Illegale Software benutzung im Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wichtig zu wissen: ich bin noch in Ausbildung, mir fehlt noch einen Jahr, bis ich dan als Informatiker EFZ anerkannt werde.
Ich habe seit kurzem herausgefunden, dass meine Firma welche ich die Ausbildung absolbiere, eine menge Illegale Software braucht und damit vom Kunde Geld verdiennt.
Folgende Tools sind darin beinhaltet:
-Microsoft Office 2010 "gecrackt"
-Windows "verschidenen Versionen, vom Kunden Notebook Kopiert"
-Ghost32 "gecrackte versionen"
-Acronis True Image 2012 "gecrackt"
-und Hardware Test Tool "3 Lizenzen ca 30 Users jede mehrere Kopien"
und evtl. noch weitere Software, welche mir noch nicht bekannt sind.
Leider habe ich das gefühl, dass ich mich schuldig mache in der Verbreitung von einem Image Tool, bei einem Projekt wo ich erstellt habe. Dieses Tool habe ich von unseren Server heruntergezogen welche wir ständig brauchen für einem Kunden.
Leider fühle ich mich von meinem auftragsgeber ver*rscht und ich kann mir gut vorstellen, falls es so weit kommt, dass sie mir diesen ganzen mist in die Schuehen schieben werden, da ich Image Software verbreitet habe.
Wie sollte ich mich verhalten.
Ich weiss ich sollte schriftlich an dem CEO dies mitteilen, aber ich weiss auch dass dies mir nicht glauben wird, da ich in Ausbildung bin und e nichts kann.
Ich kann die Firma auch nicht an den Hersteller melden, da noch weitere Auszubildente Personen unter mir sind und ich gerne möchte, dass Sie die Ausbildung machen können.
Leider sind mir momentan die Hände gebunden.
Ich were sehr froh für jeden Tipp wo ihr mir geben können.
Vielen Dank
Wichtig zu wissen: ich bin noch in Ausbildung, mir fehlt noch einen Jahr, bis ich dan als Informatiker EFZ anerkannt werde.
Ich habe seit kurzem herausgefunden, dass meine Firma welche ich die Ausbildung absolbiere, eine menge Illegale Software braucht und damit vom Kunde Geld verdiennt.
Folgende Tools sind darin beinhaltet:
-Microsoft Office 2010 "gecrackt"
-Windows "verschidenen Versionen, vom Kunden Notebook Kopiert"
-Ghost32 "gecrackte versionen"
-Acronis True Image 2012 "gecrackt"
-und Hardware Test Tool "3 Lizenzen ca 30 Users jede mehrere Kopien"
und evtl. noch weitere Software, welche mir noch nicht bekannt sind.
Leider habe ich das gefühl, dass ich mich schuldig mache in der Verbreitung von einem Image Tool, bei einem Projekt wo ich erstellt habe. Dieses Tool habe ich von unseren Server heruntergezogen welche wir ständig brauchen für einem Kunden.
Leider fühle ich mich von meinem auftragsgeber ver*rscht und ich kann mir gut vorstellen, falls es so weit kommt, dass sie mir diesen ganzen mist in die Schuehen schieben werden, da ich Image Software verbreitet habe.
Wie sollte ich mich verhalten.
Ich weiss ich sollte schriftlich an dem CEO dies mitteilen, aber ich weiss auch dass dies mir nicht glauben wird, da ich in Ausbildung bin und e nichts kann.
Ich kann die Firma auch nicht an den Hersteller melden, da noch weitere Auszubildente Personen unter mir sind und ich gerne möchte, dass Sie die Ausbildung machen können.
Leider sind mir momentan die Hände gebunden.
Ich were sehr froh für jeden Tipp wo ihr mir geben können.
Vielen Dank
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41 Kommentare
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Du kannst für die Verbreitung der Software nicht haftbar gemacht werden, dafür stehen die Geschäftsführer gerade. Zur Sicherheit solltest du diese aber darüber informieren (es reicht der GF des Unternehmens, für das du arbeitest, es muss nicht der GF ganz oben sein, wenn dein Unternehmen Teil eines Konzerns ist)
Wenn du willst, kannst du noch die BSA darüber informieren, die kommen zur Lizenzprüfung vorbei. Bis das aber soweit durchgerutscht ist, dass die Nachzahlung als Zahl vorliegt, bist du mit der Ausbildung fertig.
Wenn du willst, kannst du noch die BSA darüber informieren, die kommen zur Lizenzprüfung vorbei. Bis das aber soweit durchgerutscht ist, dass die Nachzahlung als Zahl vorliegt, bist du mit der Ausbildung fertig.
Sehr geehrter Herr Lasky94!
(Auch hier ist das "Du" gängig)
Warum kommt das zeitgleich mit der Pressemeldung über 10.000 Euro Prämie für erfolgreiches Denunziantentum???
