Haftung nach Datenverlust
Hallo zusammen,
ich möchte euch um eure objektive Meinung zu einem Vorfall bitten, bei dem es zu einem Datenverlust gekommen ist.
Folgendes Szenario: Ein ehemaliger Geschäftsführer, der heute als selbstständiger externer Berater gelegentlich für uns arbeitet, besitzt weiterhin ein Firmen-Notebook. Aufgrund mehrerer Treiberfehler sollten wir das Notebook neu aufsetzen, sprich die Festplatten formatieren und eine frische Windows-Version installieren. Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
Nachdem ich grünes Licht erhielt, habe ich das Notebook formatiert und Windows 11 neu installiert. Als der Berater das Gerät abholen wollte, war der Schock groß, als er feststellte, dass alle Unternehmensdaten, die ausschließlich auf diesem Notebook gesichert waren, unwiderruflich gelöscht wurden.
Grundsätzlich sehe ich die Verantwortung bei mir, da ich letztlich den Löschvorgang durchgeführt habe. Andererseits frage ich mich, inwiefern wir als Unternehmen dafür verantwortlich sind, Daten zu sichern, die nicht uns gehören. Was wäre bei einer Naturkatastrophe, einem Hardwarefehler, einem Softwarefehler oder einem Cyberangriff passiert? Leider gibt es keinen schriftlichen Nachweis per E-Mail, um den Ablauf zu dokumentieren.
Nun stellt sich für mich die Frage der Haftung: Inwieweit bin ich in diesem Fall haftbar?
Was meint ihr dazu?
ich möchte euch um eure objektive Meinung zu einem Vorfall bitten, bei dem es zu einem Datenverlust gekommen ist.
Folgendes Szenario: Ein ehemaliger Geschäftsführer, der heute als selbstständiger externer Berater gelegentlich für uns arbeitet, besitzt weiterhin ein Firmen-Notebook. Aufgrund mehrerer Treiberfehler sollten wir das Notebook neu aufsetzen, sprich die Festplatten formatieren und eine frische Windows-Version installieren. Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
Nachdem ich grünes Licht erhielt, habe ich das Notebook formatiert und Windows 11 neu installiert. Als der Berater das Gerät abholen wollte, war der Schock groß, als er feststellte, dass alle Unternehmensdaten, die ausschließlich auf diesem Notebook gesichert waren, unwiderruflich gelöscht wurden.
Grundsätzlich sehe ich die Verantwortung bei mir, da ich letztlich den Löschvorgang durchgeführt habe. Andererseits frage ich mich, inwiefern wir als Unternehmen dafür verantwortlich sind, Daten zu sichern, die nicht uns gehören. Was wäre bei einer Naturkatastrophe, einem Hardwarefehler, einem Softwarefehler oder einem Cyberangriff passiert? Leider gibt es keinen schriftlichen Nachweis per E-Mail, um den Ablauf zu dokumentieren.
Nun stellt sich für mich die Frage der Haftung: Inwieweit bin ich in diesem Fall haftbar?
Was meint ihr dazu?
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16 Kommentare
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Haftbar (wenn überhaupt) ist der Grünes-Licht-Mensch.
Du handelst im Auftrag deines Arbeitgebers, oder wenn selbständig aufgrund des dir gegebenen Auftrags.
Ich persönlich kenne solche saublöden Konstellationen. Um mich abzusichern zieh ich da immer eine Sicherung der Daten. Aber das hilft dir jetzt nix.
Du handelst im Auftrag deines Arbeitgebers, oder wenn selbständig aufgrund des dir gegebenen Auftrags.
Ich persönlich kenne solche saublöden Konstellationen. Um mich abzusichern zieh ich da immer eine Sicherung der Daten. Aber das hilft dir jetzt nix.
Sehe ich auch so, er hat grünes Licht gegeben und vorher seine Daten gesichert.
Du konntest also davon ausgehen, dass er seinen Teil der Arbeit erledigt hat.
Für die Zukunft lässt du dir solche Aufträge schriftlich geben und bestätigen lassen, dass keine Daten vorhanden sind.
Was anderes: eine eigene, regelmäßige Datensicherung hat er nicht?
Grüße
Du konntest also davon ausgehen, dass er seinen Teil der Arbeit erledigt hat.
Für die Zukunft lässt du dir solche Aufträge schriftlich geben und bestätigen lassen, dass keine Daten vorhanden sind.
Was anderes: eine eigene, regelmäßige Datensicherung hat er nicht?
Grüße
Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
Sehe da die Verantwortung ganz klar beim Kunden. Und ja: Was wäre beim Verlust, Wasserschaden,Viren, Datenmanipulation etc. passiert? Fürs Backup ist er als selbstständiger Unternehmer verantwortlich.
