Zugriff auf Daten eines gekündigten Mitarbeiters
Hier mal eine Frage die in der ein oder anderen Form schon mal gestellt wurde aber wohl nie gänzlich geklärt wurde.
Ich soll in den Account (Email, IE Verlauf, Cookies, eigene Datein ....) eines gekündigten Mitarbeiters schauen ob es Hinweise für die private Nutzung gibt.
Wie weit darf ich dabei gehen, wenn die Geschäftsführung einen begründeten Verdacht hat?
(Grundsätzlich ist die private Nutzung nicht erlaubt und wurde mit dem Arbeitsvertrag von jedem Mitarbeiter unterschrieben.)
Wie muss ich mich selber absichern?
(Kann ich privat belangt werden, wenn sich der Verdacht als "an den Haaren herbeigezogen" herausstellt? Wie sichere ich mich ab - schriftliche Anweisung des Arbeitgebers?)
Gib es Grenzen?
Für ein paar Ratschläge (eine Rechtsberatung ist hier ja nicht drin) wäre ich sehr dankbar, denn das was da vor mir liegt ist eine sehr undankbare Aufgabe.
Danke und Gruß
Markus
Ich soll in den Account (Email, IE Verlauf, Cookies, eigene Datein ....) eines gekündigten Mitarbeiters schauen ob es Hinweise für die private Nutzung gibt.
Wie weit darf ich dabei gehen, wenn die Geschäftsführung einen begründeten Verdacht hat?
(Grundsätzlich ist die private Nutzung nicht erlaubt und wurde mit dem Arbeitsvertrag von jedem Mitarbeiter unterschrieben.)
Wie muss ich mich selber absichern?
(Kann ich privat belangt werden, wenn sich der Verdacht als "an den Haaren herbeigezogen" herausstellt? Wie sichere ich mich ab - schriftliche Anweisung des Arbeitgebers?)
Gib es Grenzen?
Für ein paar Ratschläge (eine Rechtsberatung ist hier ja nicht drin) wäre ich sehr dankbar, denn das was da vor mir liegt ist eine sehr undankbare Aufgabe.
Danke und Gruß
Markus
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Content-ID: 111435
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 08:12 Uhr
7 Kommentare
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Es gibt da m.W. sogar sehr starke grenzen. Denn du darfst generell keine Privaten Mails lesen - selbst wenn diese verboten sind so hast du in dem moment die Einsicht schonmal einzustellen in der der private Charakter einer Email deutlich wird. In dem Fall muss der Kollege dann entsprechend nachweisen das es keine private Mail ist - oder er muss die Abmahnung akzeptieren wg. unerlaubter Privatnutzung. Bei einem gekündigten Mitarbeiter wird das natürlich nicht mehr viel bringen. M. W. kann der private Charakter schon daran festgemacht werden wenn jemand schreibt "Hey" statt "Sehr geehrter Herr/Frau ..." - also recht schnell...
Weiterhin würde ich zumindest mal den Datenschutzbeauftragten in euerer Firma (so ihr keinen habt bei einer entsprechenden Offiziellen Stelle nachfragen) zu rate ziehen. Ob dein Chef dir eine schriftliche Anweisung gibt oder nicht ist dagegen zimlich egal - wenn dein Chef dir die Anweisung gibt den Kollegen nachts zu verprügeln bekommst du trotzdem ne gehörige Strafe ab (und ja, bei Datenschutzsachen gehen die auch an dich privat!). DU hast sicherzustellen das du nichts verbotenes machst - selbst wenn dein Chef dir die direkte Anweisung gibt etwas verbotenes zu tun so bist du verpflichtet dieses zu unterlassen (der Gesetzgeber steht immernoch über dem Chef...)
Weiterhin würde ich zumindest mal den Datenschutzbeauftragten in euerer Firma (so ihr keinen habt bei einer entsprechenden Offiziellen Stelle nachfragen) zu rate ziehen. Ob dein Chef dir eine schriftliche Anweisung gibt oder nicht ist dagegen zimlich egal - wenn dein Chef dir die Anweisung gibt den Kollegen nachts zu verprügeln bekommst du trotzdem ne gehörige Strafe ab (und ja, bei Datenschutzsachen gehen die auch an dich privat!). DU hast sicherzustellen das du nichts verbotenes machst - selbst wenn dein Chef dir die direkte Anweisung gibt etwas verbotenes zu tun so bist du verpflichtet dieses zu unterlassen (der Gesetzgeber steht immernoch über dem Chef...)
nach meinem bescheidenen wissen ist es so, das die "normale" unerlaubte private nutzung des internets keine fristlose kündigung rechterfertigen würde. solange das firmeninternet nicht für illegel handlungen missbraucht hat, wäre erstmal nur eine abmahnung drin. wenn man also davon ausgeht das dem AN aus anderen gründen gekündigt wurde, ist es irrelevant, ob er das inet nun privat genutzt hat oder nicht.
du kannst es diplomatisch lösen: sag der geschäftsleitung das du bei einer kurzen überprüfung keine anzeichen für eine private nutzung gefunden hast - ohne nach zu sehen. du musst nicht in daten rumwühlen und die GF ist erstmal beruhigt..
du kannst es diplomatisch lösen: sag der geschäftsleitung das du bei einer kurzen überprüfung keine anzeichen für eine private nutzung gefunden hast - ohne nach zu sehen. du musst nicht in daten rumwühlen und die GF ist erstmal beruhigt..
du kannst es diplomatisch lösen: sag der geschäftsleitung das du bei einer kurzen überprüfung keine anzeichen für eine private nutzung gefunden hast - ohne nach zu sehen. du musst nicht in daten rumwühlen und die GF ist erstmal beruhigt
und morgen ist er der gekündigte, wegen Unwahrheit gegenüber der GL....
