl ich bereits die Installationskosten begleichen habe?
MfG M. Martin
Die Frage ist nun ob das rechtens ist? Kann ich laut Rechtssprechung auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten obwohl ich bereits die Installationskosten begleichen habe?
MfG M. Martin
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 12:11 Uhr
6 Kommentare
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Hallo,
wenn die Schufa Auskunft korrekt ist, und dieAGB's des Hoster's das vorsehen dann ist die Handlung des Hoster wohl zulässig.
Die Frage nach den bereits bezahlten 45 Euro wird etwas schwierig denn die Einrichtung des Servers wurde ja gemacht, und ist damit eine erbrachte Leistung, gehe mal davon aus das du das Geld nciht wiedersiehst...
brammer
wenn die Schufa Auskunft korrekt ist, und dieAGB's des Hoster's das vorsehen dann ist die Handlung des Hoster wohl zulässig.
Die Frage nach den bereits bezahlten 45 Euro wird etwas schwierig denn die Einrichtung des Servers wurde ja gemacht, und ist damit eine erbrachte Leistung, gehe mal davon aus das du das Geld nciht wiedersiehst...
brammer
Hallo,
was soll denn das mit einer Anzeige wegen Betrug?
Wenn in den AGBs irgendwas wie "nur bei positiver Schufa-Auskunft" steht rechtfertigt das noch ganz überhaupt gar nicht eine Anzeige. Und selbst wenn du erklären musstest, keine negative Auskunft zu haben dürfte es sehr schwer werden, deswegen mit Betrug zu kommen. Erstens einmal kennen wohl die wenigsten ihr Rating bei der Schufa überhaupt (schön, dass die Selbstauskunft mit 7,80 zu Buche schlägt) und zweitens ist ja nun überhaupt nicht definiert, was eine "negative Auskunft" sein soll (Schufa errechnet [zumindest behaupten sie das] nur ein "Score", der angibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass du zahlst. Und ob jetzt 80% gut oder schlecht ist ist Ansichtssache).
Also: wegen der Anzeige würde ich mir mal keine Sorgen machen, zumindest nicht, wenn du hier gerade den Sacherverhalt korrekt und vollständig angegeben hast.
Und die Einrichtungsgebühr: Die Gesetzeslage ist hier eigentlich sehr verbraucherfreundlich gestaltet, und im Allgemeinen wird man wohl auch eine Einrichtungsgebühr zurückfordern können. Insbesondere auch dann, wenn man schon gezahlt hat.
Problem nur: wenn dir der Hoster bereits gekündigt hat kannst du nicht mehr kündigen. Du müsstest also überprüfen, ob der Hoster rechtmässig gekündigt hat (was bei falschen Angaben bei Vertragsabschluss der Fall ist). Wenn ja: meistens findet sich in den AGBs eine Klausel wie "Geld für gezahlte aber noch nicht erbrachte Leistung wird zurückerstattet". Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Hat der Hoster die Leistung (Einrichtung) bereits erbracht, dann darf er das Geld dafür behalten.
Filipp
was soll denn das mit einer Anzeige wegen Betrug?
Wenn in den AGBs irgendwas wie "nur bei positiver Schufa-Auskunft" steht rechtfertigt das noch ganz überhaupt gar nicht eine Anzeige. Und selbst wenn du erklären musstest, keine negative Auskunft zu haben dürfte es sehr schwer werden, deswegen mit Betrug zu kommen. Erstens einmal kennen wohl die wenigsten ihr Rating bei der Schufa überhaupt (schön, dass die Selbstauskunft mit 7,80 zu Buche schlägt) und zweitens ist ja nun überhaupt nicht definiert, was eine "negative Auskunft" sein soll (Schufa errechnet [zumindest behaupten sie das] nur ein "Score", der angibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass du zahlst. Und ob jetzt 80% gut oder schlecht ist ist Ansichtssache).
Also: wegen der Anzeige würde ich mir mal keine Sorgen machen, zumindest nicht, wenn du hier gerade den Sacherverhalt korrekt und vollständig angegeben hast.
Und die Einrichtungsgebühr: Die Gesetzeslage ist hier eigentlich sehr verbraucherfreundlich gestaltet, und im Allgemeinen wird man wohl auch eine Einrichtungsgebühr zurückfordern können. Insbesondere auch dann, wenn man schon gezahlt hat.
Problem nur: wenn dir der Hoster bereits gekündigt hat kannst du nicht mehr kündigen. Du müsstest also überprüfen, ob der Hoster rechtmässig gekündigt hat (was bei falschen Angaben bei Vertragsabschluss der Fall ist). Wenn ja: meistens findet sich in den AGBs eine Klausel wie "Geld für gezahlte aber noch nicht erbrachte Leistung wird zurückerstattet". Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Hat der Hoster die Leistung (Einrichtung) bereits erbracht, dann darf er das Geld dafür behalten.
Filipp
Hallo,
der ganzen Sache würde ich gelassen entgegensehen. Betrügen tut nur der, der schon bei Vertragsabschluß weiß das er nicht bezahlen kann. Da du dein Geld überwiesen hast, dürfte es dem Hoster schwer fallen die Anzeige gegen dich zu stellen bzw aufrecht zu erhalten. Das er die überwiesenen 45 EUR einbehält halte ich ebenfalls für Sittenwiedrig. Meiner Meinung darf niemand aufgrund einer negativen Schufaauskunft so diskreminiert werden. Aufgrund einer negativen Auskunft kann man doch nicht davon Ausgehen das jemand laufende Kosten nicht aufbringt. Ich würde mich zurücklehen und auf die Dinge warten die da kommen werden. Und ich würde dem Hoster die 45 EUR nicht kampflos überlassen.
Bitte halte uns doch hier auf dem laufenden, ich bin brennend an dem Ausgang der Geschichte interessiert.
GRuß
Liquid
der ganzen Sache würde ich gelassen entgegensehen. Betrügen tut nur der, der schon bei Vertragsabschluß weiß das er nicht bezahlen kann. Da du dein Geld überwiesen hast, dürfte es dem Hoster schwer fallen die Anzeige gegen dich zu stellen bzw aufrecht zu erhalten. Das er die überwiesenen 45 EUR einbehält halte ich ebenfalls für Sittenwiedrig. Meiner Meinung darf niemand aufgrund einer negativen Schufaauskunft so diskreminiert werden. Aufgrund einer negativen Auskunft kann man doch nicht davon Ausgehen das jemand laufende Kosten nicht aufbringt. Ich würde mich zurücklehen und auf die Dinge warten die da kommen werden. Und ich würde dem Hoster die 45 EUR nicht kampflos überlassen.
Bitte halte uns doch hier auf dem laufenden, ich bin brennend an dem Ausgang der Geschichte interessiert.
GRuß
Liquid