Erste Bürgerpflicht: Ruhe bewahren. Denk dir deinen Teil, überleg dir, wer dir näher steht (dein Betrieb oder die BSA) und entscheide dich. Für die Moral oder das wahre Leben.
(Nimmst Du an, dass bei den Konzernen, die die Software herstellen, alles sooo korrekt läuft? Die tricksen und besch... mit der Hilfe hochbezahlter Juristen ihre Steuern gegen null und schaden damit nicht dem Staat, sondern der Allgemeinheit, also auch dir, da die Kosten für Infrastruktur etc. ja trotzdem (dann aus MwSt. oder ESt.) aufgebracht werden müssen.)
Die Debatte könnte man weit führen und gehört auch nicht in ein Administrator Forum, aber mal so als Hinweis und Denkanstoss.
Nichtsdestoweniger arbeite ich mit legaler (ausgewählter) Software und bin der festen Ansicht, dass auch euer Betrieb die Investition stemmen könnte.
Das ist aber eher eine grundlegende Frage der allgemein verkommenen Moral in dieser Welt.
Lass dich nicht zum Handlanger und Erfüllungsgehilfen von Konzernen machen, so edel deine Motive auch sein mögen. Die können ihren Gewinn auch ohne deine Mithilfe sichern. (Auch wenn ihnen gerade offenbar nichts mehr einfällt um noch ein paar $ mehr rauszupressen...)
Du bist noch jung. Entscheide in 10 Jahren.
E Mare Libertas!
El Buco
(Auch hier ist das "Du" gängig)
Warum kommt das zeitgleich mit der Pressemeldung über 10.000 Euro Prämie für erfolgreiches Denunziantentum???
Erste Bürgerpflicht: Ruhe bewahren. Denk dir deinen Teil, überleg dir, wer dir näher steht (dein Betrieb oder die BSA) und entscheide dich. Für die Moral oder das wahre Leben.
(Nimmst Du an, dass bei den Konzernen, die die Software herstellen, alles sooo korrekt läuft? Die tricksen und besch... mit der Hilfe hochbezahlter Juristen ihre Steuern gegen null und schaden damit nicht dem Staat, sondern der Allgemeinheit, also auch dir, da die Kosten für Infrastruktur etc. ja trotzdem (dann aus MwSt. oder ESt.) aufgebracht werden müssen.)
Die Debatte könnte man weit führen und gehört auch nicht in ein Administrator Forum, aber mal so als Hinweis und Denkanstoss.
Nichtsdestoweniger arbeite ich mit legaler (ausgewählter) Software und bin der festen Ansicht, dass auch euer Betrieb die Investition stemmen könnte.
Das ist aber eher eine grundlegende Frage der allgemein verkommenen Moral in dieser Welt.
Lass dich nicht zum Handlanger und Erfüllungsgehilfen von Konzernen machen, so edel deine Motive auch sein mögen. Die können ihren Gewinn auch ohne deine Mithilfe sichern. (Auch wenn ihnen gerade offenbar nichts mehr einfällt um noch ein paar $ mehr rauszupressen...)
Du bist noch jung. Entscheide in 10 Jahren.
E Mare Libertas!
El Buco
Zitat von @Lasky94:
Vielen Dank für die Antworten
Mir ist das mit der BSA so zimmlich egal, mir ist nur wichtig, dass ich nicht Strafrechtlich belangt werden kan.
Vielen Dank für die Antworten
Mir ist das mit der BSA so zimmlich egal, mir ist nur wichtig, dass ich nicht Strafrechtlich belangt werden kan.
Als Azubi schon mal gar nicht! Schreib der GF als Absicherung ne Mail und gut is. ;)
Da ich von der Firma e nichts halte, werde ich auch zu meiner Sicherheit, gerade nach der Ausbildung weggehen auch ohne eine
andere Stelle.
andere Stelle.
Dann hau die Ausbildung durch und zieh danach Leine. Aber nicht denunzieren. Im nächsten Betrieb wirst Du früher oder später auf ähnliches stoßen. ;)
Hi,
ich würde erstmal mit einer Vertrauensperson, vielleicht dein Ausbîlder?, darüber reden. Du bist in der Tat in der denkbar schwächsten Position, Wenn du da jetzt anfängst zu stänkern hast du schnell große Problem am Hals. Da kann das letzte Jahr schnell ne Katastrophe werden.
Wenn du Angst hast, dass du belangt werden kannst, lass dir Aufträge nur schriftlich geben, das kannst du verlangen. Dann ist die rechtliche Seite bei deinem Arbeitgeber.
Aber an deienr Stelle würde ich auch mal 50 Euro investieren, wenn du kannst und einen Anwalt für Arbeitsrecht oder so eischalten. WENN du die GEfahr als so hoch erachtest. Ich denke wennd as gängige Praxis ind einem Unternehmen ist, hast du wenig zu befürchten.
ich würde erstmal mit einer Vertrauensperson, vielleicht dein Ausbîlder?, darüber reden. Du bist in der Tat in der denkbar schwächsten Position, Wenn du da jetzt anfängst zu stänkern hast du schnell große Problem am Hals. Da kann das letzte Jahr schnell ne Katastrophe werden.
