FRAGE? Rückzahlung Ausbildungskosten
Hy bräuchte mal euren Rat bitte, da dieses Thema scheinbar Gesetzlich etwas untranparent ist.
Ich habe nun vor eine Microsoft Zertifizierung (MCSA Server2012R2) zu machen kostenpunkt knapp über 4000€.
Mein Unternehmen in dem ich als Administrator tätig bin würde mir diese bezahlen doch natürlich nur mit einem Kosten-Rückerstattungsvertrag.
Über 3 Jahre mit Aliqoutierung 1/3 der Kosten pro Jahr.
Das Kommt mir sehr lange vor.
Ausbildungszeit: 15 Tage (Fr Nachmittag, Sa) sprich in meiner Freizeit über ca 1 1/2 Monaten
Habe Angaben gefunden Ausbildungsdauer x 6 wären dann bei mir 90 Tage oder 9 Monate je nach Betrachtung.
Oder wie unten im BSP Angegeben "1 Monat Ausbildung Kosten 3250 = 2 Jahre zu viel"
Bin nach geraumer Zeit Internetrecherche auf auf diverse "Richtlinen" gestoßen.
In Österreich bis 5 Jahre zulässig und Aliquotierung notwendig, aber keine Genaueren Angaben.
Was wäre euer Vorschlag?
Ich wäre mit 2 Jahren und 1/24 aliquotierung pro Monat einigermaßen zufrieden.
Habe hier einen Auszug aus einer deutschen Seite:
Sollte danach zurückzuzahlen sein, ist aber noch Folgendes zu beachten:
Der Arbeitgeber kann nur den Betrag zurückverlangen, den er tatsächlich erbracht hat, höchstens jedoch den vereinbarten Betrag. Der Arbeitgeber hat substantiiert vorzutragen, wie sich seine Forderung zusammensetzt. Die einverständliche Festlegung eines bestimmten Betrages ändert daran nichts (BAG 16.03.1994 EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 10). Anderenfalls läge eine unzulässige Vertragsstrafenvereinbarung vor. Dauer und Kosten der Ausbildung müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Zeitraum der anschließenden Bindung stehen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine zweijährige Bindungsfrist nach einem sechsmonatigen Auslandsaufenthalt mit Sprachkurs (Kosten ca. 8.000 €) für angemessen. Demgegenüber wurde bei einer einmonatigen Ausbildung zum Substituten (Kosten ca. 3.250 €) eine Bindungsdauer von zwei Jahren als zu lang beurteilt.
Hier kommt der (üblichen) Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer eine erhebliche Bedeutung zu. Der Rechtsprechung sind unter dem Vorbehalt einer gewissen Uneinheitlichkeit tendenziell folgende Regeln für ein angemessenes Verhältnis zu entnehmen.
Bindungsfrist:
Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig
Herzlichen Dank
has.and
Ich habe nun vor eine Microsoft Zertifizierung (MCSA Server2012R2) zu machen kostenpunkt knapp über 4000€.
Mein Unternehmen in dem ich als Administrator tätig bin würde mir diese bezahlen doch natürlich nur mit einem Kosten-Rückerstattungsvertrag.
Über 3 Jahre mit Aliqoutierung 1/3 der Kosten pro Jahr.
Das Kommt mir sehr lange vor.
Ausbildungszeit: 15 Tage (Fr Nachmittag, Sa) sprich in meiner Freizeit über ca 1 1/2 Monaten
Habe Angaben gefunden Ausbildungsdauer x 6 wären dann bei mir 90 Tage oder 9 Monate je nach Betrachtung.
Oder wie unten im BSP Angegeben "1 Monat Ausbildung Kosten 3250 = 2 Jahre zu viel"
Bin nach geraumer Zeit Internetrecherche auf auf diverse "Richtlinen" gestoßen.
In Österreich bis 5 Jahre zulässig und Aliquotierung notwendig, aber keine Genaueren Angaben.
Was wäre euer Vorschlag?
