Was wird mit Geräten, die den E-Check nicht bestehen, aber einwandfrei funktionieren?
Hallo.
Wir lassen gerade den jährlichen E-Check für alle Elektrogeräte und elektrischen Anlagen in allen Gebäuden durchführen.
Der Elektriker ist eine Honorarkraft vom Maschinenring, dessen Arbeitsleistung wir uns dazu eingekauft haben.
Den E-Check führt er mit ein frisch kalibrierten Gerät vom Hersteller Fluke durch.
Der Mann prüft, wie ich eingangs schrieb, nicht nur die "großen" elektrischen Anlagen, sondern auch jedes Einzelgerät, also alles, was Strom aus einer Steckdose zieht.
Soweit, so gut. Es tauchen dabei auch Geräte auf, die den E-Check aus verschiedensten Gründen nicht bestehen, die in mein Ressort fallen: IT/EDV.
Aktuell hat er bei einem PC in unserem Schulsekretariat festgestellt, daß dieser mit zuviel Spannung laufe (wie auch immer das genau gemeint sein könnte, mehr hat er nicht zur Begründung gesagt und ich kenne mich nicht aus). Seines Erachtens dürfe das Gerät ab sofort nicht mehr betrieben werden, es müsse entweder repariert (Netzteil) oder komplett ausgetauscht werden. Der Mann war kurz davor, der Sekretärin den laufenden Rechner unterm Hintern wegzureißen, also einfach abzustecken und sofort außer Betrieb zu nehmen, wenn ich nicht zufällig gerade hinzugekommen wäre. Habe dann mit meinem Chef gesprochen, der finanzverantwortlich ist. Der Chef hat nun entschieden, daß das Gerät normal weiterbetrieben wird, er sehe nicht ein, einen einwandfrei funktionierenden PC ohne Not und zu Kosten von X zu reparieren oder auszutauschen, egal, was der E-Check ergeben habe.
Nun stehe ich als IT-Mensch zwischen den Fronten, ein Elektriker sagt mir, daß ich das Gerät austauschen oder reparieren soll, mein Chef sagt, die Kiste bleibt so, wie sie ist.
Kennt sich hier zufällig jemand mit den notwendigen Konsequenzen für Geräte, die den E-Check nicht bestanden haben, aus? Ich weiß nicht, was ich hier tun soll. Eigentlich muß ich meinem Chef gehorchen, ich bin zunächst ganz klar an jede seiner Weisungen gebunden und der Elektriker hat mir nichts zu weisen / anzuordnen. Gleichzeitig weiß ich aber, daß wir ein Elektrogerät in meinem Zuständigkeitsbereich betreiben, das lt. Aussage einer Elektrofachkraft so nicht mehr betrieben werden darf.
Was würdet Ihr tun?
Der PC funktioniert übrigens wirklich einwandfrei, es gab noch nie irgendwelche Auffälligkeiten damit.
Vielen Dank.
Viele Grüße
von
departure69
Wir lassen gerade den jährlichen E-Check für alle Elektrogeräte und elektrischen Anlagen in allen Gebäuden durchführen.
Der Elektriker ist eine Honorarkraft vom Maschinenring, dessen Arbeitsleistung wir uns dazu eingekauft haben.
Den E-Check führt er mit ein frisch kalibrierten Gerät vom Hersteller Fluke durch.
Der Mann prüft, wie ich eingangs schrieb, nicht nur die "großen" elektrischen Anlagen, sondern auch jedes Einzelgerät, also alles, was Strom aus einer Steckdose zieht.
Soweit, so gut. Es tauchen dabei auch Geräte auf, die den E-Check aus verschiedensten Gründen nicht bestehen, die in mein Ressort fallen: IT/EDV.
Aktuell hat er bei einem PC in unserem Schulsekretariat festgestellt, daß dieser mit zuviel Spannung laufe (wie auch immer das genau gemeint sein könnte, mehr hat er nicht zur Begründung gesagt und ich kenne mich nicht aus). Seines Erachtens dürfe das Gerät ab sofort nicht mehr betrieben werden, es müsse entweder repariert (Netzteil) oder komplett ausgetauscht werden. Der Mann war kurz davor, der Sekretärin den laufenden Rechner unterm Hintern wegzureißen, also einfach abzustecken und sofort außer Betrieb zu nehmen, wenn ich nicht zufällig gerade hinzugekommen wäre. Habe dann mit meinem Chef gesprochen, der finanzverantwortlich ist. Der Chef hat nun entschieden, daß das Gerät normal weiterbetrieben wird, er sehe nicht ein, einen einwandfrei funktionierenden PC ohne Not und zu Kosten von X zu reparieren oder auszutauschen, egal, was der E-Check ergeben habe.
Nun stehe ich als IT-Mensch zwischen den Fronten, ein Elektriker sagt mir, daß ich das Gerät austauschen oder reparieren soll, mein Chef sagt, die Kiste bleibt so, wie sie ist.
Kennt sich hier zufällig jemand mit den notwendigen Konsequenzen für Geräte, die den E-Check nicht bestanden haben, aus? Ich weiß nicht, was ich hier tun soll. Eigentlich muß ich meinem Chef gehorchen, ich bin zunächst ganz klar an jede seiner Weisungen gebunden und der Elektriker hat mir nichts zu weisen / anzuordnen. Gleichzeitig weiß ich aber, daß wir ein Elektrogerät in meinem Zuständigkeitsbereich betreiben, das lt. Aussage einer Elektrofachkraft so nicht mehr betrieben werden darf.
Was würdet Ihr tun?
Der PC funktioniert übrigens wirklich einwandfrei, es gab noch nie irgendwelche Auffälligkeiten damit.
Vielen Dank.
Viele Grüße
von
departure69
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40 Kommentare
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Dem Elektriker auf die Füße treten und sagen, er soll mal genauer spezifizieren, was am E-Check schifgelaufen ist. Insbesondere ein Meßprotokoll wäre ganz angebracht.
lks
Hallo,
das hatten wir bei einem iMac da war das Netzteil angeblich defekt, was uns der Elektriker dann auch zeigte,
also Umtausch. Und ? Gleiches Problem, war halt applechinaschrott.
Die Pruefung dient ja eben genau dazu solche Geraete zu erkennen und gegebenfalls aus dem Verkehr zu ziehen.
Denn kommt es durch solche Geraete zur Katastrophe , Stromschlag, Feuer e.t.c wird die Versicherung nicht bezahlen
und weitere Haftung kommt auf das Unternehmen zu.
In Deinem Fall ist der Chef verantwortlich, der muss ja auch die Unterschrift fuer die Pruefungsergebnisse leisten.
Gruss
das hatten wir bei einem iMac da war das Netzteil angeblich defekt, was uns der Elektriker dann auch zeigte,
also Umtausch. Und ? Gleiches Problem, war halt applechinaschrott.
Die Pruefung dient ja eben genau dazu solche Geraete zu erkennen und gegebenfalls aus dem Verkehr zu ziehen.
Denn kommt es durch solche Geraete zur Katastrophe , Stromschlag, Feuer e.t.c wird die Versicherung nicht bezahlen
und weitere Haftung kommt auf das Unternehmen zu.
In Deinem Fall ist der Chef verantwortlich, der muss ja auch die Unterschrift fuer die Pruefungsergebnisse leisten.
Gruss
Hallo,
Ohne vernuenftiges Messprotokoll geht nix und wird es auch nix. Ist u.U. Beleg fuer Garantieansprueche.