Natürlich kann er euch mit dem (regelmäßigem!) Backup / der Betreuung des Endgeräts beauftragen, aber für sowas braucht es eben eine Beauftragung.
Moin,
Meinungen sind immer subjektiv. Aber das nur nebenbei.
Die erste Frage, die sich mir hier stellt: Durfte er überhaupt betriebsfremde Daten auf Eurem Notebook speichern. Wenn ich einem DL einen unserer Rechner zur Verfügung stelle, dann ist das klar und deutlich verboten. Man stellt ja in der Regel solche Rechner zur Verfügung, damit sie den Sicherheitsrichtlinien der Firma unterliegen. Und dazu gehört das Verbot der privaten Nutzung. Aus Eurer Sicht ist das Speichern seiner Firmendaten eine private Nutzung. Wenn Ihr die untersagt habt, seid Ihr draußen.
Wer hat Dir grünes Licht gegeben?
Kein Backup, kein Mitleid.
Das siehst Du imho vollkommen falsch. Selbst wenn Deine Firma verantwortlich sein sollte, hast Du auf Weisung gehandelt. Damit liegt die Verantwortung bei dem, der die Weisung erteilt hat. Und selbst der wäre persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit persönlich verantwortlich. Wenn überhaupt, dann haftet die Firma für den Schaden.
Das ist die richtige Frage. Nochmal: Kein Backup, kein Mitleid.
In keinem Szenario bist Du persönlich haftbar, sofern Du nicht der persönlich haftende Gesellschafter bist oder grob fahrlässig gehandelt hast.
Das ist meine persönliche Auffassung und keine Rechtsberatung.
Liebe Grüße
Erik
Meinungen sind immer subjektiv. Aber das nur nebenbei.
Folgendes Szenario: Ein ehemaliger Geschäftsführer, der heute als selbstständiger externer Berater gelegentlich für uns arbeitet, besitzt weiterhin ein Firmen-Notebook. Aufgrund mehrerer Treiberfehler sollten wir das Notebook neu aufsetzen, sprich die Festplatten formatieren und eine frische Windows-Version installieren. Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
Die erste Frage, die sich mir hier stellt: Durfte er überhaupt betriebsfremde Daten auf Eurem Notebook speichern. Wenn ich einem DL einen unserer Rechner zur Verfügung stelle, dann ist das klar und deutlich verboten. Man stellt ja in der Regel solche Rechner zur Verfügung, damit sie den Sicherheitsrichtlinien der Firma unterliegen. Und dazu gehört das Verbot der privaten Nutzung. Aus Eurer Sicht ist das Speichern seiner Firmendaten eine private Nutzung. Wenn Ihr die untersagt habt, seid Ihr draußen.
Nachdem ich grünes Licht erhielt, habe ich das Notebook formatiert und Windows 11 neu installiert.
Wer hat Dir grünes Licht gegeben?
Als der Berater das Gerät abholen wollte, war der Schock groß, als er feststellte, dass alle Unternehmensdaten, die ausschließlich auf diesem Notebook gesichert waren, unwiderruflich gelöscht wurden.
Kein Backup, kein Mitleid.
Grundsätzlich sehe ich die Verantwortung bei mir, da ich letztlich den Löschvorgang durchgeführt habe.
Das siehst Du imho vollkommen falsch. Selbst wenn Deine Firma verantwortlich sein sollte, hast Du auf Weisung gehandelt. Damit liegt die Verantwortung bei dem, der die Weisung erteilt hat. Und selbst der wäre persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit persönlich verantwortlich. Wenn überhaupt, dann haftet die Firma für den Schaden.
Andererseits frage ich mich, inwiefern wir als Unternehmen dafür verantwortlich sind, Daten zu sichern, die nicht uns gehören.
Das ist die richtige Frage. Nochmal: Kein Backup, kein Mitleid.
Nun stellt sich für mich die Frage der Haftung: Inwieweit bin ich in diesem Fall haftbar?
In keinem Szenario bist Du persönlich haftbar, sofern Du nicht der persönlich haftende Gesellschafter bist oder grob fahrlässig gehandelt hast.
Das ist meine persönliche Auffassung und keine Rechtsberatung.
Liebe Grüße
Erik
Das ist das Problem: es ist kein Kunde.
Das Grundübel ist, dass hier Daten von zwei unterschiedlichen Firmen auf dem Teil waren und der Typ noch als Mitarbeiter behandelt wird. Haftungstechnisch vergleichbar mit einem Gefälligkeitsschaden. Und Gefälligkeitsschäden sind Eigenschäden. (Mach das mal schnell für mich)
Das Grundübel ist, dass hier Daten von zwei unterschiedlichen Firmen auf dem Teil waren und der Typ noch als Mitarbeiter behandelt wird. Haftungstechnisch vergleichbar mit einem Gefälligkeitsschaden. Und Gefälligkeitsschäden sind Eigenschäden. (Mach das mal schnell für mich)
Am Ende musst du da nen Rechtsanwalt fragen - aber aus meinem reinem Gefühl würde ich auch sagen: Kein Backup, kein Mitleid. Ganz einfach. Und wenn der auf seinem Rechner keine Datensicherung gemacht hat dann ist das jetzt "Lehrgeld" was der eben zu zahlen hat.
