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Domainrecht - Anspruch auf Domain

Hallo,

Bisher nutzte eine Firma - deren Firmeninhaber offenbar den selben Nachnamen trägt wie ich - diesen Namen als Domain. Soweit in Ordnung. Ich nutzte daher bisher immer eine Domain bestehend aus meinem Vor und Nachnamen. Gleichwohl wäre mein Nachname mir lieber. Vor einigen Tagen fiel mir jedoch auf, dass diese Firma offenbar nicht mehr unter dieser Domain residiert. Statt dessen hat sich ein gewerblicher Domainsammler die Domain registriert. Auf Nachfragen verlangt dieser satte 750 € für die Domain. Das erscheint mir jedoch etwas viel. Habe ich nicht vielleicht einen Herausgabeanspruch auf die Domain? Schließlich handelt es sich um meinen Namen.

Vielleicht kennt sich jmd. von euch mit dieser Thematik aus.

MfG

2P

Content-ID: 114963

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 21:12 Uhr

godlie
godlie 29.04.2009 um 13:56:09 Uhr
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Soweit wie ich das sehe kannst du als Privatperson keinen Anspruch erheben auf eine Domain.
Da müsste sich schon um eine Marke handeln und du den Markenschutz für das dementsprechende Land
angemeldet haben um dann die Domain einklagen zu können.

Stell dir mal vor jeder der Schmidt oder Meier heist erhebt Anspruch auf die dementsprechenden Domains.
Das wird nicht funktionieren.
2P
2P 29.04.2009 um 14:40:55 Uhr
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Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt - Ich möchte die Domain nicht privat nutzen! Ich bin selbständig und nutze meinen Internetauftritt natürlich gewerblich - bisher in der Kombination www.Vorname-Nachname.de. Selbstverständlich wäre mir www.Nachname.de um einiges lieber.
maretz
maretz 29.04.2009 um 15:28:11 Uhr
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dann wird dir aber vermutlich immernoch die marken-eintragung usw. fehlen...
2P
2P 29.04.2009 um 15:50:58 Uhr
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Ja gut - das mag ja sein. Ich denke aber auch, dass nur ein geringer Anteil der in deutschland tätigen Firmen ihren Firmennamen als Marke eingetragen haben.
Zählt denn letztlich nicht wer das größere Interesse (berechtigte Interesse) an einem Namen hat?
Ich meine offensichtlich handelt es sich um einen Domaingrabber, der die Domain lediglich parkt um sie zu verkaufen.
Und haben denn diverse deutsche Gerichte diesen Domainhandel nicht auch schon als sittenwidrig bezeichnet?
maretz
maretz 29.04.2009 um 16:32:13 Uhr
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Da fängt das Problem ja schon an - *deutsche* Gerichte. Wenn der Domain-Grabber nicht in D sitzt o.ä. hast du da schon einiges an Problemen...

Ist halt die Frage ob es dir das wert ist - wenn ja, dann würde ich da mit nem Anwalt drüber sprechen und klären welche Aussichten du hast... Nur kann das halt auch eine zimlich lange Angelegenheit werden...
mediaman
mediaman 22.06.2009 um 13:53:31 Uhr
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Um welche TLD handelt es sich denn? Um .de?
Wo sitzt der Domaingrabber? EU?

Wenn die Domain dann noch über Sedo o.ä. angeboten wird, stehen die Karten nicht so schlecht, gerichtlich - oder besser außergerichtlich - mit dem Hinweis auf den Namensschutz die Domain zu bekommen.
2P
2P 22.06.2009 um 18:25:26 Uhr
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Also es handelt sich um eine DE-Domain, der momentane Inhaber sitzt in Deutschland und die Domain wird über SEDO zum Kauf angeboten.

Wie kommst du zu der Vermutung? Hast du da vielleicht ein oder zwei Urteile an der Hand auf die ich mich stützen könnte.
Ich finde über Google nix verwertbares.

mfg
mediaman
mediaman 22.06.2009 um 18:43:53 Uhr
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In §12 BGB werden die Namensrechte von natürlichen und juristischen Personen definiert und vor der unbefugten Verwendung durch Dritte geschützt.

Urteile dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html

Guter Artikel:
http://www.domainrecht.justlaw.de/eigener-name-domain.htm
2P
2P 22.06.2009 um 18:52:32 Uhr
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Stimmt ... klingt ja vielversprechend.
Ich werde jetzt wohl erst einmal ein Schreiben an den Domainhändler fertig machen und sollte das nicht fruchten, einen Anwalt damit beauftragen.