Genau zeigen und erklaeren lassen was es mit der "dieser mit zuviel Spannung laufe" auf sich hat.
Bei uns werden/wurden bei der jaehrlichen Pruefung meist die Stromversorgungsstrippen sowie die Steckdosenleisten angemosert. Selbst nagelneue.
Deshalb durfte der Elektriker einen Haufen vorher durch messen und die "defekten" auf nen zweiten Haufen legen. Im folgenden Jahr mass er den zweiten Haufen durch, die Kabel waren alle wieder heile.
BFF
Ohne vernuenftiges Messprotokoll geht nix und wird es auch nix. Ist u.U. Beleg fuer Garantieansprueche.
Genau zeigen und erklaeren lassen was es mit der "dieser mit zuviel Spannung laufe" auf sich hat.
Bei uns werden/wurden bei der jaehrlichen Pruefung meist die Stromversorgungsstrippen sowie die Steckdosenleisten angemosert. Selbst nagelneue.
Deshalb durfte der Elektriker einen Haufen vorher durch messen und die "defekten" auf nen zweiten Haufen legen. Im folgenden Jahr mass er den zweiten Haufen durch, die Kabel waren alle wieder heile.
BFF
Nö, der Chef, von dem ich spreche, ist nur der Finanzchef (und zugleich mein direkter Vorgesetzter), die Protokolle bzw. den Bericht wird wohl? unser Bauamtsleiter unterschreiben müssen.
Er ist Dein direkter Vorgesetzter, damit verantwortlich.
Halte sonst nochmals mit dem Bauamtleiter Ruecksprache und informier Ihn, auch solltest Du Das alles schriftlich festhalten.
Gruss
Halloele,
Dann sollte der gute Mann auch das was er bemaengelt vernuenftig herueber bringen und adhoc mal ein Messprotokoll explizit fuer dieses Geraet rueber reichen koennen. Bei uns wird immer noch eine zweite Messung zu einem spaeteren Zeitpunkt durchgefuehrt.
Meine Vermutung bei eurem Geraet ist, dass es die Pruefung beim Schutzleiter- bzw. Isolationswiderstand nicht bestanden hat.
Lies Dich mal rein hier.
http://www.gossler-elektro.de/dguv-3-pruefung-e-check.html
Schoenes WE
BFF
In jedem Fall hat der Elektriker aber definitiv die spezielle Ausbildung für den E-Check (das haben wir schriftlich vom Maschinenring, seinem eigentlichen AG), und auch seine Meßausrüstung ist in Ordnung.
Dann sollte der gute Mann auch das was er bemaengelt vernuenftig herueber bringen und adhoc mal ein Messprotokoll explizit fuer dieses Geraet rueber reichen koennen. Bei uns wird immer noch eine zweite Messung zu einem spaeteren Zeitpunkt durchgefuehrt.
Meine Vermutung bei eurem Geraet ist, dass es die Pruefung beim Schutzleiter- bzw. Isolationswiderstand nicht bestanden hat.
Lies Dich mal rein hier.
http://www.gossler-elektro.de/dguv-3-pruefung-e-check.html
Schoenes WE
BFF
Moin,
wir haben auch einen Fluke Gerätetester 6500, der erstellt komplette Prüfprotokolle, dazu ist es aber notwendig eine eindeutige Gerätekennung zu haben, bei uns ist das ein Abteilungskürzel und eine abteilungsbezogen fortlaufend geführte Zahl.
Nach dem Abschluss der Prüfung kann die Prüfung im Fluke gespeichert werden und zu Feierabend werden die Daten in die Fluke DMS auf eine PC übertragen. Somit sind die Prüfungen auch noch Jahre später nachvollziehbar.
Auf diese Protokolle solltet Ihr bestehen damit ihr auch was in der Hand habt für den Fall der Fälle!
Hast Du solch ein Protokoll welches Du hier mal hochladen kannst? Dann könnten hier einige Sachkundige mal drüberschauen.
Unser Gerätetester ist gar nicht dafür ausgelegt die Spannung auf der Kleinspannungsseite eines Netzteils zu messen. Welches Gerät habt ihr? Anbei mal ein Messprotokoll, da gibt eine klare Aussage zu jedem Wert, das kann auch ein Laie lesen, ist also "Vorgesetztentauglich"
mich beschleicht bei Eurem "Experten" ein ungutes Gefühl. Abgesehen davon solltet ihr ihm klare Ansagen machen was seinen Aufenthalt betrifft, ihr zahlt Geld also bestimmt ihr auch die Musik, sprich ihr sagt wo er heute prüft oder er stimmt sich mindestens mit Euch ab. Wer bei uns selbstständig im Haus unterwegs ist hat eine Handynummer beim Pförtner zu hinterlassen.
-teddy
wir haben auch einen Fluke Gerätetester 6500, der erstellt komplette Prüfprotokolle, dazu ist es aber notwendig eine eindeutige Gerätekennung zu haben, bei uns ist das ein Abteilungskürzel und eine abteilungsbezogen fortlaufend geführte Zahl.
Nach dem Abschluss der Prüfung kann die Prüfung im Fluke gespeichert werden und zu Feierabend werden die Daten in die Fluke DMS auf eine PC übertragen. Somit sind die Prüfungen auch noch Jahre später nachvollziehbar.
Auf diese Protokolle solltet Ihr bestehen damit ihr auch was in der Hand habt für den Fall der Fälle!
Hast Du solch ein Protokoll welches Du hier mal hochladen kannst? Dann könnten hier einige Sachkundige mal drüberschauen.
Unser Gerätetester ist gar nicht dafür ausgelegt die Spannung auf der Kleinspannungsseite eines Netzteils zu messen. Welches Gerät habt ihr? Anbei mal ein Messprotokoll, da gibt eine klare Aussage zu jedem Wert, das kann auch ein Laie lesen, ist also "Vorgesetztentauglich"
mich beschleicht bei Eurem "Experten" ein ungutes Gefühl. Abgesehen davon solltet ihr ihm klare Ansagen machen was seinen Aufenthalt betrifft, ihr zahlt Geld also bestimmt ihr auch die Musik, sprich ihr sagt wo er heute prüft oder er stimmt sich mindestens mit Euch ab. Wer bei uns selbstständig im Haus unterwegs ist hat eine Handynummer beim Pförtner zu hinterlassen.
-teddy
Einen "kaputten" Monitor (funktionierte einwandfrei, hatte aber ebenfalls den E-Check angeblich nicht bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein herumstehendes Reservegerät angeschlossen.
Alle "Aktionen des jungen Mannes" schriftlich machen. Dessen AG informieren lassen. Fuer spaetere Regressforderungen.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
BFF
Zitat von @departure69:
Einen "kaputten" Monitor (funktionierte einwandfrei, hatte aber ebenfalls den E-Check angeblich nicht bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein herumstehendes Reservegerät angeschlossen
Einen "kaputten" Monitor (funktionierte einwandfrei, hatte aber ebenfalls den E-Check angeblich nicht bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein herumstehendes Reservegerät angeschlossen
Vermutlich hat er daheim noch einen guten Monitor gebraucht.
Ich würde mal bei ihm daheim nachschauen.
lks
Wenn du einen guten Draht zu einem Elektriker mit entsprechenden Tester hast, frage den mal, ob er dieses eine Gerät mal checken kann. Ich denke der "Experte" muss eine gewisse Quote aussortieren um seine Existenz zu begründen.
