marius85
Goto Top

Nebentätigkeit EDV Dienstleistung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

Ich bin bei einer Firma beschäftigt inder ich die EDV betreue.

Nun habe ich mir überlegt, nach Feierabend eine EDV Dienstleistung anzubieten.
D.h. ich mache über ein paar Portale ein bisschen Werbung " Wenn SIE ein Problem mit Ihrem PC/Notebook haben, rufen Sie mich an".

Nun stellt sich mir die Frage, muss ich dazu ein Gewerbe anmelden oder wie geht das?
Was muss ich tun, wie läuft sowas?

1.) Mit dem Arbeitgeber abklären, KLAR!
2.) ???
3.) ???

u.s.w.

Macht jemand sowas und hat damit erfahrung?

Danke

MfG

mv

Content-ID: 163731

Url: https://administrator.de/contentid/163731

Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 13:11 Uhr

Tomahawk88
Tomahawk88 31.03.2011 um 14:18:58 Uhr
Goto Top
Hi mv,

Punkt 1 => Völlig richtig! Wenn Dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, sind das schon 50%. Es geht nicht um den fachlichen Aspekt des Nebenberufes (in der Firma angewendet oder angelernt und privat nutzen)...sondern um das Interesse des Arbeitgebers Dich am nächsten morgen wieder erholt und munter begrüßen zu können. Dies könne ja u.U. gefährdet werden durch die Nebentätigkeit wenn man mit einem Kunden Ärger hat.
Punkt 2 => Natürlich musst Du ein Gewerbe (kostet EUR 20,- in Deinem zuständigen Amt) anmelden...es sind ja Einkünfte, die Dein Leben bereichern werden. Da möchte der Staat auch was von abhaben und Rechnungen werden einige Kunden explizit anfragen.
Punkt 3 => UStId in Saarlouis beantragen, damit Du im europäischen Ausland Steuerfrei einkaufen kannst.

Das fällt mir dazu spontan ein. Investiere nicht zuviel in Büro- und Arbeitsmaterialien...lasse das erst einmal vorsichtig anlaufen.
gresser
gresser 31.03.2011 um 14:19:47 Uhr
Goto Top
Gewerbeanmeldung ist Pflicht, schließlich willst du ja auch Geld verdienen und musst somit Rechnungen schreiben.

Das Gewerbe kannst du auf dem Rathaus (bei größeren Städten in der entsprechenden Behörde) anmelden.

Außerdem solltest du dich mit Finanzamt bzw, deinem Steuerberater in Verbindung setzen wenn du Mehrwertsteuer ausweisen möchtest. Allerdings ist dies unter Umständen ein größeres Thema, kommt eben drauf an was du möchtest.

Würd mich auf jeden Fall mit deinem Steuerberater zusammensetzen, der weiß normalerweise Bescheid, auch was du auf die Rechnungen schreiben musst usw.


mfg
EloKoN
EloKoN 31.03.2011 um 14:25:25 Uhr
Goto Top
Gewerbe brauchst du auf jeden Fall, da du ja regelmäßigen Gewinn erzielen willst (außer du möchtest Verlust machen [aufs Wollen kommt es rechtlich an], dann brauchst du kein Gewerbe *g*).

Das kostet aber kaum was, ich denke so um die € 20,00 oder teilweise gar nichts, wenn es dein 1. Gewerbe in dieser Branche wäre.

Danach solltest du deine Tätigkeit dem Finanzamt melden, damit die Bescheid wissen, dass du aus selbständiger Arbeit Erträge erzielst.
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 31.03.2011 um 14:30:40 Uhr
Goto Top
Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht hängt davon ab in welche Kategorie dein Nebenjob fällt. Wenn du z.B. als Freiberufler zählst brauchst du dich nur beim Finanzamt melden musst aber nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.

Der nächste Punkt wäre der Umfang. Wenn du z.B. unter der 400EUR Grenze bleibst ist das ganze Steuerfrei.

Details wird dir das für dich zuständige Finanzamt verraten können.
EloKoN
EloKoN 31.03.2011 um 14:48:44 Uhr
Goto Top
Also anmelden muss man ein Gewerbe immer dann, wenn man die Absicht hat, einen regelmäßigen Gewinn zu erzielen.

