Datenschutzproblem?
Hallo,
gerade im Heise Newsticker gefunden:
https://www.heise.de/news/YouTuber-zeigt-Akten-in-altem-Krankenhaus-Poli ...
Frage: Warum wurden die Akten nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. aufbewahrt?
Patientenakten sind 30 Jahre aufzubewahren. ABER NICHT öffentlich zugänglich zu machen.
Auch nicht, wenn Hausfriedensbruch vorliegtt.
Gruss Penny.
gerade im Heise Newsticker gefunden:
https://www.heise.de/news/YouTuber-zeigt-Akten-in-altem-Krankenhaus-Poli ...
Frage: Warum wurden die Akten nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. aufbewahrt?
Patientenakten sind 30 Jahre aufzubewahren. ABER NICHT öffentlich zugänglich zu machen.
Auch nicht, wenn Hausfriedensbruch vorliegtt.
Gruss Penny.
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Ausgedruckt am: 05.02.2025 um 14:02 Uhr
5 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo.
Was ist denn bitte baulich gesichert?
Türe hinter sich zugezogen in 2010?
Eine Hecke gepflanzt?
Vielleicht ein Schild aufgestellt?
Wie konnten die Akten denn nicht an eine andere Einrichtung im Kreis übergeben werden? Ich wette die Stellungnahme wird gewesen sein: "Die Akten sind doch alle digital. Wer braucht schon noch Dokumente auf Papier?"
Echt bitter so etwas. Der 23-jährige ist einfach nicht reif genug gewesen die Akten beispielsweise den Behörden zu übergeben, sondern hat daraus eine audiovisuelle Anprangerung gemacht. Wenn das seine Akte oder die einer/s Verwandten gewesen wäre, sähe das vielleicht anders aus.
Naja, mit Datenschutz ist es ja sowieso nicht weit her, wenn alle sich in Chats von WhatsApp über die Krebserkrankung der Großtante austauschen.
Gruß
Radiogugu
Was ist denn bitte baulich gesichert?
Türe hinter sich zugezogen in 2010?
Eine Hecke gepflanzt?
Vielleicht ein Schild aufgestellt?
Wie konnten die Akten denn nicht an eine andere Einrichtung im Kreis übergeben werden? Ich wette die Stellungnahme wird gewesen sein: "Die Akten sind doch alle digital. Wer braucht schon noch Dokumente auf Papier?"
Echt bitter so etwas. Der 23-jährige ist einfach nicht reif genug gewesen die Akten beispielsweise den Behörden zu übergeben, sondern hat daraus eine audiovisuelle Anprangerung gemacht. Wenn das seine Akte oder die einer/s Verwandten gewesen wäre, sähe das vielleicht anders aus.
Naja, mit Datenschutz ist es ja sowieso nicht weit her, wenn alle sich in Chats von WhatsApp über die Krebserkrankung der Großtante austauschen.
Gruß
Radiogugu
Hallo,
dann muss man den Verantwortlichen halt direkt in die Tasche greifen. Vollstreckungstitel gelten 30 Jahre.
Gruß,
Jörg
dann muss man den Verantwortlichen halt direkt in die Tasche greifen. Vollstreckungstitel gelten 30 Jahre.
Gruß,
Jörg
Moin,
In einem Interview mit dem WDR hat der Bub aber mitgeteilt, dass ihn einen Bewohnerin kontaktiert hat, weil diese bei der Stadt seit Jahren nichts erreicht hat.
Ob das wirklich so war, konnte ich auf die Schnelle nicht finden...
Gruß
em-pie
Zitat von @radiogugu:
Echt bitter so etwas. Der 23-jährige ist einfach nicht reif genug gewesen die Akten beispielsweise den Behörden zu übergeben, sondern hat daraus eine audiovisuelle Anprangerung gemacht. Wenn das seine Akte oder die einer/s Verwandten gewesen wäre, sähe das vielleicht anders aus.
Echt bitter so etwas. Der 23-jährige ist einfach nicht reif genug gewesen die Akten beispielsweise den Behörden zu übergeben, sondern hat daraus eine audiovisuelle Anprangerung gemacht. Wenn das seine Akte oder die einer/s Verwandten gewesen wäre, sähe das vielleicht anders aus.
In einem Interview mit dem WDR hat der Bub aber mitgeteilt, dass ihn einen Bewohnerin kontaktiert hat, weil diese bei der Stadt seit Jahren nichts erreicht hat.
Ob das wirklich so war, konnte ich auf die Schnelle nicht finden...
Gruß
em-pie
Zitat von @Windows10Gegner:
Das wird gerne vergessen, vor allem wenn irgendwas aufgrund von Geldmangel geschlossen werden muss, ist da nicht viel Kapazität zum Aufräumen und ggf. Vernichten/Auslagern.
Das wird gerne vergessen, vor allem wenn irgendwas aufgrund von Geldmangel geschlossen werden muss, ist da nicht viel Kapazität zum Aufräumen und ggf. Vernichten/Auslagern.
Das darf aber kein Argument sein für sensible Daten. Das die Einrichtung geschlossen wird hat man bestimmt einer Behörde melden müssen.
Offensichtlich gibt es aber einen krankenden oder, was schlimmer wäre, keinen Prozess, welcher diesen Fall regelt.
Gruß
Radiogugu