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Zugriff Cloud Management Ex Mitarbeiter

Hallo zusammen,

ich wollte einmal eure Meinung hören da ich mir unsicher bin was ich tun soll.

Ich habe vor 3 Monaten bei meinem letzten Arbeitgeber gekündigt und mir regulär einen neuen Job gesucht. Da gab es auch keinen Streit oder Anwälte etc.

Jedenfalls ist mir durch Zufall aufgefallen das ich immer noch Zugriff auf das Cloud basierte WLAN Management System habe. Dies ist in diesem Zusammenhang kritisch da auch Zugriff auf das interne Netz möglich ist.

Ich bin mir nicht sicher ob ich die Gl darüber informieren sollte oder schweigen sollte. Es gibt leider auch in der Firma keinen Admin mehr der sich dem annehmen könnte.

Ich möchte nur vermeiden das mein Account für Schäden verwendet wird falls der Cloud Anbieter wieder Mal ein Sicherheitsproblem hat.

Viele Grüße

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Printed on: April 28, 2024 at 06:04 o'clock

Mitglied: 148462
148462 Oct 07, 2022 at 09:07:25 (UTC)
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Hallo,

auf jeden Fall deinen früheren Arbeitgeber informieren.
Somit hast du deine Pflicht erfüllt.

mfg
Jürgen
Member: Doskias
Doskias Oct 07, 2022 at 09:26:30 (UTC)
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Moin,

ich würde das genauso begründen wie du geschrieben hast. Wichtig ist: Du weißt jetzt das da eine Lücke ist. Informiere deinen Ex-Arbeitgeber und (ganz wichtig) nutze den Zugriff einfach nicht mehr, auch nicht um zu schauen ob es noch geht. Das könnte sonst ein böser Bumerang werden.

Gruß
Doskias
Member: Mr-Gustav
Mr-Gustav Oct 07, 2022 at 10:12:21 (UTC)
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Auf alle Fälle nicht mehr benutzen. Auch nicht zum Testen ob sich jemand gekümmert hat denn u.U.
kann man dir dann Hacking bzw. Anriff auf ein IT System Unterstellen.

Schreib deinem ex AG eine Mail bzw. am besten einen Brief als EINSCHREIBEN damit bist du raus da es ja auch nicht in deiner Verantwortung liegt. Wichtig ist das du einen Nachweis hast du du bescheid gesagt hast
Member: Vision2015
Vision2015 Oct 07, 2022 at 10:29:26 (UTC)
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moin.....
schreib mir mal die Zugangsdaten, ich erledige das für dich- ändere das Passort etc... face-smile

am besten du schreibst deinen AG einfach mal an, dann hast du deine pflicht erfüllt!

Frank
Mitglied: 137960
137960 Oct 08, 2022 at 08:04:43 (UTC)
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Du bist aus der Firma raus, hast das sog. "Offboarding" hinter Dir, der Arbeitsvertrag ist quasi abgewickelt und damit sind auch Deine Pflichten und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erlöschen. Alles andere oder weitere würde/müsste im Arbeitsvertrag oder einem von Dir unterschriebenen Dokument stehen müssen. Wie z.B. solche Dinge, dass Du auch nach dem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichtet bist. Ergibt sich aus solchen Dokumenten eine Pflicht, dann müsstest Du aktiv werden.

Alles andere ist Sache des Ex-Arbeitgebers. Wenn der unvollständige Prozesse beim Offboarding hat oder Dinge vergisst, ist das nicht Dein Problem. Im Gegenteil. Der sog. "Stand der Technik" sieht vor, dass beim Ausscheiden von Mitarbeitern Accounts gesperrt und personenbezogene Daten sofort gelöscht werden müssen, wenn der Zweck der Verarbeitung dieser Daten nicht mehr vorliegt und kein Ausnahmetatbestand mehr vorliegt.

Was ich an Deiner Stelle machen würde: NIX.
Und allenfalls mit gutem Willen: Anrufen und denen mitteilen, dass die mal so langsam Deine Zugänge sperren möchten.
Eine Verpflichtung zur Mitteilung sehe ich nicht, oder wirst Du noch vom Ex-Arbeitgeber für Sicherheitsüberprüfungen bezahlt?