Wenn du Angst hast, dass du belangt werden kannst, lass dir Aufträge nur schriftlich geben, das kannst du verlangen. Dann ist die rechtliche Seite bei deinem Arbeitgeber.
Aber an deienr Stelle würde ich auch mal 50 Euro investieren, wenn du kannst und einen Anwalt für Arbeitsrecht oder so eischalten. WENN du die GEfahr als so hoch erachtest. Ich denke wennd as gängige Praxis ind einem Unternehmen ist, hast du wenig zu befürchten.
Du hast eine klare Dienstanweisung bekommen und vermutlich bist du nichts der einzige. Frag bei deinen Mitauszubildenden und Kollegen nach (wenn du es nicht sicher weißt), ob die ähnliche Anweisungen bekommen haben. Wenn ja, dann belasse die Sache dabei. Damit hast du für den Fall der Fälle Zeugen auf deiner Seite.
Damit kannst du nach deutschem Recht nicht belangt werden. Das Recht in der Schweiz dürfte sich nicht zu sehr davon abheben.
Damit kannst du nach deutschem Recht nicht belangt werden. Das Recht in der Schweiz dürfte sich nicht zu sehr davon abheben.
Hallo,
also, was Rechstschreibung und Grammatik ageht ignorieren wir jetzt einfach mal die Unzulänglichkeiten, wenn jemand da Probleme hat, sollten wir nicht darauf rumhacken.
Deswegen, zurück zum Inhalt.
Dein letzter Beitrag enthielt eine wesentliche Information : Schweiz.
Mir ist nicht bekannt ob und in wie weit sich die Rechtslage in der Schweiz von der deutschen unterscheidet. Illegal dürfte es aber auch in der Schweiz sein.
Da solltest du dir eventuell mal von einem privaten Rechner aus die Mühe machen das einshclägige Recht oder passende Diskussionen zu verfolgen.
Wenn es einen Betriebsrat bzw eine Arbeitnehmervertretung gibt dann solltest du das dort zumindest ansprechen.
Allerdings solltest du abwägen wann du das machst. jetzt? oder am Ende der Ausbildung?
brammer
also, was Rechstschreibung und Grammatik ageht ignorieren wir jetzt einfach mal die Unzulänglichkeiten, wenn jemand da Probleme hat, sollten wir nicht darauf rumhacken.
Deswegen, zurück zum Inhalt.
Dein letzter Beitrag enthielt eine wesentliche Information : Schweiz.
Mir ist nicht bekannt ob und in wie weit sich die Rechtslage in der Schweiz von der deutschen unterscheidet. Illegal dürfte es aber auch in der Schweiz sein.
Da solltest du dir eventuell mal von einem privaten Rechner aus die Mühe machen das einshclägige Recht oder passende Diskussionen zu verfolgen.
Wenn es einen Betriebsrat bzw eine Arbeitnehmervertretung gibt dann solltest du das dort zumindest ansprechen.
Allerdings solltest du abwägen wann du das machst. jetzt? oder am Ende der Ausbildung?
brammer
Hi,
Denunziant hin oder her. Über eines sollte sich jeder im Klaren sein:
Das aktive, wissentliche Verbreiten von Raubkopien ist meines Wissens in Deutschland strafbar. Dabei ist es egal, ob man das aus eigenem Antrieb oder nach Anweisung tut. Und wenn man jemanden deckt, indem man die Straftat nicht meldet obwohl man davon weiß, dann kann einem das u.U. als Beihilfe ausgelegt werden, zumal wenn man wissentlich mitgeholfen hat.
@Lasky94
Ich würde an Deiner Stelle dafür sorgen, dass das "irgendwo" aktenkundig wird. Anwalt, Notar, Gewerkschaft oder von mir aus der Pfarrer.
Wenn ich hier total falsch liegen sollte, dann lasse ich mich gerne korrigieren. Wenn geht bitte mit entsprechendem Verweis auf ein Urteil, Artikel o.ä. Das würde mich auch mal interessieren.
E.
Denunziant hin oder her. Über eines sollte sich jeder im Klaren sein:
Das aktive, wissentliche Verbreiten von Raubkopien ist meines Wissens in Deutschland strafbar. Dabei ist es egal, ob man das aus eigenem Antrieb oder nach Anweisung tut. Und wenn man jemanden deckt, indem man die Straftat nicht meldet obwohl man davon weiß, dann kann einem das u.U. als Beihilfe ausgelegt werden, zumal wenn man wissentlich mitgeholfen hat.
@Lasky94
Ich würde an Deiner Stelle dafür sorgen, dass das "irgendwo" aktenkundig wird. Anwalt, Notar, Gewerkschaft oder von mir aus der Pfarrer.