Da gibt es aber Ausnahmen. Freiberuflicher müssen z. B. niemals ein Gewerbe anmelden, das sind z. B. Leute, die Bilder malen, aber auch Leute, die Designs erstellen. Personen die künstlerische Tätigkeiten ausüben, sind freiberufler und somit aus der Gewerbeordnung ausgenommen.

Nimmst du Reparaturen an PCs vor, verkaufst PCs etc., dann brauchst du natürlich ein Gewerbe. Aber die Anmeldung ist gar nicht schlimm. Maximal 20 Minuten und das ist durch.
vossi31
vossi31 31.03.2011 um 14:52:01 Uhr
Goto Top
Hallo mv,

die formellen Aspekte mit Gewerbeanmeldung und Finanzamt haben die Kollegen ja schon abgehandelt.

Bitte unterschätze aber nicht den Aufwand, den du betreiben musst um an Aufträge heranzukommen. Allein mit Einträgen in kostenlosen Portalen wirst du vermutlich nicht viel erreichen obwohl du die natürlich als Unterstüzung machen solltest. Andere Werbung kann sehr teuer sein, das must du erstmal wieder reinholen. Viel helfen würden persönliche Kontakte und Referenzen. Viel Erfolg!

Henning
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 31.03.2011 um 15:40:40 Uhr
Goto Top
Gerade was einen Freiberufler ausmacht da scheiden sich die Geister und es gibt auch KEINE allgemeingültige Definition.

Hast du z.B. einen Teil "Ing."-Leistung inkl. ist das schonwieder Auslegungssache. Sprich entwickelst du für einen speziell Software und verkaufst ihm gleich noch "Service" ^^.

Bleibt es hingegen bei reinem PC Service aka Schrauber hast du natürlich recht das hier kein Status eines Freiberuflers möglich ist.
Schibbel
Schibbel 31.03.2011 um 16:00:01 Uhr
Goto Top
Hi

Wenn du nebenbei Dienstleistung anbieten willst und eine Rechnung dafür stellst musst du ein Gewerbe anmelden.

Du gehst auf das Gewerbeamt deiner Stadt und füllst einen Gewerbeschein aus. Dort steht auch z.B. drin ob hauptamtlich oder Nebentätigkeit.

Du bekommst dann vom FA evtl. eine neue Steuernummer und zahlst dann Umsatzsteuern auf deine Umsätze. Am Jahresende musst du dann eine Einnahmenüberschussrechnung machen.

Die Damen und Herren des Gewerbeamtes sagen dir das aber auch alles, zumal das bei dir ja sicherlich unter Klein- bzw. Kleinstgewerbe zählt.

LG

Schibbel
Xaero1982
Xaero1982 31.03.2011 um 20:56:08 Uhr
Goto Top
Hi,

hört sich nicht gerade nach riesen Umsätzen an die dir da vorschweben.

Du meldest ein Kleingewerbe an - sprich eigentlich nur eine einfache Steuernummer.

Mit dieser darfst du dann auch nur Rechnung stellen OHNE MwSt. (Das muss explizit in der Rechnung erwähnt werden)
Du kannst damit auch nicht bei Anschaffungen die MwSt. zurück bekommen.

Im Gründungsjahr darfst du ~17xxx€ verdienen - später sinds mehr.

Steuern zahlst du ab 7xxx€

Du musst dann ein mal im Jahr eine Einkommensteuererklärung machen.

Wo du das ganze anmeldest hat ja nun schon jeder geschrieben.

VG
vossi31
vossi31 01.04.2011 um 10:47:05 Uhr
Goto Top
Hallo,

hier wurde jetzt schon einiges zu Steuern gesagt und auch wenn ich selbst nicht der Fachmann bin so möchte ich es doch etwas verdeutlichen. Drei Steuerarten sind hier von Bedeutung: Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer.

