andinistrator1
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Leitfaden: Der Weg zum Kleingewerbe als IT Dienstleister (neben dem Hauptberuf)

Hallo Zusammen,

nachdem ich das Forum mal nach dem durchsucht hatte suche ich aktuelle Leitfäden und Tipps zum Thema Kleingewerbe für IT Dienstleistungen.

Neben meinem Beruf als "klassischer IT Administrator" möchte ich nebenbei etwas dazu verdienen, im Rahmen eines Kleingewerbes und überwiegend aus dem Home Office heraus.

Dazu (meine) Fragen:

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
  • Homepage der Gemeinde prüfen
  • Formular der Gewerbeanmeldung laden und ausfüllen
  • und zusammen mit dem Personalausweis zurückschicken
  • Es wird wohl max. 50€ kosten.
= So gut wie erledigt.

getrennte Kontenführung
Ich möchte Privat- und Geschäftskonto u.a. wegen der Buchführung trennen.
Kostenloses Girokonto für Kleingewerbe
1. Gibt es Empfehlungen?
2. Gibt es Erfahrungen mit Holvi,
3. oder bessere Alternativen?

Versicherung
  • Haftpflicht / Betriebshaftpflicht (Schutz Privatvermögen)
  • Rechtsschutz
4. Gibt es Empfehlungen, auch was hier speziell Inhalt sein sollte?

5. Mit welchen Investitionen muss ich sonst noch rechnen?
  • Notebook/PC
  • Tool für Remote Support (anydesk,...)
*...?

Im Voraus vielen Dank für euer Hilfe, in dem Sinne hoffe ich auch auf Motivation; und nicht wie in diesem Beitrag, dass gleich Begriffe wie Anwalt und Steuerberater fallen.

Einen schönen Abend Euch!

Content-ID: 583633

Url: https://administrator.de/forum/leitfaden-der-weg-zum-kleingewerbe-als-it-dienstleister-neben-dem-hauptberuf-583633.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 10:12 Uhr

certifiedit.net
certifiedit.net 01.07.2020 um 21:04:58 Uhr
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Moin,

im Prinzip bleibt es dabei was damals gesagt wurde. Das ist mal ein Thema, das immer gleich bleibt. Übrigens, Anrufen hilft auch.

Steuerberater gilt hier auch, Haftung ist mittlerweile (dank DSGVO) auch noch wichtiger und, Erlaubnis des AG dafür.

Was ein Notebook kostet weisst du doch hoffentlich, ebenfalls, was du(!) sonst benötigst, oder?

Grüße
Vision2015
Vision2015 01.07.2020 um 21:46:22 Uhr
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moin...
Zitat von @Andinistrator1:

Hallo Zusammen,

nachdem ich das Forum mal nach dem durchsucht hatte suche ich aktuelle Leitfäden und Tipps zum Thema Kleingewerbe für IT Dienstleistungen.
da biste hier allerdings falsch... deine Handelskammer sollte dir auskunft geben können!

Neben meinem Beruf als "klassischer IT Administrator" möchte ich nebenbei etwas dazu verdienen, im Rahmen eines Kleingewerbes und überwiegend aus dem Home Office heraus.
was sagt dein AG dazu?

Dazu (meine) Fragen:

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
  • Homepage der Gemeinde prüfen
  • Formular der Gewerbeanmeldung laden und ausfüllen
  • und zusammen mit dem Personalausweis zurückschicken
  • Es wird wohl max. 50€ kosten.
= So gut wie erledigt.
was fragst du dann noch?

getrennte Kontenführung
Ich möchte Privat- und Geschäftskonto u.a. wegen der Buchführung trennen.
richtig...
nein
2. Gibt es Erfahrungen mit Holvi,
nein...
3. oder bessere Alternativen?
Hausbank!

Versicherung
  • Haftpflicht / Betriebshaftpflicht (Schutz Privatvermögen)
  • Rechtsschutz
genau brauchst du....
4. Gibt es Empfehlungen, auch was hier speziell Inhalt sein sollte?
frage deine Versicherung....wir wissen nicht, was du genau machen möchtest!

