Administrator mit Kleingewerbe Widerspruch gegen VBG
Hallo Administratoren.
Als Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe melden sich natürlich prompt nach Gründung des Kleingewerbes "Blutsauger" und "Unternehmensberater" an welche zum Teil unvermeidlichen Büroaufwand erzeugen.
angemeldete Tätigkeit
IT Beratung
IT Dienstleistung
VBG gesetzliche Unfallversicherung
IT-Beratung und IT-Dienstleistung
Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?
Vielen Dank schonmal.
Ganz klar: Das hier ist keine juristische Beratung.
Als Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe melden sich natürlich prompt nach Gründung des Kleingewerbes "Blutsauger" und "Unternehmensberater" an welche zum Teil unvermeidlichen Büroaufwand erzeugen.
angemeldete Tätigkeit
IT Beratung
IT Dienstleistung
VBG gesetzliche Unfallversicherung
IT-Beratung und IT-Dienstleistung
Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?
Vielen Dank schonmal.
Ganz klar: Das hier ist keine juristische Beratung.
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21 Kommentare
Neuester Kommentar
iirc bist Du nur verpflichtet denen was zu geben, wenn Du Angestellte hast. Als selbständiger Einzelkämpfer besteht da meines Wissens keine Pflicht, bist dann aber auch nicht abgesichert.
lks
Zitat von @lcer00:
Hallo,
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenlic ...
Hallo,
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenlic ...
Dem halte ich das
https://www.gruender-welt.com/pflicht-zur-berufsgenossenschaft/
entgegen.
Fazit: Ob der TO verpflichtet ist oder nicht, höngt von der Art der Tätigkeite ab und was er genau angemneldet hat.
Das Thema ist viel zu komplex, außerdem fehlen sehr viele Informationen um es pauschal beurteilen zu können.
Der DGB-Rechtsschutz postet regelmäßig Entscheidungen zu Haftungsfragen aus der Unfallversicherung. Es ist wirklich ein sehr schwieriges Thema. Viele Fälle werden über diverse Instanzen gestritten.
Unsere Einkaufsbedingungen, sehen z. B. vor dass wir keine Lieferanten auf das Werksgelände lassen, wenn sie nicht mit vorschriftsgemäß Arbeitsschutzausrüstung antreten. In der Auftragsvergabe wird auch Versicherungsschutz abgefragt. Eine Versicherung die wir sehen wollen ist die Unfallversicherung.
Grundsätzlich sollte eine Unfallversicherung auch in deinem Interesse sein.
Kennst du schon die Prämie die du zahlen sollst?
Der DGB-Rechtsschutz postet regelmäßig Entscheidungen zu Haftungsfragen aus der Unfallversicherung. Es ist wirklich ein sehr schwieriges Thema. Viele Fälle werden über diverse Instanzen gestritten.
Unsere Einkaufsbedingungen, sehen z. B. vor dass wir keine Lieferanten auf das Werksgelände lassen, wenn sie nicht mit vorschriftsgemäß Arbeitsschutzausrüstung antreten. In der Auftragsvergabe wird auch Versicherungsschutz abgefragt. Eine Versicherung die wir sehen wollen ist die Unfallversicherung.
Grundsätzlich sollte eine Unfallversicherung auch in deinem Interesse sein.
Kennst du schon die Prämie die du zahlen sollst?
Moin,
Die IHK sollte dir doch da Auskunft geben können, denke ich.
Bin zwar Vollzeitangestellter, habe aber keine Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit...
Aber die IHKs haben ja auch immer Workshops/ Beratungsstellen für Existenzgründer... da kann man sicherlich einiges draus ableiten.
Spannend wird es ja, wenn dir Unfallbedingt durch deine Nebentätigkeit im Hauptberuf ausfällst... da entstehen deinem AG ja möglicherweise aus Kosten. Weiß aber aus o.g. Grund nicht, wie sich das dann verhält.
Gruß
em-pie
Die IHK sollte dir doch da Auskunft geben können, denke ich.
