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Administrator mit Kleingewerbe Widerspruch gegen VBG

Hallo Administratoren.

Als Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe melden sich natürlich prompt nach Gründung des Kleingewerbes "Blutsauger" und "Unternehmensberater" an welche zum Teil unvermeidlichen Büroaufwand erzeugen.

angemeldete Tätigkeit
IT Beratung
IT Dienstleistung

VBG gesetzliche Unfallversicherung
IT-Beratung und IT-Dienstleistung

Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?

Vielen Dank schonmal.

Ganz klar: Das hier ist keine juristische Beratung.

Content-ID: 600696

Url: https://administrator.de/contentid/600696

Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 17:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.08.2020 um 13:02:43 Uhr
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Zitat von @Andinistrator1:

VBG gesetzliche Unfallversicherung

iirc bist Du nur verpflichtet denen was zu geben, wenn Du Angestellte hast. Als selbständiger Einzelkämpfer besteht da meines Wissens keine Pflicht, bist dann aber auch nicht abgesichert.

lks
lcer00
lcer00 29.08.2020 um 13:05:13 Uhr
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certifiedit.net
certifiedit.net 29.08.2020 um 13:13:59 Uhr
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Hallo,

kommt drauf an, wie du dich angemeldet hast und wo.

Grüße
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.08.2020 um 13:46:46 Uhr
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Dem halte ich das

https://www.gruender-welt.com/pflicht-zur-berufsgenossenschaft/

entgegen.

Fazit: Ob der TO verpflichtet ist oder nicht, höngt von der Art der Tätigkeite ab und was er genau angemneldet hat.
Andinistrator1
Andinistrator1 29.08.2020 um 13:53:06 Uhr
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angemeldete Tätigkeit
IT Beratung
IT Dienstleistung

Letzteres ist sicherlich Auslegungssache, findet aber überwiegend im Home Office statt.

Wenn ich also beim Gang zum Kaffee in die Küche ausrutsche... .
142583
142583 29.08.2020 aktualisiert um 14:02:44 Uhr
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Das Thema ist viel zu komplex, außerdem fehlen sehr viele Informationen um es pauschal beurteilen zu können.

Der DGB-Rechtsschutz postet regelmäßig Entscheidungen zu Haftungsfragen aus der Unfallversicherung. Es ist wirklich ein sehr schwieriges Thema. Viele Fälle werden über diverse Instanzen gestritten.

Unsere Einkaufsbedingungen, sehen z. B. vor dass wir keine Lieferanten auf das Werksgelände lassen, wenn sie nicht mit vorschriftsgemäß Arbeitsschutzausrüstung antreten. In der Auftragsvergabe wird auch Versicherungsschutz abgefragt. Eine Versicherung die wir sehen wollen ist die Unfallversicherung.

Grundsätzlich sollte eine Unfallversicherung auch in deinem Interesse sein.
Kennst du schon die Prämie die du zahlen sollst?
em-pie
em-pie 29.08.2020 um 14:03:43 Uhr
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Moin,

Die IHK sollte dir doch da Auskunft geben können, denke ich.

Bin zwar Vollzeitangestellter, habe aber keine Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit...

Aber die IHKs haben ja auch immer Workshops/ Beratungsstellen für Existenzgründer... da kann man sicherlich einiges draus ableiten.

Spannend wird es ja, wenn dir Unfallbedingt durch deine Nebentätigkeit im Hauptberuf ausfällst... da entstehen deinem AG ja möglicherweise aus Kosten. Weiß aber aus o.g. Grund nicht, wie sich das dann verhält.

Gruß
em-pie
137960
137960 30.08.2020 um 09:46:16 Uhr
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Wie vor-Kommentatoren es schon geschrieben haben: es kommt drauf an.

