Azure User wipe systemweit, auch auf Endgeräten
Hallo zusammen,
hier die nächste kniffelige Aufgabenstellung eines Kunden der seine Firmenstruktur komplett in der MS Cloud realisiert hat. Wir sind bei diesem Kunden nur untergeordnet, unter der internen IT (3 Mann). Dennoch sollen wir oft die Kohlen aus dem Feuer holen.
- Ein externer Mitarbeiter 1, der ein vollverwaltetes Endgerät (W10 Laptop) verwendet hat, scheidet aus der Firma aus.
- Das Endgerät wurde direkt an den nächsten Mitarbeiter 2 übergeben, ohne System Wipe in Entra.
- Die Administration hat MA1 deaktiviert, MA2 aktiviert und direkt die Lizenz zugeschoben. (Business Premium alle)
- Momentan keine weitere Lizenz zum Spielen mehr verfügbar.
- MA2 wurde als primärer Besitzer des Laptops eingetragen, alles funktioniert wie es soll.
Nun gestaltet sich das Ausscheiden von MA1 als nicht ganz reibungslos, es droht ein Arbeitsrechtsstreit. MA1 zieht die DSGVO Joker Karte und unterstellt mangelnde Gesetzeskonformität der Firma, insbesondere seiner Daten auf dem Endgerät. MA1 will sicher stellen, daß da alles gelöscht wird von ihm. Alle sind in heller Aufregung. Die Mitarbeiterdaten sind momentan noch nicht gelöscht in der Cloud, der Account ist nur deaktiviert. Status quo.
Wie könnte man es bewerkstelligen, daß die Userdaten von MA1 auf dem Laptop, also C:\Users\MA1\* gelöscht werden, und man einen Nachweis darüber erhält; und sei es nur ein Logfile? Im Backend wohlgemerkt, nicht auf dem Laptop.
- Das ganze möglichst ohne den üblichen Systemwipe, denn MA2 ist schon im Ausland auf Projekt. Das Autopilot Tralala und Erstsync wäre fatal und würde mindestens 3 Tage Totalausfall bedeuten.
- Ein Zugriff auf das Gerät per Remote wäre die Notlösung, aber aufgrund Zeitverschiebung Mongolei nicht trivial, wenn zumindest 2 zusätzliche Personen die Aktion beobachten und später bezeugen können sollen.
Gibt es dafür einen Automatismus in Azure? Ich persönlich habe ihn zumindest noch nicht gefunden.
Vielen Dank,
MacLeod
hier die nächste kniffelige Aufgabenstellung eines Kunden der seine Firmenstruktur komplett in der MS Cloud realisiert hat. Wir sind bei diesem Kunden nur untergeordnet, unter der internen IT (3 Mann). Dennoch sollen wir oft die Kohlen aus dem Feuer holen.
- Ein externer Mitarbeiter 1, der ein vollverwaltetes Endgerät (W10 Laptop) verwendet hat, scheidet aus der Firma aus.
- Das Endgerät wurde direkt an den nächsten Mitarbeiter 2 übergeben, ohne System Wipe in Entra.
- Die Administration hat MA1 deaktiviert, MA2 aktiviert und direkt die Lizenz zugeschoben. (Business Premium alle)
- Momentan keine weitere Lizenz zum Spielen mehr verfügbar.
- MA2 wurde als primärer Besitzer des Laptops eingetragen, alles funktioniert wie es soll.
Nun gestaltet sich das Ausscheiden von MA1 als nicht ganz reibungslos, es droht ein Arbeitsrechtsstreit. MA1 zieht die DSGVO Joker Karte und unterstellt mangelnde Gesetzeskonformität der Firma, insbesondere seiner Daten auf dem Endgerät. MA1 will sicher stellen, daß da alles gelöscht wird von ihm. Alle sind in heller Aufregung. Die Mitarbeiterdaten sind momentan noch nicht gelöscht in der Cloud, der Account ist nur deaktiviert. Status quo.
Wie könnte man es bewerkstelligen, daß die Userdaten von MA1 auf dem Laptop, also C:\Users\MA1\* gelöscht werden, und man einen Nachweis darüber erhält; und sei es nur ein Logfile? Im Backend wohlgemerkt, nicht auf dem Laptop.
- Das ganze möglichst ohne den üblichen Systemwipe, denn MA2 ist schon im Ausland auf Projekt. Das Autopilot Tralala und Erstsync wäre fatal und würde mindestens 3 Tage Totalausfall bedeuten.
- Ein Zugriff auf das Gerät per Remote wäre die Notlösung, aber aufgrund Zeitverschiebung Mongolei nicht trivial, wenn zumindest 2 zusätzliche Personen die Aktion beobachten und später bezeugen können sollen.
Gibt es dafür einen Automatismus in Azure? Ich persönlich habe ihn zumindest noch nicht gefunden.
Vielen Dank,
MacLeod
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 8969349540
Url: https://administrator.de/contentid/8969349540
Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 08:11 Uhr
10 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin.
Zunächst mal die Vertragsfrage:
Durfte der MA1 die Ressourcen auch privat nutzen oder sind alle Arbeitsergebnisse Eigentum der Firma?
Nachtrag: Etwas verwirrend formuliert: Batürlich sind Arbeitsergebnisse Eigentum der Firma.