- Das "Ziel" der Gewerbeanmeldung ist natürlich, dass du irgendwann mal Gewerbesteuern zahlen sollst. Dafür müsstest du aber schon ziemlich viel Gewinn machen, also erstmal vermutlich ohne Belang für dich. Die Anmeldung musst du natürlich trotzdem machen sofern du keinen Freiberufler-Status hast.

- Ob du Umsatzsteuer an deine Kunden berechnest und diese abzüglich der Vorsteuer für deine Einkäufe (Telefon, Internet, Werkzeug, PC, Software...) wieder abführst ans FA, kannst du im Prinzip anfangs selbst entscheiden, musst es dann aber für ein oder sogar drei Jahre so beibehalten.

- Einkommensteuer zahlst du in jedem Fall sofern du Gewinn machst und zwar nicht erst ab 400 € monatlich oder 7.000 jährlich, wie einige hier schrieben, sondern für jeden Cent. Du hast ja einen Hauptberuf und verdienst dort vermutlich bereits mehr als das Existenzminimum ist. So wird jeder Euro Gewinn deiner Nebentätigkeit zum Einkommen hinzugerechnet und natürlich auch versteuert.

Henning
Xaero1982
Xaero1982 01.04.2011 um 16:13:52 Uhr
Goto Top
Zitat von @vossi31:

- Einkommensteuer zahlst du in jedem Fall sofern du Gewinn machst und zwar nicht erst ab 400 € monatlich oder 7.000
jährlich, wie einige hier schrieben, sondern für jeden Cent. Du hast ja einen Hauptberuf und verdienst dort vermutlich
bereits mehr als das Existenzminimum ist. So wird jeder Euro Gewinn deiner Nebentätigkeit zum Einkommen hinzugerechnet und
natürlich auch versteuert.

Und das steht wo?

VG
vossi31
vossi31 01.04.2011 um 16:51:39 Uhr
Goto Top
Und das steht wo?

Wie gesagt bin ich kein Fachmann, aber im Zweifelsfall steht's im Einkommensteuergesetz.
Nur wenige genau definierte Nebentätigkeiten sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, z.B. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter in Sportvereinen.

Henning
pilger
pilger 04.04.2011 um 11:47:02 Uhr
Goto Top
Das ist jetzt ein steuerliches Fachgebiet. Da solltest du einen Steuerberater befragen.

Hast du daran gedacht eine UG zu gründen?
Damit kannst du die steuerlichen Vorteile von Privat-/Einzelperson und juristische Person (also UG bzw. Mini-GmbH) optimaler ausnutzen.

Auf jeden Fall mit dem Steuerberater sprechen.
MaikHSW
MaikHSW 04.04.2011 um 11:49:10 Uhr
Goto Top
Hey.
Also folgendes Vorgehen:

1. Kleingewerbe beantragen (unter 4.000 Euro jährlich meine ich), größer werden kannst du immer noch.
2. In einem Kleingewerbe kann man Umsatzsteuer geltend machen, muss es aber nicht. Ich würde es nicht tun, spart Papierkram. Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer absetzen. Wenn wir aber von Dienstleitungen wie Installation oder so reden wirst du da nicht viel haben.
3. Werbung machen und Homepage bauen. Ggf. Werbung auf Auto. Es ist das A und O an Aufträge zu kommen.
Die Familie ist stets ein dankbarer Kunde von kostenlosen Dienstleistungen, willst du Geld wirst du eher selten gefragt.

4. Jegliche Einnahme muss in deine Steuererklärung als nebenberufliche Einnahmen ausgewiesen werden.
Dafür nimmt das Finanzamt natürlich Steuern (Einkommenssteuer).
Wenn du Glück hast kannst du genug absetzen und zahlst nichts, sonst zahlst du eben nach.

Da bieten sich aber Beratungen (m.W. kostenlos) bei der IHK an.
Die beleuchten mit dir alles.

