schattenhacker
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Email Schnüffeln erlauben?

Hallo allerseits,

mal eine Frage, die sicher schon heiss und lange diskutiert wurde.
Aber trotzdem möchte ich gerne noch mal eine Meinung hören.
Also ein fofofof ( friend of a friend of a fiend...... ) soll ein Email einrichten, dienstlich und auch private Benutzung im Rahmen des Erträglichen ( Kollegen sprechen sich ab und haben auch privaten Kontakt, man kann das also nicht so strikt trennen )

Nun möchte der Chef, dass er Zugang zu den Emails hat aber die Betroffenen das nicht wissen.
Heißt er möchte unbemerkt rumschnüffeln.

Ich finde das unerhört, entweder man sagt den Leuten, alles was ihr macht sehen andere auch oder alles ist privat, aber so?
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Was soll ich meinem Kumpel raten?

Danke und schönen Feiertag ( wenn nicht grade irgendwas mal wieder abgestürzt ist )

Jo

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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 13:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.10.2012 um 18:35:20 Uhr
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Zitat von @schattenhacker:
Nun möchte der Chef, dass er Zugang zu den Emails hat aber die Betroffenen das nicht wissen.
Heißt er möchte unbemerkt rumschnüffeln.

Das ist ein Straftatbestand. Frag einen Anwalt Deines Vertrauens.

lks
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 03.10.2012 aktualisiert um 18:55:33 Uhr
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moin schattenhacker,

wird etwas Privates im Geschäftlichen Bereich erlaubt, ist der ganze Umfang Datenschutzrechtlich als Privatsache anzusehen.
Danach erlaubt sind nur Scan-Automatismen, wie Mail-Filter; AV-Scanner etc.
Sonst ist es auch so wie Du schreibts:

Ohne Wissen - dazu - auch keine Berechtigung!

zB. Verbindungslog ja - Inhalt NEIN

Ansonsten würde ich in die Mails etwas schickes Einfügen:
Der Rest dieser Nachricht ist exclusiv:
Hallo Chef,
in der Kantine geht die Kaffemaschine/ der Kaffeautomat wieder nicht.
Wir treffen uns dann alle zum Frühstück vor Ihren Büro.
Kochen Sie genügend Kaffee.

Gruß

Gruß Phil
108012
108012 03.10.2012 um 18:55:41 Uhr
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Hallo,

das ist keine Beratung, nur ein freundschaftlicher Rat von Benutzer zu Administrator!

Auf der einen Seite hat LKS recht und das ganz ohne jeden Zweifel!

1.
Aber im Rahmen der Email Archivierung, durch zum Beispiel die Software MailStore, die ja bekanntlich eingesetzt wird um Email rechts sicher zu archivieren, kannst Du natürlich Stichproben artig prüfen,
ob die Software auch brav archiviert, Deine Backups kontrollierst Du ja auch von Zeit zu Zeit!

2.
Denn eins ist ja wohl auch klar, wenn die Kollegen sich verabreden und Susi den Arne fragt ob er noch ein
Gramm Hasch hat, für Wochenende, dann hat Dein Chef auch ein Problem, wenn eines Tages das Finanzamt einmal die Email zu Auftrag yxz sehen möchte!!!!

Also das mit dem herum schnüffeln ist nichts tolles, da würde ich Ihm lieber dazu raten die Email nicht
für den Privaten Gebrauch frei zu geben, aber Dir ein paar Euronen zu spendieren und Du ziehst ein Gast
WLAN auf und alle können Ihre Smartphones für private Emails und privates surfen benutzen und zwar so
das das produktive Netzwerk nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Vielleicht noch mit einem Radius Server das WLAN Sichern und gut ist es!!!!!

Strafbar machen ist für Deinen Chef schlecht, denn wenn ein Gericht Ihm die charakterlichen
Führungseigenschaften aberkennt brauch er schnell einen Vertreter und hat ein Vorstrafe wenn es richtig dicke kommt, Du aber der im geholfen hat diese Straftat zu begehen kann mit einem Berufsverbot belegt werden und das kommt dann richtig schlecht für Euch alle beide.

Also ich denke zwar immer ziemlich "Oberlehrer", aber dafür muss man hinterher auch nicht dem Richter erklären, dessen Sohn bei Euch die Ausbildung abgebrochen hat!!!!!!!!!!, warum da was schief lief!!!!!!!!