Pflichtbeiträge zu den IHKen kann man nur entgehen, wenn man nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig ist.
Als Einzelunternehmer musst Du manchmal Beiträge zur VBG zahlen, manchmal auch nicht. Ein Anruf bei der für dich zuständigen VBG kann helfen.
Die Beiträge zur VBG sind übrigens eher im Bereich "lächerlich" angesiedelt. Sie richten sich u.a. nach der Tätigkeit. Als IT-Berater erhöht eine Außendiensttätigkeit diesen Beitrag aber auch nur unwesentlich.

Was Du aber auf jeden Fall selber abschliessen solltest: eine Berufshaftpflicht mit einer hohen Vermögensschadendeckung. Und die kostet wesentlich mehr als IHK und VBG-Beiträge zusammen. Eine Berufshaftpflicht mit niedriger Vermögensschadendeckung hilft "für den Fall" nicht viel, den im Beratungsgeschäft hat man wenige echte Haftpflichtfälle - dafür dann noch wenigerer, dafür ziemlich teure Vermögensschäden. Beispiel: Tasse Kaffee auf den Rechner beim Auftraggeber gekippt = Haftpflichschaden, neues Notebook. Schaden überschaubar.
Falschen Befehl auf der Datenbank eingetippt, Backup muss eingespielt werden, 1 Tag Produktionsausfall = Vermögensschaden. Teuer.
MysticFoxDE
MysticFoxDE 30.08.2020 aktualisiert um 12:03:41 Uhr
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Moin,

Als Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe melden sich natürlich prompt nach Gründung des Kleingewerbes "Blutsauger" und "Unternehmensberater" an welche zum Teil unvermeidlichen Büroaufwand erzeugen.

so ganz verstehe ich deinen Unmut ehrlich gesagt nicht.

Ein Selbstständiger hat im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer ganz andere Pflichten und auch Verpflichtungen.
Das ist kein Geheimnis, diese Informationen findest du massenweise im Internet und deshalb gibt es auch keinen Grund jemanden zu verteufeln.

Bei der VBG ist der Begriff "Blutsauger" ferner mehr als nur unangebracht, deren Beiträge sind mehr als nur überschaubar.

Anscheinend hast du noch nicht die Bekanntschaft mit dem wahren Blutsauger gemacht, dem Finanzamt. Bei diesem empfehle ich dir eine besondere Vorsicht walten zu lassen und immer schön fleissig und vor allem rechtzeitig die Umsätze zu melden. Sonst kann es schnell passieren, dass dich dieser Blutsauger auf einmal und sehr schmerzhaft leer saugt. 🙃

Grüsse aus BaWü

Alex
Andinistrator1
Andinistrator1 30.08.2020 um 16:18:38 Uhr
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Zitat von @137960:
Was Du aber auf jeden Fall selber abschliessen solltest: eine Berufshaftpflicht mit einer hohen Vermögensschadendeckung.
Jup, da bin ich noch am schauen.
Beispiel: Tasse Kaffee auf den Rechner beim Auftraggeber gekippt = Haftpflichschaden, neues Notebook. Schaden überschaubar.
Ok
Falschen Befehl auf der Datenbank eingetippt, Backup muss eingespielt werden, 1 Tag Produktionsausfall = Vermögensschaden. Teuer.
3x messen 1x sägen
Ich verstehe was du meinst, jedoch sichere ich mich hier vorher ab (backup, außerhalb der Betriebszeit,... Vorsicht ist besser als Nachsicht)

Haftpflicht ist auf jeden Fall ein Punkt, wobei ich selbst mal gern das ein oder andere Systemhaus für deren Arbeiten rechtlich zur Kasse für die abgelieferte schlechte Arbeit oder schlechte Beratung bitte würde... leider geht das Thema am Ende dennoch unter. Ist gar nicht so einfach dagegen zu klagen.