Was auch hilft, auch wenn es viel Arbeit ist:
Der Businessplan.
Denn wenn du den geschrieben hast hast du dir über alles mal Gedanken gemacht.
Entweder stehst du dann noch dahinter oder merkst vielleicht, dass es nur eine Idee war.....


gruß
MaikHSW
MaikHSW 04.04.2011 um 11:58:21 Uhr
Goto Top
Hey.
Noch ein weiterer Gedanke:
Muss es unbedingt eine komplette Firma sein?
Das macht m.E. nur Sinn wenn es größer wird oder ist.
Vorher würde ich es auf freiberuflicher Ebene machen.
Weil viele Rechtsformen sind natürlich attraktiv, wenn ich aber als One Man Show direkt mit einer UG ankomme wird mich nicht jeder haben wollen....
Denn es geht ja auch um Haftung.
Daher wenn es unbedingt eine Firma sein muss dann bitte mit der IHK klären,
es geht ja auch um Ansehen und Vertrauen der Kunden in dich.


Was das genau heißt kann die IHK beantworten oder der Steuerberater deines Vertrauens.


Gruß
pilger
pilger 04.04.2011 um 13:24:05 Uhr
Goto Top
In dem Moment wo der Threaderöffner ein Gewerbe anmeldet, hat er quasi schon eine "komplette" Firma.

Dann ist nur noch zu überlegen, mit welcher Rechtsform will er aktiv sein.
Da gibt es zwei grobe Unterscheidungen: a) Personengesellschaft (also Selbstständig, GbR, KG) oder b) Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, Genossenschaft, AG, Limited, SPE, SC, SE usw.)

Wenn man Haftungsrisiken beschränken möchte, der Firma eine Eigenständigkeit geben will, die von der persönlichen/privaten Situation getrennt gehandhabt werden soll, dann wird man über den Weg der Kapitalgesellschaft nicht drumherum kommen. Gerade für Existenzgründer mit Wachstumsperspektive und Langfristigkeit ist eine "UG" (populistisch auch 1-EUR-GmbH genannt) empfehlenswert.

Wenn man Klein(st)unternehmer sein möchte, dann braucht man diese Überlegungen.


(Auf keinen Fall die schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers vergessen.)

Das Stichwort IHK von MaikHSW ist ganz wichtig. Es gibt eine Reihe von Nachfolgepflichten. Bei den Kapitalgesellschaften z.B. das Thema Bilanzierungspflicht, IHK-Zwangsmitgliedschaft (bei zuwenig Gewinn kann auf Antrag der Mitgliedsbeitrag erlassen werden). Bei Personengesellschaften gibt es in der Regel die Probleme der Trennung zwischen Privat und Selbstständigkeit - hier gibt es immer wieder mal Reibungen und unliebsame Entscheidungen des Finanzamtes, wenn z.B. Belege als private Angelegenheit bewertet werden und nicht als betriebliche.


@MaikHSW,

Zitat von @MaikHSW:
Vorher würde ich es auf freiberuflicher Ebene machen.

Freiberufler (also Selbstständig ohne Gewerbeschein und ohne Gewerbesteuerpflicht) kann nicht jeder sein. Üblicherweise werden die beratenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Berater, ...) dort eingeordnet. Man sollte - damit es kein böses Erwachen gibt - vorher mit dem örtlichen Finanzamt eine Klärung herbeigeführt haben.


Weil viele Rechtsformen sind natürlich attraktiv, wenn ich aber als One Man Show direkt mit einer UG ankomme wird mich nicht
jeder haben wollen....

Warum? Ich verstehe deine Befürchtung nicht.
Ob eine Firmierung vom Kunden akzeptiert wird oder nicht, sollte bei der Dimension der Gründung völlig außer acht gelassen werden.
Interessant ist es innerhalb Deutschlands, ob du mit einer Limited oder deutschen Rechtsform kommst. Eine Limited wird immer noch nicht überall akzeptiert. Allerdings ist eine Limited bei regelmäßigen internationalen Aktivitäten notwendig. International ist eine Limited bekannter und anerkannter als z.B. eine deutsche GmbH oder AG. Daher haben viele größere Unternehmen aus Deutschland mindestens eine Tochterfirma mit internationaler Firmierung (SE, SPE, SC, Limited usw.).