Wenn ich hier total falsch liegen sollte, dann lasse ich mich gerne korrigieren. Wenn geht bitte mit entsprechendem Verweis auf ein Urteil, Artikel o.ä. Das würde mich auch mal interessieren.
E.
Das aktive, wissentliche Verbreiten von Raubkopien ist meines Wissens in Deutschland strafbar. Dabei ist es egal, ob man das aus
eigenem Antrieb oder nach Anweisung tut. Und wenn man jemanden deckt, indem man die Straftat nicht meldet obwohl man davon
weiß, dann kann einem das u.U. als Beihilfe ausgelegt werden, zumal wenn man wissentlich mitgeholfen hat.
eigenem Antrieb oder nach Anweisung tut. Und wenn man jemanden deckt, indem man die Straftat nicht meldet obwohl man davon
weiß, dann kann einem das u.U. als Beihilfe ausgelegt werden, zumal wenn man wissentlich mitgeholfen hat.
Ich würde fast sagen, man könnte ja argumentieren, dass er den Ausbilder gefragt hat, ob das legal ist. Dieser stellt ja für den Azubi Vertrauensperson, Vorbild und Vorgesetzten da. Und er hat das ja bestätigt (zwinkern hin oder her).
Er hat sich also völlig richtig entschieden und nachgefragt, worauf ihm gesagt wurde, dass das okay ist (vom Vorgesetzten). Ich glaube als Azubi, wo man ja sowieso rechtlich einige Vorteile gegenüber einem "normalen" Angestellten hat, ist das schon ausreichend.
Dass er natürlich trotzdem ganz genau weiß, dass das illegal ist, müsste er im Falle eines Falles eben verschweigen.
Ist aber nur mein bauchgefühl zu der Sache. Kann hier auf der Arbeit jetzt leider nicht anfangen, im Arbeitsrecht usw. zu blättern. ;)
Hallo Lasyk,
Ich hatte ein solchen Arbeitgeber auch schon, mir hat folgendes geholfen, Informiere Deinen Arbeitgeber darüber und zwar schriftlich und lasse es von ihm gegenzeichnen das du ihn darüber informiert hast, dann bist du aus der Haftung völlig raus.
Meistens wird das ding eh nicht unterschrieben sondern was dagegen unternommen. Er würde ja sonst seine Illegalen Dinger zugeben.
Allerdings tust du nichts machst du dich als Admin mit strafbar, einem Bekannten von mir ist das schon passiert er wurde zwar nicht verurteilt aber die Umstände haben gereicht.
Denn Ein Verbrechen nicht zu Melden ist auch ein Verbrechen
Schreib ins Schriftstück rein er wurde Informiert und duldet diesen Zustand und ab zum Vorgesetzten.
Hier noch ein paar aussagen zu den Kommentaren vorher...
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. §184 STGB
Strafvereitelung § 258 STGB
.
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich hatte ein solchen Arbeitgeber auch schon, mir hat folgendes geholfen, Informiere Deinen Arbeitgeber darüber und zwar schriftlich und lasse es von ihm gegenzeichnen das du ihn darüber informiert hast, dann bist du aus der Haftung völlig raus.
Meistens wird das ding eh nicht unterschrieben sondern was dagegen unternommen. Er würde ja sonst seine Illegalen Dinger zugeben.
Allerdings tust du nichts machst du dich als Admin mit strafbar, einem Bekannten von mir ist das schon passiert er wurde zwar nicht verurteilt aber die Umstände haben gereicht.
Denn Ein Verbrechen nicht zu Melden ist auch ein Verbrechen
Schreib ins Schriftstück rein er wurde Informiert und duldet diesen Zustand und ab zum Vorgesetzten.
Hier noch ein paar aussagen zu den Kommentaren vorher...
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. §184 STGB
Strafvereitelung § 258 STGB
.
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat von @freenode:
Ich würde fast sagen, man könnte ja argumentieren, dass er den Ausbilder gefragt hat, ob das legal ist. Dieser stellt ja
für den Azubi Vertrauensperson, Vorbild und Vorgesetzten da. Und er hat das ja bestätigt (zwinkern hin oder her).
Ich würde fast sagen, man könnte ja argumentieren, dass er den Ausbilder gefragt hat, ob das legal ist. Dieser stellt ja
für den Azubi Vertrauensperson, Vorbild und Vorgesetzten da. Und er hat das ja bestätigt (zwinkern hin oder her).
Mit der Nummer kommt man wohl kaum durch. Lizenzrecht für Software sollte auch in der Berufsschule Thema sein. Im Übrigen liest auch ein Azubi Zeitung.
Und: Ich mag vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand sein, aber das man eine Windows-Installation vom einem Rechner runterkopieren und auf anderen Rechnern verwenden kann (wie der TE behauptet) wäre mir jetzt ganz neu.
Ich finde, sich über Rechtschreibung und Grammatik lustig zu machen und dann noch über die Herkunft, ist schon böse. Fur mich würde das Fachliche zählen! Ob nun diverse Konzerne noch mehr verdienen, ist gerade nicht wichtig! Hier geht es um moralische und ethische Dinge. Und wie mann sich da richtig verhält...