5. Mit welchen Investitionen muss ich sonst noch rechnen?
  • Notebook/PC
  • Tool für Remote Support (anydesk,...)
*...?
also wenn du das nicht weißt... was oder wen willst du den supporten? entsprechend sollte deine ausstattung sein!

Im Voraus vielen Dank für euer Hilfe, in dem Sinne hoffe ich auch auf Motivation; und nicht wie in diesem Beitrag, dass gleich Begriffe wie Anwalt und Steuerberater fallen.
wiso nicht, die gehören aber dazu... kannst natürlich ganz Glücksritter machen, und hart landen.

Einen schönen Abend Euch!
dir auch...

Frank
lcer00
lcer00 01.07.2020 um 21:58:06 Uhr
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Hallo,

bezüglich der Haftung mit Privatvermögen - die kannst Du nicht begrenzen, solange Du nicht eine Gmbh gründest. Sicher hilft da eine Versicherung, aber da musst Du das Kleingedruckte halt lesen.

Ich würde Dir empfehlen, für Dein Vorhaben eine Risikobeurteilung zu erstellen, bei der Du systematisch die Risiken ermittelst und Dir dann überlegst, welche Maßnahmen Du ergreifst.

Außerdem solltest Du Dir klar werden, welches Deine Grenzen sind - also welche Aufträge Du lieber ablehnst und was Du Deinen Kunden dann empfiehlst.

Einen Steuerberater solltest Du haben und die Telefonnummer eines Rechtsanwalts kann nicht schaden. face-smile

Ach ja, leg Dir ein Diensthandy zu, das kannst Du immer abschalten ohne Deine Sozialkontakte abzubrechen.

Viel Erfolg!

Grüße

lcer
it-fraggle
it-fraggle 01.07.2020 um 22:37:53 Uhr
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Dein Job lastet dich wohl noch nicht ganz aus, was? face-wink Was sagt denn dein Arbeitgeber dazu? Ohne seine Erlaubnis wird das nichts. Wegen der Anmeldung gehst du zur Stadt und meldest das Gewerbe einfach als Kleingewerbe an. Da ist nichts bei. Ein zweites Konto ist gut, um so einen leichteren Überblick zu haben. Investitionen wie Notebook etc. solltest du wohl selbst wissen was du brauchst. Schließlich hängt das auch davon ab was du anbieten wirst. Pack aber noch eine anständige Möglichkeit für Backups hinzu, denn du hast Aufbewahrungsfirsten.
lcer00
lcer00 02.07.2020 um 08:21:34 Uhr
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Hallo,

.. noch was: Kläre vorher ab ob das mit der Krankenversicherung passt. Möglicherweise musst Du Dich für Dein Kleingewerbe zusätzlich Kranken- und Rentenversichern. Die sind da auch bei Kleingewerbe sehr kleinlich.

Grüße

lcer
BernhardMeierrose
BernhardMeierrose 02.07.2020 um 08:54:09 Uhr
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Moin,

bezüglich des Anstellungsverhältnisses: Schau in deinen Arbeitsvertag, was da drin steht. In der Regel solltest Du Deinen AG über die geplante Nebentätigkeit informieren. Eine Genehmigung brauchst Du normalerweise nicht wenn Du Deinem AG keine Konkurrenz machst und Dein Job nicht unter der Nebentätigkeit leidet. (und in dem Fall würde er es Dir eh nicht genehmigen...)
Einige AV-Klauseln sind da zwar etwas rigoroser gestaltet, dann aber oft nichtig weil es gegen das Grundgesetz der freien Berufswahl verstößt.
Aber so oder so: Informiere Deinen Arbeitgeber so transparent wie möglich. Es hilft später, Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Teile Kunden nie Deine private Telefonnummer mit face-smile Besser mit ner zweiten SIM oder nem kostengünstigen VOIP-Anschluss arbeiten.
Speziell für IT-Berufe gibt es auch Berufsversicherungen, die ein kleines Set der wichtigsten Versicherungen kombinieren und nicht allzu teuer sind.