Aber zurück zum Thema:
Zitat von @Andinistrator1:
Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?
erikro
erikro 30.08.2020 um 17:56:38 Uhr
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Moin,

Zitat von @Andinistrator1:
angemeldete Tätigkeit
IT Beratung
IT Dienstleistung

Das war vielleicht ein Fehler. Aber den kann man ja ganz schnell rückgängig machen. Lies mal das durch:
https://www.golem.de/news/it-berufe-bin-ich-freiberufler-oder-gewerbetre ...

hth

Erik
MysticFoxDE
MysticFoxDE 31.08.2020 um 08:47:19 Uhr
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Moin Andinistrator1,

Kann mir jemand der ebenfalls ein Vollzeitarbeitnehmer mit Nebengewerbe Tipps geben um den Widerspruch zu begründen?

was genau hast du eigentlich vor?

Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.

Wenn du z.B. gleichzeitig auch mit Hardware und Software handeln möchtest, dann kannst du das Thema Freiberufler am besten gleich wieder vergessen.

Weitere Infos findest du auch hier.

http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendun ...


Grüsse aus BaWü

Alex
nachgefragt
nachgefragt 31.08.2020 um 10:33:48 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 31.08.2020 aktualisiert um 10:38:19 Uhr
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Zitat von @nachgefragt:

Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?

Ja. Man kann auch als Lagerarbeiter oder (angestellter) Geschäftsführer Künstler, Dolmetscher, Journalist, Schriftsteller, etc. sein.

lks
MysticFoxDE
MysticFoxDE 31.08.2020 um 10:58:17 Uhr
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Moin Nachgefragt,


Zitat von @nachgefragt:

Zitat von @MysticFoxDE:
Möchtest du nur Dienstleistung anbieten, dann kann das mit dem Freiberufler evtl. klappen.
Kann denn ein Vollzeitarbeitnehmer gleichzeitig ein "Freiberufler" sein?

Jup, wenn man es genau nimmt, dann kann man sogar mehrere freiberufliche Tätigkeiten gleichzeitig betreiben.

Grüsse aus BaWü

Alex
nachgefragt
nachgefragt 31.08.2020 um 11:03:00 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ja. Man kann auch als Lagerarbeiter oder
... bleiben wir hier einfach in der IT.
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?
erikro
erikro 31.08.2020 um 11:10:09 Uhr
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Moin,

Zitat von @nachgefragt:

Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ja. Man kann auch als Lagerarbeiter oder
... bleiben wir hier einfach in der IT.
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet.
Ist unter den Katalogberufen der "IT-Berater" oder "IT-Dienstleister" denn schon ohne Diplom-Informatiker (FH),... anerkannt?

Es gibt außer den Katalogberufen noch die ingenieursähnliche Tätigkeit. Darunter fällt das Meiste, was man so als Admin oder Programmierer machen kann. Habe ich jahrzehntelang so betrieben.

Liebe Grüße

Erik
Andinistrator1
Andinistrator1 31.08.2020 um 14:31:50 Uhr
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Zitat von @erikro:
Das war vielleicht ein Fehler.
Moin,
wenn dann hat(te) mich mein Rechtsschutz falsch beraten.
Freiberufler wäre natürlich weniger Aufwand gewesen.
Andinistrator1
Andinistrator1 31.08.2020 um 14:33:44 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:
was genau hast du eigentlich vor?
Moin,
Widerspruch ggü. dem VBG einlegen ist mein Vorhaben.
Andinistrator1
Andinistrator1 31.08.2020 um 14:40:14 Uhr
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Zitat von @erikro:
Habe ich jahrzehntelang so betrieben.
Das deckt sich mit meiner juristischen Beratung das es "vor vielen Jahren einfacher gewesen" sei.
Aktuell muss man wohl auch Glück haben, eindeutig sei es nicht.
Der Handel mit Hardware ist ein Knackpunkt (wurde bereits genannt),... .
Andinistrator1
Andinistrator1 31.08.2020 um 14:40:54 Uhr
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Ein Thema ist ggf. der Freiberufler,
ein anderes der Widerspruch.
Meine Frage zielte auf letzteres ab face-wink