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Rechtssicherheit bei Internetsperren aus Sicht eines Administrators

Hallo an alle Leidensgenossen in der weiten Welt der IT,
aufrund meiner persönlichen sowie fachbezogenen Unsicherheit im Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen der Internetsperren habe ich eine Anfrage über Direktzu.de an Frau von der Leyen gestellt.
In dieser Anfrage geht es nicht um eine Diskussion für und wider die Sperren, sondern um ein rechtssicheres Verhalten trotz Ausübung seiner Pflichten als Administrator.

Der komplette Beitrag:


Rechtssicherheit bei Internetsperren aus Sicht eines Administrators

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

es liegt mir fern zu polemisieren. Ich strebe hier und jetzt auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn der Internetsperren an.
Was mir allerdings (und ich denke, es gibt viele Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden) doch sehr unter den Nägeln brennt, sind folgende Fragen:

Als System- und Netzwerkadministrator eines Firmennetzwerkes bin ich meinem Arbeitgeber gegenüber vertraglich verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit so weit als möglich zu garantieren. Nun fühle ich mich ein wenig aufs Glatteis geführt. Aufgrund Ihrer Aussage mit dem Inhalt, dass es möglich ist, IP-Adressen, die mehrfach auf "Stoppseiten" landen strafrechtlich zu verfolgen, kombiniert mit der Tatsache, dass sich die IP-Adresse unseres Firmennetzwerkes im Gegensatz zu den meisten Privatanschlüssen nicht bei jeder Einwahl ändert, birgt aus meiner Sicht einige Gefahren.
Kann es passieren, das wenn sich 10 meiner Benutzer (versehentlich oder z.B. verursacht durch Scareware) auf eine solche "Stoppseite" verirren, plötzlich das BKA begründet durch den Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie vor der Türe steht und die komplette EDV zur Spurensicherung einzieht?
Die Betriebsfähigkeit wäre in so einem Fall definitiv zumindest für einige Zeit nicht mehr gegeben, was gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation fatal wäre.
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Datensicherung ausser Haus vorhalte und nicht dem BKA übergebe?
Zudem würde mich interessieren, wie eine "Umgehung der Filter" definiert wird. Mache ich mich bereits strafbar, wenn ich einen anderen DNS-Server im Router eintrage oder komplett einen Proxyserver vorschalte? Wie verhält es sich bei Firmen, die z.B. über eine VPN-Verbindung mit ihrem Mutterkonzern in den USA verbunden sind? Hier würden die "Stoppseiten" grundsätzlich nicht greifen. Wird das als Umgehung der Filter gewertet und ist strafrechtlich verfolgbar?

Zum Schluß habe ich noch eine Frage, die mich vor allem als freiheitsliebenden Menschen interessiert, auch hier möchte ich nicht polemisieren sondern würde das Vorgehen einfach nur gerne verstehen:
Warum ist es nicht möglich eine solche Filterliste von einem unabhängigen Gremium zusammengesetzt aus Vertretern aller Interessengruppen (BKA, Sachverständige, Verbraucherschutz) unter Ausschluss der Öffentlichkeit überprüfen zu lassen? Alle Diskussionen zum Thema Zensur wären dadurch doch obsolet.

Ich hoffe, Sie können meine Ratlosigkeit verstehen. Falls ich irgendwas komplett falsch interpretiere, würde ich mich auch über eine Richtigstellung sehr freuen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Strauß


Da es von der Bewertung der Anfrage abhängt, ob diese auch vorgelegt wird, würde ich mich sehr freuen, wenn der eine oder andere eine Bewertung abgegen würde.

Zu finden ist die Anfrage unter:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/20865

Dankeschön und bis denn
Peter

Content-ID: 115962

Url: https://administrator.de/forum/rechtssicherheit-bei-internetsperren-aus-sicht-eines-administrators-115962.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 15:12 Uhr

manuel-r
manuel-r 13.05.2009 um 12:00:34 Uhr
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Erwartest du auf diese Fragen ernsthaft eine fachlich versierte Antwort? Ich nicht. Trotzdem kannst du sie ja mal posten sofern du eine bekommst.

Wenn ich das Problem zu lösen hätte würde ich einen ganz anderen Ansatz verfolgen. Ich hätte keine DNS-Filter vorgeschrieben sondern transparente Proxies mit Blacklists und Contentfilter.
Diesen Proxy bzw. die gepflegten Blacklists könnte man dann sogar (gegen Entgelt) für jeden nutzbar machen. Damit wären gleichzeitig auch alle Unternehmen auf der rechtssicheren Seite. Denn wir müssen ja auch sicher stellen, dass bspw. minderjährige nicht auf für sie geeignete Inhalte zugreifen können.

