Windows 11 VM lizenzieren
Hallo,
bisher bin ich in unserem Kleinstunternehmen mit Retail-, OEM- und Systembuilder-Lizenzen ohne jegliche MS-Abos für unsere Einsatzzwecke gut ausgekommen. Die Kosten hierfür waren erträglich.
Bei einem Szenario welches ich gerne umsetzen möchte, bin ich jedoch auf ein Sammelsurium an MS-Lizenzbestimmungen gestoßen, die ich nicht ganz entzerren konnte. Hier würde ich mir gerne Klarheit schaffen.
Auf einen Proxmox Hypervisor läuft bei uns ein Windows 2019 Essentials-Server als DC. Ziel ist es für zwei (evtl später ein oder zwei weitere) Remote-User ein/zwei Remote Desktops zu Verfügung zu stellen. Auf den DC möchte ich ungerne die Terminal-Services samt Anwendungen installieren. Weiterhin, soweit ich das verstanden habe, kann ich auch keinen zweiten Essentials-Server im Netzwerk aufsetzen der explizit für die Terminal-Services zuständig ist, da, soweit ich das verstanden habe, in einer Domäne der Essentials-Server Stamm-DC der Domänenstruktur sein und alle Betriebsmasterrollen besitzen muss. Liege ich hier richtig?
Meine zweite Idee wäre es gewesen, auf dem Hypervisor die benötigte Anzahl (erstmal einen oder zwei) an Windows 11 VMs zu erstellen und dann mittels den oben bisher genutzten Lizenzmodellen (OEM, Sysbuilder etc.) zu lizenzieren inkl. zusätzliche Virtual Desktop Access (VDA)-Lizenzen (Grr Abo). Diese VMs werden dann, gemäß den Lizenzbestimmungen, technisch nur durch die Geräte zugänglich gemacht die im Besitz der VDA-Lizenzen sind. Das würde auch gut zu der im Hintergrund vorhandene Backuplösung des Hypervisors passen. Tolle Idee dachte ich, bis ich auf den kleinen Haken gestoßen bin, dass man das Windows Desktop-Betriebssystem NUR(!) im Volumenlizenzen-Programm virtualisieren darf, was wir als Kleinstkleinstunternehmen natürlich nicht haben. Man hätte evtl. noch über das sog. Open-Licence-Programm nachdenken können. Das wurde, wie ich nun feststellen musste, eingestampft.
Da ich mich mit Volumenlizenzen absolut nicht auskenne, stelle ich mal vorsichtig die Frage: Ist es möglich einzelne Windows 11 Enterprise Volumenlizenzen zu kaufen (ich meine selbstverständlich nicht einen Key für 5Euro) und legal in mein oben genanntes Szenario inkl. zusätzlicher VDA-Lizenzen als VM einzusetzen, oder bedeutet Volumenlizenz ausnahmslos mindestens 5 Lizenzen von MS zu erwerben? Über welche minimale Kosten reden wir eigentlich wenn man im Volumenlizenzmodell einsteigen muss?
Vielleicht ist das Ganze trivial und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Danke fürs Lesen.
Grüße
Tobias
bisher bin ich in unserem Kleinstunternehmen mit Retail-, OEM- und Systembuilder-Lizenzen ohne jegliche MS-Abos für unsere Einsatzzwecke gut ausgekommen. Die Kosten hierfür waren erträglich.
Bei einem Szenario welches ich gerne umsetzen möchte, bin ich jedoch auf ein Sammelsurium an MS-Lizenzbestimmungen gestoßen, die ich nicht ganz entzerren konnte. Hier würde ich mir gerne Klarheit schaffen.
Auf einen Proxmox Hypervisor läuft bei uns ein Windows 2019 Essentials-Server als DC. Ziel ist es für zwei (evtl später ein oder zwei weitere) Remote-User ein/zwei Remote Desktops zu Verfügung zu stellen. Auf den DC möchte ich ungerne die Terminal-Services samt Anwendungen installieren. Weiterhin, soweit ich das verstanden habe, kann ich auch keinen zweiten Essentials-Server im Netzwerk aufsetzen der explizit für die Terminal-Services zuständig ist, da, soweit ich das verstanden habe, in einer Domäne der Essentials-Server Stamm-DC der Domänenstruktur sein und alle Betriebsmasterrollen besitzen muss. Liege ich hier richtig?