Jeder hat bestimmt schon mal etwas Illegales getan oder genutzt ... Hut ab davor,schon mit jungen Jahren, sich darüber Gedanken zu machen. Rechtliche Lage in der Schweiz klären, selbst absichern, ausbildung zu Ende,Firma wechseln. Und im weiteren Leben die Wertevorstellungen behalten. Wurde alles schon gesagt
Jeder hat bestimmt schon mal etwas Illegales getan oder genutzt ... Hut ab davor,schon mit jungen Jahren, sich darüber Gedanken zu machen. Rechtliche Lage in der Schweiz klären, selbst absichern, ausbildung zu Ende,Firma wechseln. Und im weiteren Leben die Wertevorstellungen behalten. Wurde alles schon gesagt
Zitat von @vanTast:
Mit der Nummer kommt man wohl kaum durch. Lizenzrecht für Software sollte auch in der Berufsschule Thema sein.
Also bei mir wars das damals nicht. ;)Mit der Nummer kommt man wohl kaum durch. Lizenzrecht für Software sollte auch in der Berufsschule Thema sein.
Im Übrigen liest auch ein Azubi Zeitung.
Auch das habe ich damals nicht.Und: Ich mag vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand sein, aber das man eine Windows-Installation vom einem Rechner
runterkopieren und auf anderen Rechnern verwenden kann (wie der TE behauptet) wäre mir jetzt ganz neu.
Jein. Du kannst z.B. die Lizenz auslesen und neu verwenden. Hängt natürlich von der Lizenzart ab.runterkopieren und auf anderen Rechnern verwenden kann (wie der TE behauptet) wäre mir jetzt ganz neu.
Moin,
ich weiss ja nicht, was Du geraucht hast ...
Und mit dem Wortsinn des 258 musst Du Dich auch noch mal auseinandersetzen ... da geht es um Strafvereitelung, nicht um das Nichtanzeigen eventueller Verdachtsdelikte ... immer erstmal ein bisschen denken, bevor man wild mit Paragraphen um sich wirft .
Ich bin aber ganz sicher, dass sich der TO §1097 StGB (fahrlässige Verunglimpfung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Bewehr: Mindeststrafe 2 Jahre Nachsitzen in der Rütli-Schule Berlin) durchaus schuldig gemacht haben könnte ...
LG, Thomas
ich weiss ja nicht, was Du geraucht hast ...
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. §184 STGB
... aber einen engeren Bezug zum 184'er wirst Du dann ja haben .Und mit dem Wortsinn des 258 musst Du Dich auch noch mal auseinandersetzen ... da geht es um Strafvereitelung, nicht um das Nichtanzeigen eventueller Verdachtsdelikte ... immer erstmal ein bisschen denken, bevor man wild mit Paragraphen um sich wirft .
Ich bin aber ganz sicher, dass sich der TO §1097 StGB (fahrlässige Verunglimpfung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Bewehr: Mindeststrafe 2 Jahre Nachsitzen in der Rütli-Schule Berlin) durchaus schuldig gemacht haben könnte ...
LG, Thomas
Zitat von @freenode:
> Zitat von @vanTast:
> Mit der Nummer kommt man wohl kaum durch. Lizenzrecht für Software sollte auch in der Berufsschule Thema sein.
Also bei mir wars das damals nicht. ;)
Oha. Wann war denn bei Dir damals?> Zitat von @vanTast:
> Mit der Nummer kommt man wohl kaum durch. Lizenzrecht für Software sollte auch in der Berufsschule Thema sein.
Also bei mir wars das damals nicht. ;)
> Im Übrigen liest auch ein Azubi Zeitung.
Auch das habe ich damals nicht.
Ok, aber das Raubkopien strafbar sind gehört heute zum Allgemeinwissen Auch das habe ich damals nicht.
Stand bestimmt auch schon mal in der Bravo. Oder liest die heute auch keiner mehr? Oder gibts die vielleicht gar nicht mehr? Ich fürchte ich werde alt.
> Und: Ich mag vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand sein, aber das man eine Windows-Installation vom einem Rechner
> runterkopieren und auf anderen Rechnern verwenden kann (wie der TE behauptet) wäre mir jetzt ganz neu.
Jein. Du kannst z.B. die Lizenz auslesen und neu verwenden. Hängt natürlich von der Lizenzart ab.
Ja klar, den Key auslesen. Den könnte man von einem Kunden-PC ziehen. Aber das lohnt sich ja nun wirklich nicht bei Preisen von schlappen 20 Bucks für eine WIN7 PRO.> runterkopieren und auf anderen Rechnern verwenden kann (wie der TE behauptet) wäre mir jetzt ganz neu.
Jein. Du kannst z.B. die Lizenz auslesen und neu verwenden. Hängt natürlich von der Lizenzart ab.
