karin1511
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Alte Hardware bei ebay Kleinanzeigen verkaufen

Moin aus Hamburg in die Runde! face-smile
Ich habe mal eine (vielleicht blöde?) Frage: Wir haben bei uns Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) gegen neue ausgetauscht. Zum Verschrotten sind sie eigentlich zu schade. Ich wollte das jetzt bei ebay Kleinanzeigen reinstellen. Begibt man sich da auf irgendein rechtliches Glatteis? Ich verkaufe das ja für meinen Arbeitgeber und nicht privat. Garantie oder Gewährleistung kann ich (für den geringen Preis) natürlich auch nicht geben. Wie macht ihr das so?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!

Content-ID: 543925

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 14:12 Uhr

Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 05.02.2020 um 10:19:57 Uhr
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Also rein rechtlich darf es nur Dein Arbeitgeber verkaufen, ist ja auch sein Eigentum.

Er kann es Dir aber schenken face-wink und Du verkaufst, allerdings -> Finanzamt schneidet mit face-wink

Du kannst es auch für ihn verkaufen ..... allerdings bist Du im Falle des Falles zumindest beweispflichtig.


Wie ich das so mache? Gar nicht face-wink die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... face-wink Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb face-wink
karin1511
karin1511 05.02.2020 um 10:30:40 Uhr
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Danke für diese wahnsinnig schnelle Antwort!! face-smile
Hmm - stimmt alles was du sagst. Ich könnte ja auch ein Kleinanzeigen-Konto für den AG anlegen. Was meinst du mit "beweispflichtig"?
certifiedit.net
certifiedit.net 05.02.2020 um 10:40:28 Uhr
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Guten Morgen,

a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei
c) Macht dies Kosten/Aufwandstechnisch Sinn?

Gedankenansätze, die du ausfüllen solltest.

VG
Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 05.02.2020 um 10:41:46 Uhr
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Zitat von @karin1511:
Was meinst du mit "beweispflichtig"?

Ganz einfach: Du verkaufst und der Arbeitgeber sagt: Na, des hob i da ned gebn, des woit i no hom.


Kurzer Nachsatz: Datenträger werden bei mir prinzipiell verschrottet
tikayevent
tikayevent 05.02.2020 um 10:42:47 Uhr
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Wenn der AG verkauft, musst du Gewährleistung anbieten. Diese kann beim Verkauf an privat nicht ausgeschlossen, sondern nur auf 12 Monate verkürzt werden.

Ist halt die Frage, ob man sich den Aufwand machen will, denn du musst erstmal dafür sorgen, dass sämtliche Daten gelöscht werden, also Festplatten und Speicher (Drucker haben häufig auch einen internen Speicher) sicher löschen, Konfigurationen entfernen, ...

Und dann müssen natürlich noch 19% an den Staat abgeführt werden, der will seine Umsatzsteuer haben.

Nur so am Rande: Ich habe letztens für meinen AG Hardware an einen Händler verkauft, nagelneu und originalverpackt, lag nur fünf Jahre auf Lager. Haben wir für 600€ gekauft, das höchste Angebot waren 35€. Also erwarte nicht viel bis noch weniger.
Visucius
Visucius 05.02.2020 aktualisiert um 10:51:39 Uhr
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1. Als "Gewerblicher" hat er wohl ne Gewährleistung. Als "Privater" umgehst Du das Thema (zunächst).

2. Wenn Gewerblich:
Nach 3-5 Jahren ist der Kram abgeschrieben. Wird er verkauft, muss der Erlös versteuert werden (genau genommen, die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis)

Wenn Privat:
Dann ist der Übergang von Firma zu Dir ggfs. eine Zuwendung des AG. Könnte sein, dass da "geldwerter Vorteil" greift. Aber vermutlich nur, wenn der Restwert über 0 ist. Da hilft Dir Eure Buchhaltung face-wink

Naja und wenn Du verkaufst, dann kommt es vor allem auf die Menge/Anzahl an ... irgendwann wird man Dir da auch unterstellen (können), dass Du das gewerblich machst.
Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 05.02.2020 um 10:50:34 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei


Nicht immer.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.

Mein Wissensstand.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 05.02.2020 aktualisiert um 10:56:19 Uhr
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Zitat von @karin1511:

Begibt man sich da auf irgendein rechtliches Glatteis?

Nein. Das BGB und das Verbraucherrecht regeln alles. face-smile

Ich verkaufe das ja für meinen Arbeitgeber und nicht privat. Garantie oder Gewährleistung kann ich (für den geringen Preis) natürlich auch nicht geben.

