Abmahnung wegen Formfehler auf der Homepage?
Moin Leute,
ich würde gerne wissen, was genau passieren kann, wenn man in seinem Impressum auf der Homepage einige Formfehler begangen hat (z.B. kein dirketer Ansprechpartner wie z.B. der Geschäftsführer)
Man hört ja immer wieder mal von "Abmahn-Anwälten", die geziehlt nach sowas suchen.
Wie funktioniert so eine Klage?
Und um was für Summen kann es dabei gehen?
Und wer kriegt dann das eingeklagte Geld?
Der Kläger (also der Abmahn-Anwalt)?
Kann denn einfach so jeder jeden Verklagen, nur weil das Impressum nicht korrekt geschrieben wurde?
Würde mich über ein paar Meinungen freuen.
Vielen Dank,
Gruß CeMeNt
P.S.:
Mir ist schon klar, dass hier keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden können.
Es geht mir nur um eine generelle Einschätzung der Rechtslage und ob Ihr in diesem Gebiet vielleicht schon mal konkrete Erfahrungen gesammelt habt...
ich würde gerne wissen, was genau passieren kann, wenn man in seinem Impressum auf der Homepage einige Formfehler begangen hat (z.B. kein dirketer Ansprechpartner wie z.B. der Geschäftsführer)
Man hört ja immer wieder mal von "Abmahn-Anwälten", die geziehlt nach sowas suchen.
Wie funktioniert so eine Klage?
Und um was für Summen kann es dabei gehen?
Und wer kriegt dann das eingeklagte Geld?
Der Kläger (also der Abmahn-Anwalt)?
Kann denn einfach so jeder jeden Verklagen, nur weil das Impressum nicht korrekt geschrieben wurde?
Würde mich über ein paar Meinungen freuen.
Vielen Dank,
Gruß CeMeNt
P.S.:
Mir ist schon klar, dass hier keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden können.
Es geht mir nur um eine generelle Einschätzung der Rechtslage und ob Ihr in diesem Gebiet vielleicht schon mal konkrete Erfahrungen gesammelt habt...
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Ausgedruckt am: 15.11.2024 um 17:11 Uhr
6 Kommentare
Neuester Kommentar
Ich hatte da doch gerade einen Artikel gelesen...
~Arano
Quelle: PHP-Journal Ausgabe 03/2010
---
...überwiegende Auffassung deutscher Gerichte zu Fehlern im Web-Impressum ... dass es sich dabei nicht nur um Bagatellen handelt.
...Bußgelder von staatlicher Seite ... nach Maßgaben des TMG mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.
Bei Zweifeln oder ganz konkreten Fragen ist das Einholen einer Rechtsberatung oder einer Beratung bei der zuständigen IHK oder auch den Verbraucherzentralen zu empfehlen.
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...überwiegende Auffassung deutscher Gerichte zu Fehlern im Web-Impressum ... dass es sich dabei nicht nur um Bagatellen handelt.
...Bußgelder von staatlicher Seite ... nach Maßgaben des TMG mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.
Bei Zweifeln oder ganz konkreten Fragen ist das Einholen einer Rechtsberatung oder einer Beratung bei der zuständigen IHK oder auch den Verbraucherzentralen zu empfehlen.
~Arano
unwissen schützt nicht vor strafe sage ich mal ganz pauschal.
wenn du eine gewerbliche homepage ins netz stellst sollte man sich vorher infomieren was rein gehört.
Und du kannst jeden verklagen in deutschland. selbst wenn du bei rot über die strasse gehst. was dabei raus kommt entscheidet der Richter.
Das Eingeklagte Geld bekommt der der dich Verklagt hat
wenn du eine gewerbliche homepage ins netz stellst sollte man sich vorher infomieren was rein gehört.
Und du kannst jeden verklagen in deutschland. selbst wenn du bei rot über die strasse gehst. was dabei raus kommt entscheidet der Richter.
Das Eingeklagte Geld bekommt der der dich Verklagt hat
Ein Mitbewerber schaut sich die Seite an, sieht einen Fehler drauf und denkt sich "Schaun wa mal".
Und um was für Summen kann es dabei gehen?
Unterschiedlich
Und wer kriegt dann das eingeklagte Geld?
Der Kläger (also der Abmahn-Anwalt)?
Der Kläger (also der Abmahn-Anwalt)?
Ja, der Kläger (der Anwalt bekommt hier seinen Teil, also seine Kosten usw.)
Kann denn einfach so jeder jeden Verklagen, nur weil das Impressum nicht korrekt geschrieben wurde?
Jaein. Es kann dich theoretisch jeder Anklagen, aber ein Schuh wird eigentlich nur draus, wenns auch ein Mitbewerber ist.
Vielen Dank,
gerne
Mfg
Mitchell
Eine Abmahnung ist noch lange keine Klageschrift.
Eine Abmahnung ist vielmehr ein Werkzeug um einen Verstoss unter Wettbewerbern ohne teures Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen.
Der Abgemahnte bekommt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zugestellt, dort verpflichtet er sich den Verstoss zukünftig zu unterlassen, begeht er diesen Verstoss erneut, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Teuer macht so eine Abmahnung die beiliegende Rechnung des Rechtsanwalts, der Streitwert wird nahezu willkürlich vom Anwalt festgelegt und die Gebühr errechnet sich aus dem Streitwert.
Unterzeichnet man die beigelegte Unterlassunsgerklärung nicht, dann kann der Abmahner diese im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung einfordern, die Kosten dieses Verfahrens trägt meist der Abgemahnte, da das Gericht in so einem Verfahren nur dem Anschein nach urteilt, es werden also keine vorgelegten Beweise im Detail geprüft.
Es empfiehlt sich also beim Erhalt einer Abmahnnung einen Anwalt zu konsultieren, alleine kommt man ohne juristisches Fachwissen schlecht wieder aus so einer Geschichte raus.
Eine Abmahnung ist vielmehr ein Werkzeug um einen Verstoss unter Wettbewerbern ohne teures Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen.
Der Abgemahnte bekommt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zugestellt, dort verpflichtet er sich den Verstoss zukünftig zu unterlassen, begeht er diesen Verstoss erneut, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Teuer macht so eine Abmahnung die beiliegende Rechnung des Rechtsanwalts, der Streitwert wird nahezu willkürlich vom Anwalt festgelegt und die Gebühr errechnet sich aus dem Streitwert.
Unterzeichnet man die beigelegte Unterlassunsgerklärung nicht, dann kann der Abmahner diese im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung einfordern, die Kosten dieses Verfahrens trägt meist der Abgemahnte, da das Gericht in so einem Verfahren nur dem Anschein nach urteilt, es werden also keine vorgelegten Beweise im Detail geprüft.
Es empfiehlt sich also beim Erhalt einer Abmahnnung einen Anwalt zu konsultieren, alleine kommt man ohne juristisches Fachwissen schlecht wieder aus so einer Geschichte raus.