Ich teste unsere Geräte selber und bin froh, wenn ich nix aussortieren muss.
Ansonsten kann man das aber auch beim TÜV gegen checken lassen.
Ich teste unsere Geräte selber und bin froh, wenn ich nix aussortieren muss.
Ansonsten kann man das aber auch beim TÜV gegen checken lassen.
Zitat von @BassFishFox:
Alle "Aktionen des jungen Mannes" schriftlich machen. Dessen AG informieren lassen. Fuer spaetere Regressforderungen.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
BFF
Einen "kaputten" Monitor (funktionierte einwandfrei, hatte aber ebenfalls den E-Check angeblich nicht bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein herumstehendes Reservegerät angeschlossen.
Alle "Aktionen des jungen Mannes" schriftlich machen. Dessen AG informieren lassen. Fuer spaetere Regressforderungen.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
BFF
Puh, und wenn der Monitor wirklich einen Schaden hat? Weisst du das? Fackelt die Bude ab = Regress, Fackelt die Bude nicht ab = Regress.
Hört mal auf mit der emotionalen Schiene in einem Fachforum.
@departure
funktionierte einwandfrei (+ich hab nichts gemacht) hör man oft. Insbesondere, wenn die Leute einfach zu faul sind, um sich darüber zu beschweren, oder keine Entschuldigung für eine "nicht Arbeit" missen zu wollen. Dies dann aber fragt, wenn es "gerade" läuft. Gibt es einen technischen Bericht, dass alles einwandfrei funktionierte, besteht auch die geringste Möglichkeit, dass es das eben nicht tat?
Schau es dir von der anderen Seite an, mit Fug und Recht verkauft der Maschinenring diese Dienstleistung und meist (als Anmerkung an alle Hausverbotler usw) eben nicht deswegen, damit hier ein etwas teurerer Elektriker kommt, um Bauteile auszutauschen, von denen weiss, dass Sie kaputt sind - nein, dieser Typ kommt, um die DInge auszutauschen bzw hinauszuwerfen, bei denen man es eben nicht ahnt, um Folgekatastrophen aus dem Weg zu gehen (Datenverlust, Netz-Infrastrukturprobleme, Stromausfälle, Brände etc etc).
Wie gesagt, lass es dir erklären und vor allem, erklär dem FInanzheini auch mal die Hintergründe - neben den Zahlen. Ein Stromschlag der durch die hübsche Sekretärin geht kann weitreichendere Folgen haben, als dass Ihre Frisur am Arsch ist - insbesondere finanziell und ggf. auch auf anderen Stufen des Arbeitsrechtes...
VG
Christian
Hallo,
Nope. Existenz begruenden muss er auch nicht. Ist einfach vorgeschrieben.
Bei uns wird abgerechnet nach Anzahl/Art der Ueberpruefungen.
Da ist wurscht, ob ein Geraet angeblich nicht die Wete erfuellt.
BFF
Ich denke der "Experte" muss eine gewisse Quote aussortieren um seine Existenz zu begründen.
Nope. Existenz begruenden muss er auch nicht. Ist einfach vorgeschrieben.
Bei uns wird abgerechnet nach Anzahl/Art der Ueberpruefungen.
Da ist wurscht, ob ein Geraet angeblich nicht die Wete erfuellt.
BFF
Zitat von @departure69:
@Lochkartenstanzer:
Naja, 'nen 19-Zöller 4:3, wo noch Fujitsu-Siemens draufsteht (die Koop. FTS mit Siemens endete 2009) wird er wohl nicht brauchen können ...
Was für eine Wahrscheinlichkeit gibst du denn dem Monitor, dass er tatsächlich zu 100% in Ordnung ist?@Lochkartenstanzer:
Vermutlich hat er daheim noch einen guten Monitor gebraucht.
Naja, 'nen 19-Zöller 4:3, wo noch Fujitsu-Siemens draufsteht (die Koop. FTS mit Siemens endete 2009) wird er wohl nicht brauchen können ...
..und, kennst du das Phänomen, dass man lieber Dauerhaft 50% Arbeitszeitverlust hinnimmt, als einmal 10-20 Arbeitsstunden (der entsprechenden Arbeitskraft) investiert, damit man danach die restlichen 160-200 Arbeitsstunden des Monats wieder in Richtung 100% Arbeitszeitnutzung kommt?
Deswegen ja
immer eine nochmalige Ueberpruefung des beanstandeten Geraetes! Oft/Meist sind es die Stromkabel oder irgendwelche Netzteile.
Und ja, Regress. Weil ein hochmotivierter gepruefter Elektriker, bei uns schon mehrere Geraete zerlegte/entsorgte die es nicht noetig hatten.
Dafuer haben die eine Versicherung.
BFF
Puh, und wenn der Monitor wirklich einen Schaden hat? Weisst du das? Fackelt die Bude ab = Regress, Fackelt die Bude nicht ab = Regress.
immer eine nochmalige Ueberpruefung des beanstandeten Geraetes! Oft/Meist sind es die Stromkabel oder irgendwelche Netzteile.
Und ja, Regress. Weil ein hochmotivierter gepruefter Elektriker, bei uns schon mehrere Geraete zerlegte/entsorgte die es nicht noetig hatten.
Dafuer haben die eine Versicherung.
BFF
Zitat von @BassFishFox:
Hallo,
Nope. Existenz begruenden muss er auch nicht. Ist einfach vorgeschrieben.
Bei uns wird abgerechnet nach Anzahl/Art der Ueberpruefungen.
Da ist wurscht, ob ein Geraet angeblich nicht die Wete erfuellt.
BFF
Hallo,
Ich denke der "Experte" muss eine gewisse Quote aussortieren um seine Existenz zu begründen.
Nope. Existenz begruenden muss er auch nicht. Ist einfach vorgeschrieben.
Bei uns wird abgerechnet nach Anzahl/Art der Ueberpruefungen.
Da ist wurscht, ob ein Geraet angeblich nicht die Wete erfuellt.
BFF
Würde ich nicht drauf wetten. Schwarze Schafe gibt es überall. Auch bei vermeintlich renommierten Dienstleistern.
Mag alles sein.
Bei dem was hier vereinbart (Anzahl die geprueft wird mit welchem vorgeschriebenen Modus) wird und bezahlt wird, ist das Aussortieren/Fehler finden nicht wirklich zielfuehrend. Er/Sie/Es muss extra messen um extra Kohle zu schindern. Soll Er/Sie/Es auch, weil das ist vorgesehen bei uns. Die 100 extra Messungen machen am Ende bei 10000 Geraeten den Kohl auch nicht wirklich fett.
Schoenes WE
BFF
Bei dem was hier vereinbart (Anzahl die geprueft wird mit welchem vorgeschriebenen Modus) wird und bezahlt wird, ist das Aussortieren/Fehler finden nicht wirklich zielfuehrend. Er/Sie/Es muss extra messen um extra Kohle zu schindern. Soll Er/Sie/Es auch, weil das ist vorgesehen bei uns. Die 100 extra Messungen machen am Ende bei 10000 Geraeten den Kohl auch nicht wirklich fett.
Schoenes WE
BFF
Hallo,
beim Durchlesen der Bemerkungen ist mir aufgefallen, dass anscheinend keiner der Diskussionsteilnehmern "vom Fach" - also Elektrofachkraft (wie der Gesetzgeber so schön formuliert) - ist! Die Regel für die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte" (darunter fällt der genannte PC) - gemeinhin als "E-Check" bezeichnet - sind durch den Gesetzgeber, die einschlägien Gremien (VDE) und die Berufsgenossenschaft festgelegt. Damit ist auch der Umgang mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen, klar geregelt: außer Betrieb nehmen, reparieren oder unbrauchbar machen!