Rede mit Deinem Chef!!!!!
Wenn das nichts hilft, rede mit einem Anwalt Deines Vertrauens, so wie LKS das schon aufgezeigt hat.

Gruß
Dobby
C.R.S.
C.R.S. 03.10.2012 um 19:03:11 Uhr
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Hallo Jo,

Zitat von @schattenhacker:
Nun möchte der Chef, dass er Zugang zu den Emails hat aber die Betroffenen das nicht wissen.

Das geht nur in Einzelfällen unter engen Voraussetzungen. Dass es hier unzulässig wäre, ist wahrscheinlich, aber deinen Angaben nicht eindeutig zu entnehmen. Da der Kumpel die rechtlichen Bedingungen nicht einschätzen kann und er sich im Zweifel strafbar macht, sollte er es unterlassen.

Grüße
Richard
schattenhacker
schattenhacker 03.10.2012 um 19:03:19 Uhr
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Hallo,

na zum Glück bin ich nicht selbst betroffen. Ich kenne auch den Laden nicht, weiß aber, dass Kollegen auch per Mail Termine verabreden usw. und auch evtl. ein Bild von der letzten Party mitsenden.

es geht wohl auch nicht um Archivierung, sondern um das reinschauen wie z.B. ein Telefonat mithören.
Wenn ich jetzt Kumpel ( der da nicht angestellt ist ) sage, mach Stress, ist er einen Kunden los. Oder man stellt ihn ein als neuen GF. ( unwahrscheinlich )

Die Lösung wäre ja auch das offen zu sagen, pass auf, ich lese mit, und alle wissen es. Dann kommen auch keine Party-Fotos mit.

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es auch darum, dass der betreffende Mitarbeiter med. Infos bekommt, also z.B. sagt der Patient, ich habe die und die Krankheit, aber das bleibt unter uns.
Also alles kompliziert. Evtl. sollte mein fofof das klar sagen.

danke Jo
brammer
brammer 03.10.2012 um 19:03:22 Uhr
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Hallo,

es gab vor etwa einem Jahr bei einem Bekannten ein ähnliches Vorgehen das Chefs.
Das hat einer der Mitarbeiter raugefunden, allerdings war der Chef auch dämlich.
Nach einigen Diskussionen mit Arbeitsrechtlern und dem Betriebsrat hat der betreffende Kollege das Unternehmen verlassen.
Mit einer guten Abfindung die es ihm erlaubt die letzten 3 Jahre bis zum Ruhestand nicht mehr arbeiten zu müssen!

Wenn der Chef deines fofofof soviel Geld locker machen möchte soll er doch...
Aber, wenn ihm die wichtigsten Leute im Unternehmen irgendwann sagen "Chef du kannst mich mal" soll er sich nicht wundern,
unter so einem Chef würde ich nicht arbeiten wollen.

brammer
LordGurke
LordGurke 03.10.2012 aktualisiert um 19:26:36 Uhr
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Der Vollständigkeit halber:

E-Mails fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Wird die private Nutzung erlaubt ist es ungefähr so, als wenn der Chef die privaten Briefe der Mitarbeiter über Wasserdampf öffnet und heimlich wieder zuklebt.
Er kann ja gerne mal googlen, wie so die (Haft-)Strafen für Verletzung des Postgeheimnisses aussehen und ihn fragen ob er gerne eine Vorstrafe eingetragen haben möchte. Und ob er den Namen des Unternehmens in dem Zusammenhang in der Zeitung lesen will.

Wenn der Chef weiter darauf besteht sollte sich dein Freund schriftlich diese Anweisung mit Unterschrift und Stempel geben lassen und sich vielleicht sogar zusätzlich quittieren lassen dass dem Chef bewusst ist dass es nicht nur moralisch verwerflich sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einfach illegal ist ohne das Wissen der Mitarbeiter die Mails mitzulesen.

Wie groß ist denn das Unternehmen? Ich frage nur wegen möglichem Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem face-wink

(keine Rechtsberatung!)
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.10.2012 um 20:31:01 Uhr
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Moin,

Hier nochmal mein Senf dazu. Die Grundessenz habe ich ja vorhin schon geschrieben:

Als IT-Dienstleister habe ich auch des öfteren "Chefs", die gar nicht wissen, was sie da verlangen. Die sagen. Die sagen halt: Ha, das sind meine Mitarbeiter, meine Geräte, etc., da muß ich auch überall reinschauen dürfen." Düfen sie aber nicht.

