Haftungsbegrenzung und Haftpflichtversicherung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an im Bereich Haftung.
Ich bin ab nächsten Monat als Freiberufler im IT-Bereich tätig, allerdings nur als Nebentätigkeit.
Ich bin gerade dabei den Vertrag für den Auftraggeber aufzusetzen und habe mich da auch schon juristisch beraten lassen.
Der Vertrag ist eigentlich auch schon fertig. Ich hänge nur an 2 Punkten.
§ 11 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des freien Mitarbeiters beschränkt sich dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf einen Betrag von ----Euro pro Jahr beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftpflichtversicherung
Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, nach der Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von ----Euro versichert sind
Ich nehme mal an das ich die beiden Punkte bestimmt nicht weglassen kann.
Meine Frage ist was man da so für einen Wert einsetzt. Nach was geht man da.
Ich meine wenn ich da reinschreibe ich hafte bis 100 Euro ist das ja lächerlich und wird vom Auftraggeber bestimmt nicht unterschrieben.
Aber ich mein ich will da ja auch nicht mein gesamtes Vermögen reinstecken. Wie ermittel ich das ?
Und auch die Haftpflichtversicherung, wenn ich die abschließe bin ich doch abgesichert und damit ist doch auch die Haftungsgrenze festgelegt nämlich durch den Betrag aus der Haftpflichtversicherung.
Oder werf ich da jetzt was durcheinander ?
Ich hoffe das mir da jemand helfen kann und das ich das ich die Frage im richtigen Bereich gepostet habe. Ich fand der passte am ehesten.
Gruß und Danke
Beowulf
ich habe eine Frage an im Bereich Haftung.
Ich bin ab nächsten Monat als Freiberufler im IT-Bereich tätig, allerdings nur als Nebentätigkeit.
Ich bin gerade dabei den Vertrag für den Auftraggeber aufzusetzen und habe mich da auch schon juristisch beraten lassen.
Der Vertrag ist eigentlich auch schon fertig. Ich hänge nur an 2 Punkten.
§ 11 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des freien Mitarbeiters beschränkt sich dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf einen Betrag von ----Euro pro Jahr beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftpflichtversicherung
Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, nach der Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von ----Euro versichert sind
Ich nehme mal an das ich die beiden Punkte bestimmt nicht weglassen kann.
Meine Frage ist was man da so für einen Wert einsetzt. Nach was geht man da.
Ich meine wenn ich da reinschreibe ich hafte bis 100 Euro ist das ja lächerlich und wird vom Auftraggeber bestimmt nicht unterschrieben.
Aber ich mein ich will da ja auch nicht mein gesamtes Vermögen reinstecken. Wie ermittel ich das ?
Und auch die Haftpflichtversicherung, wenn ich die abschließe bin ich doch abgesichert und damit ist doch auch die Haftungsgrenze festgelegt nämlich durch den Betrag aus der Haftpflichtversicherung.
Oder werf ich da jetzt was durcheinander ?
Ich hoffe das mir da jemand helfen kann und das ich das ich die Frage im richtigen Bereich gepostet habe. Ich fand der passte am ehesten.
Gruß und Danke
Beowulf
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Ausgedruckt am: 05.04.2025 um 11:04 Uhr
7 Kommentare
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Gerade zum Thema Haftungsbegrenzung ist anwaltlicher Rat unabdingbar, da eine Haftungsbegrenzung/Ausschluss auch unwirksam sein kann, und dann haftest Du in voller Höhe.
Es ist dringend anzuraten, den gesamten Vertragsentwurf einschließlich Unwirksamkeitsklauseln etc.mit einem Anwalt zu erstellen.
@Avaatar: zur Wahl der Rechtsform (Freiberufler/Personengesellschaft etc.) kann man sich bei der örtlichen IHK beraten lassen.
Es ist dringend anzuraten, den gesamten Vertragsentwurf einschließlich Unwirksamkeitsklauseln etc.mit einem Anwalt zu erstellen.
@Avaatar: zur Wahl der Rechtsform (Freiberufler/Personengesellschaft etc.) kann man sich bei der örtlichen IHK beraten lassen.
Das mit dem Anwalt hatten wir ja schon (ist ja auch wichtig), aber bei der Versicherung ist es wichtig nicht nur eine normale Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die deckt meist nur so etwas wie "Kaffee auf die Hose vom Chef gekippt" ab. Wenn Du den Server fallen lässt wird's meist schon schwierig und wenn Du mal versehentlich Daten löscht (und das kostet dann wirklich Geld), dann will eine normale Haftpflicht schon gar nicht zahlen.
Es gibt da einige Versicherungen, die spziell für IT Dienstleister etwas anbieten. Da kann man dann auch die einzelnen Haftungsgrenzen definieren und die können dann in den Vertrag rein. Und den Vertrag, zusammen mit dem Versicherungsangebot dann mit dem spezialisierten Anwalt durchsprechen. Dann sollte das auch klappen.
PS: Ein großer Kunde will schon mindestens eine 6stellige Zahl bei der Haftung sehen. Und das willst Du ja wohl nicht im Falle eines Falles selbst bezahlen, oder?
Es gibt da einige Versicherungen, die spziell für IT Dienstleister etwas anbieten. Da kann man dann auch die einzelnen Haftungsgrenzen definieren und die können dann in den Vertrag rein. Und den Vertrag, zusammen mit dem Versicherungsangebot dann mit dem spezialisierten Anwalt durchsprechen. Dann sollte das auch klappen.
PS: Ein großer Kunde will schon mindestens eine 6stellige Zahl bei der Haftung sehen. Und das willst Du ja wohl nicht im Falle eines Falles selbst bezahlen, oder?