Bin zwar Vollzeitangestellter, habe aber keine Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit...
Aber die IHKs haben ja auch immer Workshops/ Beratungsstellen für Existenzgründer... da kann man sicherlich einiges draus ableiten.
Spannend wird es ja, wenn dir Unfallbedingt durch deine Nebentätigkeit im Hauptberuf ausfällst... da entstehen deinem AG ja möglicherweise aus Kosten. Weiß aber aus o.g. Grund nicht, wie sich das dann verhält.
Gruß
em-pie
Wie vor-Kommentatoren es schon geschrieben haben: es kommt drauf an.
Pflichtbeiträge zu den IHKen kann man nur entgehen, wenn man nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig ist.
Als Einzelunternehmer musst Du manchmal Beiträge zur VBG zahlen, manchmal auch nicht. Ein Anruf bei der für dich zuständigen VBG kann helfen.
Die Beiträge zur VBG sind übrigens eher im Bereich "lächerlich" angesiedelt. Sie richten sich u.a. nach der Tätigkeit. Als IT-Berater erhöht eine Außendiensttätigkeit diesen Beitrag aber auch nur unwesentlich.
Was Du aber auf jeden Fall selber abschliessen solltest: eine Berufshaftpflicht mit einer hohen Vermögensschadendeckung. Und die kostet wesentlich mehr als IHK und VBG-Beiträge zusammen. Eine Berufshaftpflicht mit niedriger Vermögensschadendeckung hilft "für den Fall" nicht viel, den im Beratungsgeschäft hat man wenige echte Haftpflichtfälle - dafür dann noch wenigerer, dafür ziemlich teure Vermögensschäden. Beispiel: Tasse Kaffee auf den Rechner beim Auftraggeber gekippt = Haftpflichschaden, neues Notebook. Schaden überschaubar.
Falschen Befehl auf der Datenbank eingetippt, Backup muss eingespielt werden, 1 Tag Produktionsausfall = Vermögensschaden. Teuer.
Pflichtbeiträge zu den IHKen kann man nur entgehen, wenn man nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig ist.
Als Einzelunternehmer musst Du manchmal Beiträge zur VBG zahlen, manchmal auch nicht. Ein Anruf bei der für dich zuständigen VBG kann helfen.
Die Beiträge zur VBG sind übrigens eher im Bereich "lächerlich" angesiedelt. Sie richten sich u.a. nach der Tätigkeit. Als IT-Berater erhöht eine Außendiensttätigkeit diesen Beitrag aber auch nur unwesentlich.
Was Du aber auf jeden Fall selber abschliessen solltest: eine Berufshaftpflicht mit einer hohen Vermögensschadendeckung. Und die kostet wesentlich mehr als IHK und VBG-Beiträge zusammen. Eine Berufshaftpflicht mit niedriger Vermögensschadendeckung hilft "für den Fall" nicht viel, den im Beratungsgeschäft hat man wenige echte Haftpflichtfälle - dafür dann noch wenigerer, dafür ziemlich teure Vermögensschäden. Beispiel: Tasse Kaffee auf den Rechner beim Auftraggeber gekippt = Haftpflichschaden, neues Notebook. Schaden überschaubar.
Falschen Befehl auf der Datenbank eingetippt, Backup muss eingespielt werden, 1 Tag Produktionsausfall = Vermögensschaden. Teuer.
Moin,
so ganz verstehe ich deinen Unmut ehrlich gesagt nicht.
Ein Selbstständiger hat im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer ganz andere Pflichten und auch Verpflichtungen.
Das ist kein Geheimnis, diese Informationen findest du massenweise im Internet und deshalb gibt es auch keinen Grund jemanden zu verteufeln.
Bei der VBG ist der Begriff "Blutsauger" ferner mehr als nur unangebracht, deren Beiträge sind mehr als nur überschaubar.