Zitat von @keine-ahnung:
Moin,
ich weiss ja nicht, was Du geraucht hast ...
> Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. §184 STGB
... aber einen engeren Bezug zum 184'er wirst Du dann ja haben .
Und mit dem Wortsinn des 258 musst Du Dich auch noch mal auseinandersetzen ... da geht es um Strafvereitelung, nicht um das
Nichtanzeigen eventueller Verdachtsdelikte ... immer erstmal ein bisschen denken, bevor man wild mit Paragraphen um sich wirft
.
Ich bin aber ganz sicher, dass sich der TO §1097 StGB (fahrlässige Verunglimpfung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift, Bewehr: Mindeststrafe 2 Jahre Nachsitzen in der Rütli-Schule Berlin) durchaus schuldig gemacht haben könnte ...
LG, Thomas
Moin,
ich weiss ja nicht, was Du geraucht hast ...
> Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. §184 STGB
... aber einen engeren Bezug zum 184'er wirst Du dann ja haben .
Und mit dem Wortsinn des 258 musst Du Dich auch noch mal auseinandersetzen ... da geht es um Strafvereitelung, nicht um das
Nichtanzeigen eventueller Verdachtsdelikte ... immer erstmal ein bisschen denken, bevor man wild mit Paragraphen um sich wirft
.
Ich bin aber ganz sicher, dass sich der TO §1097 StGB (fahrlässige Verunglimpfung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift, Bewehr: Mindeststrafe 2 Jahre Nachsitzen in der Rütli-Schule Berlin) durchaus schuldig gemacht haben könnte ...
LG, Thomas
Dann wär da noch der § 164 StGB...
LOL eine Straftat zu wissen ohne sie anzuzeigen was währe das denn sonst?
Nix. Es gibt in Old Germany keine Pflicht, Straftaten anzuzeigen ... naja, mit ein paar kleinen Ausnahmen . Irgendwie scheint mir das aber denn doch nicht zutreffend Das sind die Paragrafen die einem Administrator in einer Namentlichen Weiterbildungsinstitut um die Ohren gehauen wurden ob du es nun glaubst oder nicht
Ich weiss zwar nicht, was ein Namentliches Weiterbildungsinstitut ist, aber ich weiss, dass ich nicht jeden SchXXXss glauben kann, der mir von wem auch immer erzählt wird. Nix ist so gefährlich wie Halbwissen .im übrigen bin ich Nichtraucher
Glückwunsch! Das wiederum schützt Dich aber nicht vor den Folgen des §184 StGB ...Zitat von @sTiTsch01:
LOL eine Straftat zu wissen ohne sie anzuzeigen was währe das denn sonst?
Naja Das sind die Paragrafen die einem Administrator in einer Namentlichen Weiterbildungsinstitut um die Ohren gehauen wurden ob
du es nun glaubst oder nicht.
Nö, @keine-ahnung hat es weiter unten schon sehr schön beschrieben:LOL eine Straftat zu wissen ohne sie anzuzeigen was währe das denn sonst?
Naja Das sind die Paragrafen die einem Administrator in einer Namentlichen Weiterbildungsinstitut um die Ohren gehauen wurden ob
du es nun glaubst oder nicht.
Bis auf die Ausnahmen gibt es keine Anzeigepflicht.
Und Strafvereitelung käme in diesem Fall sowieso nicht in Frage weil §258 Abs.5 StGB hier greifen würde. Aber ist eh müssig sich hier mit dem deutschen Recht zu befassen weil wir ja mittlerweile auch wissen dass es um die Schweiz geht.
Hallo Lasky94
Das sind schwere Anschuldigungen die du gegen deinen Lehrbetrieb ausstösst!
Mit solchen solltest du sehr behutsam vorgehen, auch wenn sich diese teilweise bestätigt haben, kann dies den Ruf deines Lehrbetriebes nachhaltig schädigen, und dies möchtest du ja verhindern, deinen "Unterstiften" zuliebe.
Rechtlich sieht es so aus, dass als erstes die Geschäftsleitung zur Rechenschaft gezogen wird, da diese gesetzlich Verpflichtet ist, sofern es im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist, die Handlungen ihrer Angestellten zu kontrollieren. Danach geht es in der Hierarchie der Firma nach unten. Als Lehrling bist du von Gesetzes wegen besser geschützt als, ein normaler Angestellter. Auf Deutsch heisst das soviel wie, dass dein Lehrlingsbetreuer für deine Handlungen haftbar gemacht werden kann, sofern diese nicht als Fahrlässig eingestuft werden.
Wir wollen aber jetzt nicht gleich den worst case heraufbeschwören und betrachten dies nun mal ganz objektiv bis anhin ist ja noch nichts passiert ;)
Du hast nun mehrere Möglichkeiten:
Einerseits kannst du den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass kein Kunde dahinter kommt, dass er keine Originalversion von Windows auf seiner Kiste laufen hat, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast und eine neue Stelle gefunden hast.