Ansonsten würde ich immer etwas professionelles zum Rechnungschreiben nehmen (mit Word taugt das einfach nicht) - da gibt es auch mittlerweile viele Cloud-Lösungen mit Zeiterfassung und automatischer Abrechnung - oder halt für schmales Geld ein kleines WaWi-ReWe-Paket.

Gruß
Bernhard
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 15:53:49 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:
Erlaubnis des AG dafür.
Moin, danke soweit.

Thema Erlaubnis vom Arbeitgeber
Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Quelle: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategi ...

= Mein Arbeitsvertrag enthält solche Klauseln nicht, auch keine Hinweis der in diese Richtung deutet.
= In meinem Fall bedarf es also keine Zustimmung, auch stehe ich nicht in Konkurrenz zum AG.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 15:59:21 Uhr
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Zitat von @lcer00:
bezüglich der Haftung mit Privatvermögen - die kannst Du nicht begrenzen, solange Du nicht eine Gmbh gründest. Sicher hilft da eine Versicherung, aber da musst Du das Kleingedruckte halt lesen.
Hallo Icer.
Eine juristische Person möchte ich mit dem Kleingewerbe (noch) nicht werden, hier wird es dann sicherlich komplizierter.

Ich würde Dir empfehlen, für Dein Vorhaben eine Risikobeurteilung zu erstellen, bei der Du systematisch die Risiken ermittelst und Dir dann überlegst, welche Maßnahmen Du ergreifst.
Danke, im Zuge der Versicherung wird das ein Thema werden.

Außerdem solltest Du Dir klar werden, welches Deine Grenzen sind - also welche Aufträge Du lieber ablehnst und was Du Deinen Kunden dann empfiehlst.
Natürlich face-smile

Ach ja, leg Dir ein Diensthandy zu, das kannst Du immer abschalten ohne Deine Sozialkontakte abzubrechen.
Natürlich face-smile

Viel Erfolg!
Vielen Dank dafür face-smile

Grüße
Andi
certifiedit.net
certifiedit.net 02.07.2020 aktualisiert um 16:01:08 Uhr
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine geplante Nebentätigkeit anzuzeigen, soweit die Interessen des Arbeitgebers tangiert werden können. Um auf Nummer sicher zu gehen, verpflichten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer meistens arbeitsvertraglich, sämtliche Nebentätigkeiten anzuzeigen bzw. vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Eine solche vertragliche Regelung ist zulässig und sinnvoll. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, jede Nebentätigkeit zu überprüfen. Der Arbeitgeber sollte diese Prüfung ernst nehmen. Es kommt nicht nur darauf an, Konkurrenztätigkeiten des Arbeitnehmers zu vermeiden. Der Fokus sollte vielmehr auch auf dem zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit und ggf. deren Bezahlung liegen.

= In meinem Fall bedarf es also keine Zustimmung, auch stehe ich nicht in Konkurrenz zum AG.

Du stehst nicht in Konkurrenz, aber deine Tätigkeit kollidiert ggf. mit Arbeitsrechtlichem wie Arbeitszeit etc. Ist nicht unkritisch.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 16:00:18 Uhr
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Zitat von @it-fraggle:
Pack aber noch eine anständige Möglichkeit für Backups hinzu, denn du hast Aufbewahrungsfirsten.
Danke für den Hinweis.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 16:05:56 Uhr
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Zitat von @BernhardMeierrose:
bezüglich des Anstellungsverhältnisses: Schau in deinen Arbeitsvertag, was da drin steht. In der Regel solltest Du Deinen AG über die geplante Nebentätigkeit informieren. Eine Genehmigung brauchst Du normalerweise nicht wenn Du Deinem AG keine Konkurrenz machst und Dein Job nicht unter der Nebentätigkeit leidet. (und in dem Fall würde er es Dir eh nicht genehmigen...)
Danke Bernhard,
deckt sich mit dem was ich gefunden hatte:

Solange Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf Ihr Chef Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meistens sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.
Quelle: https://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbststaendig/meldepflich ...