Soweit hat bei den hohen Herren in Berlin aber wieder mal keiner gedacht. Wie auch, wenn man über Dinge entscheidet, von denen man absolut keine Ahnung hat. Dazu fällt mir dann einfach immer wieder Dieter Nuhr ein.

Grundsätzlich befürworte ich das Ganze ja schon irgendwie. Allerdings nähern wir uns damit in ziemlich rasantem Tempo der Verfahrensweise von Staaten wie bspw. China an. Und ob das so gut ist weiß ich nicht genau face-confused

Manuel
SlainteMhath
SlainteMhath 13.05.2009 um 13:35:59 Uhr
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Hi.

@peter:
Genau diese Fragen hab' ich mir auch schon gestellt. Allerdings glaube ich kaum, das Du ausser dem Standard blah-blah, wnen überhaupt, eine Antwort bekommen wirst.

@manuel-r:
...Ich hätte keine DNS-Filter vorgeschrieben sondern transparente Proxies mit Blacklists und Contentfilter....
Mal abgesehen das das imense Kosten verursacht, stellt das defakto ein abhören aller angesurfter "Webseiten" deren Inhalt und an sie gesendete (Formular-.)Daten dar. DAS ist die "Verfahrensweise von Staaten wie bspw. China"

Die zwei Hauptprobleme die ich sehe sind:
1) Nur das BKA "darf" Seiten(IPs auf diese Liste setzen und entfernen
2) Allein das einmlaig aufrufen eine gesperrten IP/Seite ist ein "Anfangsverdacht" und genügt somit für Ermittlungen (=Hausdruchsuchung etc)

lg,
Slainte
manuel-r
manuel-r 13.05.2009 um 14:33:47 Uhr
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Deswegen hatte ich ja auch explizit darauf diese "Abhören" hingewiesen.
Das derzeitige Verfahren ist jedenfalls sowas von überflüssig, dass man es eigentlich gar nicht erst verabschieden müssen.
Ich denke hier, wir sind ja unter uns, muss man nicht drauf eingehen, wie man mit Bordmitteln und wenigen Mausklicks diese "Sperren" umgehen kann. Es ist also von vornerein unsinnig.
Das schlimmste an der ganzen Sache ist, dass unsere Volksvertreter nun ernsthaft der Ansicht sind ein wirksames Mittel gegen Kinderpronos und ähnliches gefunden und umgesetzt zu haben. Und ein großer Teil der Bevölkerung glaubt das (mangels besserem Wissen) auch noch.
Am besten wäre es alle mal das Übel an der Wurzel zu bekämpfen und die fraglichen Server abzuschalten. Dass das weltweit natürlich quasi unmöglich ist leuchtet jedem ein. Es wird immer Staaten geben, die eine solche globale Vereinbarung nie eingehen würden.

Manuel
mrtux
mrtux 13.05.2009 um 16:03:29 Uhr
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Hi !

Zitat von @pxxsxx:
Rechtssicherheit bei Internetsperren aus Sicht eines Administrators
Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Hast Du da schon eine Antwort bekommen ? face-wink

Und wenn, habe ich keine Hoffnung, dass Du da was Qualifiziertes in die Hände bekommen wirst, wie auch ? Du bist ganz schön naiv face-smile

"Stoppseite" verirren, plötzlich das BKA begründet
durch den Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie vor der Türe
steht und die komplette EDV zur Spurensicherung einzieht?

Dann liegt die Entscheidung nicht mehr in Deinen Händen face-smile

Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Datensicherung ausser Haus
vorhalte und nicht dem BKA übergebe?

Reden ist Silber, Schweigen ist....... face-smile

Zudem würde mich interessieren, wie eine "Umgehung der
Filter" definiert wird. Mache ich mich bereits strafbar, wenn ich
einen anderen DNS-Server im Router eintrage oder komplett einen
Proxyserver vorschalte? Wie verhält es sich bei Firmen, die z.B.

