Backupkonzept gesucht, bzw. Frage zum Beispiel
Hallo. Ich habe eine Frage zu einem Backupkonzept, wenn man das denn bereits schon so nennen kann. Ich möchte, dass das Backup die Pflicht eines Unternehmens erfüllt.
Ich habe 2 ESXI Hosts mit insgesamt 7 virtuellen Maschinen Plus Backup Server. Genutzt wird Backup Exec.
Beispiel :
Auf externe Platte/NAS :
Fullbackup : Samstag
Inkrementell : Mo-Fr
Auf Band :
Sonntag Fullbackup
Die Bänder dann jeden Monat archiviert.
Wäre das soweit ok? Wenn ja, wie groß sollte meine NAS sein, wenn ich ca. 4TB Daten habe.
Ich habe 2 ESXI Hosts mit insgesamt 7 virtuellen Maschinen Plus Backup Server. Genutzt wird Backup Exec.
Beispiel :
Auf externe Platte/NAS :
Fullbackup : Samstag
Inkrementell : Mo-Fr
Auf Band :
Sonntag Fullbackup
Die Bänder dann jeden Monat archiviert.
Wäre das soweit ok? Wenn ja, wie groß sollte meine NAS sein, wenn ich ca. 4TB Daten habe.
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9 Kommentare
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Moin,
Gruß Krämer
PS: Hier im Forum gibt es ohne Ende gute Threads zum Thema Datensicherung. Lies sie!
Zitat von @DeathNote:
Hallo. Ich habe eine Frage zu einem Backupkonzept, wenn man das denn bereits schon so nennen kann.
nein, das kann man nicht.Hallo. Ich habe eine Frage zu einem Backupkonzept, wenn man das denn bereits schon so nennen kann.
Ich möchte, dass das Backup die Pflicht eines Unternehmens erfüllt.
Was soll uns dieser Satz sagen?Ich habe 2 ESXI Hosts mit insgesamt 7 virtuellen Maschinen Plus Backup Server. Genutzt wird Backup Exec.
Du sicherst also aus der VM heraus?Wäre das soweit ok? Wenn ja, wie groß sollte meine NAS sein, wenn ich ca. 4TB Daten habe.
na mindestens 4TB + der Menge an Daten, die sich ändern.Gruß Krämer
PS: Hier im Forum gibt es ohne Ende gute Threads zum Thema Datensicherung. Lies sie!
Moin,
wenn du rein VMs sichern willst, dann würde ich die Veeam empfehlen - die sind nicht umsonst Marktführer
{(4TB / Kompriemierungsrate) / Dedup-Rate + 5*[(Tägliche Änderungen / Kompriemierungsrate) / Dedup-Rate] } + (Jährliches Wachstum * geplante Betrirebsdauer)
Was für ein Band-LW wird benutzt?
lg,
Slainte
wenn du rein VMs sichern willst, dann würde ich die Veeam empfehlen - die sind nicht umsonst Marktführer
Wenn ja, wie groß sollte meine NAS sein, wenn ich ca. 4TB Daten habe.
Grob:{(4TB / Kompriemierungsrate) / Dedup-Rate + 5*[(Tägliche Änderungen / Kompriemierungsrate) / Dedup-Rate] } + (Jährliches Wachstum * geplante Betrirebsdauer)
Was für ein Band-LW wird benutzt?
lg,
Slainte
Für alle Betriebe in Deutschland gelten die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). Obwohl hier hohe Zwangsgelder drohen, bei vielen völlig unbekannt. Für die Auslagerung/Archivierung müssen die Daten auf nicht manipulierbare Datenträger überspielt werden. In deinem Beispiel kannst Du das mit einen WORM LTO-Medium lösen.
LTO-5 ist jedoch für 4 TB zu klein. Im Gegensatz zum drohenden Zwangsgeld wäre aber ein LTO-7 Laufwerk eine preiswerte Alternative Natürlich sollte man prüfen, welche Daten bei euch unter die GDPdU fallen und notfalls einen zweiten Backup-Auftrag (für diese Daten) anlegen.