Selbst Admins dürfen das nur ein sehr egn gesteckten Gfrenzen, insbesondere dann, wenn auch private Mails da durchkommen.

I.d.R kann man den Leuten relativ schnell klar machen, was das bedeutet, was sie da wollen und auch welche Konsequenzen das ggf. hat (Knast für den verantwortlichen!), wenn jemand sich auf den Schlips getreten fühlt. Und wenn die Mitarbeiter das rausbekommen (und das kommt garantiert raus, früher oder später), ist die Kacke am Dampfen.

Und wenn ein Dienstleister das macht, ohne auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen und sich ggf abzusichern, ist er mit dran!

Aber ianal, daher frag wie gesagt, einen Juristen Deines Vertrauens!

lks

PS: In Ausnahmefällen kann so etwas bergündet sein, umd damit Straftaten aufzuklären. Aber nie die gesamme EMail von allen, sondern immer, und dann auch nur, wenn wirklich begründeter Verdachgt besteht, ggf mit Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder anderen Staatsorganen.
Ravers
Ravers 04.10.2012 um 09:29:28 Uhr
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Moin,

auch mal ein wenig Senf von mir face-wink

Also unbestrittenerweise ist es so nicht erlaubt. Aber als "Dienstleister" zum Anwalt rennen, um einen Auftrag nicht machen zu müssen - naja, schwierig, es sei denn man hat zu viele Kunden. Denn von diesem Dienstleister will der Kunde danach nix mehr wissen.

Also persönlich würde ich ein Schreiben aufsetzen, als Ergänzung zum Auftrag, mit den Risiken und Folgen, zumindest das man auf die rechtlichen Dinge hingewiesen habe, die der Auftraggeber dann unterschreiben muß. Und das die Beachtung der gesetztl. Bestimmungen durch den Auftraggeber erfolgen.
Somit sollte der Dienstleister relativ sauber raus sein, aber auch dies ist KEINE RECHTLICHE BERATUNG, sondern eher mein rechtl. Gefühl.

greetz
ravers
108012
108012 04.10.2012 um 13:21:46 Uhr
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Hallo Ravers,

unterschreibst Du mir das Du in den Knast gehst, wenn ich einbrechen gehe???????
Mit gefangen, mit gehangen! Hast Du Dich mit oder auch strafbar gemacht, dann wirst Du auch mit bestraft.

Für einen selbstständigen Dienstleister kann es aber richtig böse werden, wenn er mit einem Berufsverbot
durch ein Arbeitsgericht mit eben diesem belegt wird!

Wenn ein Arbeitgeber oder ein Kunde von einem Dienstleister gedungen wird eine Straftat zu begehen, kann
dieser sicherlich in einem höflichen Ton zu erkennen geben das diese Dienstleistung so nicht angeboten
und ausgeführt wird oder werden. Gar kein Thema.

Es mag sicherlich in Krisenzeiten den ein oder anderen geben der dieser Verlockung erliegt um den Kunden
ja zu halten, aber im Endeffekt sitzt auch jeder seine Strafe danach ab!!!

Gruß
Dobby
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.10.2012 um 13:25:48 Uhr
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Zitat von @Ravers:
Aber als "Dienstleister" zum Anwalt rennen, um einen Auftrag nicht
machen zu müssen - naja, schwierig, es sei denn man hat zu viele Kunden. Denn von diesem Dienstleister will der Kunde danach
nix mehr wissen.

Also als Dienstleister sollte man in so einem Fall entweder sich mit der Materie auskennen, oder einen Anwalt des Vertrauens befragt haben.

Und dem Kunden muß ganz klar deutlich gemacht werden, was das für ihn bedeutet. Denn sonst kommt der hinterher und und fragt, warum man ihm das nicht vorher gesagt hat, denn dann hätte er das ja nie in Auftrag gegeben.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, das wenn man mit den Kunden vernünftig redet und auch auf die rechlichen Folgen aufmerksam macht, es dann meist eine Lösung gibt, die dem Ziel des Kunden entgegenkommt und für den Dienstleister sogar vorteilhaft ist, weil der Kunde dann weiß, was er an dem dDienstleister hat.

Es gitb natürlich auch Kunden, die drauf pfeifen. Dann sollte man aber auch als Dienstleister sich überlegen, ob man sich das wirklich antun will.

lks