Anscheinend hast du noch nicht die Bekanntschaft mit dem wahren Blutsauger gemacht, dem Finanzamt. Bei diesem empfehle ich dir eine besondere Vorsicht walten zu lassen und immer schön fleissig und vor allem rechtzeitig die Umsätze zu melden. Sonst kann es schnell passieren, dass dich dieser Blutsauger auf einmal und sehr schmerzhaft leer saugt. 🙃
Grüsse aus BaWü
Alex
Als Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe melden sich natürlich prompt nach Gründung des Kleingewerbes "Blutsauger" und "Unternehmensberater" an welche zum Teil unvermeidlichen Büroaufwand erzeugen.
so ganz verstehe ich deinen Unmut ehrlich gesagt nicht.
Ein Selbstständiger hat im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer ganz andere Pflichten und auch Verpflichtungen.
Das ist kein Geheimnis, diese Informationen findest du massenweise im Internet und deshalb gibt es auch keinen Grund jemanden zu verteufeln.
Bei der VBG ist der Begriff "Blutsauger" ferner mehr als nur unangebracht, deren Beiträge sind mehr als nur überschaubar.
Anscheinend hast du noch nicht die Bekanntschaft mit dem wahren Blutsauger gemacht, dem Finanzamt. Bei diesem empfehle ich dir eine besondere Vorsicht walten zu lassen und immer schön fleissig und vor allem rechtzeitig die Umsätze zu melden. Sonst kann es schnell passieren, dass dich dieser Blutsauger auf einmal und sehr schmerzhaft leer saugt. 🙃
Grüsse aus BaWü
Alex
Moin,
Das war vielleicht ein Fehler. Aber den kann man ja ganz schnell rückgängig machen. Lies mal das durch:
https://www.golem.de/news/it-berufe-bin-ich-freiberufler-oder-gewerbetre ...
hth
Erik
Das war vielleicht ein Fehler. Aber den kann man ja ganz schnell rückgängig machen. Lies mal das durch:
https://www.golem.de/news/it-berufe-bin-ich-freiberufler-oder-gewerbetre ...
hth
Erik
Moin Andinistrator1,
was genau hast du eigentlich vor?
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Wenn du z.B. gleichzeitig auch mit Hardware und Software handeln möchtest, dann kannst du das Thema Freiberufler am besten gleich wieder vergessen.
Weitere Infos findest du auch hier.
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendun ...
Grüsse aus BaWü
Alex
Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?
was genau hast du eigentlich vor?
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Wenn du z.B. gleichzeitig auch mit Hardware und Software handeln möchtest, dann kannst du das Thema Freiberufler am besten gleich wieder vergessen.
Weitere Infos findest du auch hier.
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendun ...
Grüsse aus BaWü
Alex
Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Zitat von @nachgefragt:
Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Ja. Man kann auch als Lagerarbeiter oder (angestellter) Geschäftsführer Künstler, Dolmetscher, Journalist, Schriftsteller, etc. sein.
lks
Moin Nachgefragt,
Jup, wenn man es genau nimmt, dann kann man sogar mehrere freiberufliche Tätigkeiten gleichzeitig betreiben.
Grüsse aus BaWü
Alex
Zitat von @nachgefragt:
Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Jup, wenn man es genau nimmt, dann kann man sogar mehrere freiberufliche Tätigkeiten gleichzeitig betreiben.
Grüsse aus BaWü
Alex
... bleiben wir hier einfach in der IT.
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?
Moin,
Es gibt außer den Katalogberufen noch die ingenieursähnliche Tätigkeit. Darunter fällt das Meiste, was man so als Admin oder Programmierer machen kann. Habe ich jahrzehntelang so betrieben.
Liebe Grüße
Erik
Zitat von @nachgefragt:
... bleiben wir hier einfach in der IT.
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?
... bleiben wir hier einfach in der IT.
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?
Es gibt außer den Katalogberufen noch die ingenieursähnliche Tätigkeit. Darunter fällt das Meiste, was man so als Admin oder Programmierer machen kann. Habe ich jahrzehntelang so betrieben.
Liebe Grüße
Erik