Ich wäre mit 2 Jahren und 1/24 aliquotierung pro Monat einigermaßen zufrieden.
Habe hier einen Auszug aus einer deutschen Seite:
Sollte danach zurückzuzahlen sein, ist aber noch Folgendes zu beachten:
Der Arbeitgeber kann nur den Betrag zurückverlangen, den er tatsächlich erbracht hat, höchstens jedoch den vereinbarten Betrag. Der Arbeitgeber hat substantiiert vorzutragen, wie sich seine Forderung zusammensetzt. Die einverständliche Festlegung eines bestimmten Betrages ändert daran nichts (BAG 16.03.1994 EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 10). Anderenfalls läge eine unzulässige Vertragsstrafenvereinbarung vor. Dauer und Kosten der Ausbildung müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Zeitraum der anschließenden Bindung stehen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine zweijährige Bindungsfrist nach einem sechsmonatigen Auslandsaufenthalt mit Sprachkurs (Kosten ca. 8.000 €) für angemessen. Demgegenüber wurde bei einer einmonatigen Ausbildung zum Substituten (Kosten ca. 3.250 €) eine Bindungsdauer von zwei Jahren als zu lang beurteilt.
Hier kommt der (üblichen) Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer eine erhebliche Bedeutung zu. Der Rechtsprechung sind unter dem Vorbehalt einer gewissen Uneinheitlichkeit tendenziell folgende Regeln für ein angemessenes Verhältnis zu entnehmen.
Bindungsfrist:
Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig
Herzlichen Dank
has.and
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3 Kommentare
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Hallo,
prinzipiell ist das ein Vertrag, der von beiden Seiten akzeptiert werden muß. Wenn Du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist, kannst Du ja einen Gegenvorschlag machen - wie auf dem türkischen Teppichbasar.
Konkret halte ich 3 Jahre für noch im Rahmen, aber 2 Jahre wären mein Vorschlag. Hier geht es ja um das berechtigte Interesse des Unternehmens, wenn es in seine Mitarbeiter "investiert" auch etwas davon zu haben. Und nicht der Konkurenz gut ausgebildete Mitarbeiter kostenlos frei haus zu liefern.
Eine Investition ist für ein Unternehmen nach 3 bis 5 Jahren abgeschrieben (Buchwert Null). Sieh es doch mal so.
Die Frage der Bindungsdauer ist doch nur relevant, wenn Du Dich mit dem Gedanken trägst, nach der von der Firma finanzierten Ausbildung das Unternehmen zu verlassen (um gut ausgebildet bei der Konkurenz mehr Geld zu verdienen). Wenn Du also darauf bestehst, die Bindungsfrist drastisch zu verkürzen signalisierst Du dem Unternehmen genau das! Als Personalchef würde ich da sofort hellhörig und würde im schlimmsten Fall mein Angebot zur Kostenübernahme zurückziehen und Dich als "unsicheren" Kandidaten kennzeichnen (will weg --> Warum? --> Personalgespräch --> gegebenenfalls kein Perspektive mehr im Unternehmen --> kein Beförderung, keine Gehaltserhöhung, will ja eh weg).
Wenn das alles für Dich nicht zutrifft, wo hast Du denn dann ein Problem mit den 3 Jahren?
Jürgen
prinzipiell ist das ein Vertrag, der von beiden Seiten akzeptiert werden muß. Wenn Du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist, kannst Du ja einen Gegenvorschlag machen - wie auf dem türkischen Teppichbasar.
Konkret halte ich 3 Jahre für noch im Rahmen, aber 2 Jahre wären mein Vorschlag. Hier geht es ja um das berechtigte Interesse des Unternehmens, wenn es in seine Mitarbeiter "investiert" auch etwas davon zu haben. Und nicht der Konkurenz gut ausgebildete Mitarbeiter kostenlos frei haus zu liefern.
Eine Investition ist für ein Unternehmen nach 3 bis 5 Jahren abgeschrieben (Buchwert Null). Sieh es doch mal so.
