hovawart

Netzwerk-Freigabe auch für Dienste begrenzt?

Unter Windows 11 (Einzelplatz-Lizenz) ist der Zugriff auf eine Netzwerk-Freigabe (Verzeichnis/Datei) auf 20 gleichzeitige Nutzer begrenzt, das ist soweit bekannt.
Triff diese Begrenzung auch für Zugriffe auf einen "Dienst", z.B. eine Firebird- oder MariaDB-Datenbank zu?
Datailliert habe ich dazu mit meinen Suchkriterien "online" keine Information gefunden.
Danke schon mal vorab für alle Informationen!
Auf Facebook teilen
Auf X (Twitter) teilen
Auf Reddit teilen
Auf Linkedin teilen

Content-ID: 673330

Url: https://administrator.de/forum/windows-netzwerk-freigabe-benutzer-673330.html

Ausgedruckt am: 15.07.2025 um 03:07 Uhr

BiberMan
Lösung BiberMan 11.06.2025, aktualisiert am 12.06.2025 um 07:50:14 Uhr
Triff diese Begrenzung auch für Zugriffe auf einen "Dienst", z.B. eine Firebird- oder MariaDB-Datenbank zu?
Nein, künstlich eingeschränkt wird es dort nicht, trotzdem ist weiterhin die EULA in Bezug auf die Nutzung als "Server" zu beachten (Punkt 2c (v)) welche dies verbietet..
NordicMike
NordicMike 12.06.2025 um 07:39:43 Uhr
In der EULA von Windows 10 Einzelplatz stand noch drinnen, dass keine Server Rollen erlaubt sind. Ich denke nicht, dass sich das mit Windows 11 geändert hat.
maretz
maretz 12.06.2025 um 08:05:07 Uhr
ob das so gültigkeit hat wäre da schon fraglich... und ne DB geht ja (für gewöhnlich) nicht über ne SMB-Freigabe sondern zB. über 3306 bei MySQL/MariaDB (es wäre eher fatal wenn Clients da parallel wirklich auf die DB-Files zugreifen würden). Warum sollte da also die Begrenzung von SMB ne Rolle spielen...

Aber nur weil in der EULA steht man darf keinen "Serverdienst" anbieten - würde ich jetzt ehrlich gesagt ignorieren. Denn das würde ja die Nutzung des OS prinzipiell schon deutlich einschränken - denn wo beginnt denn ein "Serverdienst"? Wenn ich lokal zB. auf einen Dienst per http://127.0.0.1 zugreifen kann ist das ja auch erstmal ein Serverdienst... Und wenn man es genau nimmt würde jedes Interface vom OS zur Applikation einen "Server" darstellen -> weil das OS ja eben genau dieses anbietet...
NordicMike
NordicMike 12.06.2025 um 08:16:36 Uhr
Der Serverdienst beginnt, wo 20 Leute gemeinsam darauf zugreifen. Nur, weil es technisch möglich ist, entspricht die Nutzung eben nicht der EULA. Siehe auch Windows 10 in einer VM oder als RDP Server.
ukulele-7
ukulele-7 12.06.2025 um 10:25:37 Uhr
Die Einschränkungen der EULA gelten grundsätzlich. Ich glaube auch nicht, das in der EULA ein Limit von 20 Usern definiert ist, da kann ich mich aber irren. Wenn nicht, ist auch ein Serverdienst für einen User grundsätzlich zu unterlassen. Ab wann es sich dann um einen Serverdienst handelt, ist sicher Auslegungssache, aber z.B. bei einer Datenbank oder ein Webserver sind doch irgendwie klar und logisch als Serverdienst zu erkennen. Wir verstoßen ja alle irgendwann irgendwo mal gegen eine EULA aber man muss sich das ja nicht schön reden, kommt halt vor.

Die technischen Einschränkungen greifen nur bei SMB. Wenn du also z.B. ein Access hast, was eine Datenbank-Datei von SMB aufruft und eine DB aber kein DBMS ist, dann greift vermutlich das Limit. Wenn du ein MySQL DBMS als Dienst installierst, zählt das OS da keine aktiven Sitzungen.
maretz
maretz 12.06.2025 um 13:52:57 Uhr
Nun - was ist denn zB. alle "COM"-Services, DirectX (sofern es das noch gibt, meine Windows-Spielezeit is lang vorbei),... ? All diese Dinge bieten eben einen Service an... Was ist zB. wenn dein Windows irgendwo im Netz ist und da nen VNC/Teamviewer/... drauf läuft -> dann bietet es ganz klar sogar nen Serverdienst an. Wenn das aber jetzt gegen die Eula ist wäre remote-support praktisch unmöglich...

Und bei einem Netzwerkport ist es ja nunmal erstmal nicht klar ob jetzt 1 User 100 Verbindungen öffnet - oder 100 je eine...

WAS allerdings in meinen Augen nunmal eh dagegen sprechen würde -> Windows als Client-System ist eben von allen möglichen Einstellungen (zB. priorisierung auf vordergrund-prozesse) nicht wirklich geeignet als Server zu laufen. Daher würde ich eben sagen - selbst wenn ich die EULA hier für fraglich gültig halten würde (da eben eine Einschränkung die zu generell wäre) wäre es praktisch für mich eher keine Option...
NordicMike
NordicMike 03.07.2025 um 08:52:15 Uhr
Der lokal am Rechner angemeldete User darf alle Services nutzen. Die EULA mag es nur nicht, wenn mehrere User diese Dienste übers Netzwerk gleichzeitig verwenden - es also als Server eingesetzt wird. Microsoft versucht damit ihre Server Versionen zu erzwingen.