Domainrecht - Anspruch auf Domain
Hallo,
Bisher nutzte eine Firma - deren Firmeninhaber offenbar den selben Nachnamen trägt wie ich - diesen Namen als Domain. Soweit in Ordnung. Ich nutzte daher bisher immer eine Domain bestehend aus meinem Vor und Nachnamen. Gleichwohl wäre mein Nachname mir lieber. Vor einigen Tagen fiel mir jedoch auf, dass diese Firma offenbar nicht mehr unter dieser Domain residiert. Statt dessen hat sich ein gewerblicher Domainsammler die Domain registriert. Auf Nachfragen verlangt dieser satte 750 € für die Domain. Das erscheint mir jedoch etwas viel. Habe ich nicht vielleicht einen Herausgabeanspruch auf die Domain? Schließlich handelt es sich um meinen Namen.
Vielleicht kennt sich jmd. von euch mit dieser Thematik aus.
MfG
2P
Bisher nutzte eine Firma - deren Firmeninhaber offenbar den selben Nachnamen trägt wie ich - diesen Namen als Domain. Soweit in Ordnung. Ich nutzte daher bisher immer eine Domain bestehend aus meinem Vor und Nachnamen. Gleichwohl wäre mein Nachname mir lieber. Vor einigen Tagen fiel mir jedoch auf, dass diese Firma offenbar nicht mehr unter dieser Domain residiert. Statt dessen hat sich ein gewerblicher Domainsammler die Domain registriert. Auf Nachfragen verlangt dieser satte 750 € für die Domain. Das erscheint mir jedoch etwas viel. Habe ich nicht vielleicht einen Herausgabeanspruch auf die Domain? Schließlich handelt es sich um meinen Namen.
Vielleicht kennt sich jmd. von euch mit dieser Thematik aus.
MfG
2P
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 114963
Url: https://administrator.de/forum/domainrecht-anspruch-auf-domain-114963.html
Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 21:12 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Soweit wie ich das sehe kannst du als Privatperson keinen Anspruch erheben auf eine Domain.
Da müsste sich schon um eine Marke handeln und du den Markenschutz für das dementsprechende Land
angemeldet haben um dann die Domain einklagen zu können.
Stell dir mal vor jeder der Schmidt oder Meier heist erhebt Anspruch auf die dementsprechenden Domains.
Das wird nicht funktionieren.
Da müsste sich schon um eine Marke handeln und du den Markenschutz für das dementsprechende Land
angemeldet haben um dann die Domain einklagen zu können.
Stell dir mal vor jeder der Schmidt oder Meier heist erhebt Anspruch auf die dementsprechenden Domains.
Das wird nicht funktionieren.
Da fängt das Problem ja schon an - *deutsche* Gerichte. Wenn der Domain-Grabber nicht in D sitzt o.ä. hast du da schon einiges an Problemen...
Ist halt die Frage ob es dir das wert ist - wenn ja, dann würde ich da mit nem Anwalt drüber sprechen und klären welche Aussichten du hast... Nur kann das halt auch eine zimlich lange Angelegenheit werden...
Ist halt die Frage ob es dir das wert ist - wenn ja, dann würde ich da mit nem Anwalt drüber sprechen und klären welche Aussichten du hast... Nur kann das halt auch eine zimlich lange Angelegenheit werden...
In §12 BGB werden die Namensrechte von natürlichen und juristischen Personen definiert und vor der unbefugten Verwendung durch Dritte geschützt.
Urteile dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Guter Artikel:
http://www.domainrecht.justlaw.de/eigener-name-domain.htm
Urteile dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Guter Artikel:
http://www.domainrecht.justlaw.de/eigener-name-domain.htm