Nachzulesen in:
DIN VDE 0701 / 0702 (EN 62638)
BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" --> Notwendigkeit und zeitliche Abstände von Wiederholungsprüfungen
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
Die Prüfung und letzentlich die Entscheidung über den Weiterbetrieb eines elektrischen Gerätes muß eine EFK durchführen, da nur sie dafür fachlich geeignet ist.
Verantwortlich für die Sicherheit in einem Unternehmen (ich arbeite in der Industrie, im öffentlichen Dienst wird es aber nicht viel anders sein) ist IMMER der Eigentümer/Geschäfstführer - also der "Chef". Das gilt natürlich nicht nur für die elektrische Einrichtung. Wenn der "Chef" fachlich dazu nicht in der Lage ist - in unserem Fall also keine EFK ist - kann er die Durchführung der Maßnahmen und deren Überwachung an eine EFK delegieren (https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/uebertragung-von-unterneh ...) und http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi508.pdf). Diese wird dann "verantwortliche EFK" (VEFK) (siehe https://www.elektrofachkraft.de/verantwortliche-elektrofachkraft-vefk#ax ... und https://www.elektrofachkraft.de/verantwortliche-elektrofachkraft-im-sinn ... )
Die VEFK entscheidet fachlich ALLEIN, wie mit elektrotechnischen "Problemen" umzugehen ist! Sie ist fachlich ausdrücklich vom Gesetzgeber der Weisungsgebundenheit der Geschäftsleitung entzogen!! Im Gegenteil: Wenn eine VEFK (und das gilt auch für eine EFK) entgegen ihrem fachlichen Wissen eine Entscheidung der Geschäftsleitung mitträgt, macht sie sich im besonderen Maße strafbar!! Das geht bei einem tödlichen Unfall bis zur Anklage wegen Totschlag.
Daraus Abzuleiten ist, das eine EFK nicht nur berechtigt sondern verpflichtet ist, "gefährliche" Elektrogeräte SOFORT außer Betrieb zu nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme zu sichern. (in der Regel schneidet man den Stecker ab)
Natürlich ist nicht jede Ursache eines "Nichtbestehens" des E-Checks gleich ein Grund für eine sofortige Außerbetriebnahme eines Elektrogerätes. ZB. ist die Nichtlesbarkeit der elektrischen Angaben auf einem Typenschild auch ein Grund für das Nichtbestehen ( der "Sichtprüfung"). Da hierdurch aber keine unmittelbare Gefährdung von Personen oder Sachwerten besteht, kann das Gerät weiter betrieben werden, bis der "Mangel" in einer "angemessenen Frist" beseitigt wird. Danach muß das Gerät aber wieder geprüft werden. Diese Entscheidung kann man aber nur mit entsprechender Fachkenntnis treffen!
Eine "zu hohe Spannung" (was auch immer da gemeint ist. Ich wüßte auch nicht, bei welchem Prüfschritt/-verfahren die gemessen wird) stellt aber per se eine Gefährdung von Personen dar, die eine sofortige Außerbetriebnahme rechtfertigt, ja fordert.
(nicht jedes Prüfverfahren ist für jedes Gerät geeignet. Die EFK ist fachlich in der Lage, das geeignette Verfahren bei der Prüfung auszuwählen)
Der Hinweis auf das ausführliche Prüfprotokoll ist hier natürlich richtig. Nur so kann man die Entscheidung nachvollziehen.
Letztendlich haftet der verantwortliche Leiter (in der Wirtschaft der Eigentümer/ Geschäftsführer). Und das nicht nur arbeitsrechlich, sondern auch strafrechtlich und zivilrechtlich (Schadenersatz der verunfallten Person).
Jürgen
PS Ich bin von Beruf Dipl.-Ing. für Elektrotechnik mit fast 40 Jahren Berufspraxis und als VEFK im Unternehmen berufen.
beim Durchlesen der Bemerkungen ist mir aufgefallen, dass anscheinend keiner der Diskussionsteilnehmern "vom Fach" - also Elektrofachkraft (wie der Gesetzgeber so schön formuliert) - ist! Die Regel für die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte" (darunter fällt der genannte PC) - gemeinhin als "E-Check" bezeichnet - sind durch den Gesetzgeber, die einschlägien Gremien (VDE) und die Berufsgenossenschaft festgelegt. Damit ist auch der Umgang mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen, klar geregelt: außer Betrieb nehmen, reparieren oder unbrauchbar machen!
Nachzulesen in:
DIN VDE 0701 / 0702 (EN 62638)
BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" --> Notwendigkeit und zeitliche Abstände von Wiederholungsprüfungen
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
Die Prüfung und letzentlich die Entscheidung über den Weiterbetrieb eines elektrischen Gerätes muß eine EFK durchführen, da nur sie dafür fachlich geeignet ist.
Verantwortlich für die Sicherheit in einem Unternehmen (ich arbeite in der Industrie, im öffentlichen Dienst wird es aber nicht viel anders sein) ist IMMER der Eigentümer/Geschäfstführer - also der "Chef". Das gilt natürlich nicht nur für die elektrische Einrichtung. Wenn der "Chef" fachlich dazu nicht in der Lage ist - in unserem Fall also keine EFK ist - kann er die Durchführung der Maßnahmen und deren Überwachung an eine EFK delegieren (https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/uebertragung-von-unterneh ...) und http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi508.pdf). Diese wird dann "verantwortliche EFK" (VEFK) (siehe https://www.elektrofachkraft.de/verantwortliche-elektrofachkraft-vefk#ax ... und https://www.elektrofachkraft.de/verantwortliche-elektrofachkraft-im-sinn ... )
Die VEFK entscheidet fachlich ALLEIN, wie mit elektrotechnischen "Problemen" umzugehen ist! Sie ist fachlich ausdrücklich vom Gesetzgeber der Weisungsgebundenheit der Geschäftsleitung entzogen!! Im Gegenteil: Wenn eine VEFK (und das gilt auch für eine EFK) entgegen ihrem fachlichen Wissen eine Entscheidung der Geschäftsleitung mitträgt, macht sie sich im besonderen Maße strafbar!! Das geht bei einem tödlichen Unfall bis zur Anklage wegen Totschlag.
Daraus Abzuleiten ist, das eine EFK nicht nur berechtigt sondern verpflichtet ist, "gefährliche" Elektrogeräte SOFORT außer Betrieb zu nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme zu sichern. (in der Regel schneidet man den Stecker ab)
Natürlich ist nicht jede Ursache eines "Nichtbestehens" des E-Checks gleich ein Grund für eine sofortige Außerbetriebnahme eines Elektrogerätes. ZB. ist die Nichtlesbarkeit der elektrischen Angaben auf einem Typenschild auch ein Grund für das Nichtbestehen ( der "Sichtprüfung"). Da hierdurch aber keine unmittelbare Gefährdung von Personen oder Sachwerten besteht, kann das Gerät weiter betrieben werden, bis der "Mangel" in einer "angemessenen Frist" beseitigt wird. Danach muß das Gerät aber wieder geprüft werden. Diese Entscheidung kann man aber nur mit entsprechender Fachkenntnis treffen!
Eine "zu hohe Spannung" (was auch immer da gemeint ist. Ich wüßte auch nicht, bei welchem Prüfschritt/-verfahren die gemessen wird) stellt aber per se eine Gefährdung von Personen dar, die eine sofortige Außerbetriebnahme rechtfertigt, ja fordert.
(nicht jedes Prüfverfahren ist für jedes Gerät geeignet. Die EFK ist fachlich in der Lage, das geeignette Verfahren bei der Prüfung auszuwählen)
Der Hinweis auf das ausführliche Prüfprotokoll ist hier natürlich richtig. Nur so kann man die Entscheidung nachvollziehen.
Letztendlich haftet der verantwortliche Leiter (in der Wirtschaft der Eigentümer/ Geschäftsführer). Und das nicht nur arbeitsrechlich, sondern auch strafrechtlich und zivilrechtlich (Schadenersatz der verunfallten Person).
Jürgen
PS Ich bin von Beruf Dipl.-Ing. für Elektrotechnik mit fast 40 Jahren Berufspraxis und als VEFK im Unternehmen berufen.
Und genau deshalb muss das
genau geklaert werden. Durch Zweitmessung bzw. Neumessung mit anderem Pruef-Geraet oder halt anderes Pruefverfahren.
BFF
Eine "zu hohe Spannung" (was auch immer da gemeint ist. Ich wüßte auch nicht, bei welchem Prüfschritt/-verfahren die gemessen wird) stellt aber per se eine Gefährdung von Personen dar, die eine sofortige Außerbetriebnahme rechtfertigt, ja fordert.
genau geklaert werden. Durch Zweitmessung bzw. Neumessung mit anderem Pruef-Geraet oder halt anderes Pruefverfahren.
BFF
Dakor! Es kann aber auch einfach ein nicht geeignettes Prüfverfahren sein. Schaltnetzteile haben so ihre Eigenheiten. Deshalb läßt die Norm ja ausdrücklich unterschiedliche Prüfverfahren zu. Das sollte eine erfahrenen EFK aber wissen. Nochdazu sie ja anscheinend auf den "E-Check" spezialisiert ist und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) geschult wird.
Jürgen
Jürgen
Zitat von @chiefteddy:
beim Durchlesen der Bemerkungen ist mir aufgefallen, dass anscheinend keiner der Diskussionsteilnehmern "vom Fach" - also Elektrofachkraft (wie der Gesetzgeber so schön formuliert) - ist! Die Regel für die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte" (darunter fällt der genannte PC) - gemeinhin als "E-Check" bezeichnet - sind durch den Gesetzgeber, die einschlägien Gremien (VDE) und die Berufsgenossenschaft festgelegt. Damit ist auch der Umgang mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen, klar geregelt: außer Betrieb nehmen, reparieren oder unbrauchbar machen!
beim Durchlesen der Bemerkungen ist mir aufgefallen, dass anscheinend keiner der Diskussionsteilnehmern "vom Fach" - also Elektrofachkraft (wie der Gesetzgeber so schön formuliert) - ist! Die Regel für die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte" (darunter fällt der genannte PC) - gemeinhin als "E-Check" bezeichnet - sind durch den Gesetzgeber, die einschlägien Gremien (VDE) und die Berufsgenossenschaft festgelegt. Damit ist auch der Umgang mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen, klar geregelt: außer Betrieb nehmen, reparieren oder unbrauchbar machen!
Ich bin nicht vom (Elektro-)Fach. Aber wenn ein Elektriker mir sagt daß irgendetwas anscheinend funktionierendes "kaputt" ist, muß er mir darlegen können, warum das so ist. Am besten mit einem Meßprotokoll. Und das ist es, was ich dem TO vorgeschlagen habe.
lks
Und so lange der "zertifizierte" Juengling nicht versucht, mit einem abisolierten gruen/gelb das metallische Innere der noch vorhandenen Roehrenmonitore zu erreichen bzw. versucht das Dingens am Lueftergitter der Servernetzteile reinzuschieben, ist ja alles fast in Ordnung.
Ich will nicht alle Pruefer ueber einen Kamm scheren, weil 99,0% von denen machen eine richtig gute Arbeit.
Nur was bei uns in den letzten Jahren schon an "Pruefern" aufschlug, kehrt mich von der Meinung ab das bei den "Pruefungen" bzw. bei den Pruefungen um Pruefer zu werden noch alles richtig laeuft. Oder vielleicht fahren ja einige Firmen schon das Model, dass Einer die Pruefung/Zertifikat hat und das Volk mehr oder weniger die Arbeit erledigt.
BFF
Ich will nicht alle Pruefer ueber einen Kamm scheren, weil 99,0% von denen machen eine richtig gute Arbeit.
Nur was bei uns in den letzten Jahren schon an "Pruefern" aufschlug, kehrt mich von der Meinung ab das bei den "Pruefungen" bzw. bei den Pruefungen um Pruefer zu werden noch alles richtig laeuft. Oder vielleicht fahren ja einige Firmen schon das Model, dass Einer die Pruefung/Zertifikat hat und das Volk mehr oder weniger die Arbeit erledigt.
BFF
Hi!
Ich hab schon zig solcher Netzteile repariert und kann aus der Erfahrung sagen: Oftmals sind in den Netzteilen die Entstör-Kondensatoren durch Alterung (ich nenne es mal laienhaft) "angeschlagen" und dann bestehen die Geräte den E-Check nicht. Sofern in den PC ein normales ATX- Netzteil reinpasst, würde ich es (an deiner Stelle) tauschen, denn so teuer sind die ja nicht und wenn das den Vorgesetzten zu teuer ist, dann stimmt an der Einstellung der Vorgesetzten zum Thema "Arbeitssicherheit" grundsätzlich etwas nicht. Bei den Monitoren kann es ebenfalls an Kondensatoren im Netzteil liegen, die noch nicht ganz "hochgegangen" sind aber eben keine reinen Kondensatoren mehr sind sondern teilweise schon den Übergang zu einem elektrischen Widerstand angetreten haben. Das E-Check Messgerät misst dann entweder eine Fehlerspannung bzw. Fehlerstrom, einen Ableitstrom gegen den PE, der gemessene Widerstand zwischen dem Gehäuse des Gerätes und dem PE am Schuko - Stecker ist zu hoch oder es entsteht eine unzulässig hohe Induktionsspannung und damit hat das Gerät den Test nicht bestanden -> Fertich aus!
