Zahnarztpraxis Gäste WLAN logging, ist logging überhaupt notwendig?
Hallo zusammen,
...und täglich grüßt das Murmeltier, werden die meisten jetzt wohl denken.
Mal wieder ein Thema mit der Überschrift Gäste WLAN...
Ich traue mich trotzdem einmal:
Ich habe mir jetzt schon alles Mögliche zu diesem Thema angeschaut, auch die super Anleitung von aqui.
Auch wenn ich weiß, dass dies hier kein Rechtsberatungs-Forum ist, vielleicht hat ja doch einer Informationen dazu.
Wenn ich in einer Zahnarztpraxis ein Gäste WLAN zur Verfügung stelle, natürlich durch eine Firewall vom eigentlichem Praxis-LAN getrennt, welche rechtlichen Dinge sollte ich beachten?
- Sollten die Patienten vor der Nutzung eine Nutzungsbedingung unterschreiben?
- Sollten Voucher für einen zeitlich begrenzten Zugang genutzt werden?
- Wie sieht es mit dem Logging aus? Gilt hier gleiches wie in z.B. einem Hotel? 6 Monate Speicherung etc.
Muss ich überhaupt etwas loggen, oder bin ich "geschützt" vor Abmahnungen?
Ich sehe es doch häufiger, entweder beim Zahnarzt, im Autohaus oder beim Anwalt.
Da sitzt man im Besprechungsraum und auf einem Tisch steht ein kleines Schild:
Für Sie, unser Gäste-WLAN:
SSID: xxxx
Kennwort: xxxx
Ohne irgendetwas zu unterschreiben, oder über mögliches Logging aufgeklärt zu werden, kann man die Daten in sein Eifon eintippen und abgehts.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiß, aber hier kann doch wohl kaum irgendjemand besondere Vorkehrungen für das Gäste-WLAN getroffen haben.
Danke Euch
...und täglich grüßt das Murmeltier, werden die meisten jetzt wohl denken.
Mal wieder ein Thema mit der Überschrift Gäste WLAN...
Ich traue mich trotzdem einmal:
Ich habe mir jetzt schon alles Mögliche zu diesem Thema angeschaut, auch die super Anleitung von aqui.
Auch wenn ich weiß, dass dies hier kein Rechtsberatungs-Forum ist, vielleicht hat ja doch einer Informationen dazu.
Wenn ich in einer Zahnarztpraxis ein Gäste WLAN zur Verfügung stelle, natürlich durch eine Firewall vom eigentlichem Praxis-LAN getrennt, welche rechtlichen Dinge sollte ich beachten?
- Sollten die Patienten vor der Nutzung eine Nutzungsbedingung unterschreiben?
- Sollten Voucher für einen zeitlich begrenzten Zugang genutzt werden?
- Wie sieht es mit dem Logging aus? Gilt hier gleiches wie in z.B. einem Hotel? 6 Monate Speicherung etc.
Muss ich überhaupt etwas loggen, oder bin ich "geschützt" vor Abmahnungen?
Ich sehe es doch häufiger, entweder beim Zahnarzt, im Autohaus oder beim Anwalt.
Da sitzt man im Besprechungsraum und auf einem Tisch steht ein kleines Schild:
Für Sie, unser Gäste-WLAN:
SSID: xxxx
Kennwort: xxxx
Ohne irgendetwas zu unterschreiben, oder über mögliches Logging aufgeklärt zu werden, kann man die Daten in sein Eifon eintippen und abgehts.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiß, aber hier kann doch wohl kaum irgendjemand besondere Vorkehrungen für das Gäste-WLAN getroffen haben.
Danke Euch
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10 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
Und deshalb Antworten wir....
Was du darfst und was du musst muss nicht das gleiche sein. Aber ein Anwalt deines Vertrauens (He he) wird dich aufklären .
Gruß,
Peter
Und deshalb Antworten wir....
natürlich durch eine Firewall vom eigentlichem Praxis-LAN getrennt
Wirklich getrennt?- Sollten die Patienten vor der Nutzung eine Nutzungsbedingung unterschreiben?
