Verwenden von Logos in einer Präsentation
Logos in Präsentationen einbinden ohne úrheberrechtliche Probleme
Ich arbeite an meiner Abschlusspräsentation für meine Ausbildungs zum Fachinformatiker. In meiner Präsentation verwende ich ein Logo von Microsoft und Citrix.
Mein Ausbilder hat mich gefragt, ob das nicht Probleme mit dem Urheberrecht gibt. Ich konnte es ihm nicht sagen...
Ich hab bisschen gesucht, aber irgendwie versteh ich das meisten davon nicht bzw. weiß nicht ob es bei mir zu trifft...
Hat Jemand Ahnung davon?
Darf ich die Logos verwenden?
Ich arbeite an meiner Abschlusspräsentation für meine Ausbildungs zum Fachinformatiker. In meiner Präsentation verwende ich ein Logo von Microsoft und Citrix.
Mein Ausbilder hat mich gefragt, ob das nicht Probleme mit dem Urheberrecht gibt. Ich konnte es ihm nicht sagen...
Ich hab bisschen gesucht, aber irgendwie versteh ich das meisten davon nicht bzw. weiß nicht ob es bei mir zu trifft...
Hat Jemand Ahnung davon?
Darf ich die Logos verwenden?
Please also mark the comments that contributed to the solution of the article
Content-ID: 88981
Url: https://administrator.de/contentid/88981
Printed on: December 10, 2024 at 09:12 o'clock
8 Comments
Latest comment
Meine persönliche Meinung:
Solange du die Logos nicht im geschäftlichen Verkehr nutzt, bist du auf der sicheren Seite.
Markenrecht und Wettbewerbsrecht greifen nur im geschäftlichen Verkehr.
http://www.bundesrecht.juris.de/markeng/BJNR308210994.html#BJNR30821099 ...
Solange du die Logos nicht im geschäftlichen Verkehr nutzt, bist du auf der sicheren Seite.
Markenrecht und Wettbewerbsrecht greifen nur im geschäftlichen Verkehr.
§ 15 Abs 2 MarkenG:
Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im
geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist,
Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im
geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist,
Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
http://www.bundesrecht.juris.de/markeng/BJNR308210994.html#BJNR30821099 ...
Wichtig ist aber auf jeden Fall die Quellenangabe!
Ich habe damals die Webadresse unter das Bild gesetzt (Schriftgröße 4 oder so ähnlich).
Da waren alle happy, auch die Jungs von der IHK.
Ich habe damals die Webadresse unter das Bild gesetzt (Schriftgröße 4 oder so ähnlich).
Da waren alle happy, auch die Jungs von der IHK.
Na ja, der, der das Logo erstellt hat, hat natürlich schon die Rechte dran und darf entscheiden, was damit gemacht wird.
Bei Microsoft gibts allerdings einen Extra Bilder Service für Presse und ähnliches:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/bilddatenbank.mspx
Da diese Bilder dort extra zum Download angeboten werden, dürfte es dort keine Probleme geben.
Eventuell hat Citrix auch sowas.
Ansonsten denke ich auch, mit Quellenangabe sollte reichen im schulischen Umfeld.
Bei Microsoft gibts allerdings einen Extra Bilder Service für Presse und ähnliches:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/bilddatenbank.mspx
Da diese Bilder dort extra zum Download angeboten werden, dürfte es dort keine Probleme geben.
Eventuell hat Citrix auch sowas.
Ansonsten denke ich auch, mit Quellenangabe sollte reichen im schulischen Umfeld.
Na ja, der, der das Logo erstellt hat, hat natürlich schon die Rechte dran und darf
entscheiden, was damit gemacht wird.
entscheiden, was damit gemacht wird.
Wenn die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht wird, sicher. Bei einem simplen Namenszug habe ich da erhebliche Zweifel, dass das Urheberrecht hier greift.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040240.htm
...dass man Hersteller-Logos nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen darf, ist schlichtweg FALSCH. Genauso ist die o.g. "Vermutung", im privaten (hier schulischen) Bereich Firmenlogos einfach benutzen zu dürfen, ebenfalls falsch.
Der Markeninhaber muss sein Einverständnis gegeben haben. Entweder in Form eines PressePools oder schriftlich oder in seinen AGB´s.
Z.Bsp. reicht oftmals der Vermerk, bei den Logos und Namen handelt es sich um geschützte und eigentumsvermerkte Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.
Kein Missbrauch vorausgesetzt, Warenzeichen, Foto- und Textbezüge sind eindeutig, gibt es da keine Probleme.
mfg telefix1
Der Markeninhaber muss sein Einverständnis gegeben haben. Entweder in Form eines PressePools oder schriftlich oder in seinen AGB´s.
Z.Bsp. reicht oftmals der Vermerk, bei den Logos und Namen handelt es sich um geschützte und eigentumsvermerkte Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.
Kein Missbrauch vorausgesetzt, Warenzeichen, Foto- und Textbezüge sind eindeutig, gibt es da keine Probleme.
mfg telefix1
Hi,
also was ich bis jetzt weiß, ist dass man geschütze Logos nicht einfach so verwenden darf.
Logos von Microsoft und Citrix sind hundert pro geschützt.
Du müsstest sie kennlich abändern, aber das ist auch immer so eine Sache des Ansehens ob es genug ist oder nicht.
Auf der sichersten Seite bist du, wenn du an Microsoft eine Mail schreibst und denen sagst worum es geht, dass du Abschluss Präsentation hast und ob du das Logo verwenden darfst.
Wenn sie einverstanden sind kannst du keine rechtlichen Probleme bekommen.
Gruß cbu-kl
also was ich bis jetzt weiß, ist dass man geschütze Logos nicht einfach so verwenden darf.
Logos von Microsoft und Citrix sind hundert pro geschützt.
Du müsstest sie kennlich abändern, aber das ist auch immer so eine Sache des Ansehens ob es genug ist oder nicht.
Auf der sichersten Seite bist du, wenn du an Microsoft eine Mail schreibst und denen sagst worum es geht, dass du Abschluss Präsentation hast und ob du das Logo verwenden darfst.
Wenn sie einverstanden sind kannst du keine rechtlichen Probleme bekommen.
Gruß cbu-kl