Ich persönlich würde dafür nicht mal schlecht schlafen. Der hat gesagt "mach", du hast gemacht. Im Gegenteil - hättest du vorher einfach noch mal ne Sicherung gemacht würde ich sogar eher sagen du machst was falsch weil es ja nicht DEINE Daten sind und die einer anderen Firma gehören. Ggf. hättest du also Zugriff auf irgendwelche vertraulichen Daten bekommen,...
Entsprechend aus meiner Sicht alles richtig gemacht - und wenn der rumheult sollte der halt beim nächsten Mal nen vernünftiges Backup anlegen.
Ich persönlich würde dafür nicht mal schlecht schlafen. Der hat gesagt "mach", du hast gemacht. Im Gegenteil - hättest du vorher einfach noch mal ne Sicherung gemacht würde ich sogar eher sagen du machst was falsch weil es ja nicht DEINE Daten sind und die einer anderen Firma gehören. Ggf. hättest du also Zugriff auf irgendwelche vertraulichen Daten bekommen,...
Entsprechend aus meiner Sicht alles richtig gemacht - und wenn der rumheult sollte der halt beim nächsten Mal nen vernünftiges Backup anlegen.
Also Haftung seh ich bei dir keine, der wo Grünes Licht gegeben hat es verbockt, du hast nur umgesetzt was du solltest.
Aber versuch mal folgendes:
https://www.heise.de/download/product/recuva-43395
und lass es laufen, wenn ihr glück habt findet er ja die daten wieder und die aufregung legt sich....
Weil nur weil ne Festplatte formatiert wird, sind die daten nicht weg, die sektoren werden lediglich als "frei" gespeichert, enthalten aber noch die daten, und mit dem tool sofern keine anderen daten nun drübert geschrieben worden sind, kann man diese dateien wieder herzaubern... die chance besteht zumindest....
wenn nicht, dann halt echt mal pech gehabt und er solls mit dem menschen klären der die freigabe erteilt hat zum installieren. wenn er das selbst war - ECHT SELBST SCHULD.
Und fürs nächstemal, hol dir freigaben immer schriflich per Email, so alla:
Haben sie das Backup gemacht, soll ich ihren Laptop installieren?
Und wenn dann ja kommt, biste raus....
Aber versuch mal folgendes:
https://www.heise.de/download/product/recuva-43395
und lass es laufen, wenn ihr glück habt findet er ja die daten wieder und die aufregung legt sich....
Weil nur weil ne Festplatte formatiert wird, sind die daten nicht weg, die sektoren werden lediglich als "frei" gespeichert, enthalten aber noch die daten, und mit dem tool sofern keine anderen daten nun drübert geschrieben worden sind, kann man diese dateien wieder herzaubern... die chance besteht zumindest....
wenn nicht, dann halt echt mal pech gehabt und er solls mit dem menschen klären der die freigabe erteilt hat zum installieren. wenn er das selbst war - ECHT SELBST SCHULD.
Und fürs nächstemal, hol dir freigaben immer schriflich per Email, so alla:
Haben sie das Backup gemacht, soll ich ihren Laptop installieren?
Und wenn dann ja kommt, biste raus....
Moin,
@Maweko,
1. Deine Absicherung/Nachfrage sichern dich mMn ab.
2. Warum kasteist Du Dich selber? Das solltest Du ablegen!
Vor langer Zeit fiel das Internet bei mir aus, da ich zeitnah etwas am Router geändert hatte nahm ich an,
dass ich was falsch gemacht hatte und probierte Stundenlang rum ....
Weit gefehlt: Mein damaliger Internetdienstleister war die Ursache.
Diese EINE Erfahrung war mir eine Lehre und Du kannst mir glauben,
solch Konstellation kommt häufiger vor als man glaubt.
BG BM
Nachdem ich grünes Licht erhielt, habe ich das Notebook formatiert ....
Grundsätzlich sehe ich die Verantwortung bei mir....
Grundsätzlich sehe ich die Verantwortung bei mir....
@Maweko,
1. Deine Absicherung/Nachfrage sichern dich mMn ab.
2. Warum kasteist Du Dich selber? Das solltest Du ablegen!
Vor langer Zeit fiel das Internet bei mir aus, da ich zeitnah etwas am Router geändert hatte nahm ich an,
dass ich was falsch gemacht hatte und probierte Stundenlang rum ....