Glaubst Du, das versteht die von der Leyen was du da schreibst ? Die Rennerei im Ministerium würde ich gerne sehen face-smile

über eine VPN-Verbindung mit ihrem Mutterkonzern in den USA
verbunden sind? Hier würden die "Stoppseiten"

VPN ? face-smile

Schreib: Eine Einrichtung, um einen Verbindungsweg von Standort A zu Standort B, mittels eines (hoffentlich) abhörsicheren Kanales unter zur Hilfenahme von elektrischen Büromaschinen herzustellen. Das versteht sie, wetten? face-smile

Interessengruppen (BKA, Sachverständige, Verbraucherschutz) unter
Ausschluss der Öffentlichkeit überprüfen zu lassen?

Weil dann ja plötzlich auch Fachkompetenz im Spiel sein könnte und jemand der dem BKA auf die Finger schaut, könnte peinlich werden face-smile

Ich selbst bin der Meinung, dass man diesem Schwachmatengehirnkondensat nur mit rechtlichen Mitteln beikommen (solange wir sie noch haben) kann, ganz bestimmt nicht mit einer fachlichen oder gar technischen Diskussion, dann würde man ja deren "fachliche Kompetenz" anerkennen und sich ebenfalls auf Bodenhöhe bewegen.

mrtux
pxxsxx
pxxsxx 14.05.2009 um 09:17:04 Uhr
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Tach,
ich erhoffe mir auf eine sachliche und konkrete Frage auch eine sachliche und konkrete Antwort. Aber daran glauben kann ich leider nicht - schade.
ich hab hier auch ein Beispiel:

Frage an die CSU-Abgeordnete Daniela Raab über www.abgeordnetenwatch.de:


Hallo Frau Raab,

aufgrund Ihrer Antwort om 29.4. zum Thema Internetsperren kommt bei mir leider der Verdacht auf, dass Sie (wie meiner Meinung nach leider sehr viele Politiker) Sich eine Meinung gebildet haben und diese vertreten, ohne Sich wirklich Gedanken über die Hintergründe zu machen. Ich würde mich gerne eines Besseren belehren lassen und möchte Ihnen hierzu ein paar Fragen stellen:

1. Können Sie mir ein stichhaltiges Argument nennen, warum die Listen nicht von einer unabhängigen Kommission geprüft werden dürfen?

2. Da laut Frau v.d. Leyen die Zugriffe auf "Stoppseiten" nicht gespeichert werden, sondern nur als Hinweiss mit der Aussage "Halt - ab hier wirds kriminell" zu verstehen sind, auf der anderen Seite jedoch ebenfalls laut Frau v.d. Leyen Benutzer strafrechtlich verfolgt werden können, die öfters mal auf so einer "Stoppseite" landen (was meiner Meinung nach leider von nicht vorhandener Kompetenz auf dem behandelten Gebiet oder von Verlogenheit zeugt - ich bin mir nicht sicher, was mir lieber wäre), hätte ich gerne eine verlässliche Aussage dazu, ab wann ich mich strafbar mache und wie ich erkennen kann, dass eine Seite illegal ist bevor ich mich strafbar mache. Ich bin beruflich im IT-Sektor tätig und bewege mich hier anscheinend auf sehr dünnem Eis.

3. Wozu diese Sperren um etwas unzugänglich zu machen, dass bereits verboten ist und mit bestehenden rechtsstaatlichen Mitteln schneller, effektiver, kostengünstiger und ohne die Schaffung eines Instrumentes zur Abschaffung der Informationsfreiheit verfolgt werden kann?

4. Wird durch diese "Stoppseiten nicht jeder wirklich Kriminelle nochmal explizit darauf hingewiesen, dass er gefälligst seine Spuren zu verwischen hat?

5. Wie viele Menschen wurden in den letzten Jahren wegen des Verdachtes auf den Besitz von Kinderpornografie verhaftet und wie viele wurden verurteilt? Ich spiele hier speziell auf die Operation Himmel an...

Anm.: Es ist nicht nur eine Behauptung, dass die Sperren sehr leicht zu umgehen sind.

MfG


Ihre Antwort:


Sehr geehrter Herr Strauß,

mit sehr großer Verwunderung habe ich Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch zur Kenntnis genommen.

Ich kann an dieser Stelle Sie und all diejenigen nicht verstehen, die sich so vehement gegen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie aussprechen.

Eine Sperrung von Internetseiten zum Schutz der Kinder ist ein Zeichen –auch für alle die, die nicht gezielt suchen, dass es, sobald sie auf verbotene Seiten kommen, nun gesetzeswidrig ist, weiter zu surfen! Es mag ja sein, dass man die Sperren umgehen kann, aber das ändert tatsächlich nichts an meiner Meinung, dass man alle rechtlich möglichen Mittel ausschöpfen muss, um Kindesmißbrauch vorzubeugen und zu verhindern.

