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DSGVO, bei der Benutzung von Windows-Software

Es gibt eine ganze Reihe von Software, die den Anwender über ein vorhandenes Update informiert. Die Software muss dazu einige Daten vom Anwender-PC, zum Update-Server übertragen. Was da an Daten übertragen wird, bleibt meisten offen bzw. ist unbekannt.

Lediglich bei Symantec habe ich mal eine Datenschutzerklärung zum LiveUpdate gesehen. Meine Frage ist, was ändert sich jetzt mit der Einführung der DSGVO, bei der Benutzung von Windows-Software, die nach Hause telefoniert?

Die DSGVO knüpft die Informationspflicht an den Beginn des Nutzungsvorgangs an. Wie sieht das dann bei Software aus?

Content-ID: 373642

Url: https://administrator.de/forum/dsgvo-bei-der-benutzung-von-windows-software-373642.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 14:12 Uhr

ashnod
ashnod 11.05.2018 um 13:56:11 Uhr
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Moin ....

Rechtsauskünfte in Foren sind immer so eine Sache ... ist dir aber sicher bekannt.

So mal ein wenig schwafelnd gedacht ..... Beginn des Nutzungsvorgangs kann die Nutzung der Software selbst sein ... und zu diesem Zeitpunkt sollte die Aufklärung erfolgen ... Updates wären dann lediglich eine Folgeerscheinung ...

Da werden noch viele Klagen folgen .... und erst diese werden Klarheit bringen ,,,,

und nicht umsonst heisst das EU-DSGVO .. watt meinste interessiert das nen Trumpeltier wenn es um die Wirtschaftlichkeit von amerikanischen Firmen geht face-wink

ohhh, happy Day ....
StefanKittel
StefanKittel 11.05.2018 um 14:08:48 Uhr
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Hallo,

bedenke, dass es bei der DSGVO im Grundprinzip um Personenbezogene Daten geht.
Das betrifft Softwareupdates ohne diese Daten weniger.

Stefan
Tezzla
Tezzla 11.05.2018 um 14:41:45 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:

Hallo,

bedenke, dass es bei der DSGVO im Grundprinzip um Personenbezogene Daten geht.
Das betrifft Softwareupdates ohne diese Daten weniger.

Stefan

Da bist du aber ganz schnell dabei: IP-Adresse, MAC Adresse, ggf. Username,...
Schwieriges Thema bei AV Herstellern, die Quarantäne Dateien einsenden o.ä.
Da streiten wir uns auch gerade mit diversen Anbietern drüber.

Viele Grüße
T
136166
136166 11.05.2018 aktualisiert um 18:52:07 Uhr
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Erst mal die Sitzung vom 15. abwarten, ich habe es läuten hören das die Einführung verschoben werden soll ... wenn nicht gar ganze Abschnitte neu umgeschrieben werden müssen.