GMX Mail Adresse, nachvollziehbar wer sich dahinter verbrigt?
Hallo,
folgende Frage: Ist es möglich, über eine GMX Free Mail Adresse nachzuvollziehen wer sich die Adresse beantragt hat, bzw. wer sich hinter der Adresse verbirgt? Auch wenn bei der Anmeldung falsche Daten eingegeben wurden?
folgende Frage: Ist es möglich, über eine GMX Free Mail Adresse nachzuvollziehen wer sich die Adresse beantragt hat, bzw. wer sich hinter der Adresse verbirgt? Auch wenn bei der Anmeldung falsche Daten eingegeben wurden?
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 11:11 Uhr
11 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
wenn hinter der Legitimation keine postalische oder persönliche Legitimation steckt, und die Adresse aus einem Internetcafe oder aus einem Firmennetzwerk heraus erstellt wurde, und es hier keine Logfiles, oder das die Adresse älter als 6 Monate ist, dürfte eine Feststellung nahezu unmöglich sein.
brammer
wenn hinter der Legitimation keine postalische oder persönliche Legitimation steckt, und die Adresse aus einem Internetcafe oder aus einem Firmennetzwerk heraus erstellt wurde, und es hier keine Logfiles, oder das die Adresse älter als 6 Monate ist, dürfte eine Feststellung nahezu unmöglich sein.
brammer
So ist es.
Andere Möglichkeit wäre es, aus empfangenen Emails den Header auszuwerten...
Lonesome Walker
Andere Möglichkeit wäre es, aus empfangenen Emails den Header auszuwerten...
Lonesome Walker
Hi,
wie mein Vorredner schon sagte, kann man den Mail-Header auswerten. Soweit der Absender keinen Anonymizer benutzt oder
aus einem Internet-Cafè geschrieben hat, kann man den Provider abfragen (soweit ein Straftatbestand feststeht). Leider bedeutet
dies, dass Du erstmal beweispflichtig bist, soweit es um den anzunehmenden Straftatbestand geht. Das bedeutet Anwalt, etc.
Auch wenn Dich dies nicht weiterbringt: Solltest Du die o.a. Vorbedingungen für einen Tatbestand sehen, solltest Du zur Beweissicherung
den entsprechenden Provider einschalten, um die Beweise zu sichern. Ansonsten löschen diese die Daten nämlich recht zügig (in der Regel
spätestens nach 7-45 Tagen).
Wenn Du "nur" rauskriegen willst, wer da "spammt", sieht's schlechter aus, da bietet sich höchstens noch an, den Verbraucherschutz oder
entsprechende Vereinigungen einzuschalten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Spam einzudämmen.
Gruß,
crimson1968
wie mein Vorredner schon sagte, kann man den Mail-Header auswerten. Soweit der Absender keinen Anonymizer benutzt oder
aus einem Internet-Cafè geschrieben hat, kann man den Provider abfragen (soweit ein Straftatbestand feststeht). Leider bedeutet
dies, dass Du erstmal beweispflichtig bist, soweit es um den anzunehmenden Straftatbestand geht. Das bedeutet Anwalt, etc.
Auch wenn Dich dies nicht weiterbringt: Solltest Du die o.a. Vorbedingungen für einen Tatbestand sehen, solltest Du zur Beweissicherung
den entsprechenden Provider einschalten, um die Beweise zu sichern. Ansonsten löschen diese die Daten nämlich recht zügig (in der Regel
spätestens nach 7-45 Tagen).
Wenn Du "nur" rauskriegen willst, wer da "spammt", sieht's schlechter aus, da bietet sich höchstens noch an, den Verbraucherschutz oder
entsprechende Vereinigungen einzuschalten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Spam einzudämmen.
Gruß,
crimson1968
das auswerten der header könnte zumindest in den fällen, in denen kein remailer verwendet wurde zum erfolg führen
http://de.wikipedia.org/wiki/Remailer
http://de.wikipedia.org/wiki/Remailer
-> Eine Zuordnung zu eine Person ist also
nicht möglich!?
nicht möglich!?
Wieviel Geld ist es Dir wert, das herauszufinden?
Was hat das mit dem Mail-Header aufsich?
Hassu schon mal einen gesehen?
Einfach mal aufmerksam den durchlesen, sollte schon was auffallen...
Lonesome Walker
Hallo,
solange dein Sohn noch nicht Geschäftsfähig (14 Jahre ist glaube ich die Altersgrenze) war bei Abschluss des "Vertrages" kann dir eigentlich nicht viel passieren.
Desweiteren (siehe den Link von meinem Vorposter) müssen Preisangaben offen und klar erkennbar sein.
Such doch mal nach demjenigen der die Rechnug gestellt hat in einschlägigen Foren, oftmals sind da schon Klagen anhängig oder es werden empfehlungen ausgesprochen die zum Erfolg führen können.
Im Zweifelsfall würde ich die Rechnung aussitzen und nach der ersten Mahnung daraufhinwiesen das du der Rechung widersprichst da kein Vertrag zu stande gekommen ist, denn im Zweifelsfall liegt ja keine Unterschrift vor und somit kein Vertrag (meine Interpretation(!) und bin damit schon zweimal durchgekommen). Außerdem dürfte aufgrund der versteckt formulierten Kosten sowieso kein Vertrag zustende gekommen sein.
solange dein Sohn noch nicht Geschäftsfähig (14 Jahre ist glaube ich die Altersgrenze) war bei Abschluss des "Vertrages" kann dir eigentlich nicht viel passieren.
Desweiteren (siehe den Link von meinem Vorposter) müssen Preisangaben offen und klar erkennbar sein.
Such doch mal nach demjenigen der die Rechnug gestellt hat in einschlägigen Foren, oftmals sind da schon Klagen anhängig oder es werden empfehlungen ausgesprochen die zum Erfolg führen können.
Im Zweifelsfall würde ich die Rechnung aussitzen und nach der ersten Mahnung daraufhinwiesen das du der Rechung widersprichst da kein Vertrag zu stande gekommen ist, denn im Zweifelsfall liegt ja keine Unterschrift vor und somit kein Vertrag (meine Interpretation(!) und bin damit schon zweimal durchgekommen). Außerdem dürfte aufgrund der versteckt formulierten Kosten sowieso kein Vertrag zustende gekommen sein.