Meine zweite Idee wäre es gewesen, auf dem Hypervisor die benötigte Anzahl (erstmal einen oder zwei) an Windows 11 VMs zu erstellen und dann mittels den oben bisher genutzten Lizenzmodellen (OEM, Sysbuilder etc.) zu lizenzieren inkl. zusätzliche Virtual Desktop Access (VDA)-Lizenzen (Grr Abo). Diese VMs werden dann, gemäß den Lizenzbestimmungen, technisch nur durch die Geräte zugänglich gemacht die im Besitz der VDA-Lizenzen sind. Das würde auch gut zu der im Hintergrund vorhandene Backuplösung des Hypervisors passen. Tolle Idee dachte ich, bis ich auf den kleinen Haken gestoßen bin, dass man das Windows Desktop-Betriebssystem NUR(!) im Volumenlizenzen-Programm virtualisieren darf, was wir als Kleinstkleinstunternehmen natürlich nicht haben. Man hätte evtl. noch über das sog. Open-Licence-Programm nachdenken können. Das wurde, wie ich nun feststellen musste, eingestampft.
Da ich mich mit Volumenlizenzen absolut nicht auskenne, stelle ich mal vorsichtig die Frage: Ist es möglich einzelne Windows 11 Enterprise Volumenlizenzen zu kaufen (ich meine selbstverständlich nicht einen Key für 5Euro) und legal in mein oben genanntes Szenario inkl. zusätzlicher VDA-Lizenzen als VM einzusetzen, oder bedeutet Volumenlizenz ausnahmslos mindestens 5 Lizenzen von MS zu erwerben? Über welche minimale Kosten reden wir eigentlich wenn man im Volumenlizenzmodell einsteigen muss?
Vielleicht ist das Ganze trivial und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Danke fürs Lesen.
Grüße
Tobias
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13 Kommentare
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Hi
Habt ihr zufälligerweise MS 365 Produkte im Einsatz.
Über den Erwerb Microsoft 365 E3 / E5.hast du das Recht. Ist halt ein monatliches Abo aber wenn du z.B. Office 365 einsetzt, brauchst du eh noch ein Office, welches auf Shared / virtuellen Desktops betrieben werden darf. Damit hättest du zwei Fliegen mit einer Klappe.
Mit freundlichen Grüßen Nemesis
Habt ihr zufälligerweise MS 365 Produkte im Einsatz.
Über den Erwerb Microsoft 365 E3 / E5.hast du das Recht. Ist halt ein monatliches Abo aber wenn du z.B. Office 365 einsetzt, brauchst du eh noch ein Office, welches auf Shared / virtuellen Desktops betrieben werden darf. Damit hättest du zwei Fliegen mit einer Klappe.
Mit freundlichen Grüßen Nemesis
Moin
Das was MS in die Lizenzbedingungen schreibt und das was nach deutschem oder europäischem Recht erlaubt wäre, sind zwei paar Stiefel.
Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, ianal, daß wenn man zwei Lizenzen (OEM, Retail, o ä.) besitzt, diese auch virtuell nutzen kann und darf nach deutschem Recht, egal ob virtuell oder bare-metal, solange man auch nur jeweils "eine Kiste pro Lizenz" betreibt.
Ich würde mir da jetzt keinen großen Kopf als Kleinuunternehmer machen, aber frag lieber einen Anwalt Deines Vertrauens.
lks
Das was MS in die Lizenzbedingungen schreibt und das was nach deutschem oder europäischem Recht erlaubt wäre, sind zwei paar Stiefel.
Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, ianal, daß wenn man zwei Lizenzen (OEM, Retail, o ä.) besitzt, diese auch virtuell nutzen kann und darf nach deutschem Recht, egal ob virtuell oder bare-metal, solange man auch nur jeweils "eine Kiste pro Lizenz" betreibt.
Ich würde mir da jetzt keinen großen Kopf als Kleinuunternehmer machen, aber frag lieber einen Anwalt Deines Vertrauens.
lks
Moin @tobiass,
Da hast du bei den Lizenzen aber kräftig etwas missverstanden was auch bei diesem Jungele jedoch auch kein wunder ist. Denn entweder nimmst du eine normale OEM Lizenz um dein virtualisiertes Windows zu aktivieren oder du hast eine VDA Lizenz, die dich zur Nutzung eines virtualisierten W11 berechtigt, beides benötigst du jedoch ganz sicher nicht. 😉
Ich hätte dir einen ganz anderen Vorschlag. Registriere dich einfach als MS-Partner und hol dir für ~ 450,- € pro Jahr das Action-Pack, darin sind alle MS-Lizenzen für bis zu 10 User enthalten, die ein kleines Unternehmen benötigt. Sind sogar unter anderem 5 x M365 Business Premium Lizenzen mit dabei und 10 x Windows Enterprise.
https://partner.microsoft.com/de-de/partnership/action-pack
😁
Gruss Alex
Meine zweite Idee wäre es gewesen, auf dem Hypervisor die benötigte Anzahl (erstmal einen oder zwei) an Windows 11 VMs zu erstellen und dann mittels den oben bisher genutzten Lizenzmodellen (OEM, Sysbuilder etc.) zu lizenzieren inkl. zusätzliche Virtual Desktop Access (VDA)-Lizenzen (Grr Abo).