Du suchst das direkte Gespräch mit der Geschäftsleitung, oder setzt einen eingeschriebenen Brief auf, in welchem du die oben beschriebene Situation schilderst. Wichtig ist hier, dass du niemanden namentlich erwähnst! In diesem Schreiben äusserst du "nur" Vermutungen, dass Illegale Software auf den Geräten von Kunden installiert wird und bittest die Geschäftsleitung dies zu prüfen. Was du ruhig erwähnen kannst, ist, dass du dies deinem Lehrlingsbetreuer gemolden hast, du dich aber nicht ernst genommen fühlst. Somit solltest du rechtlich aus dem Schneider sein, sollte sich etwas anderes herausstellen.
Die letzte Möglichkeit ist, dass du dir Hilfe von ausserhalb suchst. Z.B. kannst du dich an eine Gewerkschaft wenden (http://www.syndicom.ch/), diese haben die rechtlichen Mittel und verfügen über entsprechende Kontakte um dich entsprechend zu beraten, oder können dir sicherlich die richtige Anlaufstelle nennen. Solltest du nicht Mitglied sein, kann ich dir nicht sagen wie dies Finanziell zu lasten fällt, da du dich aber noch in Ausbildung befindest, sollten diese sich im Rahmen halten. Wichtig, lass dir nicht in die Karten blicken! Behalte den Namen deines Lehrbetriebes für dich, die können dich auch ohne den Namen beraten!
Welchen Weg du nun einschlägst bleibt dir überlassen! Jedoch egal was du tust, besprich es mit deinen Eltern! Auch wenn du Volljährig bist, mit knapp 20 Jahren verfügst du nicht über die Lebenserfahrung deiner Eltern oder sonst einem Erwachsenen deines Vertrauens ;)
Das sind schwere Anschuldigungen die du gegen deinen Lehrbetrieb ausstösst!
Mit solchen solltest du sehr behutsam vorgehen, auch wenn sich diese teilweise bestätigt haben, kann dies den Ruf deines Lehrbetriebes nachhaltig schädigen, und dies möchtest du ja verhindern, deinen "Unterstiften" zuliebe.
Rechtlich sieht es so aus, dass als erstes die Geschäftsleitung zur Rechenschaft gezogen wird, da diese gesetzlich Verpflichtet ist, sofern es im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist, die Handlungen ihrer Angestellten zu kontrollieren. Danach geht es in der Hierarchie der Firma nach unten. Als Lehrling bist du von Gesetzes wegen besser geschützt als, ein normaler Angestellter. Auf Deutsch heisst das soviel wie, dass dein Lehrlingsbetreuer für deine Handlungen haftbar gemacht werden kann, sofern diese nicht als Fahrlässig eingestuft werden.
Wir wollen aber jetzt nicht gleich den worst case heraufbeschwören und betrachten dies nun mal ganz objektiv bis anhin ist ja noch nichts passiert ;)
Du hast nun mehrere Möglichkeiten:
Einerseits kannst du den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass kein Kunde dahinter kommt, dass er keine Originalversion von Windows auf seiner Kiste laufen hat, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast und eine neue Stelle gefunden hast.
Du suchst das direkte Gespräch mit der Geschäftsleitung, oder setzt einen eingeschriebenen Brief auf, in welchem du die oben beschriebene Situation schilderst. Wichtig ist hier, dass du niemanden namentlich erwähnst! In diesem Schreiben äusserst du "nur" Vermutungen, dass Illegale Software auf den Geräten von Kunden installiert wird und bittest die Geschäftsleitung dies zu prüfen. Was du ruhig erwähnen kannst, ist, dass du dies deinem Lehrlingsbetreuer gemolden hast, du dich aber nicht ernst genommen fühlst. Somit solltest du rechtlich aus dem Schneider sein, sollte sich etwas anderes herausstellen.
Die letzte Möglichkeit ist, dass du dir Hilfe von ausserhalb suchst. Z.B. kannst du dich an eine Gewerkschaft wenden (http://www.syndicom.ch/), diese haben die rechtlichen Mittel und verfügen über entsprechende Kontakte um dich entsprechend zu beraten, oder können dir sicherlich die richtige Anlaufstelle nennen. Solltest du nicht Mitglied sein, kann ich dir nicht sagen wie dies Finanziell zu lasten fällt, da du dich aber noch in Ausbildung befindest, sollten diese sich im Rahmen halten. Wichtig, lass dir nicht in die Karten blicken! Behalte den Namen deines Lehrbetriebes für dich, die können dich auch ohne den Namen beraten!
Welchen Weg du nun einschlägst bleibt dir überlassen! Jedoch egal was du tust, besprich es mit deinen Eltern! Auch wenn du Volljährig bist, mit knapp 20 Jahren verfügst du nicht über die Lebenserfahrung deiner Eltern oder sonst einem Erwachsenen deines Vertrauens ;)
Zitat von @Lasky94:
mein entscheid steht fest. Sobald ich die möglichkeit habe, verlasse ich die Firma. Es gibt keine andere Lösung.
mein entscheid steht fest. Sobald ich die möglichkeit habe, verlasse ich die Firma. Es gibt keine andere Lösung.