Die Frage der Bindungsdauer ist doch nur relevant, wenn Du Dich mit dem Gedanken trägst, nach der von der Firma finanzierten Ausbildung das Unternehmen zu verlassen (um gut ausgebildet bei der Konkurenz mehr Geld zu verdienen). Wenn Du also darauf bestehst, die Bindungsfrist drastisch zu verkürzen signalisierst Du dem Unternehmen genau das! Als Personalchef würde ich da sofort hellhörig und würde im schlimmsten Fall mein Angebot zur Kostenübernahme zurückziehen und Dich als "unsicheren" Kandidaten kennzeichnen (will weg --> Warum? --> Personalgespräch --> gegebenenfalls kein Perspektive mehr im Unternehmen --> kein Beförderung, keine Gehaltserhöhung, will ja eh weg).
Wenn das alles für Dich nicht zutrifft, wo hast Du denn dann ein Problem mit den 3 Jahren?
Jürgen
Hi,
stimme Chiefteddy prinzipiell zu.
Jedoch würde ich auch eine Klausel bestehen, wonach bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat, die Rückzahlung entfällt.
Ebenso die Modalitäten für eine mögliche Rückzahlung. Ratenzahlung o.ä. Sonst behält er wohlmöglch das letzte Gehalt einfach ein.
Und wenn Du dafür Argumente benötigst:
Die 3-Jahresbindung - vs. - die Ausbildungsfinanzierung
Die Klausel zur Kündigung und zu den Rückzahlungsmodalitäten - vs. - Deinen persönlichen Einsatz in der Freizeit
E.
stimme Chiefteddy prinzipiell zu.
Jedoch würde ich auch eine Klausel bestehen, wonach bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat, die Rückzahlung entfällt.
Ebenso die Modalitäten für eine mögliche Rückzahlung. Ratenzahlung o.ä. Sonst behält er wohlmöglch das letzte Gehalt einfach ein.
Und wenn Du dafür Argumente benötigst:
Die 3-Jahresbindung - vs. - die Ausbildungsfinanzierung
Die Klausel zur Kündigung und zu den Rückzahlungsmodalitäten - vs. - Deinen persönlichen Einsatz in der Freizeit
E.
Hallo,
die Regel ist, daß viele Unternehmen diese Rückerstattungsverträge auf 2 Jahre machen. Es gibt auch Unternehmen, welche diese Verträge über 5 Jahre machen. Hintergrund ist folgender: Man will den Mitarbeiter mit seiner Qualifikation halten.
Wenn Du jetzt MCSA machst, kann/wird es sein, daß Du an weiteren Qualifikationen interessiert bist. Damit machst Du auch für das Unternehmen wertvoller.
Man weiß was man von Dir zu erwarten hat.
Ich habe hier grade ein Unternehmen, welches am liebsten Mitarbeiter hat, welche im Unternehmen langfristig, wenn möglich bis zu Rente arbeiten.
Und kommt mir jetzt nicht mit Flexibilität. So nach dem Motto, man sollte öfter wechseln.
Gruss Penny
die Regel ist, daß viele Unternehmen diese Rückerstattungsverträge auf 2 Jahre machen. Es gibt auch Unternehmen, welche diese Verträge über 5 Jahre machen. Hintergrund ist folgender: Man will den Mitarbeiter mit seiner Qualifikation halten.
Wenn Du jetzt MCSA machst, kann/wird es sein, daß Du an weiteren Qualifikationen interessiert bist. Damit machst Du auch für das Unternehmen wertvoller.
Man weiß was man von Dir zu erwarten hat.
Ich habe hier grade ein Unternehmen, welches am liebsten Mitarbeiter hat, welche im Unternehmen langfristig, wenn möglich bis zu Rente arbeiten.
Und kommt mir jetzt nicht mit Flexibilität. So nach dem Motto, man sollte öfter wechseln.
Gruss Penny