Aber der Einwand, der weiter oben in dem Thead gegeben wurde, hat schon seinen Grund: Schaltnetzteile verhalten sich auf Grund dessen Frequenzverhalten anders als Geräte deren Netzteil mit reinen 50 Hz betrieben wird (also z.B. ein herkömmlicher Trafo). Daher sind auch die bisherigen Fehlerstromschutzschalter (FI) von Type A für "Elektronische Betriebsmittel" nicht mehr zulässig, da diese nur Fehlerströme bei 50 Hz erfassen können. Hier muss dann ein FI von Typ B oder B+ (bis zu 10 mal so teuer als ein FI vom Typ A) installiert werden, da diese auch Fehlerströme z.B. an Schaltnetzteilen (bei Frequenzen bis 20 Khz) erfassen können, dann auslösen und so die Person vor einem Stromschlag schützen können. Aus diesem Grund muss auch das Messgerät an die aktuellen Normen angepasst sein. Es ist also mit Vorsicht zu betrachten, wenn solche Messungen mit einem älteren Messgerät durchgeführt werden.
mrtux
Ich hab schon zig solcher Netzteile repariert und kann aus der Erfahrung sagen: Oftmals sind in den Netzteilen die Entstör-Kondensatoren durch Alterung (ich nenne es mal laienhaft) "angeschlagen" und dann bestehen die Geräte den E-Check nicht. Sofern in den PC ein normales ATX- Netzteil reinpasst, würde ich es (an deiner Stelle) tauschen, denn so teuer sind die ja nicht und wenn das den Vorgesetzten zu teuer ist, dann stimmt an der Einstellung der Vorgesetzten zum Thema "Arbeitssicherheit" grundsätzlich etwas nicht. Bei den Monitoren kann es ebenfalls an Kondensatoren im Netzteil liegen, die noch nicht ganz "hochgegangen" sind aber eben keine reinen Kondensatoren mehr sind sondern teilweise schon den Übergang zu einem elektrischen Widerstand angetreten haben. Das E-Check Messgerät misst dann entweder eine Fehlerspannung bzw. Fehlerstrom, einen Ableitstrom gegen den PE, der gemessene Widerstand zwischen dem Gehäuse des Gerätes und dem PE am Schuko - Stecker ist zu hoch oder es entsteht eine unzulässig hohe Induktionsspannung und damit hat das Gerät den Test nicht bestanden -> Fertich aus!
Aber der Einwand, der weiter oben in dem Thead gegeben wurde, hat schon seinen Grund: Schaltnetzteile verhalten sich auf Grund dessen Frequenzverhalten anders als Geräte deren Netzteil mit reinen 50 Hz betrieben wird (also z.B. ein herkömmlicher Trafo). Daher sind auch die bisherigen Fehlerstromschutzschalter (FI) von Type A für "Elektronische Betriebsmittel" nicht mehr zulässig, da diese nur Fehlerströme bei 50 Hz erfassen können. Hier muss dann ein FI von Typ B oder B+ (bis zu 10 mal so teuer als ein FI vom Typ A) installiert werden, da diese auch Fehlerströme z.B. an Schaltnetzteilen (bei Frequenzen bis 20 Khz) erfassen können, dann auslösen und so die Person vor einem Stromschlag schützen können. Aus diesem Grund muss auch das Messgerät an die aktuellen Normen angepasst sein. Es ist also mit Vorsicht zu betrachten, wenn solche Messungen mit einem älteren Messgerät durchgeführt werden.
mrtux
Hallo,
die Prüfung eines Elektrogerätes besteht aus einer Vielzahl von Einzelprüfungen, die in der Regel automatisiert ablaufen. Das beginnt mit einer "Sichtprüfung" auf offensichtliche Beschädigungen und endet meist mit einer Funktionsprüfung. Jeder dieser Einzelprüfungen muß bei Fehlerfreiheit manuell quitiert werden (zB. Sichtprüfung) oder die Meßergebnisse werden gespeichert. Im Vorfeld muß aber für jedes zu prüfende Gerät aus ca. 30 verschiedenen automatischen Prüfabläufen der zu diesem Gerät passende ausgewählt werden. Es reicht eben nicht aus, nur zu unterscheiden: Schutzklasse SK I (mit Schuko-Stecker), SK II (mit Euro-Stecker) oder SK III (Schutzkleinspannung/Batterie/Akku). Wenn man den "falschen" Prüfablauf auswählt, kann es passieren, das ein Gerät eine der Einzelprüfungen nicht besteht und damit im Ergebnis "durchfällt", weil "falsch" gemessen wurde.
Aber du hast Recht; das steht im Prüfprotokoll. Und das sollte der Prüfer erläutern können. Aber am Ende ist der Prüfer der Fachmann und seine Entscheidung ist bindent! Wenn man dem Prüfer nicht vertraut und seine Fachkompetenz anzweifelt, sollte man sich von ihm trennen. Denn mit einem Prüfer, der alles "durchwinkt" und es kommt zu einem (vermeidbaren) Stromunfall, hat man auch nichts "gewonnen"! Eher im Gegenteil: als verantwortlicher "Chef" ohne elektrotechnische Fachkenntnis muß man darauf vertrauen, dass die beauftragte EFK "ihren Job" gut macht, denn haften tut immer der "Chef"!!
Jürgen
PS: Wenn bei einem Verlängerungskabel am Schuko-Stecker das Kabel aus der Zugentlastung gerutscht ist und die Einzeladern sichtbar sind, funktioniert das Kabel sicher immer noch. Für die meisten wird sicher klar sein, dass in diesem Fall das Kabel den "E-Check" schon bei der "Sichtprüfung" nicht besteht, obwohl es noch funktioniert und alle Messwerte (zB. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand) im "grünen" Bereich sind. Leider ist es beim Strom nicht immer so einfach, denn man sieht ihn leider nicht. Und etwas, was "anscheinend funktioniert" kann durchaus "kaputt" sein.
die Prüfung eines Elektrogerätes besteht aus einer Vielzahl von Einzelprüfungen, die in der Regel automatisiert ablaufen. Das beginnt mit einer "Sichtprüfung" auf offensichtliche Beschädigungen und endet meist mit einer Funktionsprüfung. Jeder dieser Einzelprüfungen muß bei Fehlerfreiheit manuell quitiert werden (zB. Sichtprüfung) oder die Meßergebnisse werden gespeichert. Im Vorfeld muß aber für jedes zu prüfende Gerät aus ca. 30 verschiedenen automatischen Prüfabläufen der zu diesem Gerät passende ausgewählt werden. Es reicht eben nicht aus, nur zu unterscheiden: Schutzklasse SK I (mit Schuko-Stecker), SK II (mit Euro-Stecker) oder SK III (Schutzkleinspannung/Batterie/Akku). Wenn man den "falschen" Prüfablauf auswählt, kann es passieren, das ein Gerät eine der Einzelprüfungen nicht besteht und damit im Ergebnis "durchfällt", weil "falsch" gemessen wurde.
Aber du hast Recht; das steht im Prüfprotokoll. Und das sollte der Prüfer erläutern können. Aber am Ende ist der Prüfer der Fachmann und seine Entscheidung ist bindent! Wenn man dem Prüfer nicht vertraut und seine Fachkompetenz anzweifelt, sollte man sich von ihm trennen. Denn mit einem Prüfer, der alles "durchwinkt" und es kommt zu einem (vermeidbaren) Stromunfall, hat man auch nichts "gewonnen"! Eher im Gegenteil: als verantwortlicher "Chef" ohne elektrotechnische Fachkenntnis muß man darauf vertrauen, dass die beauftragte EFK "ihren Job" gut macht, denn haften tut immer der "Chef"!!
Jürgen
PS: Wenn bei einem Verlängerungskabel am Schuko-Stecker das Kabel aus der Zugentlastung gerutscht ist und die Einzeladern sichtbar sind, funktioniert das Kabel sicher immer noch. Für die meisten wird sicher klar sein, dass in diesem Fall das Kabel den "E-Check" schon bei der "Sichtprüfung" nicht besteht, obwohl es noch funktioniert und alle Messwerte (zB. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand) im "grünen" Bereich sind. Leider ist es beim Strom nicht immer so einfach, denn man sieht ihn leider nicht. Und etwas, was "anscheinend funktioniert" kann durchaus "kaputt" sein.
