Alte Hardware bei ebay Kleinanzeigen verkaufen
Moin aus Hamburg in die Runde!
Ich habe mal eine (vielleicht blöde?) Frage: Wir haben bei uns Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) gegen neue ausgetauscht. Zum Verschrotten sind sie eigentlich zu schade. Ich wollte das jetzt bei ebay Kleinanzeigen reinstellen. Begibt man sich da auf irgendein rechtliches Glatteis? Ich verkaufe das ja für meinen Arbeitgeber und nicht privat. Garantie oder Gewährleistung kann ich (für den geringen Preis) natürlich auch nicht geben. Wie macht ihr das so?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich habe mal eine (vielleicht blöde?) Frage: Wir haben bei uns Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) gegen neue ausgetauscht. Zum Verschrotten sind sie eigentlich zu schade. Ich wollte das jetzt bei ebay Kleinanzeigen reinstellen. Begibt man sich da auf irgendein rechtliches Glatteis? Ich verkaufe das ja für meinen Arbeitgeber und nicht privat. Garantie oder Gewährleistung kann ich (für den geringen Preis) natürlich auch nicht geben. Wie macht ihr das so?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
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24 Kommentare
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Also rein rechtlich darf es nur Dein Arbeitgeber verkaufen, ist ja auch sein Eigentum.
Er kann es Dir aber schenken und Du verkaufst, allerdings -> Finanzamt schneidet mit
Du kannst es auch für ihn verkaufen ..... allerdings bist Du im Falle des Falles zumindest beweispflichtig.
Wie ich das so mache? Gar nicht die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb
Er kann es Dir aber schenken und Du verkaufst, allerdings -> Finanzamt schneidet mit
Du kannst es auch für ihn verkaufen ..... allerdings bist Du im Falle des Falles zumindest beweispflichtig.
Wie ich das so mache? Gar nicht die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb
Ganz einfach: Du verkaufst und der Arbeitgeber sagt: Na, des hob i da ned gebn, des woit i no hom.
Kurzer Nachsatz: Datenträger werden bei mir prinzipiell verschrottet
Wenn der AG verkauft, musst du Gewährleistung anbieten. Diese kann beim Verkauf an privat nicht ausgeschlossen, sondern nur auf 12 Monate verkürzt werden.
Ist halt die Frage, ob man sich den Aufwand machen will, denn du musst erstmal dafür sorgen, dass sämtliche Daten gelöscht werden, also Festplatten und Speicher (Drucker haben häufig auch einen internen Speicher) sicher löschen, Konfigurationen entfernen, ...
Und dann müssen natürlich noch 19% an den Staat abgeführt werden, der will seine Umsatzsteuer haben.
Nur so am Rande: Ich habe letztens für meinen AG Hardware an einen Händler verkauft, nagelneu und originalverpackt, lag nur fünf Jahre auf Lager. Haben wir für 600€ gekauft, das höchste Angebot waren 35€. Also erwarte nicht viel bis noch weniger.
Ist halt die Frage, ob man sich den Aufwand machen will, denn du musst erstmal dafür sorgen, dass sämtliche Daten gelöscht werden, also Festplatten und Speicher (Drucker haben häufig auch einen internen Speicher) sicher löschen, Konfigurationen entfernen, ...
Und dann müssen natürlich noch 19% an den Staat abgeführt werden, der will seine Umsatzsteuer haben.
Nur so am Rande: Ich habe letztens für meinen AG Hardware an einen Händler verkauft, nagelneu und originalverpackt, lag nur fünf Jahre auf Lager. Haben wir für 600€ gekauft, das höchste Angebot waren 35€. Also erwarte nicht viel bis noch weniger.
1. Als "Gewerblicher" hat er wohl ne Gewährleistung. Als "Privater" umgehst Du das Thema (zunächst).
2. Wenn Gewerblich:
Nach 3-5 Jahren ist der Kram abgeschrieben. Wird er verkauft, muss der Erlös versteuert werden (genau genommen, die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis)
Wenn Privat:
Dann ist der Übergang von Firma zu Dir ggfs. eine Zuwendung des AG. Könnte sein, dass da "geldwerter Vorteil" greift. Aber vermutlich nur, wenn der Restwert über 0 ist. Da hilft Dir Eure Buchhaltung
Naja und wenn Du verkaufst, dann kommt es vor allem auf die Menge/Anzahl an ... irgendwann wird man Dir da auch unterstellen (können), dass Du das gewerblich machst.
2. Wenn Gewerblich:
Nach 3-5 Jahren ist der Kram abgeschrieben. Wird er verkauft, muss der Erlös versteuert werden (genau genommen, die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis)
Wenn Privat:
Dann ist der Übergang von Firma zu Dir ggfs. eine Zuwendung des AG. Könnte sein, dass da "geldwerter Vorteil" greift. Aber vermutlich nur, wenn der Restwert über 0 ist. Da hilft Dir Eure Buchhaltung
Naja und wenn Du verkaufst, dann kommt es vor allem auf die Menge/Anzahl an ... irgendwann wird man Dir da auch unterstellen (können), dass Du das gewerblich machst.