Sollte aber eine Firmenregelung bestehen - schriftlich am Besten, aber auch mündlich OK, wenn Zeugen das bestätigen - hat der MA1 ja ggf. dagegen verstoßen, wenn er trotzdem private Daten gespeichert hat ...
Nachtrag2: MA1 wird sich im Zweifelsfall wohl vorhalten lassen müssen, das ihm ein ggf. solches Problem schon zu Beschäftigungszeiten bekannt war und er ebtsprechend hätte handeln müssen ...
... ich würde vermuten, das er auf Ablöse pokert und vor Gericht scheitern würde 🤔
Zunächst mal die Vertragsfrage:
Durfte der MA1 die Ressourcen auch privat nutzen oder sind alle Arbeitsergebnisse Eigentum der Firma?
Nachtrag: Etwas verwirrend formuliert: Batürlich sind Arbeitsergebnisse Eigentum der Firma.
Sollte aber eine Firmenregelung bestehen - schriftlich am Besten, aber auch mündlich OK, wenn Zeugen das bestätigen - hat der MA1 ja ggf. dagegen verstoßen, wenn er trotzdem private Daten gespeichert hat ...
Nachtrag2: MA1 wird sich im Zweifelsfall wohl vorhalten lassen müssen, das ihm ein ggf. solches Problem schon zu Beschäftigungszeiten bekannt war und er ebtsprechend hätte handeln müssen ...
... ich würde vermuten, das er auf Ablöse pokert und vor Gericht scheitern würde 🤔
Ja, IMAP ist ja primär ein Online-Zugriff auf das Postfach. Das löschen/prüfen der Existenz privater Daten daraus mit dem Anwalt halte ich für eine gute Strategie ...
Naja, klingt blöde, aber der Anwalt wird seinem Mandanten wahrscheinlich empfehlen, dem bei Übernahme der Anwaltskosten dafür zuzustimmen ...
Aber auch ein DAU muss sich damit beschäftigen und darf nicht blind vertrauen - ggf. hat eer die Möglichkeit, jemand fachkundigem zu fragen ... liest man täglich in der verschiedenen Konstellationen ... "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ....
Naja, klingt blöde, aber der Anwalt wird seinem Mandanten wahrscheinlich empfehlen, dem bei Übernahme der Anwaltskosten dafür zuzustimmen ...
Aber auch ein DAU muss sich damit beschäftigen und darf nicht blind vertrauen - ggf. hat eer die Möglichkeit, jemand fachkundigem zu fragen ... liest man täglich in der verschiedenen Konstellationen ... "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ....
Im Intune kann man jedes Geraet loeschen bzw. zuruecksetzen. Unter den Eigenschaften der Geraete. Was ihr da gemacht habt ist grundsaetzlich falsch. Die Mailbox des alten Mitarbeiters kann man in eine shared Malibox im Exchange Portal umwandeln und dann die Lizenz dem neuen User geben. Danach kann man die shared mailbox dem neuen User einhaengen wenn er es brauchen sollte. So hat er nur Zugriff auf die Mailbox der Firma. Das alte Profil durchsuchen und die wichtigen Daten kopieren und dann einfach das Profil loeschen. So sollte der Datenschutz dann auch richtig funktionieren. So kann man den Rechner einem anderen Mitarbeiter geben ohne dass er die private Mailbox des alten Mitarbeiters aufmachen kann.
(Achtung: Das ist keine Rechtsberatung)
Schoene Gruesse.
(Achtung: Das ist keine Rechtsberatung)
Schoene Gruesse.
Im Prinzip sollte es reichen, nachzuweisen, das die zum IMAP-Konto gehörende Datei im Mailer-Ordner gelöscht wurde und auch nicht mehr im Papierkorb vorliegt.
Man könnte additiv auch mit sdelete (SysInternals) den freien Speicher auf C:\ wipen.
Da muss man aber die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen ...
Man könnte additiv auch mit sdelete (SysInternals) den freien Speicher auf C:\ wipen.
Da muss man aber die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen ...
Prinzipiell würde och aber sagen. das auch die Kpnfiguration des IMAP-Kontos - also so, das die Mailbox NICHT lokal gespeichert wird, in der Verantwortung des Benutzers, ggf. mit Unterstützung fachkundiger, liegt...
Und: in Anlehnung am Beitrag von @Starmanager: Natürlich auch von mir keine Rechtsberatung
Und: in Anlehnung am Beitrag von @Starmanager: Natürlich auch von mir keine Rechtsberatung
Moin,
ist es denn zeitkritisch? Oder könntest du ein weiteres Notebook vorbereiten, an MA2 schicken und wenn dieses wie gewünscht läuft, das umstrittene Notebook zurückschicken lassen. Danach könnt ihr gemeinsam mit dem Amwalt zu einem euch genehmen Zeitpunkt mit dem Teil machen, was ihr wollt.
Gruß
TA
ist es denn zeitkritisch? Oder könntest du ein weiteres Notebook vorbereiten, an MA2 schicken und wenn dieses wie gewünscht läuft, das umstrittene Notebook zurückschicken lassen. Danach könnt ihr gemeinsam mit dem Amwalt zu einem euch genehmen Zeitpunkt mit dem Teil machen, was ihr wollt.
Gruß
TA