Völlig unabhängig von der Firmierung ist natürlich dann das Auftreten. Häufigster Fehler ist, wenn eine Einzelperson immer so tut, als ob da mehrere Angestellte/Kollegen mit existieren. Es hat kein Auftraggeber ein Problem damit, wenn jemand als 1-Mann-GmbH oder -UG irgendwo einen Auftrag annimmt und abarbeitet. Das ist glaubwürdig und führt zu langfristigen Kundenbeziehungen.

Aber geraten wir langsam ins Off-Topic?
MaikHSW
MaikHSW 04.04.2011 um 14:05:32 Uhr
Goto Top
Hey.
Naja, du kannst ja schon freiberuflich für eine Firma arbeiten.
Da hast du den ganzen Rattenschwanz mit Firmierung und so nicht so sehr.

Meine Befürchtung mal erklärt:
Der IT-Markt ist sehr voll.
Da der TS das nur nebenher machen möchte ist er zeitlich, auch in Reaktionszeiten, sehr eingeschränkt.
Und wenn mal was nicht klappt kann es auch zu Schadensersatz kommen.
Wenn da aber eine UG hinter steht die nur bis 1.000 Euro haftet würde ich die als Firma ablehnen,
eben weil Schäden schnell teurer sind.
Und Privatleute gehen meist tagsüber zum PC-Händler Ihres Vertrauens.
Dort kostet Windows neu installieren und patchen vielleicht 30 Euro,
da kann man nicht günstiger werden.
Denke ich zumindest.
Du hast schon Recht, man muss seine One Man Show zugeben.
Aber da wirkt es auf mich immer befremdlich wenn Leute mit Konstrukten á la GmbH oder KG ankommen.
Da ist für mich bestenfalls OHG drin oder halt e.k. und gut.

Aber all das sind Fragen, die die regionale IHK sicher bestens darstellen kann.


Gruß
hermeline
hermeline 04.04.2011 um 15:30:30 Uhr
Goto Top
Hi,
über Steuern ist hier glaube ich genug geschrieben worden. Denk aber auch an eine Versicherung, die bei von dir verurschten Schäden einsprigt. Die GEMA will auch noch Geld sehen auch wenn Du dein Fahrzeug nicht auf die Firma angemeldet hast.

Gruß Hermeline
gresser
gresser 04.04.2011 um 15:34:16 Uhr
Goto Top
Zitat von @hermeline:
Hi,
über Steuern ist hier glaube ich genug geschrieben worden. Denk aber auch an eine Versicherung, die bei von dir verurschten
Schäden einsprigt. Die GEMA will auch noch Geld sehen auch wenn Du dein Fahrzeug nicht auf die Firma angemeldet hast.

Gruß Hermeline

Ich denke nicht das die GEMA von ihm Geld möchte, schließlich tut er ja nicht Musik oder Filme vorführen. Wenn dann muss er GEZ Gebühren zahlen, nicht nur wegen dem Radio, sondern auch wegen dem PC mit Internetanschluss. Allerdings kann man dies bei einem Kleingewerbe, sofern man Privat schon zahlt, oft umgehen.

Eine Haftpflichtversicherung ist bestimmt kein Fehler, allerdings kostet diese auch zwischen 500-1000 Euro, natürlich auch Umsatzabhängig.
hermeline
hermeline 04.04.2011 um 15:42:36 Uhr
Goto Top
Hi,
Sorry ich meinte auch GEZ und nicht GEMA.

ich habe auch ein Kleingewerbe angemeldet und die GEZ will Geld haben. Das Argument "Der wagen ist nur Privat" wollte der Verein nicht gelten lassen, denn ich könnte ja auch mal einen Geschäftsbrief zur Post bringen und das währe eine geschäftliche Nutzung. Ich finde das zwar auch daneben aber ich komm da nicht raus.

Gruß
Hermeline
MaikHSW
MaikHSW 04.04.2011 um 15:47:14 Uhr
Goto Top
Hey Hermeline.
Darum bauen ja viele Pizza Taxis das Radio aus face-smile
Aber gibt es nicht die Chance das man immer zu Fuß geht oder mit dem Fahrrad?
Die GEZ ist schon ein Betrugsverein, aber so arg?