Um die Gewährleistung kommst Du nicht herum. Du kannst sie nur einschränken auf ein ganzes Jahr, was aber effektiv ein halbes Jahr ist, weil dann die Beweislastumkehr nicht mehr gilt.

Wie macht ihr das so?

Verschenken. Ich habe oft Kunden die "Museumshardware" brauchen. Diese bekomme ich oft von anderen Kunden, die sie nicht mehr brauchen und ich das für sie "entsorge", sprich in meinen Keller einlagere, falls die noch funktioniert. Falls andere Kunden diese benötigen, schenke ich ihnen diese Hardware und lasse mich nur für meine Dienstleistungen bezahlen. Auf diese Weise hat man keinen Gewährleistungsklotz am Bein.

Seid Ihr auf die Einnahmen angewiesen? Dann normal verkaufen und damit rechnen, daß Ihr im Gewährleistungsfall den Kunden einfach das Geld wieder erstattet. Ansonsten einfach verschenken oder "unter Mitarbeitern versteigern". Die haben meistens irgendwelche Bekannte, die sowas brauchen können.

Achtet aber darauf, die Kisten "richtig zu putzen" oder zumindest ohne HDD/SSD zu verkaufen und andere Geräte als PC auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.

lks
eisbein
eisbein 05.02.2020 um 10:52:49 Uhr
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Hallo,

Kurzer Nachsatz: Datenträger werden bei mir prinzipiell verschrottet

Kurzer ab sehr wichtiger Nachsatz, noch dazu da die Hardware aus betrieblichen Umfeld kommt!

Auch Drucker merken sich mehr als man will face-wink

Gruß
eisbein
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 05.02.2020 um 10:52:59 Uhr
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Zitat von @Franz-Josef-II:

Wie ich das so mache? Gar nicht face-wink die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... face-wink Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb face-wink

So neue Dinger. Ich habe noch Sachen aus dem letzten Jahrtausend. face-smile

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 05.02.2020 um 10:58:22 Uhr
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Zitat von @Franz-Josef-II:

Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.

Doch. auch da muß er für die hardware geradestehen.

lks
Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 05.02.2020 um 10:58:51 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
So neue Dinger. Ich habe noch Sachen aus dem letzten Jahrtausend. face-smile


Jaja, ich bin auch (noch) da face-wink

Aber fesch und gut in Schuß!
Deepsys
Deepsys 05.02.2020 um 11:02:59 Uhr
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Hi,

aus den schon erwähnten Gründen der Gewährleistung machen wir das auch nicht.
PC & Notebook werden an die MAs verlost, und alles andere landet, leider, im Schrott.

Wir wollten mal ca. 10 Juniper Access Switche an einen Händler verkaufen, Preis war niedrig und wir hätten auch noch den Transport auf Pallette zahlen sollen => liegen immer noch im Schrank ....

VG,
Deepsys
tikayevent
tikayevent 05.02.2020 aktualisiert um 11:11:34 Uhr
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Irgendwann hat hier mal einer nach Althardware für einen Verein gesucht. Der hat unsere ganze alte Technik bekommen und war etwas verwundert, weil sein Auto selbst bei der dritten Fuhre noch zu klein war. Hat sich aber gefreut wie ein Schneekönig.

Vielleicht wäre das ja eine Option.
certifiedit.net
certifiedit.net 05.02.2020 um 11:16:00 Uhr
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Zitat von @Franz-Josef-II:

Zitat von @certifiedit.net:
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei


Nicht immer.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.

Mein Wissensstand.

Imho liegst du da falsch. Wenn man einen Firmenwagen B2C gebraucht an einen Konsumenten verkauft muss Firma auch hier eine Gewährleistungsgarantie geben. Dies soll dazu dienen, dass kein Müll verkauft wird. Ich habe bisher dazu von keinem Ausschluss gehört, wenn man selbst nicht in der jew. Branche tätig ist. Allerdings: B2B darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, B2C imho nur, wenn explizit als defekt beschrieben. (IANAL).
karin1511
karin1511 05.02.2020 um 11:26:51 Uhr
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Mensch, Ihr seid Klasse! Also: ich verkaufe die Dinger lieber nicht. Platten aus den Servern hatte ich sowieso schon alle rausgeholt, aber an das Gedächtnis der Drucker hätte ich nicht gedacht! Danke an euch alle und habt einen wunderbaren Sonnen-Tag!
J-N-S.K-N-R
Lösung J-N-S.K-N-R 05.02.2020 um 11:26:54 Uhr
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Hey,