@Arafat... geb 20€ aus und ruf einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an... dann bist Du wirklich auf der sicheren Seite! Von uns bekommst Du keine "Gefängnissfreikaufkarte" ;o)
Mach aber nix ohne es schriftlich zu bekommen!!!
Hallo,
wend dich an den Datenschutzbeauftragten und/oder den Betriebsrat/Mitarbeitervertretung. Dann soll einer von denen neben Dir sitzen, wenn du in den Account schaust.
Und wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter so blöd ist, und seine privaten Sachen nicht vorhergelöscht hat, dann hat er selber Schuld!
wend dich an den Datenschutzbeauftragten und/oder den Betriebsrat/Mitarbeitervertretung. Dann soll einer von denen neben Dir sitzen, wenn du in den Account schaust.
Und wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter so blöd ist, und seine privaten Sachen nicht vorhergelöscht hat, dann hat er selber Schuld!
Zitat von @maretz:
Es gibt da m.W. sogar sehr starke grenzen.
...
DU hast sicherzustellen das du nichts verbotenes machst - selbst wenn dein Chef dir die direkte Anweisung gibt etwas verbotenes zu tun so bist du verpflichtet dieses zu unterlassen
Es gibt da m.W. sogar sehr starke grenzen.
...
DU hast sicherzustellen das du nichts verbotenes machst - selbst wenn dein Chef dir die direkte Anweisung gibt etwas verbotenes zu tun so bist du verpflichtet dieses zu unterlassen
Darf ich hier mal einhaken ... wie sieht das eigentlich im Umfeld von Schule aus? Darf ich als Lehrer oder als Administrator des Schulnetzwerkes zum Beispiel gucken, was für Bilder die Schüler in ihren Verzeichnissen haben? Das wäre ja auch aus pädagogischer Sicht manchmal interessant, um ggf. mit einzelnen Schülern das Gespräch suchen zu können, wenn sie da "unanständige" Sachen drin haben ...
Ich hatte mal ähnliches Problem, als ich das Passwort von einem gekündigten Mittarbeiter zur Verfügung stellen sollte; siehe hier :
arbeitgeber möchtet dass ich ein Account freistelle
Ich habe mir das einfach von der GF unterschreiben lassen und da ich selber nicht nachlesen und nachschauen wollte, noch von einem Mittarbeiter der von der GF dafür dann ausgewählt wurde.
arbeitgeber möchtet dass ich ein Account freistelle
Ich habe mir das einfach von der GF unterschreiben lassen und da ich selber nicht nachlesen und nachschauen wollte, noch von einem Mittarbeiter der von der GF dafür dann ausgewählt wurde.
Hallo zusammen,
auch wenn der Artikel als gelöst geführt wird. - Einen Kommentar kann ich mir nicht verkneifen.
1. Sofern es eine gültige Betriebsvereinbarung, bzw. Regelung im Arbeitsvertrag gibt, welche die private Nutzung des PCs untersagt, greift das Briefgeheimnis NICHT! - Der Arbeitgeber darf also den Posteingang eines Mitarbeiters einsehen.
Anders ist das, wenn die private Nutzung erlaubt, oder auch nur geduldet ist. - Das geht dann im Übrigen auch soweit, dass der Admin überhaupt nicht in das Postfach schauen darft, auch nicht zu Wartungszwecken (es sei denn die Wartung erfolgt automatisch).
Gleiche Regelung gilt im übrigen auch für das Telefon am Arbeitsplatz und das Diensthandy. Hier heißt das Stichwort "Einzelverbindungsnachweis".
2. Eigenschutz vor Pflichtbewustsein
Die Aufgabe des Administrators kann es nicht sein Mitarbeiter auszuspionieren - egal wie Edel mann das auch formulieren mag.
Persönlich halte ich es in diesen Fällen so, dass ich mir den Datenschutzbeauftragten und einen Vertreter der Personalabteilung mit an den Tisch hole, den Account freigebe und die beiden "suchen" lasse.
Gruß, Sleider
auch wenn der Artikel als gelöst geführt wird. - Einen Kommentar kann ich mir nicht verkneifen.
1. Sofern es eine gültige Betriebsvereinbarung, bzw. Regelung im Arbeitsvertrag gibt, welche die private Nutzung des PCs untersagt, greift das Briefgeheimnis NICHT! - Der Arbeitgeber darf also den Posteingang eines Mitarbeiters einsehen.
Anders ist das, wenn die private Nutzung erlaubt, oder auch nur geduldet ist. - Das geht dann im Übrigen auch soweit, dass der Admin überhaupt nicht in das Postfach schauen darft, auch nicht zu Wartungszwecken (es sei denn die Wartung erfolgt automatisch).
Gleiche Regelung gilt im übrigen auch für das Telefon am Arbeitsplatz und das Diensthandy. Hier heißt das Stichwort "Einzelverbindungsnachweis".
2. Eigenschutz vor Pflichtbewustsein
Die Aufgabe des Administrators kann es nicht sein Mitarbeiter auszuspionieren - egal wie Edel mann das auch formulieren mag.
Persönlich halte ich es in diesen Fällen so, dass ich mir den Datenschutzbeauftragten und einen Vertreter der Personalabteilung mit an den Tisch hole, den Account freigebe und die beiden "suchen" lasse.
Gruß, Sleider