Weit gefehlt: Mein damaliger Internetdienstleister war die Ursache.
Diese EINE Erfahrung war mir eine Lehre und Du kannst mir glauben,
solch Konstellation kommt häufiger vor als man glaubt.
BG BM
Zitat von @Maweko:
Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
+Vorher kam der Berater vorbei, um wichtige Dateien seines Unternehmens, die auf dem Firmen-Notebook gespeichert waren, auf einen USB-Stick zu kopieren.
Nachdem ich grünes Licht erhielt, habe ich das Notebook formatiert und Windows 11 neu installiert.
= BeraterEure Klage wegen Verleumdung, Rufschädigung oder übler Nachrede kannst du schonmal bei dem Juristen anmelden.
Das mit der Klage ist auch lächerlich... himmel, immer gleich wegen jedem Sch... zum Anwalt rennen wollen weil man ja vermutlich deshalb fürs Leben geschädigt ist... ERWACHSENE Menschen können übrigens auch miteinander reden - ganz ohne Anwalt ... Ändert aber nix daran das du mit dem Löschen nix falsch gemacht hast.
Moin,
die "definitive" = für Dich belastbare Bewertung erhältst Du nur von einem Anwalt.
Der wird Dich dann wahrscheinlich fragen, was "grünes Licht geben" bedeutet, ob also das Formatieren mit der Folge des Löschens der Daten auch Gegenstand der Absprachen war.
Aber grundsätzlich sind oben die wichtigsten Eckpunkte genannt:
Gruß
DivideByZero
Ich habe mich grundsätzlich hier gemeldet, um meine Erfahrung zu teilen und das Thema Haftung für Datenverlust in diesem besonderen Fall zu eruieren.
die "definitive" = für Dich belastbare Bewertung erhältst Du nur von einem Anwalt.
Der wird Dich dann wahrscheinlich fragen, was "grünes Licht geben" bedeutet, ob also das Formatieren mit der Folge des Löschens der Daten auch Gegenstand der Absprachen war.
Aber grundsätzlich sind oben die wichtigsten Eckpunkte genannt:
- wenn Du angestellt bist, ist eine persönliche Haftung quasi nicht denkbar (da müsstest Du schon absichtlich gelöscht haben, also in dem Wissen, dass der andere die Daten braucht, nicht gesichert hat, und es Dir einfach schnuppe ist)
- wenn Du das als Selbständiger gemacht hast, kommt es auf den Auftrg, den Inhalt, Beweisbarkeit an (wenn es hart auf hart kommt)
- rein pragmatisch gesehen: da kommt jemand noch mal extra vorbei, sichert seine Daten selbst, und beschwert sich dann, dass Daten fehlen? Was bitte hat der denn dann gesichert? diese besondere Konstellation sollte in quasi allen denkbaren Fällen dazu führen, dass weder Du, noch Dein Arbeitgeber hier irgendwie haften
Gruß
DivideByZero
Festplatte raus und ssd rein geht schneller, als alles zu sichern. Je nachdem wie aufwendig es ist die Festplatte zu tauschen.
Dann hat man die Festplatte noch mit altem System und kann die jederzeit in ein USB-Festplattengehäuse stecken und die Leute können Ihre Daten selber zusammensuchen.
Es geht ja nicht nur um Daten. Öfters lassen sich Treiber auch nicht mehr laden von HP z. B.
So mache ich das immer.
Dann hat man die Festplatte noch mit altem System und kann die jederzeit in ein USB-Festplattengehäuse stecken und die Leute können Ihre Daten selber zusammensuchen.
Es geht ja nicht nur um Daten. Öfters lassen sich Treiber auch nicht mehr laden von HP z. B.
So mache ich das immer.
nun - und bei externen wie erklärst du dem das thema "Datenschutz" wenn du einfach eine Kopie behälst? Wenn der Kunde/(Ex-)Mitarbeiter explizit ein löschen wünscht würdest du dich damit in ne ganz blöde Position bringen... Ganz davon ab das du jemanden ne neue Festplatte verkaufst der eigentlich gar keine braucht weil das ja noch alles OK ist... Interessante Strategie, Seriös ist bei dem Vorgehen wohl eher nen Fremdwort...
Mach ich auch so bevorzugt,
die alte Platte darf der Kunde mitnehmen, den Hinweis zum 10€ USB Adapter zum Auslesen, Thema erledigt.
@Maweko
Alternativ kannst du die Frage auch hier posten, falls dich eine andere Sichtweise interessiert: https://www.juraforum.de
die alte Platte darf der Kunde mitnehmen, den Hinweis zum 10€ USB Adapter zum Auslesen, Thema erledigt.
@Maweko
Alternativ kannst du die Frage auch hier posten, falls dich eine andere Sichtweise interessiert: https://www.juraforum.de