Zitat von @certifiedit.net:
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei
Nicht immer.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.
Mein Wissensstand.
Nein. Das BGB und das Verbraucherrecht regeln alles.
Ich verkaufe das ja für meinen Arbeitgeber und nicht privat. Garantie oder Gewährleistung kann ich (für den geringen Preis) natürlich auch nicht geben.
Um die Gewährleistung kommst Du nicht herum. Du kannst sie nur einschränken auf ein ganzes Jahr, was aber effektiv ein halbes Jahr ist, weil dann die Beweislastumkehr nicht mehr gilt.
Wie macht ihr das so?
Verschenken. Ich habe oft Kunden die "Museumshardware" brauchen. Diese bekomme ich oft von anderen Kunden, die sie nicht mehr brauchen und ich das für sie "entsorge", sprich in meinen Keller einlagere, falls die noch funktioniert. Falls andere Kunden diese benötigen, schenke ich ihnen diese Hardware und lasse mich nur für meine Dienstleistungen bezahlen. Auf diese Weise hat man keinen Gewährleistungsklotz am Bein.
Seid Ihr auf die Einnahmen angewiesen? Dann normal verkaufen und damit rechnen, daß Ihr im Gewährleistungsfall den Kunden einfach das Geld wieder erstattet. Ansonsten einfach verschenken oder "unter Mitarbeitern versteigern". Die haben meistens irgendwelche Bekannte, die sowas brauchen können.
Achtet aber darauf, die Kisten "richtig zu putzen" oder zumindest ohne HDD/SSD zu verkaufen und andere Geräte als PC auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.
lks
Zitat von @Franz-Josef-II:
Wie ich das so mache? Gar nicht die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb
Wie ich das so mache? Gar nicht die Dinger, die wir ausscheiden sind so uralt ..... Ich habe jetzt noch PCs aus dem Jahre 2006 (Dell Optiplex 945) in Betrieb
So neue Dinger. Ich habe noch Sachen aus dem letzten Jahrtausend.
lks
Zitat von @Franz-Josef-II:
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.
Doch. auch da muß er für die hardware geradestehen.
lks
Jaja, ich bin auch (noch) da
Aber fesch und gut in Schuß!
Hi,
aus den schon erwähnten Gründen der Gewährleistung machen wir das auch nicht.
PC & Notebook werden an die MAs verlost, und alles andere landet, leider, im Schrott.
Wir wollten mal ca. 10 Juniper Access Switche an einen Händler verkaufen, Preis war niedrig und wir hätten auch noch den Transport auf Pallette zahlen sollen => liegen immer noch im Schrank ....
VG,
Deepsys
aus den schon erwähnten Gründen der Gewährleistung machen wir das auch nicht.
PC & Notebook werden an die MAs verlost, und alles andere landet, leider, im Schrott.
Wir wollten mal ca. 10 Juniper Access Switche an einen Händler verkaufen, Preis war niedrig und wir hätten auch noch den Transport auf Pallette zahlen sollen => liegen immer noch im Schrank ....
VG,
Deepsys
Zitat von @Franz-Josef-II:
Nicht immer.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.
Mein Wissensstand.
Zitat von @certifiedit.net:
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei
a) von Geschäftl. immer mit Gewährleistung (1 Jahr).
b) Rechnung etc muss anbei
Nicht immer.
Wenn der Handel mit Hardware (Server, Drucker, cisco ASA5505, Monitore, ...) NICHT zur Firma gehört, es sich also um einen Autohandel, Fleischhauerei, Softwareentwickler etc handelt, dann nicht.
Mein Wissensstand.
Imho liegst du da falsch. Wenn man einen Firmenwagen B2C gebraucht an einen Konsumenten verkauft muss Firma auch hier eine Gewährleistungsgarantie geben. Dies soll dazu dienen, dass kein Müll verkauft wird. Ich habe bisher dazu von keinem Ausschluss gehört, wenn man selbst nicht in der jew. Branche tätig ist. Allerdings: B2B darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, B2C imho nur, wenn explizit als defekt beschrieben. (IANAL).
Moin zusammen!
Vorgeschichte, wegen privater Anfragen ob ich mal was auf Rechnung machen könnte habe ich in Absprache mit meinem damaligen Arbeitgeber ein Kleinunternehmen angemeldet.
Mittlerweile habe ich bei einer neuen Firma mit einem prall gefüllten Althardwarelager angefangen.
Kann ich die Sachen als Kleinunternehmen für kleines Geld aufkaufen und dann als Privatmann ohne die Garantie weiterverhökern?
Danke und Gruß
rudeboy
Vorgeschichte, wegen privater Anfragen ob ich mal was auf Rechnung machen könnte habe ich in Absprache mit meinem damaligen Arbeitgeber ein Kleinunternehmen angemeldet.