Gruß
pilger
pilger 04.04.2011 um 20:57:19 Uhr
Goto Top
Zitat von @MaikHSW:
Naja, du kannst ja schon freiberuflich für eine Firma arbeiten.

Du meinst auf "Honorarbasis".

Oft wird der Begriff "freiberuflich" nicht korrekt verwendet.
"Freiberuflich" wird von den Finanzämtern nicht großzügig gewertet. Freiberufler bedeutet für das Finanzamt immer ein Verzicht auf Gewerbesteuer. Deswegen braucht man als Freiberufler auch keinen Gewerbeschein.

Für die Bezeichung "Freiberufler" gilt die Betrachtung des §18 des Einkommensteuergesetzes. Dort findet man eine Liste sogenannter Katalogberufe, auf die sich auch viele andere Gesetze beziehen. Als freiberuflich gelten demnach:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplompsychologen,
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (und Buchrevisoren),
  • Naturwissenschaftliche / technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
  • Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer (und ähnliche Berufe), Wissenschaftler sowie
  • Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Durch den abschließenden Verweis auf "ähnliche Berufe" hat der Gesetzgeber klar gemacht, dass es sich beim Katalog der "Freien Berufe" nicht um eine abschließende Aufzählung handelt.

Ob der Threaderöffner mit seinen Tätigkeiten überhaupt ein "Freiberufler" sein kann, sollte er sich im Zweifel von Finanzamt bestätigen lassen. Eventuell den Steuerberater vorschicken.


Meine Befürchtung mal erklärt:
Der IT-Markt ist sehr voll.
Da der TS das nur nebenher machen möchte ist er zeitlich, auch in Reaktionszeiten, sehr eingeschränkt.
Und wenn mal was nicht klappt kann es auch zu Schadensersatz kommen.

Du hast recht damit.

Wenn da aber eine UG hinter steht die nur bis 1.000 Euro haftet würde ich die als Firma ablehnen,
eben weil Schäden schnell teurer sind.

Aber auf eine Haftungsbeschränkung zu verzichten, dafür dann mit dem gesamten persönlichen Vermögen zu haften kann nicht die bessere Lösung sein.
Weil das ist nämlich bei einer Selbstständigkeit genau das Risiko, dass bei Schadensersatzansprüchen etc. (sinnbildlich gesprochen: ) Haus und Hof in Gefahr kommen.
Es kann bis zur Privatinsolvenz und damit Eintragung ins Schuldenregister führen. Damit ist der Existenzgründer beruflich - also auch als Angestellter - so gut wie tot.

In erster Linie muss er als Existenzgründer über seine eigene Zukunft sorgen machen. Erst danach kommt der Kunde.
Wenn ein Kunde ein Problem mit der Haftungsbegrenzung auf z.B. 1.000 EUR oder mit einem "UG" hinter dem Firmennamen hat, dann läuft es nicht auf die Lösung eines Problems hinaus, sondern dann werden Gründe gesucht, warum man mit jemanden nicht zusammenarbeiten will oder jemand anderen den Auftrag vergeben will. Die Aspekte einer Auftragsvergabe aus Unternehmensgesichtspunkten ist nicht immer betriebswirtschaftlich oder logisch. Aber das ist ein anderes Thema.
Es wird sicherlich irgendwann auch einen Kunden geben, der ein Problem mit einer Firma "Thomas Steffels Computerhilfe" haben könnte. Schliesslich bedeutet eine nicht-UG bzw. nicht-GmbH, dass die Person von heut auf morgen verschwinden könnte. Es birgt eine Unsicherheit bezüglich der Langfristigkeit für eine Zusammenarbeit. Jemand, der eine UG/GmbH hat, macht es um langfristig etwas damit anzustellen und verschwindet nicht plötzlich von der Bildfläche.
Weiteres Argument ist, mit einer UG/GmbH weiß der Auftraggeber wie weit die Haftung gehen kann und kein Zugriff auf das persönliche Vermögen des Unternehmers möglich ist. Man weiß, woran man ist.