Hallo,
eine EFK (und nur die darf diese Prüfungen durchführen) ist man nicht, weil man irgendwann mal einen elektrotechnischen Beruf gelernt hat. Der Gesetzgeber definiert eine EFK als eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, regelmäßiger Fortbildung in den einschlägigen technischen Normen und Vorschriften und ausreichender praktischer Erfahrung durch eigene Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet. Ein "Prüfer" muß sich also ständig "auf dem Laufenden" halten, von einem erfahrenem Prüfer eingearbeitet werden und regelmäßig diese Prüfungen durchführen. Die Berufsgenossenschaft fordert mindestens eine "Normen-Schulung" pro Jahr ( https://www.akademie-herkert.de/themenuebersicht/elektrosicherheit-elekt ... ).
Die eingesetzten Prüfgeräte müssen regelmäßig (normalerweise einmal im Jahr) zur Kalibrierung. In diesem Zusammenhang wird auch die Software dieser Geräte aktualisiert und dem Normenstand angepaßt (soweit das technisch möglich ist). Sind die Geräte auf Grund ihrer technischen Ausstattung nicht mehr für Messungen entsprechend dem aktuellen Normenstand geeignet (in der Regel zu alt), erhalten sie kein Kalibrierung mehr. Sie dürfen für die Prüfungen nicht mehr eingesetzt werden. Das Kalibrier-Zertifikat muß übrigens immer mit dem Gerät mitgeführt werden.
D.h., der Prüfer ist geschult, erfahren und mit den geeigneten Prüfgeräten ausgestattet. Das hat natürlich seinen Preis, der sich dann in den Kosten für den "E-Check" wiederspiegelt.
Aber wie immer im Leben: Kauft man billig, zahlt man doppelt.
Jürgen
eine EFK (und nur die darf diese Prüfungen durchführen) ist man nicht, weil man irgendwann mal einen elektrotechnischen Beruf gelernt hat. Der Gesetzgeber definiert eine EFK als eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, regelmäßiger Fortbildung in den einschlägigen technischen Normen und Vorschriften und ausreichender praktischer Erfahrung durch eigene Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet. Ein "Prüfer" muß sich also ständig "auf dem Laufenden" halten, von einem erfahrenem Prüfer eingearbeitet werden und regelmäßig diese Prüfungen durchführen. Die Berufsgenossenschaft fordert mindestens eine "Normen-Schulung" pro Jahr ( https://www.akademie-herkert.de/themenuebersicht/elektrosicherheit-elekt ... ).
Die eingesetzten Prüfgeräte müssen regelmäßig (normalerweise einmal im Jahr) zur Kalibrierung. In diesem Zusammenhang wird auch die Software dieser Geräte aktualisiert und dem Normenstand angepaßt (soweit das technisch möglich ist). Sind die Geräte auf Grund ihrer technischen Ausstattung nicht mehr für Messungen entsprechend dem aktuellen Normenstand geeignet (in der Regel zu alt), erhalten sie kein Kalibrierung mehr. Sie dürfen für die Prüfungen nicht mehr eingesetzt werden. Das Kalibrier-Zertifikat muß übrigens immer mit dem Gerät mitgeführt werden.
D.h., der Prüfer ist geschult, erfahren und mit den geeigneten Prüfgeräten ausgestattet. Das hat natürlich seinen Preis, der sich dann in den Kosten für den "E-Check" wiederspiegelt.
Aber wie immer im Leben: Kauft man billig, zahlt man doppelt.
Jürgen
Zitat von @BassFishFox:
Deswegen ja
immer eine nochmalige Ueberpruefung des beanstandeten Geraetes! Oft/Meist sind es die Stromkabel oder irgendwelche Netzteile.
Und ja, Regress. Weil ein hochmotivierter gepruefter Elektriker, bei uns schon mehrere Geraete zerlegte/entsorgte die es nicht noetig hatten.
Dafuer haben die eine Versicherung.
BFF
Deswegen ja
Puh, und wenn der Monitor wirklich einen Schaden hat? Weisst du das? Fackelt die Bude ab = Regress, Fackelt die Bude nicht ab = Regress.
immer eine nochmalige Ueberpruefung des beanstandeten Geraetes! Oft/Meist sind es die Stromkabel oder irgendwelche Netzteile.
Und ja, Regress. Weil ein hochmotivierter gepruefter Elektriker, bei uns schon mehrere Geraete zerlegte/entsorgte die es nicht noetig hatten.
Dafuer haben die eine Versicherung.
BFF
Wenn du eine dreifach Prüfung aller Geräte bezahlst hat er sicher absolut keinen Schmerz damit.
Abgesehen davon ist dass doch das Problem: Wenn du Ihm nicht vertraust bist entweder du oder der andere nicht am richtigen Platz.
"nicht nötig hatten" ist eine höchst professionelle Definition und sehr gut austauschbar. Offensichtlich besteht hierbei allerdings eine Pflicht zum E-Check, was bringt das also,wenn man sich nicht danach richtet? Wertloses Label, die X-te?
Zitat von @certifiedit.net:
Abgesehen davon ist dass doch das Problem: Wenn du Ihm nicht vertraust bist entweder du oder der andere nicht am richtigen Platz.
Abgesehen davon ist dass doch das Problem: Wenn du Ihm nicht vertraust bist entweder du oder der andere nicht am richtigen Platz.
Vertrauen ist eine Sache, Kontrolle eine andere. Ich denke eher, das Problem liegt in der fehlenden Aufkärung. Die Fachkraft muß in der Lage sein, dem "Laien" zu erkären, warum das Gerät ausgemustert werden muß. Denn einfach ein "funktionierendes" Gerät auszumustern ist für die meisten Laien nicht einsichtig.
Außerdem können auch Fachleute Fehler machen, was solange kein Problem ist, solange sie Ihre Arbeit überprüfen lassen und ggf korrigieren.
lks
PS: ich habe auch schon Geräte außer Betrieb gesetzt, bei denen der Kunde der Meinung war, die gehen doch noch. Wenn man ihm erklärt, warum sind sie meist einsichtig.
Hi,
bei uns messen auch die Elektriker die Geräte, aber meistens nur die Stromkabel!
Wir tauschen als IT'ler regelmaßig beim Hardwaretausch auch gleich die Stromkabel ( fals sie sehr alt aussen) und schmeissen sie in den Elektroschrott. Vorher weden sie aber unnutzbar gemacht!
Sie erklärten uns das nach Jahren die Isolierung hinüber ist.
Lösung:
Laß doch mal den Elektriker auch ganzen Stromkabel mal testen.
Gib Ihm eine Kiste , Anzahl vermerken, und dann soll er dementsprechend ein Protokoll schreiben!
Gruß
Holli
Einen "kaputten" Monitor (funktionierte einwandfrei, hatte aber ebenfalls den E-Check angeblich nicht
bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein
herumstehendes Reservegerät angeschlossen.
bestanden, Grund also noch unbekannt) hat der Mann schon einfach so entsorgt und dafür ein
herumstehendes Reservegerät angeschlossen.
bei uns messen auch die Elektriker die Geräte, aber meistens nur die Stromkabel!
Wir tauschen als IT'ler regelmaßig beim Hardwaretausch auch gleich die Stromkabel ( fals sie sehr alt aussen) und schmeissen sie in den Elektroschrott. Vorher weden sie aber unnutzbar gemacht!
Sie erklärten uns das nach Jahren die Isolierung hinüber ist.
Lösung:
Laß doch mal den Elektriker auch ganzen Stromkabel mal testen.
Gib Ihm eine Kiste , Anzahl vermerken, und dann soll er dementsprechend ein Protokoll schreiben!