Mittlerweile habe ich bei einer neuen Firma mit einem prall gefüllten Althardwarelager angefangen.
Kann ich die Sachen als Kleinunternehmen für kleines Geld aufkaufen und dann als Privatmann ohne die Garantie weiterverhökern?
Danke und Gruß
rudeboy
Ich werde das Gefühl nicht los, die Antwort steht schon im Thread
Oder anders herum: Du suchst im EU-weiten Verbraucherschutz nach einer Ausnahme für "Kleinunternehmen" - wie auch immer Du die definierst?!
Was soll eigentlich der Geiz?! Ihr bekommt den Kram (fast) geschenkt, verschachert ihn als "Gebrauchtware" und wenn was kaputt ist, ersetzt Ihr den Kaufpreis und die Portokosten. Wo liegt denn eigentlich das Problem?! Wenn das kalkulatorisch bei einem Bruchteil der Geräte nicht drin ist, sollte man es wohl einfach lassen.
Oder anders herum: Du suchst im EU-weiten Verbraucherschutz nach einer Ausnahme für "Kleinunternehmen" - wie auch immer Du die definierst?!
Was soll eigentlich der Geiz?! Ihr bekommt den Kram (fast) geschenkt, verschachert ihn als "Gebrauchtware" und wenn was kaputt ist, ersetzt Ihr den Kaufpreis und die Portokosten. Wo liegt denn eigentlich das Problem?! Wenn das kalkulatorisch bei einem Bruchteil der Geräte nicht drin ist, sollte man es wohl einfach lassen.
Moin,
ja, bringt es.
Zum Einen musst Du die Einnahmen versteuerun, zum anderen musst Du Gewährleistung geben und die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.
Ganz früher waren die Schulen in Hamburg und Umgebung dankbare Abnehmer.
Irgendwann waren denen aber gebrauchte PCs nicht mehr gut genug.
Die "besseren" Geräte, so ab 400 Euro, lohnt sich ein Verkauf (Nachteile siehe Oben).
Bis vor kurzem gingen die anderen Geräte (ohne HDDs in den E-Schrott).
Ich habe dann "überall" (Stadt, Kleiderkammer, Möbelscheune, DRK, etc) angerufen und keiner wollte/konnte/durfte die haben.
Jetzt bin ich total glücklich die Geräte an die AWO in Winsen Luhe geben zu können.
Die haben in einer Wohngruppe 2 IT Azubis welche die Geräte überholen und für den Gebrauch installieren und fertig machen.
Die werden dann an Bedürftige der AWO verschenkt.
Von mir gibt es denn dazu ein paar Tipps, eine große Kiste mit Kabeln und gewipete Festplatten.
Stefan
ja, bringt es.
Zum Einen musst Du die Einnahmen versteuerun, zum anderen musst Du Gewährleistung geben und die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.
Ganz früher waren die Schulen in Hamburg und Umgebung dankbare Abnehmer.
Irgendwann waren denen aber gebrauchte PCs nicht mehr gut genug.
Die "besseren" Geräte, so ab 400 Euro, lohnt sich ein Verkauf (Nachteile siehe Oben).
Bis vor kurzem gingen die anderen Geräte (ohne HDDs in den E-Schrott).
Ich habe dann "überall" (Stadt, Kleiderkammer, Möbelscheune, DRK, etc) angerufen und keiner wollte/konnte/durfte die haben.
Jetzt bin ich total glücklich die Geräte an die AWO in Winsen Luhe geben zu können.
Die haben in einer Wohngruppe 2 IT Azubis welche die Geräte überholen und für den Gebrauch installieren und fertig machen.
Die werden dann an Bedürftige der AWO verschenkt.
Von mir gibt es denn dazu ein paar Tipps, eine große Kiste mit Kabeln und gewipete Festplatten.
Stefan
Ja
...und dann als Privatmann ohne die Garantie weiterverhökern?
Du bist dann kein Privatmann:
Ohne Garantie ja. ohne Gewährleisting nein.
Du mußt mindestens ein Jahr Gewährleistung gewähren, wenn Du entsprechende AGB vereinbarst, ansonsten 2 Jahre oder Du verkaufst alles als "defekt".
lks, IANAL.
Nachtrag: Du machst Dich ggf. strafbar, wenn Du das als "privat" statt gewerblich verkaufst, was Du ja machst, sobald Du es als gewerbetreibender kaufst. Gegenüber Kunden ist das Betrug und gegenüber Finanzamt Steuerhinterziehung!
Zitat von @StefanKittel:
... die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.
... die Leute können es auch noch 14 Tage zurückgeben ohne Angabe von Gründen.
Aber nur, wenn "Fernabsatz" stattfindet.
In einem "Ladengeschäft" gilt das nicht, auch wenn inzwischen viele das kulanterweise erlauben.
lks