Wie du siehst, man kann die Argumentation auch herumdrehen. Letztlich, bei solch einer Entscheidung in den geringen finanziellen Dimensionen - so meine Vermutung, ohne Respektlos sein zu wollen - gilt der Blick auf sich selbst.


Und Privatleute gehen meist tagsüber zum PC-Händler Ihres Vertrauens.
Dort kostet Windows neu installieren und patchen vielleicht 30 Euro,
da kann man nicht günstiger werden.
Denke ich zumindest.

Das mag schon sein. Aber ehrlich gesagt, soviel hat der Threaderöffner noch nicht gesagt, was er den genau für eine Dienstleistung bzw. welche Produkte er anbieten will, wir er sich vom Konkurrenten seiner direkten Umgebung unterscheiden will und wer seine Zielgruppe ist.
Ich kann mir gut vorstellen, dass im ländlichen Bereich so etwas gut angenommen wird - wenn man das konzeptionell klug aufzieht.

Du hast schon Recht, man muss seine One Man Show zugeben.
Aber da wirkt es auf mich immer befremdlich wenn Leute mit Konstrukten á la GmbH oder KG ankommen.
Da ist für mich bestenfalls OHG drin oder halt e.k. und gut.

Erläutere doch bitte kurz, warum das befremdlich auf dich wirkt.
Wo ist der Unterschied für dich, wenn auf der Rechnung "Hans Wilhelms Computerbude GmbH" im Gegensatz zu "Computerbude, Hans Wilhelm e.k." steht?

Für mich als Kunden macht es letztlich keinen Unterschied. Der Mensch tritt nicht anders auf, wenn er "UG" bzw. "GmbH" auf dem Briefbogen hat oder nicht hat.
Die Firmierung ist eine steuerrechtliche und juristische Angelegenheit.

Nebenbei bemerkt: Die OHG und "e.k." sind weder Qualitätsbezeichnungen noch helfen die dem Unternehmer oder Kunden wirklich weiter.

Aber all das sind Fragen, die die regionale IHK sicher bestens darstellen kann.

Die IHK wird - je nach Kompetenz des Gesprächspartners - auch nicht viel mehr sagen können, als auf den Webseiten der IHK und der Finanzbehörden schon steht.
Letztlich muss der Threaderöffner sagen, was ihm wichtig ist. Aber er hat sich bisher nicht mehr gemeldet und so bleibt vieles unkonkret.

Wie war noch mal seine Ausgangsfrage?
Naja, man bei solch einer Fragestellung nur empfehlen die üblichen Seiten für Existenzgründer, IHK-Seiten und Existenzgründer-Berater-Websites zu besuchen und/oder Handbücher zu dem Thema anzuschaffen.

Es kommt letztlich darauf an, wie ernsthaft bzw. umfangreich diese Nebentätigkeit angedacht ist. Wenn ernsthaft Geld damit verdient werden soll, dann sollte über UG/GmbH nachdenken, wenn er aufgrund eines Helfersyndroms anderen eine Hilfe sein will, dann sollte er über den gemeinnützigen Verein nachdenken. Wenn er nicht genügend Leute für den Verein findet, dann kann er auch eine gemeinnützige UG/GmbH gründen. Mit einem Verein kann man auch die Haftungsbeschränkung möglich machen.
hareso
hareso 04.04.2011 um 21:08:12 Uhr
Goto Top
Der nächste Punkt wäre der Umfang. Wenn du z.B. unter der 400EUR Grenze bleibst ist das ganze Steuerfrei.

Ist nicht ganz richtig, weil die beiden Einkommen zusammengezählt werden, und er ja sicher mit beiden Tätigkeiten mehr als 400.-- Euro verdient.

Also in jedem Fall Steuerberater befragen der sollte sich auskennen. Weil Anfangsfehler kommen sehr teuer:
MaikHSW
MaikHSW 05.04.2011 um 09:16:12 Uhr
Goto Top
Hey.
Du hast schon Recht,
man kann es so oder so betrachten.

Ich denke mal,
vieles hängt nun aber auch von der Dienstleistung und dem Ziel des Erstellers ab.
Leider meldet sich dieser nicht mehr zu Wort...

So harren wir erstmal der Dinge.


Gruß