thedarkside
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Vertragserfüllung, Schufa, etc.

Ich habe letzte Woche einen Vertrag unterschrieben und die Servereinrichtungskosten in Höhe von 45Euro überwiesen. Heute teilt mir der Hoster mit das Sie aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft vom Vertrag zurücktreten. Es wurde eine Anzeige wegen Betruges gegen mich gestellt. Ich hab in der Eile, letzte Woche lief mein Webpaket aus und ich brauchte einen neuen Server, diese Klausel überlesen.

Die Frage ist nun ob das rechtens ist? Kann ich laut Rechtssprechung auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten obwohl ich bereits die Installationskosten begleichen habe?

MfG M. Martin

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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 12:11 Uhr

brammer
brammer 07.09.2007 um 15:17:25 Uhr
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Hallo,

wenn die Schufa Auskunft korrekt ist, und dieAGB's des Hoster's das vorsehen dann ist die Handlung des Hoster wohl zulässig.
Die Frage nach den bereits bezahlten 45 Euro wird etwas schwierig denn die Einrichtung des Servers wurde ja gemacht, und ist damit eine erbrachte Leistung, gehe mal davon aus das du das Geld nciht wiedersiehst...

brammer
nils-0401
nils-0401 07.09.2007 um 15:22:24 Uhr
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Ich frage mich gerade, woher die Sache mit dem Betrug kommt? Musstest du explizit angeben, dass die Schufa positiv ist?
Oder stand in den AGBs sowas wie "nur mir positiver Schufa"

Nils
TheDarkSide
TheDarkSide 07.09.2007 um 15:53:35 Uhr
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Es stand über der Unterschrift ein Textfeld. Da stand nichts mit Schufa drin nur mit eidesstattlicher Erklärung. Deswegen habe ich das überlesen. Und nun habe die eine Anzeige wegen Betruges aufgesetzt und ich soll den kompletten Server zahlen das er individuell zusammengestellt war. Individuell kann es nicht sein da das Angebot den ganzen August für alle zugänglich war.

Was kann man da machen? Ich habe jetzt eine Kündigung geschrieben und abgeschickt und mich auf das Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen bezogen.
filippg
filippg 07.09.2007 um 21:15:20 Uhr
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Hallo,

was soll denn das mit einer Anzeige wegen Betrug?
Wenn in den AGBs irgendwas wie "nur bei positiver Schufa-Auskunft" steht rechtfertigt das noch ganz überhaupt gar nicht eine Anzeige. Und selbst wenn du erklären musstest, keine negative Auskunft zu haben dürfte es sehr schwer werden, deswegen mit Betrug zu kommen. Erstens einmal kennen wohl die wenigsten ihr Rating bei der Schufa überhaupt (schön, dass die Selbstauskunft mit 7,80 zu Buche schlägt) und zweitens ist ja nun überhaupt nicht definiert, was eine "negative Auskunft" sein soll (Schufa errechnet [zumindest behaupten sie das] nur ein "Score", der angibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass du zahlst. Und ob jetzt 80% gut oder schlecht ist ist Ansichtssache).
Also: wegen der Anzeige würde ich mir mal keine Sorgen machen, zumindest nicht, wenn du hier gerade den Sacherverhalt korrekt und vollständig angegeben hast.

Und die Einrichtungsgebühr: Die Gesetzeslage ist hier eigentlich sehr verbraucherfreundlich gestaltet, und im Allgemeinen wird man wohl auch eine Einrichtungsgebühr zurückfordern können. Insbesondere auch dann, wenn man schon gezahlt hat.
Problem nur: wenn dir der Hoster bereits gekündigt hat kannst du nicht mehr kündigen. Du müsstest also überprüfen, ob der Hoster rechtmässig gekündigt hat (was bei falschen Angaben bei Vertragsabschluss der Fall ist). Wenn ja: meistens findet sich in den AGBs eine Klausel wie "Geld für gezahlte aber noch nicht erbrachte Leistung wird zurückerstattet". Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Hat der Hoster die Leistung (Einrichtung) bereits erbracht, dann darf er das Geld dafür behalten.

Filipp
Liquid
Liquid 13.09.2007 um 22:46:21 Uhr
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Hallo,

der ganzen Sache würde ich gelassen entgegensehen. Betrügen tut nur der, der schon bei Vertragsabschluß weiß das er nicht bezahlen kann. Da du dein Geld überwiesen hast, dürfte es dem Hoster schwer fallen die Anzeige gegen dich zu stellen bzw aufrecht zu erhalten. Das er die überwiesenen 45 EUR einbehält halte ich ebenfalls für Sittenwiedrig. Meiner Meinung darf niemand aufgrund einer negativen Schufaauskunft so diskreminiert werden. Aufgrund einer negativen Auskunft kann man doch nicht davon Ausgehen das jemand laufende Kosten nicht aufbringt. Ich würde mich zurücklehen und auf die Dinge warten die da kommen werden. Und ich würde dem Hoster die 45 EUR nicht kampflos überlassen.

Bitte halte uns doch hier auf dem laufenden, ich bin brennend an dem Ausgang der Geschichte interessiert.

GRuß

Liquid
TheDarkSide
TheDarkSide 13.09.2007 um 23:13:17 Uhr
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Habe heute mit meienr Anwältin den Sachverhalt besprochen. Daraus ging hervor das eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen laut Gesetz vom Kunden ohne Gründe erfolgen kann. Auch gab es kein individuelles Angebot da dieses Angebot den ganzen August für alle zur Verfügung stand. Also kann man mir auch nicht die Serverkosten anrechnen. Die Einrichtungsgebühr sehe ich leider nicht wieder da wie brammer bereits schrieb diese Leistung erbracht wurde. Ob dies wahr ist oder nicht kann ich nicht beweisen. Alles andere von der Firma ist nicht rechtens. Es wurde mit einer Anzeige gedroht und eine Kündigung vollzogen. Da die Kündigung nun rechtens ist bin ich aus dem Vertrag raus. Sollte es zu einer Anzeige kommen dürfte es für die Firma Konsequenzen haben. Denn die Schufa zeigt die Bonität der letzten 2 Jahre. Das hat aber nichts damit zu tun ob man jetzt wieder liquide ist, also zahlen kann. Aus diesem Grund darf solch eine Klausel auch nie Bestandteil solch eines Vertrages sein.