Gruß
Holli
Hi,
Mutig mutig von den Jungen einfach was lahm zu legen!
Ausserdem ist er gar nicht befugt dies zu tun. Sein Auftrag ist es zu messen, alles zu dokumentieren und danach sich mit den entsprechenden Abteilungen zu unterhalten, wie weiter vorgegangen wird.
Gruß
Holli
Alle "Aktionen des jungen Mannes" schriftlich machen.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
Mutig mutig von den Jungen einfach was lahm zu legen!
Ausserdem ist er gar nicht befugt dies zu tun. Sein Auftrag ist es zu messen, alles zu dokumentieren und danach sich mit den entsprechenden Abteilungen zu unterhalten, wie weiter vorgegangen wird.
Gruß
Holli
Zitat von @holli.zimmi:
Hi,
Mutig mutig von den Jungen einfach was lahm zu legen!
Ausserdem ist er gar nicht befugt dies zu tun. Sein Auftrag ist es zu messen, alles zu dokumentieren und danach sich mit den entsprechenden Abteilungen zu unterhalten, wie weiter vorgegangen wird.
Gruß
Holli
Hi,
Alle "Aktionen des jungen Mannes" schriftlich machen.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
Der Gute haette nach solch einer Aktion Hausverbot bei uns.
Mutig mutig von den Jungen einfach was lahm zu legen!
Ausserdem ist er gar nicht befugt dies zu tun. Sein Auftrag ist es zu messen, alles zu dokumentieren und danach sich mit den entsprechenden Abteilungen zu unterhalten, wie weiter vorgegangen wird.
Gruß
Holli
Danke für deinen Senf
Daraus Abzuleiten ist, das eine EFK nicht nur berechtigt sondern verpflichtet ist, "gefährliche" Elektrogeräte SOFORT außer Betrieb zu nehmen und > gegen Wiederinbetriebnahme zu sichern. (in der Regel schneidet man den Stecker ab)
Hallo,
Rein statistisch gesehen bestehen die üblichen Kaltgeräte-Anschlußkabel den "E-Check" deutlich häufiger nicht als andere Gerätegruppen. Häufige Ursache ist ein zu hoher Widerstand des Schutzleiters (und nicht eine "brüchige" Isolation). Das liegt an der billigen Fertigungstechnik dieser Kabel (typische "Chinaware").
Die Prüfprotokolle schreibt heute kein Elektriker mehr manuell! Die heutigen Prüfgeräte speichern die Meßergebnisse automatisch manipulationssicher in einer Datenbank, aus der man dann bei Bedarf Prüfprotokolle ausdrucken kann.
Jede Komponente muß jeweils einzeln geprüft werden. Da kommt bei einem PC-Arbeitsplatz ganz schön etwas zusammen: PC, Anschlußkabel, Monitor, Anschlußkabel, Drucker, Anschlußkabel, USB-Hub, Steckernetzteil, Mehrfach-Verteiler..... Nur um mal ein Beispiel zu bringen.
Jürgen
Wir tauschen als IT'ler regelmaßig beim Hardwaretausch auch gleich die Stromkabel
Rein statistisch gesehen bestehen die üblichen Kaltgeräte-Anschlußkabel den "E-Check" deutlich häufiger nicht als andere Gerätegruppen. Häufige Ursache ist ein zu hoher Widerstand des Schutzleiters (und nicht eine "brüchige" Isolation). Das liegt an der billigen Fertigungstechnik dieser Kabel (typische "Chinaware").
dann soll er dementsprechend ein Protokoll schreiben!
Die Prüfprotokolle schreibt heute kein Elektriker mehr manuell! Die heutigen Prüfgeräte speichern die Meßergebnisse automatisch manipulationssicher in einer Datenbank, aus der man dann bei Bedarf Prüfprotokolle ausdrucken kann.
meistens nur die Stromkabel!
Jede Komponente muß jeweils einzeln geprüft werden. Da kommt bei einem PC-Arbeitsplatz ganz schön etwas zusammen: PC, Anschlußkabel, Monitor, Anschlußkabel, Drucker, Anschlußkabel, USB-Hub, Steckernetzteil, Mehrfach-Verteiler..... Nur um mal ein Beispiel zu bringen.
Jürgen
fällt unter:
denn auch das unzugänglich machen des Gerätes (z.B.) durch Einschließen? Ansonsten hatte vom TO erwähnte EFK ja auch wenig Spielraum, mit den defekten Geräten umzugehen.
Aus chiefteddies Auführungen würd ich jetzt mitnehmen, den Mann einfach seine Arbeit machen zu lassen und sich dann die Protokolle mit entsprechender Interpretation geben zu lassen.
sehe es also wie certifiedit.net, gerade wenn man die Leute auf den PCs sitzen lässt, siehe
sollte man tunlichst darauf achten, dass die Geräte nicht Feuer fangen oder Stromstöße abgeben.
gegen Wiederinbetriebnahme zu sichern.
denn auch das unzugänglich machen des Gerätes (z.B.) durch Einschließen? Ansonsten hatte vom TO erwähnte EFK ja auch wenig Spielraum, mit den defekten Geräten umzugehen.
Aus chiefteddies Auführungen würd ich jetzt mitnehmen, den Mann einfach seine Arbeit machen zu lassen und sich dann die Protokolle mit entsprechender Interpretation geben zu lassen.
sehe es also wie certifiedit.net, gerade wenn man die Leute auf den PCs sitzen lässt, siehe
Der Mann war kurz davor, der Sekretärin den laufenden Rechner unterm Hintern wegzureißen
sollte man tunlichst darauf achten, dass die Geräte nicht Feuer fangen oder Stromstöße abgeben.
Hallo,
natürlich, wenn sichergestellt wird, dass eine unbefugte Wiederinbetriebnahmen ausgeschlossen ist. Also in einem sogenannten "Sperrlager" ( http://vn000001.host.inode.at/Sperrlager.509.0.html )
Ein Gerät, das die Prüfung nicht besteht, kann doch selbstverständlich repariert werden. Dazu muß man es doch nicht noch mehr "kaputt" machen.
Nach der Reparatur muß das Gerät natürlich erneut geprüft werden. Die fehlerhafte Prüfung und die (hoffentlich) erfogreiche Wiederholungs-Prüfung müssen beide dokumenttiert werden.
Übrigens: Nach jeder Reparatur am elektrischen Teil eines Gerätes ist, unabhängig von den Prüffristen, vor Wieder-Inbetriebnahme eine entsprechende Prüfung incl. Dokumentation durchzuführen.
Jürgen
das unzugänglich machen des Gerätes (z.B.) durch Einschließen?
natürlich, wenn sichergestellt wird, dass eine unbefugte Wiederinbetriebnahmen ausgeschlossen ist. Also in einem sogenannten "Sperrlager" ( http://vn000001.host.inode.at/Sperrlager.509.0.html )
Ein Gerät, das die Prüfung nicht besteht, kann doch selbstverständlich repariert werden. Dazu muß man es doch nicht noch mehr "kaputt" machen.
Nach der Reparatur muß das Gerät natürlich erneut geprüft werden. Die fehlerhafte Prüfung und die (hoffentlich) erfogreiche Wiederholungs-Prüfung müssen beide dokumenttiert werden.
Übrigens: Nach jeder Reparatur am elektrischen Teil eines Gerätes ist, unabhängig von den Prüffristen, vor Wieder-Inbetriebnahme eine entsprechende Prüfung incl. Dokumentation durchzuführen.
Jürgen