Da hast du bei den Lizenzen aber kräftig etwas missverstanden was auch bei diesem Jungele jedoch auch kein wunder ist. Denn entweder nimmst du eine normale OEM Lizenz um dein virtualisiertes Windows zu aktivieren oder du hast eine VDA Lizenz, die dich zur Nutzung eines virtualisierten W11 berechtigt, beides benötigst du jedoch ganz sicher nicht. 😉
Da ich mich mit Volumenlizenzen absolut nicht auskenne, stelle ich mal vorsichtig die Frage: Ist es möglich einzelne Windows 11 Enterprise Volumenlizenzen zu kaufen (ich meine selbstverständlich nicht einen Key für 5Euro) und legal in mein oben genanntes Szenario inkl. zusätzlicher VDA-Lizenzen als VM einzusetzen, oder bedeutet Volumenlizenz ausnahmslos mindestens 5 Lizenzen von MS zu erwerben? Über welche minimale Kosten reden wir eigentlich wenn man im Volumenlizenzmodell einsteigen muss?
Ich hätte dir einen ganz anderen Vorschlag. Registriere dich einfach als MS-Partner und hol dir für ~ 450,- € pro Jahr das Action-Pack, darin sind alle MS-Lizenzen für bis zu 10 User enthalten, die ein kleines Unternehmen benötigt. Sind sogar unter anderem 5 x M365 Business Premium Lizenzen mit dabei und 10 x Windows Enterprise.
https://partner.microsoft.com/de-de/partnership/action-pack
😁
Gruss Alex
Moin @tobiass,
https://www.heise.de/ratgeber/Windows-Lizenzen-und-virtuelle-Maschinen-7 ...
😉
Gruss Alex
Hmm, eigentlich habe ich mich ein wenig an der MS-Lizenzprogrammtabelle bei Thomas-Krenn orientiert die einigermaßen einen Überblick über das Sammelsurium bietet: da steht explizit in der 4. Zeile der Tablle bei Virtualisierungsrechte "nicht erlaubt" für alle Lizenzen bis auf Volumenlizenz mit Software Assurance: Link zur Tabelle
Bezüglich VDA-Lizenzen habe ich dann folgendes gefunden, dort wird ein ähnliches Szenario als Beispiel vorgeführt: Link
Bezüglich VDA-Lizenzen habe ich dann folgendes gefunden, dort wird ein ähnliches Szenario als Beispiel vorgeführt: Link
https://www.heise.de/ratgeber/Windows-Lizenzen-und-virtuelle-Maschinen-7 ...
"Hierzulande ist die rechtliche Situation aber eine andere. Sofern Sie die Lizenz im Einzelhandel kaufen, geht es den Konzern nach dem deutschen Urheberrecht nichts an, auf welchem PC Sie sie einsetzen. Sie dürfen sie als rechtmäßiger Besitzer auf einem beliebigen Gerät einsetzen. Es ist also egal, ob es sich dabei um echte Hardware oder um eine virtuelle Maschine handelt. Die Edition spielt ebenfalls keine Rolle, Sie dürfen also sehr wohl auch Windows Home in einer VM installieren."
😉
Gruss Alex
https://www.heise.de/ratgeber/Windows-Lizenzen-und-virtuelle-Maschinen-7 ...
😉
Meine Rede seit Jahrzehnten. Ich wußte gar nicht., daß heise das auch so sieht.
lks
"Hierzulande ist die rechtliche Situation aber eine andere. Sofern Sie die Lizenz im Einzelhandel kaufen, geht es den Konzern nach dem deutschen Urheberrecht nichts an, auf welchem PC Sie sie einsetzen. Sie dürfen sie als rechtmäßiger Besitzer auf einem beliebigen Gerät einsetzen. Es ist also egal, ob es sich dabei um echte Hardware oder um eine virtuelle Maschine handelt. Die Edition spielt ebenfalls keine Rolle, Sie dürfen also sehr wohl auch Windows Home in einer VM installieren."