Anwalt- Sollten Voucher für einen zeitlich begrenzten Zugang genutzt werden?
Anwalt- Wie sieht es mit dem Logging aus? Gilt hier gleiches wie in z.B. einem Hotel? 6 Monate Speicherung etc.
Anwalt Muss ich überhaupt etwas loggen, oder bin ich "geschützt" vor Abmahnungen?
Anwalt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn du nicht beweisen kannst das du es nichtwarst, wirst du eventuell Probleme bekommen bzw. der Arzt der ja wohl der Anschluss Inhaber ist. Von einer reinen Privaten Nutzung kann ja hier nicht mehr gesprochen werden. Aber der Anwalt darf es dir rechtsverbindlich erklären und sagen....Ich sehe es doch häufiger, entweder beim Zahnarzt, im Autohaus oder beim Anwalt.
Nur weil 10 von 100 Leuten auf einer Brücke stehend und sich dann Freude schreiend ohne Sicherung in ein 500 Meter tiefes Tal stürzen muss es noch lange nicht ein Wiederholbares Erlebnis sein....Kennwort: xxxx
Wer es richtig macht hat hier noch nicht mal ein Kennwort. Voucher und Captive Portal und und und ist dazu da, damit ein Gast / Benutzer eben nicht tagelang irgendwelche Passwörter reinhacken muss welche du dann alle 2 Tage wieder alle ändern darfst ...Ohne irgendetwas zu unterschreiben, oder über mögliches Logging aufgeklärt zu werden, kann man die Daten in sein Eifon eintippen und abgehts.
Klar geht so etwas.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiß, aber hier kann doch wohl kaum irgendjemand besondere Vorkehrungen für das Gäste-WLAN getroffen haben.
Das kannst du doch gar nicht wissen was da im Hintergrund noch alles gemacht wird.Was du darfst und was du musst muss nicht das gleiche sein. Aber ein Anwalt deines Vertrauens (He he) wird dich aufklären .
Gruß,
Peter
Moin,
Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung.
Es entspringt nur meinem Technik- und Rechtverständnis.
stell Dir die Frage doch einfach mal von der anderen Seite.
Wenn Du im Internet etwas machen machen möchtest womit Du nicht in Verbindung begracht werden möctest.
Wo und wie machst Du das dann? Zuhause wohl nicht.
Du gehst also ins Cafe, verbindest Dich mit dem WLAN und bist drin.
Einfach ein bischen illegale Filme runterladen und ein paar Erpressermails verschicken.
Nun wenden sich Strafverfolgungsbehörden oder Anwälte an das Cafe.
Die müssen nun nachweisen, dass sie es nicht selber waren. Aber wie?
Also muss der Betreiber des WLAN Traffic eindeutig einer Person zuordnen.
Der Voucher also. Am schönsten mit Unterschrift, Foto, Blut- und Spermaprobe.
Wenn Du es ganz rechtssicher haben möchtest ist es aufwendig und abschreckend.
Für mein Verständniss ist das Urteil falsch.
Das wäre ja ein Freischein für alles illegale im Internet.
Du brauchst dafür eine 2. öffnetliche IP.
Viele Grüße
Stefan
Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung.
Es entspringt nur meinem Technik- und Rechtverständnis.
stell Dir die Frage doch einfach mal von der anderen Seite.
Wenn Du im Internet etwas machen machen möchtest womit Du nicht in Verbindung begracht werden möctest.
Wo und wie machst Du das dann? Zuhause wohl nicht.
Du gehst also ins Cafe, verbindest Dich mit dem WLAN und bist drin.
Einfach ein bischen illegale Filme runterladen und ein paar Erpressermails verschicken.
Nun wenden sich Strafverfolgungsbehörden oder Anwälte an das Cafe.
Die müssen nun nachweisen, dass sie es nicht selber waren. Aber wie?
Also muss der Betreiber des WLAN Traffic eindeutig einer Person zuordnen.
Der Voucher also. Am schönsten mit Unterschrift, Foto, Blut- und Spermaprobe.
Wenn Du es ganz rechtssicher haben möchtest ist es aufwendig und abschreckend.
Für mein Verständniss ist das Urteil falsch.
Das wäre ja ein Freischein für alles illegale im Internet.
Du brauchst dafür eine 2. öffnetliche IP.
Viele Grüße
Stefan
auch wenn das jetzt nicht alle deine Fragen beantwortet: Ich setze derzeit auf das Freifunk-Netz, recht einfach einzurichten, der
Traffic geht nicht aus "meinem" Netz ins Internet und ich brauche mich nicht um viel zu kümmern... Ausserdem hat
das ganze einen sozialen Aspekt.
Die Idee mit dem Freifunk geistert mir auch seit ein paar Tagen durch Hirn.Traffic geht nicht aus "meinem" Netz ins Internet und ich brauche mich nicht um viel zu kümmern... Ausserdem hat
das ganze einen sozialen Aspekt.
Setzt ihr das wirklich für Kunden/Patienten ein?
Wie ist da die Resonanz?
Einfacher geht es ja wirklich nicht mehr.
Hallo,
falls es sich um einen Telekom-Anschluss handelt, gibt es bei den Business-Tarifen die Zubuchoption "Hotspot"
Link zu dieser option
Aus der Werbung für diese Option:
" [...] Übrigens: Dank separater IP-Adressen tragen Sie kein Risiko für die WLAN-Nutzung durch Ihre Kunden oder Gäste. [...]"
Sind dem Kunden seine Netzwerksicherheit und die Rechtssicherheit 39,95 EUR/Monat wert ?
Gruß
Holger
falls es sich um einen Telekom-Anschluss handelt, gibt es bei den Business-Tarifen die Zubuchoption "Hotspot"
Link zu dieser option
Aus der Werbung für diese Option:
" [...] Übrigens: Dank separater IP-Adressen tragen Sie kein Risiko für die WLAN-Nutzung durch Ihre Kunden oder Gäste. [...]"
Sind dem Kunden seine Netzwerksicherheit und die Rechtssicherheit 39,95 EUR/Monat wert ?
Gruß
Holger
In D gilt weiterhin die Störerhaftung, deshalb ist ein Logging immer sicherer um rechtlich nicht angreifbar zu sein. Es reicht vollkommen die Mac Adresse mitzuloggen.
Hier findest du eine optimale Gast Netzwerk Lösung die ihren Namen auch verdient und die dir diese Option bietet:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Hier findest du eine optimale Gast Netzwerk Lösung die ihren Namen auch verdient und die dir diese Option bietet:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Bitte lies dir unten die "Weiterführenden Links" durch ! Dort steht alles was du dazu wissen musst inkl. aller Schritt für Schritt Anleitung:
Hardware Plattform:
Preiswerte, VPN fähige Firewall im Eigenbau oder als Fertiggerät
User Tracking:
Netzwerk Management Server mit Raspberry Pi
Gast Tickets mit Bon Drucker ausdrucken:
Captive Portal Plus: pfSense Voucher PDF in der WebGUI von pfSense erzeugen oder an einen Netzwerk Bon Drucker senden
Gast Tickets per Webseite oder SMS drucken bzw. versenden:
Voucher für pfSense online verwalten und optional Voucher per SMS verschicken
Buch zur Software:
http://www.amazon.de/Pfsense-Definitive-Christopher-M-Buechler/dp/09790 ...
Damit ist das dann ein Kinderspiel.
Hardware Plattform:
Preiswerte, VPN fähige Firewall im Eigenbau oder als Fertiggerät
User Tracking:
Netzwerk Management Server mit Raspberry Pi
Gast Tickets mit Bon Drucker ausdrucken:
Captive Portal Plus: pfSense Voucher PDF in der WebGUI von pfSense erzeugen oder an einen Netzwerk Bon Drucker senden
Gast Tickets per Webseite oder SMS drucken bzw. versenden:
Voucher für pfSense online verwalten und optional Voucher per SMS verschicken
Buch zur Software:
http://www.amazon.de/Pfsense-Definitive-Christopher-M-Buechler/dp/09790 ...
Damit ist das dann ein Kinderspiel.