Netzwerk-Freigabe auch für Dienste begrenzt?
Unter Windows 11 (Einzelplatz-Lizenz) ist der Zugriff auf eine Netzwerk-Freigabe (Verzeichnis/Datei) auf 20 gleichzeitige Nutzer begrenzt, das ist soweit bekannt.
Triff diese Begrenzung auch für Zugriffe auf einen "Dienst", z.B. eine Firebird- oder MariaDB-Datenbank zu?
Datailliert habe ich dazu mit meinen Suchkriterien "online" keine Information gefunden.
Danke schon mal vorab für alle Informationen!
Triff diese Begrenzung auch für Zugriffe auf einen "Dienst", z.B. eine Firebird- oder MariaDB-Datenbank zu?
Datailliert habe ich dazu mit meinen Suchkriterien "online" keine Information gefunden.
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Ausgedruckt am: 15.07.2025 um 03:07 Uhr
7 Kommentare
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ob das so gültigkeit hat wäre da schon fraglich... und ne DB geht ja (für gewöhnlich) nicht über ne SMB-Freigabe sondern zB. über 3306 bei MySQL/MariaDB (es wäre eher fatal wenn Clients da parallel wirklich auf die DB-Files zugreifen würden). Warum sollte da also die Begrenzung von SMB ne Rolle spielen...
Aber nur weil in der EULA steht man darf keinen "Serverdienst" anbieten - würde ich jetzt ehrlich gesagt ignorieren. Denn das würde ja die Nutzung des OS prinzipiell schon deutlich einschränken - denn wo beginnt denn ein "Serverdienst"? Wenn ich lokal zB. auf einen Dienst per http://127.0.0.1 zugreifen kann ist das ja auch erstmal ein Serverdienst... Und wenn man es genau nimmt würde jedes Interface vom OS zur Applikation einen "Server" darstellen -> weil das OS ja eben genau dieses anbietet...
Aber nur weil in der EULA steht man darf keinen "Serverdienst" anbieten - würde ich jetzt ehrlich gesagt ignorieren. Denn das würde ja die Nutzung des OS prinzipiell schon deutlich einschränken - denn wo beginnt denn ein "Serverdienst"? Wenn ich lokal zB. auf einen Dienst per http://127.0.0.1 zugreifen kann ist das ja auch erstmal ein Serverdienst... Und wenn man es genau nimmt würde jedes Interface vom OS zur Applikation einen "Server" darstellen -> weil das OS ja eben genau dieses anbietet...
Die Einschränkungen der EULA gelten grundsätzlich. Ich glaube auch nicht, das in der EULA ein Limit von 20 Usern definiert ist, da kann ich mich aber irren. Wenn nicht, ist auch ein Serverdienst für einen User grundsätzlich zu unterlassen. Ab wann es sich dann um einen Serverdienst handelt, ist sicher Auslegungssache, aber z.B. bei einer Datenbank oder ein Webserver sind doch irgendwie klar und logisch als Serverdienst zu erkennen. Wir verstoßen ja alle irgendwann irgendwo mal gegen eine EULA aber man muss sich das ja nicht schön reden, kommt halt vor.
Die technischen Einschränkungen greifen nur bei SMB. Wenn du also z.B. ein Access hast, was eine Datenbank-Datei von SMB aufruft und eine DB aber kein DBMS ist, dann greift vermutlich das Limit. Wenn du ein MySQL DBMS als Dienst installierst, zählt das OS da keine aktiven Sitzungen.
Die technischen Einschränkungen greifen nur bei SMB. Wenn du also z.B. ein Access hast, was eine Datenbank-Datei von SMB aufruft und eine DB aber kein DBMS ist, dann greift vermutlich das Limit. Wenn du ein MySQL DBMS als Dienst installierst, zählt das OS da keine aktiven Sitzungen.
Nun - was ist denn zB. alle "COM"-Services, DirectX (sofern es das noch gibt, meine Windows-Spielezeit is lang vorbei),... ? All diese Dinge bieten eben einen Service an... Was ist zB. wenn dein Windows irgendwo im Netz ist und da nen VNC/Teamviewer/... drauf läuft -> dann bietet es ganz klar sogar nen Serverdienst an. Wenn das aber jetzt gegen die Eula ist wäre remote-support praktisch unmöglich...
Und bei einem Netzwerkport ist es ja nunmal erstmal nicht klar ob jetzt 1 User 100 Verbindungen öffnet - oder 100 je eine...
WAS allerdings in meinen Augen nunmal eh dagegen sprechen würde -> Windows als Client-System ist eben von allen möglichen Einstellungen (zB. priorisierung auf vordergrund-prozesse) nicht wirklich geeignet als Server zu laufen. Daher würde ich eben sagen - selbst wenn ich die EULA hier für fraglich gültig halten würde (da eben eine Einschränkung die zu generell wäre) wäre es praktisch für mich eher keine Option...
Und bei einem Netzwerkport ist es ja nunmal erstmal nicht klar ob jetzt 1 User 100 Verbindungen öffnet - oder 100 je eine...
WAS allerdings in meinen Augen nunmal eh dagegen sprechen würde -> Windows als Client-System ist eben von allen möglichen Einstellungen (zB. priorisierung auf vordergrund-prozesse) nicht wirklich geeignet als Server zu laufen. Daher würde ich eben sagen - selbst wenn ich die EULA hier für fraglich gültig halten würde (da eben eine Einschränkung die zu generell wäre) wäre es praktisch für mich eher keine Option...