Ich finde es gut, dass Du das so konsequent durchziehst! Ich wünsche Dir alles gute dabei, hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los.
Mach das so. Denn im Grunde hast du trotz meines relativierenden ersten Kommentares Recht. Man muss nicht jeden Sch... mitmachen.
Trotz allem würdest Du beim Hersteller der fraglichen Software früher oder später sicher auch über ähnliche fragwürdige Geschäftspraktiken stolpern.
Moral ist gut, aber im Realen auch immer relativ, trotz ihreres Absolutheitsanspruchs. Leider oder zum Glück. Who knows?
Wenn du nie Filesharing betrieben hast, dir Rapidshare und Megakimdotcom Fremdwörter sind... nun gut...
Witzig, dass mir hier der alte Religionsstifter einfällt." Wer von euch ist ohne Schuld, der werfe den ersten Stein!"
oder auch: "There is a crack in everything. That's, how the light gets in." (Leonard Cohen)
@keine-ahnung : Wir haben nicht alle Rezeptblöcke zur Verfügung.
Aber nochmal ernsthaft: Ethik des Admins. Das kommt zu kurz. Nicht nur hier. Und deshalb war der Beitrag klasse. DANKE, Lasky!
Der Buc
Ist der Dieb, der den Dieb beraubt, ein Dieb?
Trotz allem würdest Du beim Hersteller der fraglichen Software früher oder später sicher auch über ähnliche fragwürdige Geschäftspraktiken stolpern.
Moral ist gut, aber im Realen auch immer relativ, trotz ihreres Absolutheitsanspruchs. Leider oder zum Glück. Who knows?
Wenn du nie Filesharing betrieben hast, dir Rapidshare und Megakimdotcom Fremdwörter sind... nun gut...
Witzig, dass mir hier der alte Religionsstifter einfällt." Wer von euch ist ohne Schuld, der werfe den ersten Stein!"
oder auch: "There is a crack in everything. That's, how the light gets in." (Leonard Cohen)
@keine-ahnung : Wir haben nicht alle Rezeptblöcke zur Verfügung.
Aber nochmal ernsthaft: Ethik des Admins. Das kommt zu kurz. Nicht nur hier. Und deshalb war der Beitrag klasse. DANKE, Lasky!
Der Buc
Ist der Dieb, der den Dieb beraubt, ein Dieb?
Zitat von @the-buccaneer:
Moral ist gut, aber im Realen auch immer relativ, trotz ihreres Absolutheitsanspruchs. Leider oder zum Glück. Who knows?
Wenn du nie Filesharing betrieben hast, dir Rapidshare und Megakimdotcom Fremdwörter sind... nun gut...
Moral ist gut, aber im Realen auch immer relativ, trotz ihreres Absolutheitsanspruchs. Leider oder zum Glück. Who knows?
Wenn du nie Filesharing betrieben hast, dir Rapidshare und Megakimdotcom Fremdwörter sind... nun gut...
Ich finde es macht aber einen großen Unterschied, ob man sowas als Privatperson oder Unternehmen nutzt. Setzt man privat Raubkompien ein, haftet man selber und kennt das Risiko. Im Unternehmen hängen aber u.U. noch viele Vorgesetzte, Untergebene, Kunden usw. mit drin - und das vlt. sogar unwissentlich. Klar, wenn mir ein IT-Dienstleister einen Rechner mit gecracktem Windows hinstellt, kann ich dafür nicht belangt werden, ärgerlich ist es trotzdem.
Zitat von @freenode:
Ich finde es macht aber einen großen Unterschied, ob man sowas als Privatperson oder Unternehmen nutzt.
Ich finde es macht aber einen großen Unterschied, ob man sowas als Privatperson oder Unternehmen nutzt.
Da sehe ich auch einen gewaltigen Unterschied. Ein Unternehmen welches gewerblich Raubkopien einsetzt betrügt seine Kunden um den Gewinn zu maximieren. Und nebenbei würde ich mich fragen ob so ein Unternehmen im Zweifel nicht auch seine Mitarbeiter betrügt bzw. ob es arbeitsrechtliche Belange auch so locker sieht. Es macht sicher Sinn dem Unternehmen den Rücken zu kehren. Letztlich kann so ein Betrug immer auffliegen und dann hat man selbst auch nur Scherereien und wenn der Betrieb erwischt wird und dann dichtmachen muss steht man auch blöd da.
Aber die Moralvorstellungen haben sich eben landläufig etwas verschoben. In einer Zeit in der Betrüger, Gauner und Steuerhinterzieher in Wirtschaft und Politik sitzen und auch noch glorifiziert werden, da ist derjenige der sich zumindest im Groben noch nach den Gesetzen verhält und Moral erkennen lässt oft der Dumme.
vanTast