Speziell für IT-Berufe gibt es auch Berufsversicherungen, die ein kleines Set der wichtigsten Versicherungen kombinieren und nicht allzu teuer sind.
Danke, nach solchen Paketen schau ich mich um.

Ansonsten würde ich immer etwas professionelles zum Rechnungschreiben nehmen (mit Word taugt das einfach nicht) - da gibt es auch mittlerweile viele Cloud-Lösungen mit Zeiterfassung und automatischer Abrechnung - oder halt für schmales Geld ein kleines WaWi-ReWe-Paket.
Danke, für dem Thema werde ich mich auch widmen, das WWW zeigt aber viel dazu.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 16:14:21 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:
Du stehst nicht in Konkurrenz, aber deine Tätigkeit kollidiert ggf. mit Arbeitsrechtlichem wie Arbeitszeit etc. Ist nicht unkritisch.
Danke,
unter dem Aspekt natürlich richtig, d.h. komme ich z.B. übermüdet von meiner Tätigkeit (aber auch Musik-, Fussball-, Schützen,... -verein) muss ich natürlich "fit" sein und meine Leistung abrufen können, und es darf nicht mit Arbeitszeiten kollidieren. Eine Meldepflicht sehe ich daher nicht, denke aber darüber nach. Ich habe aber tatsächlich keine derartige Regelung im AV.
certifiedit.net
certifiedit.net 02.07.2020 um 16:19:43 Uhr
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Zitat von @Andinistrator1:

Zitat von @certifiedit.net:
Du stehst nicht in Konkurrenz, aber deine Tätigkeit kollidiert ggf. mit Arbeitsrechtlichem wie Arbeitszeit etc. Ist nicht unkritisch.
Danke,
unter dem Aspekt natürlich richtig, d.h. komme ich z.B. übermüdet von meiner Tätigkeit (aber auch Musik-, Fussball-, Schützen,... -verein) muss ich natürlich "fit" sein und meine Leistung abrufen können, und es darf nicht mit Arbeitszeiten kollidieren. Eine Meldepflicht sehe ich daher nicht, denke aber darüber nach. Ich habe aber tatsächlich keine derartige Regelung im AV.

Wenn du es nicht mit dem Chef verspielen, würd ich es proaktiv tun. Ggf. ergibt sich aus obigem schon die Pflicht.

Bzgl. anderen Tätigkeiten gilt: Auch von Musik, Fußball, etc darfst du nicht so kaputt sein, dass du am nächsten Tag nicht arbeiten kannst. Da regelt das Arbeitsgesetz mehr, als dir ggf. bekannt ist.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 17:07:20 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:
Wenn du es nicht mit dem Chef verspielen, würd ich es proaktiv tun. Ggf. ergibt sich aus obigem schon die Pflicht.
Einverstanden, damit halte ich für mich fest:

Wenn ich mich absichern möchte dann hole ich mir idealerweise den Segen vom AG; wenn der AG sich absichern möchte, dann finde ich i.d.R. in meinem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Bei mir ist das aber nicht der Fall, damit stehe ich nicht in der Situation vorher um Erlaubnis oder im Nachhinein um Verzeihung bitte zu müssen. Ich euren Hinweis aber nochmal überdenken, es könnte aber auch nach hinten losgehen: Ich weise meinen AG darauf hin das diese Klausel fehlt und evtl. werden dann irgendwelche Sonderkonditionen zu meinem Nachteil getroffen. Ich komme mit meinem AG sehr gut aus, daher habe hier ich gewissenhaft wenig Bedenken.

Letztenldich, Danke für den Hinweis, für mich damit das Thema "Zustimmung Arbeitgeber" damit geklärt.
certifiedit.net
certifiedit.net 02.07.2020 um 17:16:38 Uhr
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Nein, denn du vergisst - ich sag es nochmals - das Arbeitsgesetz, solltest du das nicht tun und es gibt kein OK und du musst halt blöderweise (soll vor kommen) doch mal nachts ran...Naja...das Verhältnis dürfte relativ schnell am A... sein.
Andinistrator1
Andinistrator1 02.07.2020 um 17:38:23 Uhr
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