Verbrecher kann man nicht immer aufhalten, aber wir sind verpflichtet unser Möglichstes zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB


??? Kann mir hier bitte jemand aufzeigen, an welcher Stelle der Antwort auch nur auf eine meiner Fragen eingegangen wurde ???

Wie ich oben schon geschrieben hab, hängt die Tatsache, ob die Frage an Frau v. d. Leyen überhaupt vorgelegt wird, von der Bewertung dieser ab. ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr auch eine Bewertung abgeben würdet. Im Moment sind nur 2 abgegeben worden. Und zu meiner Schande muss ich gestehen, dass eine davon von mir ist.

Gruß
Peter
Driver401
Driver401 14.05.2009 um 09:21:59 Uhr
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Zitat von @manuel-r:
Es ist also von vornerein unsinnig.

Das wirklich unsinnige ist, dass man einen Vorhang vor eine Straftat hängt und sie damit ungesehen macht. Die Straftat selbst bleibt aber bestehen.

Es hat noch keinem Opfer geholfen, wenn man wegschaut!
SlainteMhath
SlainteMhath 14.05.2009 um 10:09:52 Uhr
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Hi,

Ich kann an dieser Stelle Sie und all diejenigen nicht verstehen...
Damit ist alles gesagt.

Ganz ehrlich, hast Du tatsächlich eine richtige Antwort erwartet?

lg,
Slainte
pxxsxx
pxxsxx 14.05.2009 um 11:00:47 Uhr
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Nicht erwartet - aber erhofft.
ich hab übrigens vorhin eine Anfrage an den Abgeordneten Manfred Grund (CDU) losgelassen. Ist noch nicht online, wird aber hoffentlich heute noch veröffentlicht:

Hallo Herr Grund,

mit Freude habe ich Ihre Antwort zum Thema Internetsperren vernommen. Das was bisher die offenste Antwort, die ich bisher von einem CSU/CDU-Politiker lesen durfte.
Allerdings bestätigt sie leider auch eine Vermutung, die mir eigentlich schon seit Beginn der Diskussionen im Kopf herum spukt:
Ich glaube, es besteht Aufklärungsbedarf. Sie sehen kein Problem in dieser Sache und fragen sich vermutlich demnach auch mit Recht was diese Diskussion überhaupt soll. Jedoch konnte ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie zumindest Teile der technischen Umsetzung nicht verstehen. Niemand kann alles wissen. Aber man kann jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Daher meine Frage:
Wäre Interesse an einer Informationsveranstaltung zum Thema (soll keine Missionierung sein, sondern die Angelegenheit sachlich und nüchtern von allen Seiten beleuchten) für die Abgeordneten der CSU/CDU? Auch eine offene und sachliche Diskussion von Angesicht zu Angesicht würde ich sehr begrüßen.
Meine didaktischen Fähigkeiten tendieren gegen Null, daher wäre ich denkbar schlecht für eine derartige Informationsveranstaltung geeignet. Aber ich bin mir sicher, so was lässt sich innerhalb kürzester Zeit auf die Beine stellen.

Meiner Meinung nach ließen sich so viele Bedenken und Missverständnisse aus der Welt räumen. Dass Handlungsbedarf besteht, lässt sich auch schon daran erkennen, dass die Anzahl der Mitzeichner der Petition mittlerweile bei 78971 liegt. Das können ja nicht alles nur Dummköpfe sein. face-wink

Mit freundlichen Grüßen
Peter Strauß
(ein CSU-Wähler, der langsam versucht aus dem Loch zu krabbeln, in das er bei Beginn dieser Diskussion gefallen ist)

Mal gucken, was dabei rum kommt....
Gruß
Peter
Driver401
Driver401 14.05.2009 um 12:26:54 Uhr
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Zitat von @pxxsxx:
dass man alle rechtlich möglichen Mittel ausschöpfen muss, um
Kindesmißbrauch vorzubeugen und zu verhindern.

Stimmt. Aber dafür ist Zensur im Internet halt nicht geeignet. Damit beugt man nicht vor und damit verhindert man nichts.

Wollen unsere Politker das nicht verstehen, können sie es nicht verstehen oder dürfen sie es nicht verstehen, weil es ja um den Grundsatz der Einführung von Zensur geht?

Whatever...