Anmeldeprotokollierung
Ist es dem Arbeitgeber erlaubt ohne Erlaubnis von Betriebsrat Anmeldeinformationen zentral zu speichern ?
Hallo,
ich habe gerade eine rechtliche Frage. Ich weiß, dass wir hier nicht in einem Juraforum sind, und jeder Hinweis wird von mir auch nicht als Rechtsberatung empfunden.
Nun zu meiner Frage:
Darf der Arbeitgeber stillschweigend ohne Erlaubnis des Betriebsrates, die Anmeldezeiten der Nutzer protokollieren und auch deren Abmeldezeiten?
Gruß Miguel
Hallo,
ich habe gerade eine rechtliche Frage. Ich weiß, dass wir hier nicht in einem Juraforum sind, und jeder Hinweis wird von mir auch nicht als Rechtsberatung empfunden.
Nun zu meiner Frage:
Darf der Arbeitgeber stillschweigend ohne Erlaubnis des Betriebsrates, die Anmeldezeiten der Nutzer protokollieren und auch deren Abmeldezeiten?
Gruß Miguel
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 11:11 Uhr
8 Kommentare
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Hallo,
meiner Meinung nach darf er das nicht.
In Deutschland sind technische Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz meines Wisssens nach nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Welche Vorraussetzungen das rechtfertigen kann ich dir auch nciht sagen, aber stillschweigend, also einfach mal überwachen ist nicht drin und das ist auch gut so.
mfg
PLONK
meiner Meinung nach darf er das nicht.
In Deutschland sind technische Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz meines Wisssens nach nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Welche Vorraussetzungen das rechtfertigen kann ich dir auch nciht sagen, aber stillschweigend, also einfach mal überwachen ist nicht drin und das ist auch gut so.
mfg
PLONK
Naja, ich überlege auch schon ne Weile wie man das sehen sollte.
Ob man das schon als Überwachung ansehen kann? Wie Aussagekräftig sind diese Daten wirklich? Kann man daraus einem User einen Strick drehen?
Ich würde sagen, maximal kann man nachvollziehen wann ein User die Arbeit beginnt und wann beendet. Aber auch das nur bedingt und sicher abhängig vom Unternehmen.
Dann wäre da für mich noch die Frage, gehts nur ums loggen oder auch um die Auswertung. Spätestens wenn es um eine Auswertung geht, die Konsequenzen für einen Mitarbeiter haben kann würde ich doch mal mit dem Betriebsrat reden..
Aber das sind nur Gedanken von mir, die auf wenig rechtlichen Know How beruhen.
Ob man das schon als Überwachung ansehen kann? Wie Aussagekräftig sind diese Daten wirklich? Kann man daraus einem User einen Strick drehen?
Ich würde sagen, maximal kann man nachvollziehen wann ein User die Arbeit beginnt und wann beendet. Aber auch das nur bedingt und sicher abhängig vom Unternehmen.
Dann wäre da für mich noch die Frage, gehts nur ums loggen oder auch um die Auswertung. Spätestens wenn es um eine Auswertung geht, die Konsequenzen für einen Mitarbeiter haben kann würde ich doch mal mit dem Betriebsrat reden..
Aber das sind nur Gedanken von mir, die auf wenig rechtlichen Know How beruhen.
also ich glaube nicht, dass es einen großen Unterschied macht ob die Daten zentral oder dezentral gesammelt werden. Da wird ja nur die technische Hürde ein bischen größer.
Das Logging im Sicherheitsprotokoll muss man auch extra aktivieren.
Aber wenn du da zu einer defenitiven Aussage kommst, wäre nett wenn du es kurz postet. An einzelnen Rechner habe ich das Logging auch schon aktiviert. Ich habe mir nur nie groß Gedanken darüber gemacht.
Das Logging im Sicherheitsprotokoll muss man auch extra aktivieren.
Aber wenn du da zu einer defenitiven Aussage kommst, wäre nett wenn du es kurz postet. An einzelnen Rechner habe ich das Logging auch schon aktiviert. Ich habe mir nur nie groß Gedanken darüber gemacht.
Hallo zusammen,
ich halte die Erfassung (und auch Auswertung) dieser Daten für rechtlich unproblematisch,
bin allerdings kein Jurist, werde aber später mal Rücksprache mit einem halten.
Fast jeder grössere Betrieb setzt Zeiterfassungssysteme ein und das nicht nur bei Mitarbeitern,
die mit Computern arbeiten.
Aber Du kannst Dich da auch mal an Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerverbände wenden,
die wissen das bestimmt ganz genau...
Gruss
cykes
ich halte die Erfassung (und auch Auswertung) dieser Daten für rechtlich unproblematisch,
bin allerdings kein Jurist, werde aber später mal Rücksprache mit einem halten.
Fast jeder grössere Betrieb setzt Zeiterfassungssysteme ein und das nicht nur bei Mitarbeitern,
die mit Computern arbeiten.
Aber Du kannst Dich da auch mal an Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerverbände wenden,
die wissen das bestimmt ganz genau...
Gruss
cykes
Hallo,
also da klink ich mich doch dann doch nochmal ins Thema ein.
@cykes
Da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen.
Zeiterfassungssysteme werden ja auch nicht stillschweigend eingesetzt, sondern die Mitarbeiter wissen davon. Stillschweigend also heimlich, ist und bleibt für mich ohne besondere Genhemigung illegal.
mfg
PLONK
also da klink ich mich doch dann doch nochmal ins Thema ein.
@cykes
Da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen.
Fast jeder grössere Betrieb setzt Zeiterfassungssysteme ein und das nicht nur bei Mitarbeitern,
die mit Computern arbeiten.
die mit Computern arbeiten.
Zeiterfassungssysteme werden ja auch nicht stillschweigend eingesetzt, sondern die Mitarbeiter wissen davon. Stillschweigend also heimlich, ist und bleibt für mich ohne besondere Genhemigung illegal.
mfg
PLONK
Hier ma was, was ich Miquel per PN geschickt hab:
Lonesome Walker
Hi Miguel,
das ganze Thema Überwachung/Protokollierung ist eine heikle Sache.
Rein rechtlich empfehle ich Dir, diesbzgl. einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da ich Dich nicht beraten darf ^^
Aber ich habe bereits div. Projekte realisiert, in denen genauestens protokolliert wurde, wer was gemacht hat.
Heutzutage ja ein Kinderspiel.
Dazu habe ich aber der Firma empfohlen, ein spezielles "Addon" zum Arbeitsvertrag unterschreiben zu lassen; nach dem Motto, wer nicht unterschreibt, hat Kündigungsfrist...
Die rechtliche Seite hierzu ist sehr schwammig.
Einerseits sagt das Gesetz ganz klar, daß der AG die AN's auf Arbeitsleistung prüfen darf, sprich Soll/Ist-Vergleich.
Andererseits ist er aber darauf erpicht, den AN vor gezielten "Ermittlungen" zu schützen.
Wie schon gesagt, ich handle das mit einem Zusatz-Blatt ab, das wars dann.
...
Lonesome Walker