als Alternative könnte man auch gucken, ob in euren Umkreis gemeinnützige Vereine eure Hardware benötigen.
Da spart man sich das rechtliche Zeug bei dem Verkauf, die Hardware würde ökologisch weitergenutzt werden und ihr als Unternehmen könnt euch gut darstellen, so als PR Maßnahme.
karin1511
karin1511 05.02.2020 um 11:39:53 Uhr
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Hey, das war eine gute Idee! So etwas gibt es tatsächlich in Hamburg! computerspendehamburg.de. Danke!
athi1234
athi1234 05.02.2020 um 16:01:37 Uhr
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Wir verfahren eine ganze Weile schon so, dass ausgemusterte Geräte durch Mitarbeiter ausgelöst werden können, wenn diese uns einen Spendenbeleg mit einer Mindestsumme für eine wohltätige Organisation vorweisen. So hat zumindest ein Dritter was davon...
rudeboy
rudeboy 06.02.2020 um 07:46:56 Uhr
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Moin zusammen!

Vorgeschichte, wegen privater Anfragen ob ich mal was auf Rechnung machen könnte habe ich in Absprache mit meinem damaligen Arbeitgeber ein Kleinunternehmen angemeldet.
Mittlerweile habe ich bei einer neuen Firma mit einem prall gefüllten Althardwarelager angefangen.
Kann ich die Sachen als Kleinunternehmen für kleines Geld aufkaufen und dann als Privatmann ohne die Garantie weiterverhökern?

Danke und Gruß
rudeboy
Visucius
Visucius 06.02.2020 aktualisiert um 08:00:33 Uhr
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Ich werde das Gefühl nicht los, die Antwort steht schon im Thread face-wink

Oder anders herum: Du suchst im EU-weiten Verbraucherschutz nach einer Ausnahme für "Kleinunternehmen" - wie auch immer Du die definierst?! face-wink

Was soll eigentlich der Geiz?! Ihr bekommt den Kram (fast) geschenkt, verschachert ihn als "Gebrauchtware" und wenn was kaputt ist, ersetzt Ihr den Kaufpreis und die Portokosten. Wo liegt denn eigentlich das Problem?! Wenn das kalkulatorisch bei einem Bruchteil der Geräte nicht drin ist, sollte man es wohl einfach lassen.
StefanKittel
StefanKittel 06.02.2020 aktualisiert um 08:01:17 Uhr
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Moin,

ja, bringt es.
Zum Einen musst Du die Einnahmen versteuerun, zum anderen musst Du Gewährleistung geben und die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

Ganz früher waren die Schulen in Hamburg und Umgebung dankbare Abnehmer.
Irgendwann waren denen aber gebrauchte PCs nicht mehr gut genug.

Die "besseren" Geräte, so ab 400 Euro, lohnt sich ein Verkauf (Nachteile siehe Oben).

Bis vor kurzem gingen die anderen Geräte (ohne HDDs in den E-Schrott).

Ich habe dann "überall" (Stadt, Kleiderkammer, Möbelscheune, DRK, etc) angerufen und keiner wollte/konnte/durfte die haben.
Jetzt bin ich total glücklich die Geräte an die AWO in Winsen Luhe geben zu können.

Die haben in einer Wohngruppe 2 IT Azubis welche die Geräte überholen und für den Gebrauch installieren und fertig machen.
Die werden dann an Bedürftige der AWO verschenkt.
Von mir gibt es denn dazu ein paar Tipps, eine große Kiste mit Kabeln und gewipete Festplatten.

Stefan
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.02.2020 aktualisiert um 08:11:52 Uhr
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Zitat von @rudeboy:

Kann ich die Sachen als Kleinunternehmen für kleines Geld aufkaufen ...

Ja

...und dann als Privatmann ohne die Garantie weiterverhökern?


Du bist dann kein Privatmann:
Ohne Garantie ja. ohne Gewährleisting nein.

Du mußt mindestens ein Jahr Gewährleistung gewähren, wenn Du entsprechende AGB vereinbarst, ansonsten 2 Jahre oder Du verkaufst alles als "defekt".

lks, IANAL.


Nachtrag: Du machst Dich ggf. strafbar, wenn Du das als "privat" statt gewerblich verkaufst, was Du ja machst, sobald Du es als gewerbetreibender kaufst. Gegenüber Kunden ist das Betrug und gegenüber Finanzamt Steuerhinterziehung!
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.02.2020 um 08:07:07 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:

... die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

Aber nur, wenn "Fernabsatz" stattfindet.
In einem "Ladengeschäft" gilt das nicht, auch wenn inzwischen viele das kulanterweise erlauben.

lks