MfG
Die Dedup-Rate kann man in der Praxis kaum vorhersehen.
Sie ist von der Deduplizierbarkeit deiner Daten und der Effektivität des verwendeten Dedup Algorythmus abhängig.
In der Praxis habe ich von 1:1,5 (100% verschlüsselte und bereits komprimierte Archivdaten eines Krankenhauses mit Windows Server 2012) bis 1:120 (Mittelständisches Unternehmen mit nur geringer Virtualisierung auf StoreOnce Catalyst) bereits alles erlebt...
Auf Band lassen sich deduplizierte Daten übrigens mit den mir bekannten Backup-Programmen nicht schreiben, da Ihnen dann die Referenzdaten fehlen und sie somit bei der Rücksicherung auf einen leeren Datenträger nicht wieder hergestellt werden können. Sie müssen daher vorher "dehydriert" werden und können dann mit der Kompression des Laufwerks (1:2 bei LTO5, 1:2,5 bei LTO6 & 7) geschrieben werden.
Sie ist von der Deduplizierbarkeit deiner Daten und der Effektivität des verwendeten Dedup Algorythmus abhängig.
In der Praxis habe ich von 1:1,5 (100% verschlüsselte und bereits komprimierte Archivdaten eines Krankenhauses mit Windows Server 2012) bis 1:120 (Mittelständisches Unternehmen mit nur geringer Virtualisierung auf StoreOnce Catalyst) bereits alles erlebt...
Auf Band lassen sich deduplizierte Daten übrigens mit den mir bekannten Backup-Programmen nicht schreiben, da Ihnen dann die Referenzdaten fehlen und sie somit bei der Rücksicherung auf einen leeren Datenträger nicht wieder hergestellt werden können. Sie müssen daher vorher "dehydriert" werden und können dann mit der Kompression des Laufwerks (1:2 bei LTO5, 1:2,5 bei LTO6 & 7) geschrieben werden.
@runasservice
Was bedeutet "Für alle Betriebe in Deutschland ?" und welche Daten fallen in die "GDPdU" ?
mfg
Was bedeutet "Für alle Betriebe in Deutschland ?" und welche Daten fallen in die "GDPdU" ?
mfg
Die GDPdu wurden vor zwei Jahren durch die GoBD abgelöst, welchje die Vorschriften noch einmal präzisierte...
Bei der GDPdU waren nur alle buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtet.
Bei der GoBD sind faktisch ALLE Gewerbertreibenden und Selbsständigen betroffen, die Steuern abführen...
Allerdings handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art "Handlungsanweisung". Eine Nichtbefolgung allein ist nicht strafbar.
Wenn man allerdings bspw. die aus der GoBD hervorgehenden Daten den Finanzämtern nicht liefern kann, weil man die Daten "irgendwie verloren" hat, wird dies als "vorsätzliche Fahrlässigkeit" gewertet und bei der ermittlung des Strafmaßes entsprechend bewertet.
Dies ist Betriebswirtschaftlich sehr häufig teurer und bedeutend unangenehmer wie fast jede Art von technischer Datensicherung...
Siehe auch:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreibe ...
Bei der GDPdU waren nur alle buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtet.
Bei der GoBD sind faktisch ALLE Gewerbertreibenden und Selbsständigen betroffen, die Steuern abführen...
Allerdings handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art "Handlungsanweisung". Eine Nichtbefolgung allein ist nicht strafbar.
Wenn man allerdings bspw. die aus der GoBD hervorgehenden Daten den Finanzämtern nicht liefern kann, weil man die Daten "irgendwie verloren" hat, wird dies als "vorsätzliche Fahrlässigkeit" gewertet und bei der ermittlung des Strafmaßes entsprechend bewertet.
Dies ist Betriebswirtschaftlich sehr häufig teurer und bedeutend unangenehmer wie fast jede Art von technischer Datensicherung...
Siehe auch:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreibe ...