marcys
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E-Mail-Disclaimer

Hallo zusammen,

ich würde gerne etwas mehr über die E-Mail-Disclaimer von euch wissen wollen.

Ich meine gehört zu haben dass die E-Mail-Disclaimer für Unternehmen Pflicht sind, oder?

Zumindest werden bei uns in der Firma die E-Mail-Disclaimer immer vom Server dran gehangen, wenn die Emails extern versenden werden.

Ich habe eine Email von extern erhalten wo der Disclaimer nicht ausgeschrieben ist, sondern eine Verlinkung zu diesem. Klick man auf den Link gelangt man auf die entsprechende Internetseite des Leiferanten wo der Disclaimer in deutsch und englisch ist.

Nun meine Frage. Kann man in der Email auf den Disclaimer verlinken oder muss dieser in der Email ausgeschrieben werden?

Es ist nämlich sehr lästig und unübersichtlich wenn man Emails hin und her schickt und jedes mal ein langer Disclaimer hinzugefügt wird.

Kennt sich jemand von euch damit aus?

Viele Grüße
Martin

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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 08:11 Uhr

emeriks
emeriks 20.01.2015 um 09:01:31 Uhr
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Hi,
Ich meine gehört zu haben dass die E-Mail-Disclaimer für Unternehmen Pflicht sind, oder?
Kann ich so nicht bestätigen. Ein Disclaimer ist eine reine "Versicherung" des Absenders vor Mißbrauch oder Missverstand des Mail-Inhalts.

Ein bißchen Suche im Web und man ist schlauer. Gut, das macht Arbeit ....

E.
AnkhMorpork
AnkhMorpork 20.01.2015 um 09:08:20 Uhr
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Hi,

wieso lästig? Kannst du doch sicher automatisch anhängen lassen. Einmal konfiguriert und joot is.
Oder meintest du lästig für den Empfänger? Der muss es aber ja nicht lesen ...

ankh
Marcys
Marcys 20.01.2015 aktualisiert um 09:23:23 Uhr
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@Ankh,

ich meine für den Empfänger. Wenn man sich hin und her schreibt wird der Disclaimer jedes mal abgehangen. Wenn es z. B. kurze Textinhalte sind, dann ist der Disclaimer läger als die Nachricht an sich.

@e.
den Eintrag habe ich auch schon gesehen.


Könnte man denn anstelle des langes Disclaimer nur eine Verlinkung auf den Disclaimer auf der eigenen Homepage setzten?
emeriks
emeriks 20.01.2015 um 09:27:39 Uhr
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Könnte man denn anstelle des langes Disclaimer nur eine Verlinkung auf den Disclaimer auf der eigenen Homepage setzten?
Ja klar, warum nicht?

E.
vossi31
vossi31 20.01.2015 um 09:36:47 Uhr
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Moin,

ich stimme dir zu - der Lesefluss wird durch den Disclaimer total zerstört.
In dem Link von emriks steht ja auch

"...Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein..."

Also warum nicht gleich ganz weglassen?

Henning
brammer
Lösung brammer 20.01.2015 aktualisiert um 09:58:16 Uhr
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Hallo,

es gibt genug Diskussionen in denen darauf verwiesen wird das der Disclaimer nach deutschem Recht sinnfrei ist.

Der Disclaimer, der in vielen Fällen als AGB oder Haftungsausschluss verstanden wird, müsste, um einigermassen wirksam zu sein, am Anfang einer Mail stehen und nicht an deren Ende.
Die meisten Disclaimer verweisen ja darauf das die Mail irgendwelche Daten erhalten könnte die den (falschen) Empfänger nichts angehen...
Aber das deutsche Recht verlangt, zu Recht, das Bedingungen, vorher ausgehandelt werden.

Also, wofür braucht man einen Disclaimer wenn er regelmässig als nichtig angesehen wird.

brammer
Marcys
Marcys 20.01.2015 um 10:04:22 Uhr
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Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Nun ja, ob der disclaimer Sinn macht oder rechtens ist, möchte ich nicht beurteilen.

Es geht darum, dass ich bei uns in der Firma einen Vorschlag einreichen möchte, dass man in der Mail einen Link auf den Disclaimer platziert und nicht den ganzen Disclaimer. Das ist zunächst mein Anliegen. Ich will den ja nicht weg haben. Da sollen sich andere Kollegen den Kopf drüber zerbrechen, ob er Sinn macht oder nicht.

Gruß
Martin
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2015 um 10:39:55 Uhr
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Zitat von @Marcys:

Könnte man denn anstelle des langes Disclaimer nur eine Verlinkung auf den Disclaimer auf der eigenen Homepage setzten?

Ja, erleichtert die Einsortierung als SPAM.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2015 um 10:40:49 Uhr
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Zitat von @brammer:

es gibt genug Diskussionen in denen darauf verwiesen wird das der Disclaimer nach deutschem Recht sinnfrei ist.

Aber technisch erlaubt er es anhand eindeutiger Filterkriterien mail als Müll zu klassifizieren udn gleich ungelesen in den SPAM-Ordner zu verschieben. face-smile

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2015 um 10:52:46 Uhr
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Moin,

auch wenn es schon als gelöst markiert ist, kurz noch ein Kommenatr von mir:

Ein Disclaimer ist absolut unnötig, weil er rechtlich nciht bindend ist. Hingegen sollte man aber, wie bei der Briefpost auch, ein "Impressum" mit den für Geschäftsbriefe notwendigen Angaben nicht vergessen, da dies wiederum abmahnfähig wäre. Welche Angaben für den jeweiligen Betrieb notwendig sind sagt euch der Rechtsverdreher eures Vertrauens.

INAL,

lks
keine-ahnung
keine-ahnung 20.01.2015 um 11:13:05 Uhr
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Moin,
Hingegen sollte man aber, wie bei der Briefpost auch, ein "Impressum" mit den für Geschäftsbriefe notwendigen Angaben nicht vergessen
IMHO ein Muss, mal von den ganzen Rechtsverdrehereien abgesehen. In einer geschäftlichen Mail erwarte ich mir eigentlich eindeutige Angaben zum Absender ebenso wie Hinweise zur Rechtsform des Unternehmens, zum Ansprechpartner und zur Erreichbarkeit auf anderen Kommunikationswegen. Alles andere frisst mein Papierkorb ... wenn das nicht schon vorher der Filter verschlungen hat.
Ein Link zum Draufklickern, um zu schauen, mit wem man es zu tun hat, wäre für mich ebenso ein no go, weiss der Geier, was das genau verlinkt ist ...

LG, Thomas
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 20.01.2015 aktualisiert um 13:52:24 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:

Alles andere frisst mein Papierkorb ... wenn das nicht schon vorher der Filter verschlungen hat.

Wie ich schon oben sagte. Disclaimer und Links erleichtern dem SPAM-Filter die Arbeit. face-smile

Und ja: Kontaktdaten, geschäftsform & Co. gehören direkt in das Schreiben, nicht irgendwie verlinkt.

lks
Marcys
Marcys 20.01.2015 um 13:54:20 Uhr
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Hallo,

also ich habe die Info an unseren Admin gegeben, ob man das mit einem Link machen kann. Er meinte dann, da gibt es rechtliche Vorschriften und müsste zunächst geklärt werden.

Spam hin oder her.

So wie ich es raus gehört habe, gibt es aber keine rechtlichen Vorschriften. Oder kann mir einer von euch das entsprechende Gesetz nennen?

Gruß
Martin
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2015 aktualisiert um 14:03:55 Uhr
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Zitat von @Marcys:

So wie ich es raus gehört habe, gibt es aber keine rechtlichen Vorschriften. Oder kann mir einer von euch das entsprechende
Gesetz nennen?

Eine kurze Google-Suche liefert genug Hinweise auf entsprechende Gesetze, wie z.B. hier.

lks
Marcys
Marcys 20.01.2015 um 14:32:12 Uhr
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@iks,

nun ja, in deinem Link geht es darum und Angaben zum Unternehmen aber nicht über den Disclamer.

Gruß
Martin
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.01.2015 um 14:43:03 Uhr
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Zitat von @Marcys:

aber nicht über den Disclamer.

Der Disclaimer ist weder notwendig noch gefordert, wie inzwischen klar sein sollte.

lks
Gentooist
Gentooist 17.02.2015 um 16:19:09 Uhr
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Ein Disclaimer ist nicht Pflicht.

Pflicht ist bei geschäftlichen Emails aber die Angabe aller Informationen zu der Firma, die das Gesetz auch in einem Brief auf totem Holz vorschreibt, wie beispielsweise Rechtsform, Sitz, Geschäftsführer usw. Viele packen diese Informationen ans Ende einer Emails.