😉
Meine Rede seit Jahrzehnten. Ich wußte gar nicht., daß heise das auch so sieht.
lks
Ich würde diesen Artikeln gerne glauben, juristisch bindend sind diese jedoch nicht, aber genau das was ich lesen und hören möchte. Thomas Krenn verkauft Lizenzen, also steht im Kleingedruckten was anderes.
Windows (11) wird immer resourcenhungriger, bestückt mit Features die keiner möchte, telefoniert sehr gern nach Hause (sieht man z.B. per OPNsene oder Pi-hole),... wenn du so manchen Anwender fragst könnte dieser seine Tätigkeiten noch immer in Windows XP und Excel 97 ausüben, so wenig hat sich der Bedarf in manchen Bereichen geändert geändert; aber Bedürfnisse werden ständig geweckt.
Zitat von @tobiass:
Eine VM mit einem Linux Desktop und dazu wird die alte Windows-Software über Wine ausgeführt.
Probiere es aus.Eine VM mit einem Linux Desktop und dazu wird die alte Windows-Software über Wine ausgeführt.
Windows (11) wird immer resourcenhungriger, bestückt mit Features die keiner möchte, telefoniert sehr gern nach Hause (sieht man z.B. per OPNsene oder Pi-hole),... wenn du so manchen Anwender fragst könnte dieser seine Tätigkeiten noch immer in Windows XP und Excel 97 ausüben, so wenig hat sich der Bedarf in manchen Bereichen geändert geändert; aber Bedürfnisse werden ständig geweckt.
Moin @nachgefragt,
aber selbstverständlich ist dieser Artikel juristisch korrekt oder glaubst du ernsthaft, dass Heise sowas veröffentlicht lässt, ohne das mindestens deren Rechtsabteilung drüber geschaut hat.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Dat ...
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge ...
😉
Gruss Alex
Ich würde diesen Artikeln gerne glauben, juristisch bindend sind diese jedoch nicht, aber genau das was ich lesen und hören möchte.
aber selbstverständlich ist dieser Artikel juristisch korrekt oder glaubst du ernsthaft, dass Heise sowas veröffentlicht lässt, ohne das mindestens deren Rechtsabteilung drüber geschaut hat.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Dat ...
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge ...
😉
Gruss Alex
Moin,
ich bin mir nicht 100% sicher aber wenn du W11 als VM auf einer Serverhardware laufen lässt musst es auf jedenfall als ”für Workstation” Lizensieren und, jenachdem wieviel CPUs / Cores” auf dem Blech sind auch dieses beachten.
Sprich mit der normalen W11 Lizenz ist es nicht (nach Microsoft) rechtens.
Welches Programm spricht denn dagegen Linux zu nutzen?
Beste Grüße
Jürgen
ich bin mir nicht 100% sicher aber wenn du W11 als VM auf einer Serverhardware laufen lässt musst es auf jedenfall als ”für Workstation” Lizensieren und, jenachdem wieviel CPUs / Cores” auf dem Blech sind auch dieses beachten.
Sprich mit der normalen W11 Lizenz ist es nicht (nach Microsoft) rechtens.
Welches Programm spricht denn dagegen Linux zu nutzen?
Beste Grüße
Jürgen
Zitat von @jmueller:
Moin,
ich bin mir nicht 100% sicher aber wenn du W11 als VM auf einer Serverhardware laufen lässt musst es auf jedenfall als ”für Workstation” Lizensieren und, jenachdem wieviel CPUs / Cores” auf dem Blech sind auch dieses beachten.
Sprich mit der normalen W11 Lizenz ist es nicht (nach Microsoft) rechtens.
Moin,
ich bin mir nicht 100% sicher aber wenn du W11 als VM auf einer Serverhardware laufen lässt musst es auf jedenfall als ”für Workstation” Lizensieren und, jenachdem wieviel CPUs / Cores” auf dem Blech sind auch dieses beachten.
Sprich mit der normalen W11 Lizenz ist es nicht (nach Microsoft) rechtens.
Moin,
Quatsch mit Soße.
iirc unterstützt Windows 11 Pro maximal 128 cores, die Home-Vrrsion nurr 64. Wenn Du mehr cores hat, werden die einfach nicht genutzt, außer Du packst Workstation drauf
Workstation brauchst Du, wenn du mehr Cores oder mehr als 2 CPUs hast.
Moin @Lochkartenstanzer,
sehe ich auch so.
oder auch RDMA an der Workstation benötigst.
Gruss Alex
Quatsch mit Soße.
sehe ich auch so.
Workstation brauchst Du, wenn du mehr Cores oder mehr als 2 CPUs hast.
oder auch RDMA an der Workstation benötigst.
Gruss Alex